Fakten zur Abstimmung über die Personenfreizügigkeit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Januar 2009 | 6.918 mal gesehen

Am 8. Februar 2009 stimmen die Stimmberechtigten über die Weiterführung sowie die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien ab. Um dem Leser bei der Entscheidungsfindung zu helfen habe ich ein paar Fakten festgehalten.

Wieso wird über die Weiterführung und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit nicht getrennt abgestimmt?
Darüber wurde lange zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat gerungen. Vorallem linke Parlamentarier aus den Reihen der CVP und der SP waren für die Paketlösung. Einzig die SVP stemmte sich bis zuletzt dagegen und unterlag schlussendlich der linken Mehrheit. Quelle

Welche Probleme bringt die Paketlösung mit sich?
Ohne Paketlösung hätte das Volk der Weiterführung der Personenfreizügigkeit zustimmen und gleichzeitig die Erweiterung ablehnen können. In diesem Falle wäre es nicht zu einer Kündigung der Personenfreizügigkeit gekommen, der Bundesrat hätte aber mit der EU eine neue Personenfreizügigkeit aushandeln müssen. Er hätte dadurch die Chance gehabt neue Bedingungen auszuhandeln. Die Befürworter der Paketlösung behaupten, dass die Schweiz bei solchen Verhandlungen schlechtere Karten gehabt hätte. Beweisen können sie es jedoch nicht und die Wirtschaftslage spricht eher gegen ihre Behauptung. Denn Länder mit einer hohen Arbeitslosenquote dürften an der Personenfreizügigkeit mit der Schweiz weiterhin interessiert sein.

Was geschieht wenn wir die Personenfreizügigkeit ablehnen?
Die besonders von Mittelinks-Schweizern bewunderte Bundesrätin Widmer-Schlumpf warnt für den Fall einer Ablehnung wiederholt vor «gravierenden» Auswirkungen. Bei einem Nein zur Weiterführung würden die Bilateralen I automatisch ausser Kraft treten, so wie das die sogenannte Guillotine-Klausel vorsehe.

Warum die Aussage von Widmer-Schlumpf nicht zutrifft:
Die Bilateralen I traten bereits 2002 auf unbefristete Zeit in Kraft. Einzig die Personenfreizügigkeit wurde dabei auf 7 Jahre befristet abgeschlossen. Wenn keiner der beiden Vertragspartner (Schweiz und EU) kündigt, verlängert sie sich automatisch. Die EU hat bereits verlauten lassen, dass sie an den Bilateralen I festhalten möchte. Somit ist klar, dass nur wenn die Schweiz die Personenfreizügigkeit von sich aus kündigen würde, aufgrund der Quillotine-Klausel auch die anderen Verträge der Bilateralen I aufgehoben würden. Die Schweiz muss die Personenfreizügigkeit jedoch im Falle einer Ablehnung der Vorlage vom 8. Februar gar nicht kündigen. Sie muss dann nur mit der EU über neue Bedingungen für die Personenfreizügigkeit verhandeln, da ja das Volk einer Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien nicht zugestimmt hätte. Neue Verhandlungen können ein Risiko aber auch eine Chance sein.

Leider wird auch im Abstimmungsbüchlein auf Seite 5 fälschlicherweise behauptet, dass die Bilateralen I bei einem Nein zur Personenfreizügigkeit wegfallen würden. Das ist Wählerbeeinflussung von Seiten der Bundesbehörden. Denn die Bilateralen I fallen nur weg, wenn diese (oder die Personenfreizügigkeit) vom Bundesrat gekündigt werden würden. Leider wird dies bewusst verschwiegen.

Gefahren der Personenfreizügigkeit:

