Laut St. Galler Staatsanwalt ist Beschimpfung von Politikern erlaubt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. Oktober 2015 | 2.417 mal gesehen

Gehört es zur politischen Anstandskultur der Schweiz, dass Politiker beschimpft werden dürfen? Laut dem St. Galler Staatsanwalt H. Brunner  vom Untersuchungsamt Altstätten darf man einem Politiker „Dummkopf par excellente, der jetzt für seine Blödheit bitter bezahlt“ sagen. Auf der anderen Seite wird erwartet, dass Politiker hochanständige Vorbilder sind. Was für eine Doppelmoral! Anders als Zürcher Richter bei mir, argumentiert Staatsanwalt H. Brunner, dass die Beschimpfung nicht isoliert zu betrachten sei. Mir werfen Justizbehörden seit über drei Jahren eine dekontextualisierte Teilaussage auf Twitter isoliert vor und machen mich  in böswilliger Art und Weise und sehr viel Hinterlist fertig.

Wenn Politiker straffrei beschimpft werden dürfen, darf ich dann rein hypothetisch auch den St. Galler Staatsanwalt H. Brunner oder einen linken Richter als Dummkopf par excellente und als Arschloch sondergleichen bezeichnen? Oder ist das dann verboten und mir droht dann eine Strafe? Immerhin verstösst eine unfaire Prozessführung gegen die guten Sitten und ist somit ungebührlich.

Ich wette, dass ich Staatsanwälte und Richter nicht als Dummkopf par excellente bezeichnen darf. Für sich wenden diese „ehrenwerten Herrschaften“ andere Massstäbe an als sie anderen Menschen zumuten. Dies obwohl laut Artikel 8 der Schweizer Bundesverfassung vor dem Gesetz eigentlich alle gleich sein sollten. Ausserdem ist eine Beschimpfung nach Artikel 177 des Schweizer Strafgesetzbuchs strafbar. Es steht dort nichts davon, dass Politiker vom Schutz dieses Artikels ausgeschlossen sind.

Falls mir ein fähiger Jurist gegen diese Jusitzwillkür beistehen will, so ist er eingeladen mir zu helfen. Ich kann ihn jedoch nur bezahlen, wenn ich den Prozess gewinne. Hilfe gegen die Justizwillkür politisch motivierter linker Vertreter des Schweizer Unrechtsstaats ist jedoch willkommen. Es ist schwer gegen Winkeladvokaten und Justizvertreter, die geltendes Recht je nach Gusto biegen, anzukommen.

Wie kann es sein, dass ich in der Schweiz ein Bürger dritter Klasse ohne Persönlichkeitsrechte bin? Alles bloss weil ich einmal Mitglied in der SVP war und einmal für rund 9 Monate das Amt eines Kreisschulpflegers der Stadt Zürich inne hatte? Geht es eigentlich noch liebe Justizvertreter? Wo bleibt der gesunde Menschenverstand?

Noch etwas zur folgenden Einstellungsverfügung: Kritik an einem Politiker sollte sachlich sein. Dass die Beschimpfung und Ehrverletzung von Politikern zulässig sein soll, steht nirgends im Gesetz. Das ist eine Interpretation von Rechtsverdrehern, die unseren Rechtsstaat vertreten. Der Artikel 177 des Strafgesetzbuchs schützt ALLE (auch Politiker) vor Beschimpfung. Die Linken können nicht einerseits ständig scheinheilig von einer Anstandskultur reden und die SVP kritisieren und anschliessend die Beschimpfung von Politikern als legal betrachten. Das ist scheinheilig und zeugt von einer ausgeprägten Doppelmoral im übelsten und unfairsten Sinne.

Unsere Demokratie wird von vielen nebenamtlich tätigen Milizpolitikern geprägt. Schulpfleger stehen überhaupt nicht im Rampenlicht. Ihr Job ist es Schulklassen zu besuchen und die Klassenführung von Lehrpersonen zu begutachten, auf die Anliegen von Eltern und Lehrpersonen einzugehen, zu Vermitteln und die Einhaltung des Lehrplans zu kontrollieren. Um diesen Job auszuführen bezog ich Ferientage um den Job während der Arbeitszeiten auszuüben. Da die Stadt Zürich am reichen Zürichberg kaum Freiwillige für diesen Job fand, waren sie froh, dass einer, der ausserhalb der Stadt wohnt, diesen Job übernimmt. Dieser Nebenjob wird in der Stadt Zürich mit einem Trinkgeld entlohnt. Jetzt meinen viele, sie könnten mich beschimpfen und meine Persönlichkeitsrechte massiv verletzten und sich damit herausreden, dass ich „Politiker“ gewesen sei.

Wenn in unserem Land eine politische Anstandskultur gepflegt werden soll, dann müssen auch Politiker vor Beschimpfung geschützt sein! Es ist scheinheilig und zeugt von einer ausgeprägten und verlogenen Doppelmoral, ständig eine Anstandskultur in der Politik zu fordern und anschliessend die Beschimpfung von Politikern zuzulassen. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?

Einstellungsverfügung vom 2. Oktober 2015

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Ein Gedanke zu „Laut St. Galler Staatsanwalt ist Beschimpfung von Politikern erlaubt“

  1. Mir muss niemand mehr mit Moral und „politischer Anstandskultur“ kommen. Ich habe die Heuchelei satt!

    Anstatt mich weiter mit den inkompetenten und ungerechten Vertretern des Schweizer Pseudorechtsstaats herumzuschlagen, hätte ich Ith für seine bodenlose Frechheit wohl besser aufs Maul geben sollen. Es hätte mir wohl mehr Genugtuung und innere Zufriedenheit verschafft.

    In der Schweiz haben Schlägertypen wie Carlos, die fast jemanden erstochen haben, ja mehr Rechte als einer, dem ein Tweet vorgeworfen wird. Es ist wirklich unglaublich und zeugt von der grotesken Rechtssprechung in diesem lächerlichen Rechtsstaat, den ich je länger je mehr nicht mehr ernst nehmen kann.

    Einen Anwalt kann ich hier leider keinen zu Rate ziehen, die wollen alle erst einmal Cash sehen ehe sie mir mitteilen wollen ob ich hier weitermachen soll oder nicht. Auch das zeugt von der Unbedarftheit des linken Schweizer Rechtswesens. Wäre ich Asylant, würde man mir gratis einen Anwalt zur Seite stellen.

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