Liberales Rauchergesetz
Die IG FREIE SCHWEIZER WIRTE sammelt seit dem 23. Februar 2010 Unterschriften für die von ihr lancierte Volksinitiative “Für ein liberales Rauchergesetz”. Die Initianten wollen mit ihrer Initiative das Rauchverbot abschaffen und ein Höchstmass individueller Freiheit für Raucher erzwingen.
Gemäss der Initiative soll Art. 118 Schutz der Gesundheit der Bundesverfassung durch die folgenden zwei neuen Absätze ergänzt werden:
Absatz 3 Über Rauchverbote in Innenräumen befindet einzig die Eigentümerin oder der Eigentümer. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche Innenräume. Öffentlich zugänglich sind insbesondere Innenräume von:
a. Restaurations- und Hotelbetrieben;
b. Gebäuden und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs;
c. Gebäuden, die der Ausbildung, dem Sport, der Kultur oder der Freizeit dienen.
Absatz 4 Öffentliche Innenräume, an denen geraucht werden darf, müssen entsprechend beschildert werden.
Den Initianten zufolge führt ein Rauchverbot bei Gastronomiebetrieben zu massiven Umsatzeinbrüchen. Sie sehen im Nichtraucherschutz eine staatliche Bevormundung, welche ihnen zufolge das Unternehmertum gefährdet.
Dem widerspricht eine Studie der Universität Lugano. Diese zeigt, dass die Auswirkungen des Rauchverbots im Kanton Tessin positiv sind. Die Akzeptanz bei Wirten und Angestellten ist hoch. Die Zahl der gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Angestellten von Gastronomiebetrieben ist zurückgegangen. Das Arbeitsklima und die Zufriedenheit der Gäste hat zugenommen. Die von einer Minderheit der Wirte beklagten Umsatzeinbussen können nicht eindeutig auf das Rauchverbot zurückgeführt werden. Denn vereinzelte Umsatzeinbussen können auf verschiedene Faktoren wie z.B. die Wirtschaftslage, die Senkung der Promillegrenze und zu tiefe Eintrittsbarrieren für Konkurrenten zurückzuführen sein. Von der Möglichkeit Fumoirs einzurichten haben bisher sehr wenige Lokale Gebrauch gemacht. Wenn die Lokale wirklich von der kleinen Minderheit der Raucher abhängig wären, müssten wesentlich mehr von ihnen Fumoirs einrichten. Dies ist jedoch nicht der Fall. Bemerkenswert ist, dass die Zahl der Beizen trotz Rauchverbot nicht zurückgegangen ist.
Ich lehne die Initiative für ein liberales Rauchergesetz klar ab. Die Freiheit der Raucher endet dort, wo es um die Gesundheit von Nichtrauchern geht. Es geht auch um die Gesundheit der Angestellten eines Lokals! Gemäss Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Artikel 19 (Nichtraucherschutz) hat ein Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass Nichtraucher nicht durch das Rauchen anderer Personen belästigt werden.
Lesenswert:
Kein Beizensterben wegen Rauchverbot
Mehr Beizen als vor dem Rauchverbot
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@Alexander Müller
Eine Vermischung von Nikotin- und Drogensucht ist im Moment eine politisch heikle Sache. Bekanntlich hat sich das Parlament darauf geeinigt, dass die Einnahme von Drogen wie Canabis und dergleichen aus dem StGB gestrichen und (allenfalls) in einem Bussenkatalog aufgenommen werden soll. Es ist davon auszugehen, dass gewisse Drogen nun bald einmal “frei” werden. Das verdanken wir in erster Linie den Linken, die sich vehement für den angeblichen Nichtraucherschutz einsetzen und sich kompromisslos hinter die NR-Organisationen stellen. Doch zu glauben, dass dies aus reiner Nächstenliebe geschieht ist sicherlich falsch. Ich tendiere zu behaupten, dass mit den Drogen das gleiche geschehen wird, wie mit dem Tabak. Laufend Steuererhöhungen zu gunsten irgend einer Kasse, vermutlich der allgemeinen Bundeskasse, wie dies mit der Tabaksteuererhöhung auf den 1.01.2001 vorgesehen ist. Und da liegt erhebliches Abzockpotential drinnen, denn “Drögeler” werden froh sein, nicht mehr wegen eines Joints vor Gericht erscheinen zu müssen; sie werden still und ruhig bleiben. Dies im Gegensatz zu den Rauchern, die darum kämpfen, ihre notabene abgezockte Feiheit nicht zu verlieren. Darum bin ich nach wie vor der Ansicht, es geht nicht um Nichtraucherschutz, es geht nicht um Gesundheit, es geht ausschliesslich um staatliche Abzockerei.
Korrektur:
wie dies mit der Tabaksteuererhöhung auf den 1.01.2011 vorgesehen ist.
Carolus, Rauchen ist ungesund, das weiss inzwischen jedes Kind. Ausser notorischen Rauchern, die sich selber belügen und Verschwörungstheoretikern, die den Durchblick vermissen lassen, bestreitet dies heute niemand mehr.
Folglich ist es nur konsequent, wenn man Nichtraucher vor dem ungesunden Rauch der Raucher schützt. Die Freiheit des Rauchers endet dort wo es um die Gesundheit von anderen Menschen geht.
Christian Safado, Nikotinsucht ist eine Drogensucht, denn Nikotin ist eine Droge. Die Frage ob ein Raucher süchtig ist oder nicht lässt sich ganz einfach beantworten. Einer der ohne physische Symptome und psychischem Verlangen einfach mit dem Rauchen aufhören kann ist nicht süchtig. Die unzähligen Raucher aber, die versuchen mit Hypnose, Therapien, Medikamenten Nikotinkaugummi, Nikotinpflaster, Kautabak und Aufenthalten in Entzugskliniken etc. aufzuhören sind eindeutig süchtig. Denn die können nicht mehr ohne körperliche Symptome (Entzugserscheinungen wie Nervosität, Schweissausbrüchen, Zittern, Unwohlsein, Depressionen usw.) und psychischem Verlangen (Träumen von einer feinen Zigi, schwach werden sobald man einen anderen Junky im Rausch sieht usw.) aufhören.
Beim Alkohol kann man das auch gut sehen. Ein Genussmensch geniesst den Alkohol als Aperitiv oder als Beilage zu einem feinen Essen und vielleicht noch in Form eines Schnäppschens zum Dessert. Oder ein Bierchen vor dem TV oder in der Kneipe. Der Alkoholkranke hingegen braucht den Alkohol um seine Symptome zu bekämpfen. Dem ist es egal wie schlecht der Fusel ist, Hauptsache Alkohol. Das ist der Unterschied zwischen Krankheit und Genuss. Bei Kranken besteht eine Art Zwang zum Konsum. Deshalb sind Raucher auch oft rücksichtslos. Wenn sie eine Zigarette Rauchen müssen, weil ihr Körper und ihre Psyche danach verlangen, ist es ihnen scheissegal ob sich in der Nähe ein Nichtraucher aufhält. Das ist das Problem. Süchtige sind Sklaven ihrer Sucht, mit Freiheit hat das nichts mehr zu tun.