Lügt David Gibor?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. März 2016 | 5.027 mal gesehen

David Gibor hat zwei Strafanträge gegen mich eingereicht und behauptet, dass Hermann Lei in einem Verfahren verurteilt worden sei. Hermann Lei bestreitet das. Lügt David Gibor?

Wenn mich Eduard Ith «Dummkopf par excellence» nennt, weigert sich die St. Galler Staatsanwaltschaft diesen strafrechtlich zu verfolgen. Ein entsprechender Strafantrag von mir wurde mit einer Einstellungsverfügung eingestellt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist nicht besser. Sie wies einen Strafantrag von SVP-Nationalrat Claudio Zanetti mit einer Nichtanhandnahmeverfügung ab. Dieser hatte gegen einen Mann geklagt, der ihn unter anderem als «gottverdammtes Drecksschwein» und «hirnamputierten Waschlappen» bezeichnet hat. Die NZZ hat darüber berichtet.

Auf der anderen Seite führt die Zürcher Staatsanwaltschaft wegen zwei an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbietenden Strafanträgen ein Strafverfahren durch. Es geht um zwei Strafanträge, die von Daniel Kettiger im Auftrag von David Gibor am 23. Juni 2015 und am 3. November 2015 gegen mich eingereicht wurden.

Da ich von zwei Anwälten angegriffen werde und es sich um ein Strafverfahren handelt, habe ich einen Pflichtverteidiger beantragt. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

Rechtsverweigerung par excellence

Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft verweigert mir jedoch einen Pflichtverteidiger. Dies obwohl es sich ihrer Ansicht nach nicht um einen Bagatellfall im Sinne von Art. 132 Abs. 3 StPO handelt. Sie begründet ihren Entscheid damit, dass ich als 40 jähriger Schweizer keinen Pflichtverteidiger für ein Strafverfahren mit schwerwiegendem Vorwurf benötige. Ich halte das für Rechtsverweigerung par excellence. Ich kann jetzt noch innerhalb von 10 Tagen eine Beschwerde dagegen einreichen. Ob ich das tue weiss ich noch nicht, denn ich habe das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. Aus Erfahrung weiss ich inzwischen, dass sich der Aufwand für Beschwerden nicht lohnt. Ausserdem hat das Zürcher Obergericht einem Medienbericht zufolge eine entsprechende Beschwerde eines Studenten abgeschmettert.  Auch ihm wurde kein Pflichtverteidiger zugestanden. Die Justiz im Schweizer Rechtsstaat ist vor allem eines, eine fertige Willkür- und Gesinnungsjustiz!

Wie ehrlich ist Gibor?

In Gibors Strafantrag vom 3. November 2015 wird auf Seite 3 unter Ziffer 7 behauptet, dass Rechtsanwalt Hermann Lei verurteilt worden sei. Es heisst dort, Zitat:

„In der Zwischenzeit wurde Hermann Lei auch verurteilt.“

David Gibor hat diese Behauptung in seiner Einvernahme vom 17.03.2016 auf Seite 4, Frage 11 wiederholt. Hermann Lei teilte mir auf Nachfrage jedoch mit, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Das Tagblatt veröffentlichte überdies den folgenden Artikel zur Sache Gibor vs. Lei.

David Gibor

Auszuschliessen ist, dass David Gibor und Daniel Kettiger den Sachverhalt nicht kennen. Mich erstaunt es daher, dass Daniel Kettiger und David Gibor dennoch behaupten, Lei sei bereits verurteilt worden.

Strafantrag vom 23. Juni 2015
Strafantrag vom 3. November 2015
Einvernahme David Gibor
Abweisung amtliche Verteidigung

Nachtrag vom 14.05.2016: 

Beschwerde gegen Abweisung amtliche Verteidigung

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5 Gedanken zu „Lügt David Gibor?“

  1. Angesichts dessen was heute passiert müsstest Du eine Belohnung und nicht eine Bestrafung erhalten.

    1. Jeder, der über gesunden Menschenverstand verfügt, weiss, dass mir Unrecht getan wird. Auch die Richter wissen das, doch sie handeln politisch, denn wir haben eine Gesinnungsjustiz.

