Email von der Rassismuskommission

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Juli 2015 | 1.380 mal gesehen

Vor ein paar Tagen berichtete ich auf diesem Blog über einen Anti-Islam Kommentar im Blick. Die Reaktionen der Öffentlichkeit blieben weitgehend aus. Ich habe in der Folge die eidgenössische Kommission gegen Rassismus um eine Einschätzung gebeten und eine Strafanzeige bei der Zürcher Staatsanwaltschaft eingereicht.

Ob die Zürcher Staatsanwaltschaft morgens um 6.00 Uhr ein Polizeikommando bei der Blick-Redaktion vorbeigeschickt hat oder nicht, weiss ich nicht. Sie hat sich bei mir nicht gemeldet. Es gab auch keine entsprechenden Medienberichte. Möglicherweise ist der zuständige Staatsanwalt gerade im Urlaub und der Fall bleibt solange unbearbeitet. Bei der Staatsanwaltschaft Uster wartet eine Strafanzeige von mir schon seit zwei Jahren auf Bearbeitung. Die halten dort wohl nicht viel vom Beschleunigungsgebot nach Artikel 5, StPO.

Die eidgenössische Kommission gegen Rassismus hat mir jedoch geantwortet. Die aufschlussreiche Antwort möchte ich euch nicht vorenthalten. Es geht schliesslich darum, sich die richtige bzw. die politisch gewollte Gesinnung anzueignen.

From: alma.wiecken

Sent: Thursday, July 09, 2015 5:12 PM

To: alexander.mueller

Subject: AW: Anti-Islam Kommentare beim Blick

 

Sehr geehrter Herr Müller

 

Vielen Dank für Ihr Mail vom 2. Juli.

 

Die EKR durchsucht die Kommentarspalten der online Medien nicht nach rassistischen Kommentaren, dies ist nicht unsere Aufgabe. Den von Ihnen als Anhang gesendeten Kommentar habe ich mir angeschaut. Erst einmal muss ich Sie jedoch darauf hinweisen, dass es Sache der Staatsanwaltschaften und Gerichte ist, zu untersuchen, ob ein Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm vorliegt. Wir können höchstens eine kurze generelle Einschätzung des Kommentars vornehmen.

 

Die Rassismusstrafnorm (Art. 261bis StGB) wurde geschaffen, um Menschen und Menschengruppen vor rassistischer Diskriminierung, Herabsetzung und Hetze aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten „Rasse“,  Ethnie, oder Religion zu schützen. Jeder Mensch hat einen  bedingungslosen Anspruch darauf, als gleichberechtigtes Wesen anerkannt zu sein und nicht als minderwertig bezeichnet oder behandelt zu werden.  Die Rassismusstrafnorm dient also einem Ziel, das eigentlich selbstverständlich sein sollte, aber – wie die Erfahrung zeigt – in keiner Gesellschaft, in keinem Land selbstverständlich ist.

Nicht von der Rassismusstrafnorm geschützt wird die Religion als solche. Es ist nicht strafbar, sich kritisch über den Islam zu äussern, sich über Moses lustig zu machen oder Jesus-Karikaturen zu zeichnen, solange damit nicht die Angehörigen der jeweiligen Religion herabgesetzt und diskriminiert werden. Die Rassismusstrafnorm schützt also Menschen und nicht Religionen.

 

In dem fraglichen Kommentar wird jedoch die (verständliche) Wut gegen die Gräultaten des IS und eine generelle Abneigung gegen den Islam als Religion mit dem Gedanken an die Ausweisung aller Muslime verbunden. Dies ist problematisch, da somit nicht nur auf den Islam als Religion sondern auch auf die Muslime abgezielt wird.

 

Wie Sie sicher wissen, haben Sie die Möglichkeit gegen Äusserungen, welche die Rassismusstrafnorm verletzen könnten, eine Anzeige bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde einzureichen. Diese würde dann überprüfen, ob ein Verstoss gegen Artikel 261bis StGB vorliegt.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Alma Wiecken

 

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR

Commission fédérale contre le racisme CFR

Commissione federale contro il razzismo CFR

 

Ich werde jetzt einmal schauen wie sich die Sache weiter entwickelt. Die zuständige Staatsanwaltschaft lässt sich mit der Bearbeitung des Falles offensichtlich sehr viel Zeit. David Gibor hat sich dieser Sache wohl auch nicht angenommen. Jedenfalls war nichts dergleichen in den Medien zu lesen. Der Blick-Kommentarschreiber verspricht wohl zuwenig Publicity.

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