Doch Olrad
Zu 1.) Die Richter in Strassbourg, sind fremde Richter. Es sind nämlich weder Bundesrichter unseres Bundesstaats noch Richter von kantonalen Verwaltungsgerichten!!!!
Zu 2.) Die Schweiz war auch schon vor der Ratifizierung der EMRK ein Rechtsstaat. Ergo wird sie auch noch einer sein, wenn sie die EMRK wieder kündigt. Das weiss jeder, der logisch denken kann.
Zu 3.) Doch! Insbesondere die Linken denken, dass man eine Instanz über dem Volk braucht, die dem unberechenbaren Volk auf die Finger schaut. Siehe Aussage von Ludwig, der despektierlich, respektlos und frech von Pöpelherrschaft gesprochen hat.
Zu 4.) Doch das Volk wird bevormundet, wenn Volksentscheide beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Frage gestellt werden.
In der Tat bin ich der Ansicht, dass wir in einem Rechtsstaat leben und die Menschenrechte durch unsere Bundesverfassung garantiert sind. (siehe meine Aussage zu 1.) Ein Blick in die BV genügt und man weiss, dass ich Recht habe. Leute wie Kornfeld dürfen sich meine Aussage selbstverständlich erst von einem Rechtsprofessor absegnen lassen ehe sie mir glauben.
Zu deiner Frage, die du inzwischen dreimal gestellt hast nochmals zum x-ten Mal die gleiche Antwort:
Gegen die EMRK und den europäsichen Gerichtshof spricht die Bevormund durch fremde Richter. Eine direkte Demokratie hat das nicht nötig. Der Souverän unseres Landes ist das Stimmvolk und das hat keine Bevormundung nötig.
Auch bereits geschrieben:
Der Vorteil der direkten Demokratie ist es nämlich, dass es Abstimmungskämpfe gibt bei denen eine breite Bevölkerung beteiligt ist. Das ermöglicht es, dass über alles diskutiert wird und alle möglichen Facetten zur Sprache kommen. Dies ist nicht der Fall, wenn selbstherrliche und völlig abgehobene Bundesräte oder Richter irgendwelche weltfremden Entscheide fällen. Dank der direkten Demokratie wird nicht am Volk vorbeipolitisiert!
