Findet ihr diese Gesinnungsjustiz richtig?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. November 2015 | 1.233 mal gesehen

Im Juni 2012 wurde ich ungefragt und gegen meinen Willen aufgrund eines diffamierenden Medienartikels in das Rampenlicht der Medienöffentlichkeit gestellt. Anlass dafür war ein Tweet, den mir eine Journalistin vorwarf, ohne dass sie ihn selber gesehen hatte.

Michèle Binswanger fragt nach der mir vorgeworfenen Aussage, die sie nicht auf meiner Twitter-Timeline findet.
Michèle Binswanger fragt nach der Twitteraussage, welche sie mir in ihrem Artikel vorwirft

An der Kampagne beteiligten sich die jungen Grünen und die jüdische GRA-Stiftung mit vorverurteilenden Medienmitteilungen. Die GRA-Stiftung versandte ihre Medienmitteilung gleich mehrsprachig in Deutsch, Französisch und Englisch.

In der Folge verlor ich meine Arbeitsstelle, wurde verhaftet, war über ein Jahr arbeitslos und es wurde mir die Auszahlung von Arbeitslosengeldern von über 10’000 Franken verweigert. Letzteres weil die Gesinnungsjustiz mich für die hetzerische Medienberichterstattung verantwortlich machte. So als ob ich diese hätte beeinflussen können und obwohl klar war, dass grundlegende journalistische Regeln verletzt wurden.

Journalistin hat zu schnell geschossen - NZZ v. 3.2.2013
Journalistin hat zu schnell geschossen – NZZ v. 3.2.2013

Während die eine Journalistin zu schnell schoss, freute sich eine andere über die Folgen. Die deutsche Journalistin Carolin Neumann freute sich sichtlich darüber, dass ich wegen der Medienberichterstattung den Job verloren hatte.

Quelle: Inzwischen gelöschter Artikel von Carolin Neumann auf Bluewin.ch

Jetzt wird mir seit über 3 Jahren der Prozess gemacht und mir werden sämtliche Persönlichkeitsrechte verweigert. Einmal weil ich Politiker gewesen sei, einmal weil sie mir einen Tweet, den keiner der angeblich Betroffenen gesehen hat, vorwerfen und einmal weil ich einen Blog und ein Twitterkonto habe. Dies obwohl sogar die Richter feststellten, dass ein Schulpfleger, ich war Schulpfleger, normalerweise nicht im Rampenlicht steht.

David Gibor soll ich rund 20’000 Franken zahlen, weil er und die Türken, die er in der Nebenklage vertritt, durch den Tweet unmittelbar betroffen seien. Dies obwohl sie den Tweet, den sie mir vorwerfen, selber gar nicht gesehen haben und darin auch nicht genannt wurden. Gibor wurde sehr wahrscheinlich von den Jungen Grünen auf mich gehetzt. Zumindest kündigten sie in einer Medienmitteilung an David Gibor zu beauftragen. Ausserdem bestätigte der Vizepräsident der Jungen Grünen Gibor beauftragt zu haben.

Luca-Maggi_JGZH

Luca-Maggi_Jungegruene

Gut möglich, dass Gibor um seine Chancen vor Gericht zu erhöhen, anschliessend die Türkische Gemeinschaft Schweiz mit ins Boot holte. Mit dieser war er zuvor bereits erfolgreich gegen die SVP-Widen vorgegangen.

Quelle: Medienmitteilung der Jungen Grünen v. Juni 2012
Quelle: Medienmitteilung der Jungen Grünen vom 26. Juni 2012

Auf der anderen Seite darf ein Türke in einem Wohnungsinserat „keine Schweizer“ schreiben und kommt straflos davon. Bestraft werden dafür die Schweizer Kläger, welche die Verfahrenskosten zahlen müssen. Letzteres obwohl ihnen die unmittelbare Betroffenheit zuerkannt wurde. Wenn anstelle von „keine Schweizer“ z.B. „keine Juden“ gestanden hätte, hätten die Richter sehr wahrscheinlich anders geurteilt.  Darüber habe ich u.a. hier und hier auf diesem Blog berichtet.

Fazit: In der Schweiz können Richter das Gesetz je nach Gusto bzw. Gesinnung biegen wie sie wollen. Die Persönlichkeitsrechte sind mangelhaft geschützt da Schweizer Richtern mehr am Täterschutz als am Schicksal der Opfer liegt.

Findet ihr das in Ordnung? Ich nicht. In der Schweizer Rechtssprechung scheint Politik eine grosse Rolle zu spielen. Augenmass, Fairness und Gerechtigkeit scheinen hingegen eine untergeordnete Rolle zu spielen, sofern sie überhaupt eine Rolle spielen. Opfer werden in langwierigen Prozessen zermürbt und vom Rechtsstaat wie eine Weihnachtsgans ausgenommen und abgezockt. Das ist einfach nicht in Ordnung, denn es ist menschenverachtend und eines Rechtsstaat unwürdig.

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2 Gedanken zu „Findet ihr diese Gesinnungsjustiz richtig?“

  1. Wir haben in der Schweiz Menschen, die meinen sie hätten das Recht anderen Menschen den Mund zu verbieten, sie wegen ihrer Meinung zu unterdrücken, ihre berufliche Karriere zu ruinieren und sie zu kriminalisieren.

    Was mir passiert ist, erinnert stark an die finstersten Zeiten des Mittelalters. Meine Gegner haben mich als Rassisten und Nazi hingestellt um mir mit voller böswilliger Absicht zu schaden. Der Vordergründige Anlass war ein Tweet, der ihnen nicht gepasst hat, doch im Grunde genommen steckte dahinter der blinde Hass auf die SVP. Sie wollten der SVP eins auswischen, so wie sie es bereits mit der SVP-Widen gemacht hatten. Ich wurde diffamiert, vorverurteilt, an den Pranger gestellt, verhaftet um mich unter Druck zu setzen und die Medienhetze zu erhöhen, ruiniert und erhielt anschliessend ein unfaires Verfahren mit einem Schauprozess für die Hetzmedien und ihre Handlanger. Nicht umsonst haben die Medien die Staatsanwaltschaft auf mich gehetzt, was dadurch ersichtlich ist, dass diese sich bereits am 25. Juni 2012 in den Medien äusserste um der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass sie prüfe ob gegen mich ein Strafverfahren eröffnet werde solle. Am folgenden Tag wurde ich verhaftet und es wurde bei mir zu Hause eine Hausdurchsuchung durchgeführt, weil sie hofften Beweise zu finden, die sie gegen mich verwenden können. Gefunden haben sie nichts, dass sie gegen mich verwenden konnten, denn ich bin weder ein Nazi noch ein Rassist! Letztlich wurde ich verurteilt, weil ich ausgesagt habe einen Tweet mit dem Wort „Kristallnacht“ verfasst zu haben. Dass meine Aussage nicht vollständig wiedergegeben wurde und von meinen Gegnern bewusst und in voller böswilliger Absicht aus dem Kontext gerissen und in einen anderen Kontext gestellt wurde, interessierte die Gesinnungsjustiz nicht. Sie taten meine Aussagen als Ausrede ab, denn meine Verurteilung war bereits vor Beginn des Verfahrens beschlossene Sache. Sonst wären sie anders vorgegangen. Z.B. so wie sie es beim Vermieter in St. Gallen machten, der seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten will. Die Art und Weise wie sie ermitteln zeigt, ob sie eine Verurteilung oder eine Einstellung des Verfahrens anstreben.

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