Grüner Bundesrichter fällt fragwürdiges Urteil

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. August 2014 | 2.004 mal gesehen

Ein Grüner Westschweizer Bundesrichter fällt ein Urteil zugunsten eines Linken, der sich von einem ehemaligen roten Bundesrichter verteidigen lässt. Das Urteil ist höchst fragwürdig. Mir wird schlicht das Recht auf Beschwerde gegen eine fragwürdige Verfügung zu unrecht versagt. Es geht gar nicht mehr um den Sachverhalt sondern nur noch um die formaljuristische Frage ob ich überhaupt das Recht habe zu klagen. Wenn mir ein Richter das Recht auf Einsprache abspricht, muss er auf den Inhalt der Klage bzw. den Sachverhalt gar nicht mehr eingehen. So kann er bequem ein Verfahren abwickeln.

Begründung in Sachen Legitimation zur Beschwerde:

Fragwürdige Argumentation eines grünen Bundesrichters
Fragwürdige Argumentation eines grünen Bundesrichters

Tatsache ist, dass ich im 1. Strafantrag, eine „angemessene Genugtuung“ verlangt habe. Genugtuungsforderungen werden gerne auf den Zivilweg verwiesen. Zudem läuft noch ein Zivilverfahren mit einer konkreten Forderung gegen denselben Prozessgegner. Insofern habe ich sehr wohl ein rechtlich geschütztes Interesse! Allerdings wusste ich gar nicht, dass ich das Zivilverfahren und die dort geltend gemachte Zivilforderung beim Bundesgericht erwähnen muss, weil es vor dem Bundesgericht um ein Strafverfahren ging, welches neben dem Zivilverfahren geführt wurde. Auf das Zivilverfahren habe ich aber im der Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern mit einer Beilage hingewiesen!!! Denn der Prozessgegner hat mit einem Artikel selber darauf hingewiesen. Diesen Artikel des Prozessgegners über das Zivilverfahren habe ich in der Beschwerde als Beilage hinzugefügt. Aber der Westschweizer Bundesrichter hat sich offensichtlich nicht die Mühe gemacht, das anzuschauen. Vielleicht lag es ja an seinen Sprachkenntnissen, wer weiss.

Das vorliegende Urteil betrifft ein Strafverfahren im Kanton Luzern, welches zusätzlich zum Zivilverfahren im Kanton Zürich geführt wird. Daraus wurde mir jetzt ein Strick gedreht indem man mir einmal mehr mit einer höchst fragwürdigen Begründung das Einspracherecht verwehrt. Es wird mir einfach ein sogenanntes „geschütztes Interesse“ abgesprochen und somit das Recht auf Einsprache verwehrt. Dabei wurde nicht einmal überprüft ob noch ein Zivilverfahren läuft. Die Prozesse in unserem Land funktionieren nicht richtig.

Offenbar existiert das Beschwerderecht gegen Urteile untergeordneter Instanzen in der Schweiz nur zum Schein. Mir wurde es jedenfalls inzwischen schon zweimal abgesprochen! Dies mit höchst fragwürdigen und völlig inakzeptablen Argumenten.

Fakt ist, dass der Bundesrichter ein Grüner ist und sich der linke Widersacher von einem ehemaligen SP-Bundesrichter verteidigen lässt. Rot passt zu Grün wie Pech zu Schwefel. Die Grünen haben sich massgeblich an der Hetze gegen mich beteiligt. Dass das Bundesgericht trotzdem ausgerechnet einen grünen Bundesrichter mit dem Verfahren betraut, ist höchst unsensibel. Mir kommt dieses Urteil wie Parteipolitik vor.

Der Kampf kann jetzt nur noch über das noch verbleibende Zivilverfahren geführt werden. Dies weil unser Rechtsstaat nicht richtig funktioniert. Paradoxerweise wurde mir vom Bundesgericht ein geschütztes Interesse abgesprochen, da keine Zivilforderungen von mir geltend gemacht worden seien. So ein fertiger Unsinn.