  • Bis zum 30.11.2011 ist der Zuzug von Arbeitskräften aus neuen EU-Staaten durch Kontingente beschränkt. Diese Kontingente können bis 2014 verlängert werden und fallen dann weg.
  • Grundsätzlich kann nur in die Schweiz kommen wer einen gültigen Arbeitsvertrag hat. Arbeitssuchende aus den EU-Raum, die keinen gültigen Arbeitsvertrag haben, können sich jedoch bis zu 6 Monaten in der Schweiz aufhalten. Bei einer Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien könnte es dadurch auch zu unangenehmen Besuchen von Romas kommen, die monatelang im Land herumstreichen.
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer mindestens 12 Monatelang in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hat. Wer also nur 1 Tag lang arbeitet und dann wieder arbeitslos ist (Scheinarbeitserhältnis um sich einen Aufenthalt in der Schweiz zu erschleichen) hat also keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Er kann aber bis zu 5 Jahre lang Sozialhilfe kassieren.
  • Durch die Personenfreizügigkeit erschliessen sich dem Schweizer Arbeitsmarkt neue Quellen mit Leuten, die Stellen nachfragen. Wenn die Nachfragekurve nun grösser ist als die Jobangebotskurve hat dies Auswirkungen auf den Lohn (Preis, Lohndumping) und die Arbeitslosenquote. Dieser Mechanismus kann in der Hochkonjunktur durch das Wirtschaftswachstum zeitweilig gestoppt werden. Die weltweite Lage verzeichnet derzeit allerdings ein negatives Wirtschaftswachstum.
  • Die Arbeitslosenzahlen vom Seco per Dezember 2008:
    Anzahl Arbeitslose total: 118’762
    Davon Schweizer: 64’216 (54.1%)
    Davon Ausländer: 54’546 (45.9%)
    Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung gem. Statistik vom BfS für das Jahr 2007: 21.1%

    Wir haben einen Ausländeranteil von etwas über 21%. 45.9% aller Arbeitslosen sind Ausländer. Wozu braucht die Schweiz also eine Personenfreizügigkeit? Sollen nochmehr kommen? Wer finanziert das? Die Schweizer Angestellten, denen Lohndumping und Jobverlust droht? (Quelle)

    Diskussion im Forum

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    8 Gedanken zu „Fakten zur Abstimmung über die Personenfreizügigkeit“

    1. Nun, das sind keine Fakten die da uns präsentierts, sondern Angstmacherei auf der Gegnerseite.

      Noch etwas, bei der Abstimmung im Parlament haben über 30 SVP-Parlamentarier für das Päckchen gestimmt. Gegen das bin ich zwar auch und hätte es lieber gesehen wir hätten über zwei getrennte Vorlagen abstimmen können. Obwohl, wahrscheinlich hätte ich halt dann 2Mal JA gesagt.

    2. Die einen nennen es Angstmacherei und die anderen volkswirtschaftliches Allgemeinwissen. Der Artikel gliedert sich in zwei Teile. Den 1. Teil mit den Fakten und den 2. Teil mit den möglichen Gefahren bzw. den Fakten vom Seco und dem Bundesamt für Statistik.

      Sogar die Befürworter (Gewerkschaften) machen sich Sorgen. Sonst hätten sie sich nicht für flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping (die man umgehen kann) eingesetzt. Was die Gewerkschaften allerdings nicht berücksichtigt haben, ist die Gefahr, dass unsere ohnehin bereits angeschlagenen Sozialversicherungen noch mehr beansprucht werden wenn noch mehr Leute in unserem Land eine Arbeit suchen.

      Bei einer Annahme der Personenfreizügigkeit am 8. Februar könnten sich Rumänen und Bulgaren bis zu 6 Monaten in der Schweiz aufhalten und einen Job suchen. Da die Sozialhilfe in unserem Land attraktiver sein dürfte als jene in Rumänien und Bulgarien könnte dies in wirtschaftlich schlechten Zeiten dazu ermuntern bei uns auf Stellensuche zu gehen.

      Problematisch ist die Lüge im Abstimmungsbüchlein auf Seite 5, wonach bei einem Nein zur Personenfreizügigkeit die Bilateralen I wegfallen würden. Das stimmt nämlich nicht. Es passt aber zum Verhalten der Bundespolitiker, welche für das undemokratische Päckli verantwortlich sind.

    3. 75 % der Schweizer wollen beschissen werden, denn genau so viele haben die Initiative «Volksouveränität statt Behördenpropaganda» abgelehnt. Ich war dafür. Hier haben wir nun die Quittung dafür auf Seite 5.

      Mehr dazu hier:
      http://www.sackstark.info/?p=1429

      Was auch untergeht ist die Tatsache, daß, falls wir diesmal JA stimmen, wir neu auch JA zur UNBEFRISTETEN Weiterführung der Personenfreizügigkeit sagen, was bisher nicht der Fall war.

      Die beschriebenen Voraussetzungen, damit ein EU-Bürger sich in der Schweiz niederlassen darf, sind genau dieselben, wie vor der Personenfreizügigkeit. Dennoch werden diese Voraussetzungen als eine Verbesserung dargestellt.

