Kosten Kristallnacht-Tweet ohne Zivilverfahren

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. November 2015 | 2.905 mal gesehen

Wie ihr als Leser meines Blogs wisst, lief gegen mich von Juni 2012 bis November 2015 ein Strafverfahren. Anlass des Verfahrens war der sogenannte „Kristallnacht-Tweet“. Es handelt sich dabei um eine Aussage auf Twitter mit dem folgenden Wortlaut:

Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht“ 

Die Schweizer Richter unterstellten mir, mit dieser Aussage den Holocaust legitimiert und damit gegen das Schweizer Antirassismusgesetz verstossen zu haben. Ich teile diese Ansicht nicht und kann sie auch nicht nachvollziehen. Dies zumal ja das Wort Holocaust in der mir unterstellten Aussage gar nicht vorkommt und ich mich damals weder über den zweiten Weltkrieg noch über den Holocaust äusserte. Deshalb habe ich mich verteidigt, was mein gutes Recht ist. Der Rechtsstaat hat mich dafür bestraft indem er mich finanziell ruinierte. Der Kristallnacht-Tweet dürfte der bislang teuerste Tweet der Schweiz sein.

Die Kosten

Wegen dieses Tweets wurde ich entlassen, verhaftet und war wegen der Rufschädigung trotz guter Qualifikationen über ein Jahr lang arbeitslos. Die Arbeitslosenkasse verweigerte mir für den Zeitraum von über drei Monaten die Arbeitslosenentschädigung. Dies weil sie behauptete, ich sei wegen des Tweets entlassen worden und hätte meine Kündigung somit selber verschuldet. Grund für die Entlassung war jedoch nicht der Tweet, den kaum einer gesehen hat, sondern die Medienberichterstattung. Diese behauptete zu unrecht, ich hätte eine Kristallnacht für Muslime bzw. Moscheen gefordert.

Der Rufmord hat auch Auswirkungen auf meine Altersvorsorge. Wegen der Arbeitslosigkeit wurden keine Beiträge mehr in meine Rentenversicherung gezahlt und jetzt habe ich einen tiefer bezahlten Job, der auch tiefere Rentenbeiträge und somit im Rentenalter eine tiefere Rente zur Folge hat. Gesundheitliche Folgen gibt es natürlich auch, da die Medienhetze und das Strafverfahren eine enorme existenzbedrohende Belastung sind und zu Dauerstress, Isolation und teilweise auch depressiven Stimmungen mit Selbstmordgedanken führen.

Die Gerichtskosten belaufen sich auf CHF 11’270.00. Sollte ich die darin enthaltene Busse nicht bezahlen können, muss ich noch für 15 Tage ins Gefängnis.

Die Parteientschädigung für Anwalt David Gibor und seine Mandanten der Türkischen Gemeinschaft Schweiz betragen CHF 18’010.70.

Mein Strafverteidiger hat mir bislang ein Betrag in der Höhe von CHF 50’000.00 in Rechnung gestellt. Er hat noch nicht alle Leistungen in Rechnung gestellt, weshalb noch weitere Rechnungen anstehen.

Die Kosten der Folgeverfahren insbesondere der Zivilverfahren sind um noch um einiges höher und müssten hier noch hinzugerechnet werden. Diese Verfahren laufen zu einem grossen Teil jedoch noch. Kenner der Materie wissen, dass Strafverfahren günstiger sind als Zivilverfahren. In einem Zivilverfahren gegen einen Journalisten aus dem Kanton Luzern habe ich zum Beispiel Friedensrichterkosten und Prozesskostenvorschüsse von über CHF 6’000.00 bezahlt. Der Verteidiger des Beklagten hat jetzt noch eine Sicherstellung der Parteientschädigung in der Höhe von CHF 7’000.00 verlangt. Ich müsste demzufolge rund CHF 13’000.00 aufbringen damit sich die Schweizer Richter überhaupt bemühen sich meinem Anliegen anzunehmen. Sollte ich dieses Geld nicht aufbringen können, heisst es anschliessend, dass das Verfahren mangels Erfüllung der Prozessvoraussetzungen eingestellt worden sei. Anwaltskosten sind hier übrigens noch nicht einkalkuliert, da ich meine Anliegen aus Kostengründen selber vertreten muss. Ihr könnt euch sicher vorstellen wie schwer ich mich tue, um meine Rechte gegenüber den milliardenschweren und zudem rechtsschutzversicherten Schweizer Medienkonzernen und zahlreichen linke Journalisten durchzusetzen. Die lassen sich allesamt von Anwälten vertreten. Der Journalist aus Luzern lässt sich sogar vom ehemaligen Bundesrichter Wiprächtiger (SP) vertreten. Er hat einmal mit Bundesrichter Denys (Grüne) zusammengearbeitet. Bundesrichter Denys ist der, welcher mich verurteilt hat.