Die neue Strategie meiner Gegner ist es offensichtlich mir einfach das Beschwerderecht zu verweigern. Ein voreingenommener Staatsanwalt erlässt eine Nichtanhandnahmeverfügung oder eine Einstellungsverfügung oder einen lächerlichen Strafbefehl mit einer absurd milden Strafe und die nachfolgenden Instanzen verweigern mir anschliessend als Geschädigtem und Privatkläger das Recht auf Beschwerde. Sie brauchen mithilfe dieses formaljuristischen Winkelzugs so nicht einmal mehr den Fall bzw. den Sachverhalt, also um was es geht, anzuschauen. Das ist in der Schweiz offensichtlich möglich. Unser Land ist zu einer Bananenrepublik verkommen.

Die Häme bösartiger Widersacher ist mir damit gewiss. Ich muss sie schon seit über zwei Jahren dauerhaft ertragen und es nimmt somit kein Ende. Mein Kampf geht somit ebenfalls weiter und wir werden ja sehen, wer am Ende triumphiert bzw. ob am Ende noch jemand triumphiert. Klar ist, dass in dieser Bananenrepublik viele Behörden und natürlich ausnahmslos alle Medien auf Seiten meiner Widersacher stehen. Diese Behörden fügen mir mit ihrem Verhalten zusätzlichen Schaden zu. Ich ziehe es bis zum Ende durch, egal was kommt.

PS: Eine Bananenrepublik ist ein Staat, in welchem Korruption und staatliche Willkür vorherrschen. Korruption kommt im Staat vor, wenn Beamte ihr Amt missbrauchen um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen. Meiner Meinung nach entscheiden einige Richter von untergeordneten Gerichten so, wie sie es für ihre Karriere oder Wiederwahl günstiger halten. Auch Gefälligkeitsurteile können nicht ausgeschlossen werden. Insofern, kann das als Korruption bezeichnet werden. Auf politischer Ebene ist unser Land schon längst korrupt. Mehrere Skandale beim Bund zeugen davon. Auch in Kantonen und Gemeinden gibt es zahlreiche Mauscheleien, von denen die Mehrheit der Bürger kaum etwas erfährt.

Quelle: Handelszeitung
Quelle: Handelszeitung
Korruption in Ueli Maurers VBS
Quelle: Handelszeitung
Quelle: 20min
Quelle: 20min

Gegen diese Fälle von schwerer Korruption beim Bund, ist eine freizügige Bundesangestellte ein Klacks.

Rate this post

3 Gedanken zu „Grüner Bundesrichter fällt fragwürdiges Urteil“

  1. Die Sache mit den notwendigen Zivilforderungen im Strafverfahren ist doppelt stossend:

    Wenn man Zivilforderungen geltend macht, werden sie, sofern bestritten, auf den Zivilweg verwiesen und es können dem Privatkläger Kosten auferlegt werden. Und was ist, wenn man bereits zivil geklagt hat? Umgekehrt muss man Zivilforderungen geltend machen, wenn man sich ein Minimum an Rechtsmitteln offen halten möchte. Oder auf ein Strafverfahren Einfluss nehmen möchte. So werden häufig Beweisanträge verweigert und dagegen kann man sich auch nur halbwegs wehren, wenn man Zivilforderungen geltend macht.

  2. Das ist richtig Paul, wenn die Gegenseite die Zivilforderung ablehnt, wird der Kläger ans Zivilgericht verwiesen. Im vorliegenden Fall hat mir der Kanton Luzern jedoch das Formular „Geltendmachung der Rechte als Zivilkläger“ gar nicht zugestellt. Wahrscheinlich deshalb, weil er es aufgrund eines anderen Bundesgerichtsentscheids erst überarbeiten muss. In der Schweiz herrschen Zustände wie in einer fertigen Bananenrepublik! Ich habe aber in meiner Klage eine angemessene Genugtuung verlangt. Eine Genugtuung ist eine Zivilforderung gemäss Artikel 49 Obligationenrecht. Ausserdem wie gesagt, es läuft ja bereits ein Zivilverfahren und der Prozessgegner hat bereits in einem öffentlich publizierten Artikel darauf aufmerksam gemacht. Bis auf den Grünen Westschweizer Bundesrichter, dürfte das in der Deutschschweiz allgemein bekannt sein.