      Zur Rechtsverweigerung: Es ist eine absolute Schweinerei, dass mir die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft in einem Strafverfahren, welches sie selber nicht als Bagatelle einstuft, einen Pflichtverteidiger verweigert. Wenn das Verfahren so einfach ist wie sie behauptet, warum hat dann der Kläger David Gibor einen Anwalt genommen? Dies, wo er doch selber ein auf das Strafrecht spezialisierter Anwalt ist und einen Dr. iur. Titel hat? Ich soll mich als juristischer Laie jetzt also ohne Verteidigung gegen zwei Anwälte wehren.

      Wenn ich jetzt gegen diese Rechtsverweigerung eine Beschwerde einreiche und sie vom Obergericht abgelehnt wird, bekomme ich wahrscheinlich noch eine Rechnung in der Höhe von zwischen 500-1000 Franken. Wie bereits im Artikel erwähnt, wäre ich nicht der erste juristische Laie, dem die Zürcher Justiz in einem Strafverfahren einen Pflichtverteidiger verweigert. Die Begründung ist haarsträubend. Ich würde als 40 jähriger Schweizer keinen Pflichtverteidiger brauchen, da es sich um ein einfaches Verfahren handle. So einfach ist es eben nicht. Wenn es so wäre, wieso hat David Gibor dann einen Anwalt genommen? Mit dieser lächerlichen Begründung könnten sie auch Asylbewerbern einen Gratisanwalt verweigern, tun sie aber nicht.

      Ich kann jetzt schon meine Rechte aufgrund der zahlreichen Verfahren, in die ich aufgrund der Kristallnacht-Tweet Geschichte involviert bin, nicht vollumfassend wahrnehmen. Dies, da ich mit der Fülle schlicht überfordert bin. Die Texten mich im wahrsten Sinne des Wortes mit Verfügungen und Urteilen zu. Kurz vor Ostern haben sie mir wieder mehrere Urteile und Verfügungen auf einen Schlag zugestellt. So stellen sie sicher, dass ich ja keine Zeit habe um Beschwerden einzureichen. Hin und wieder geht mir so auch mal wieder etwas durch die Lappen. So habe ich z.B. viel zu spät gemerkt, dass mir das Obergericht für die von zwei Journalistinnen angestrengten Verfahren sämtliche Prozesskosten in Rechnung gestellt hat. Dies obwohl es sich um Klagen gegen eine Verfügung des Bezirksgerichts Uster handelte! So nebenbei muss ich auch noch arbeiten, erholen kann ich mich so kaum. Es ist, wie wenn ich in der Arena alleine gegen mehrere Gegner gleichzeitig kämpfen muss. Einfach ist das mit Sicherheit nicht! Mit Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit hat das nichts zu tun. Anstatt Ländern wie Kuba, Nord-Korea, Saudi-Arabien usw. Ratschläge in Sachen Menschenrechte zu erteilen, sollten die Schweizer lieber zuerst einmal dafür sorgen, dass diese in der Schweiz eingehalten werden. Das ist leider viel zu oft nicht der Fall.

      1. Es ist und bleibt eine Frechheit was Dir zugestossen ist. Ich persönlich bekomme angesichts der Falschheit Deiner Ankläger eine fürchterliche Wut auf unser Rechtssystem und deren Heuchler.

        1. Dazu fällt mir folgendes Zitat von Alexander Issajewitsch Solschenizyn ein:

          «Typisch für ein gegen das eigene Volk gerichtetes System ist es, Kriminelle zu schonen, aber politische Gegner als Kriminelle zu behandeln.»

  2. Was dir widerfahren ist (resp. widerfährt) ist kein Einzelfall; und wie du richtig ausführst : du wirst mit Dokumenten „zugetextet“ und hast keine Chance, dich ohne teure rechtliche Hilfe zu wehren. Mir bleibt nur, dir alles Gute zu wünschen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Tönt banal, aber hat für mich funktioniert…

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