Zur Verhältnismässigkeit

Verhältnismässig wurde in meinem Fall von Anfang an nicht vorgegangen. Wohlverstanden, es geht um eine Twitteraussage, die mir vorgeworfen wird. Das rechtfertigt weder die Medienhetze, die Entlassung, die Hausdurchsuchung, die Verhaftung noch meine Verurteilung und schon gar nicht das Strafmass!

Trotzdem gibt es immer noch Psychopaten, die sich an meinem Leid erfreuen und meinen sie müssten noch einen drauf legen. Dies, indem sie mir noch zusätzlichen Schaden zufügen müssen. Einige von denen wollen mich doch tatsächlich bis zum Rest meines Lebens stigmatisieren und schädigen indem sie mich weiterhin namentlich diffamieren.

Eines ist ihnen gelungen, sie haben es fertig gebracht mich gesellschaftlich fertig zu machen, meinen Ruf zu schädigen und diesen Politblog, zumindest was die politische Meinungsäusserung angeht, weitgehend still zu legen. Die Verfahren nehmen mich derart in Anspruch, dass ich den Blog nur noch sporadisch aktualisieren kann.

Belege:

Rechnung Bezirksgericht Uster
Rechnung Obergericht Zürich
Rechnung Bundesgericht
Forderung RA Gibor

 

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2 Gedanken zu „Kosten Kristallnacht-Tweet ohne Zivilverfahren“

  1. Tja. Hochmut kommt vor dem Fall. Vielleicht wäre es einfach mal angebracht zuzugeben, dass Sie einen Scheiss von sich gegeben haben und dies halt auch mal einsehen. Dann wärs wohl kaum soweit gekommen und die Kosten hätten Sie sich wahrscheinlich zum grossen Teil auch gespart. Aber wie es scheint, wähnen Sie sich weiterhin im Recht und sind daher unbelehrbar. Daher hält sich mein Mitleid wahrlich in Grenzen.

  2. Herr Abegg, was für einen Scheiss habe ich denn gebaut? Von welchem Hochmut sprechen Sie? Meinen Sie ernsthaft, dass ein Tweet eine Parteientschädigung von CHF 18’000.00 rechtfertigt? Meinen Sie wirklich, dass der Tweet den Holocaust legitimiert hat, so wie mir das unterstellt wurde? Das Wort Holocaust kommt im Tweet ja noch nicht einmal vor!!!! Und wo liegt denn in diesem Tweet bitteschön die Rassendiskriminierung? Welche Rasse wird denn mit diesem Tweet diskriminiert??? Bitte denken Sie einmal darüber nach sofern Sie eigenständig und kritisch denken können. Sie sollten nicht einfach alles glauben, was die Medien verzapfen bzw. alles ohne es zu hinterfragen annehmen, was Obrigkeiten entscheiden. Die Obrigkeitsgläubigkeit gewisser Zeitgenossen scheint eher jener von Epochen vor der Aufklärung zu entsprechen.

    Das Urteil ist politisch und alles andere als fair. In der Tat lasse ich mich nicht davon überzeugen, dass ich mit dem Tweet den Holocaust legitimiert haben soll, denn das ist einfach ein fertiger Bullshit. Damit Sie es wissen, Bundesrichter Denys ist ein Linksgrüner. Damit ist er mit seinen komischen Ansichten wohl genau auf Ihrer Linie.

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