      Was passiert, wenn die flankierenden Maßnahmen spätestens 2019 wegfallen? – Werden es uns unsere Kinder danken?

      usw., usf.

      Gruss
      Carolus Magnus

    4. Die grösste Schweinerei ist die Lüge, welche im Abstimmungsbüchlein auf Seite 5 verbreitet wird. Dort steht wortwörtlich:

      „Die Personenfreizügigkeit ist vertraglich mit den anderen Abkommen der Bilateralen I verknüpft: Wird sie nicht weitergeführt, fallen auch die übrigen Abkommen weg. Die Abstimmung entscheidet damit auch über die Fortsetzung der Bilaterlan I insgesamt.“

      Das man ungestraft im Abstimmungsbüchlein Wähler anlügen kann, ist schon eine Schweinerei. Fakt ist, dass die Bilateralen I unabhängig vom Ausgang der Abstimmung vom 8. Februar 2009 solange gültig sind bis sie von einer Vertragspartei gekündigt werden. Die EU hat kürzlich verlauten lassen, dass sie nicht im Sinn hat die Bilateralen I zu kündigen. Auch der Bundesrat müsste im Falle eines Neins die Bilateralen I nicht kündigen. Er müsste mit der EU lediglich neu über die Personenfreizügigkeit verhandeln, da sich das Schweizer Volk gegen das von den linken Bundesparlamentariern heimtückisch geschnürte Päcklein mit der Erweiterung ausgesprochen hat.

      Es wäre schön, wenn die Leute sich endlich besinnen würden, beginnen würden nachzudenken und sich über solche Dinge aufklären lassen würden.

    5. Die Bilateralen Verträge I können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Wieso sollten wir also jetzt in einer wirtschaftlich schwierigen Lage den Wirtschaftsstandort Schweiz unnötig weniger attraktiv machen?

      Falls die Horrorszenarien der SVP wirklich eintreffen werden, was ich jedoch nicht glaube, kann die Schweiz die Verträge jederzeit kündigen und die Personenfreizügigkeit tritt mit einer Frist von sechs Monaten ausser Kraft. Im jetzigen Zeitpunkt ein Nein in die Urne zu werfen, ohne zu wissen was anschliessend passiert, ist wirklich sehr fahrlässig.

      In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollten nicht noch Unsicherheiten geschaffen werden. Deshalb appelliere ich an die Stimmbürger, der Ausdehnung und Erweiterung zuzustimmen.

    6. Manuel, inwiefern wird denn deiner Meinung nach der Wirtschaftsstandort Schweiz weniger attraktiv gemacht?

      Der Wirtschaftsstandort Schweiz ist attraktiv weil er…

      über eine gute Infrastruktur verfügt,
      über eine attraktive Steuergesetzgebung verfügt,
      über gut ausgebildetets Personal verfügt, welches gerne in der Schweiz für hohe Löhne arbeitet,
      über eine hohe Lebensqualität verfügt,
      über politische Stabilität verfügt,
      neutral und sicher ist,
      mehrsprachig ist,
      unbürokratisch ist,
      die Lohnnebenkosten in der Schweiz tief sind und weil er
      verkehrstechnisch gut erreichbar ist.

      Mit der Personenfreizügigkeit und den Bilateralen hat das nichts zu tun. Die Personenfreizügigkeit ist ein Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, welches den freien Personenverkehr von Schweizern und EU-Bürgern zwischen der EU und der Schweiz regelt.

      Die Bilateralen sind abkommen mit der EU und regeln folgende Dossiers:
      Personenfreizügigkeit
      Luftverkehrsabkommen
      Landverkehrsabkommen
      Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen
      Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
      Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewegungen

      Mit der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz hat das nichts zu tun!

    7. Personenfreizügigkeit, die schöngeredete Erfolgsgeschichte, kein Politiker will zugeben, dass es ein grosser Flopp war. Gekommen sind Personen die ohnehin kommen durften und die EU war froh und glücklich ihre Arbeitslosen in die Schweiz zu verfrachten. Fazit, eine Milliarde mehr Sozialausgaben bei einer Zuwanderung von 60000 Personen. „Ein riesen Erfolg oder“.

    8. Herr Küng, woher haben Sie die Zahl 60’000? Ich denke, dass die Zahl höher ist.

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