Haftstrafe für 70 innerorts?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. Juni 2011 | 4.165 mal gesehen

Man muss man sich fragen was sich die Befürworter der Raserinitiative eigentlich gedacht haben. Zumindest wenn man sieht, was gemäss der Raserinitiative in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll.

So wird z.B. gefordert, dass wer in der Tempo 30 Zone mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h erwischt wird, mit einer Haftstrafe von 1 bis 4 Jahren bestraft werden soll. Dies schon beim ersten Vergehen! Zudem soll sein Fahrzeug beschlagnahmt und eingezogen werden. Siehe Artikel 123c Abs. 1 und 3, der laut Raserinitiative in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll.

Art. 123c Schutz vor Raserinnen und Rasern

1 Wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen, wird als Raserin oder Raser mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft. In jedem Fall gilt als besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Überschreitung um mindestens 40 km/h bei 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit, um mindestens 50 km/h innerorts, um mindestens 60 km/h ausserorts und um mindestens 80 km/h auf Autobahnen.

3 Fahrzeuge von Raserinnen und Rasern werden eingezogen. Der Erlös aus der Verwertung des Fahrzeugs fällt an den Staat und dient insbesondere der Unterstützung von Verkehrsopfern. Vorbehalten bleiben schutzwürdige Interessen Dritter.

Im Vergleich zu anderen Vergehen ist diese  übermässige Härte gegenüber devianten Automobilisten völlig unverhältnismässig. So kam z.B. der Muotataler Doppelmörder mit einer bedingten Haftstrafe von 9 Monaten davon. Dieser plante zuvor seine Untat jedoch noch!

Eine derartige Gesetzesverschärfung im Strassenverkehrsbereich ist völlig unverhältnismässig. Trotz Verfünffachung des Verkehrsaufkommens hat sich die Zahl der im Strassenverkehr getöteten drastisch reduziert. Mir ist bewusst, dass ich mit den eindrücklichen aber abstrakten Zahlen nichts gegen die emotionalen Bildern der Einzelfälle, die Roadcross und die Massenmedien in ihren Kampagnen regelmässig publizieren ausrichten kann. Dennoch, ich appelliere daran, den Verstand zu gebrauchen und sich nicht vom Bauchgefühl leiten zu lassen. Guckt euch die Zahlen an!

Denkt nach was eine solche Gesetzesverschärfung für Folgen hat. Es werden mehr Menschen kriminalisiert werden. Man muss nur einmal eine Tempo 30 Tafel übersehen haben, sich in einer Tempo 50 Zone befinden und 20 km/h zu schnell unterwegs sein. Schon landet man im Gefängnis und verliert sein Auto!  Die Verkehrssicherheit wird durch diese unverhältnismässige Härte aber nicht wesentlich erhöht. Wer eine Tempo 30 Tafel übersieht, tut dies ja nicht mit Absicht. Tödliche Unfälle kann es auch bei geringeren Geschwindigkeiten geben.

Muss man wegen jedem Einzelfall eine Strafverschärfung in der Bundesverfassung verankern? Kollektive Bestrafung wegen Einzelfällen? Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das ist eine puritanische Amerikanisierung unserer Justiz.

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4 Gedanken zu „Haftstrafe für 70 innerorts?“

  1. Stellen Sie sich vor, sie übersehen in der Schweiz eine Tempo 30 Tafel, wähnen sich in der Tempo 50 Zone und fahren etwas zu schnell. Wenn es nach den Initianten der Raserinitiative ginge, könnte Sie das 4 Jahre Gefängnis, einen lebenslangen Entzug des Führerausweises und Ihr Fahrzeug kosten.

    So wird das in Deutschland gehandhabt: Hier klicken!

  2. Ich bin mit Dir betreffend Verhältnismäßigkeit gegenüber anderen Straftaten einverstanden trotzdem werde ich diese Initiative unterstützen. Ich bin für Zero-Toleranz und dies bei allen schweren Straftaten, man muss generell das Strafgesetz anpassen und verschärfen, Schluss mit Kuscheljustiz und 5-Sterne Gefängnisse!

  3. Der Autofahrer hat seine Aufmerksamkeit der Strasse und damit auch den Verhekrsschilder zu widmen. Zudem erkennt jeder aufmerksame Mensch, wenn er sich in einer Wohnzohne befindet!

    Wie viele Scheidungsväter kassieren wegen abstrusen Fehleinschätzungen Dritter mitunter jahrelanger Umgangsverbot zu den eigenen Kinder: Da sind auch 2-3 Jahre Knast im Verhältnis gar nicht so schlimm…

    Konsequenz: Wenn schon dann müsste auch das zu Gunsten dieser Väter angepasst werden!

  4. Markus Müller, du findest es also völlig in Ordnung, wenn man jemanden, der einmal ein Schild übersehen hat und deswegen im Irrtum schneller gefahren ist für ein paar Jahre ins Gefängnis steckt?

    Ich finde das nicht in Ordnung, es ist völlig unverhätnismässig und somit ungerecht! Das ist eine Amerikanisierung unserers Rechtssystems!

    Dabei machen härtere Strafen die Strassen nicht sicherer, sie füllen höchstens die Gefängnisse. Die Initiative schiesst am Ziel vorbei und taugt nichts. Die Initianten wollen wegen Einzelfällen eine Regel in die Bundesverfassung schreiben. Das ist völlig unangebracht zumal die gegenwärtigen Gesetze völlig ausreichend sind. Wie die Zahlen des Bundesamts für Statistik eindeutig beweisen.

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