    Meiner Meinung nach ist das ein Fall für den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es ist nicht einzusehen, weshalb ich für diese schlampige und von Fehlern nur so strotzende Arbeit von Justizbeamten, die letztlich zu einem Fehlurteil auf höchster Ebene geführt hat, mehre tausend Franken Verfahrenskosten bezahlen soll.

    Es geht jetzt um folgendes:
    Das Bundesgericht ist auf meine Beschwerde inhaltlich gar nicht eingegangen, weil es mir die Beschwerdelegitimation abgesprochen hat. Dies weil angeblich ein Mangel eines „berechtigten Interesses“ bestehe, welches dann besteht, wenn Zivilforderungen geltend gemacht werden. In der Beschwerde an das Bundesgericht ist die Zivilforderung zwar nicht erwähnt worden, weil die ja in einem Zivilverfahren geltend gemacht wird, und es beim Fall vor dem Bundesgericht um das Strafverfahren gegen den selben Prozessgegner aus denselben Gründen ging, aber es wurde mit einer Beilage auf Kantonaler Ebene erwähnt. Ich habe der Beschwerde an das Kantonsgericht Luzern nämlich einen Artikel des Prozessgegners als Beilage beigelegt, in welchem er selber über das Zivilverfahren „öffentlich“ informiert hat. Er ist Journalist. Es kann meiner Meinung nach vorausgesetzt werden, dass ich das Bundesgericht nicht über öffentlich Bekanntes explizit informieren muss. Die Behörden setzen ja auch voraus, dass die Gesetze allgemein bekannt sind ohne, dass jeder gleich persönlich informiert wurde.

    Wie gesagt, Zivilforderungen werden geltend gemacht, aber in einem anderen Verfahren. Es wurde darauf mit einer Beilage in der Beschwerde an die Vorinstanz hingewiesen. Folglich besteht sehr wohl ein „berechtigtes Interesse“. Der Bundesrichter hat aber seinen Job nicht richtig gemacht, Denn dass eine Zivilforderung sehr wohl vorliegt, ist ihm ganz offensichtlich entgangen. Dies obwohl auf das Zivilverfahren in der Beschwerde an die Vorinstanz durch einen Artikel des Prozessgegners hingewiesen wurde. Ich gehe davon aus, dass die nächste Instanz, die Akten der Vorinstanz sichtet bevor sie ein Urteil fällt. Das ist hier offensichtlich nicht geschehen.

    Es wird mir also mit einer Argumentation das Beschwerderecht verweigert, die gar nicht standhalten kann. Dies weil die vom Bundesrichter angenommenen Tatsachen nicht zutreffen! Ich werde das Urteil in der kommenden Woche mit meinen Anwälten besprechen. Problematisch ist, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eigentlich nur jenen offen steht, die eine Hilfsorganisation im Rücken haben. Das ist bei mir nicht der Fall, da ich alleine im Regen stehen gelassen wurde.

    Dieser Fall zeigt, weshalb es kompetente „fremde Richter“ braucht. Dies weil die eigenen Richter zuweilen einen riesen Bullshit verfügen und die politische Voreingenommenheit der Richter nicht ausgeschlossen werden kann.

  3. Ich werde beim Bundesgericht beantragen die Rechung für dieses Fehlurteil solange zu sistieren, bis die Sache mit der angeblich nicht vorhandenen Zivilforderung erledigt ist. Die Klagebewilligung habe ich schon längst in der Tasche und das bereits laufende Zivilverfahren ist derzeit bei einem Bezirksgericht hängig. Bei dem Tempo, in welchem in der Schweiz Zivilverfahren abgehandelt werden, könnte in 3-5 Jahren ein Urteil vorliegen. Zumindest wenn alles gut läuft und es keine weiteren Zwischenfälle und überlange Gerichtsferien gibt. Solange muss sich das Bundesgericht jetzt gedulden.

    Mir hat ein Anwalt gesagt, dass Privatkläger früher umfassendere Beschwerderechte gehabt hätten. Wie gesagt unser Land ist zum Schurkenstaat geworden.

Kommentare sind geschlossen.