Minarett-Initiative

Minarett-InitiativeAm 8. Juli 2008 hat das Egerkinger-Komitee 114’895 von den Gemeinden beglaubigte Unterschriften für die Volksinitiative gegen den Bau von Minaretten bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Kritiker behaupten, dass diese Initiatve verfassungswidrig sei und gegen das Völkerrecht verstosse. Allerdings verstösst die Initiative weder gegen die Bundesverfassung (Art 15) noch gegen das Völkerrecht.

Thema im Forum

Zu prüfen wäre jedoch ob der folgende Koranvers nicht im Widerspruch zum Antirassismusgesetz steht:

Sure 5, Vers 52: “O Gläubige, nehmt weder Juden noch Christen zu Freunden; denn sie sind nur einer des anderen Freund. Wer von euch sie zu Freunden nimmt, der ist einer von ihnen. Ein ungerechtes Volk leitet Allah nicht.”

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12 Kommentare

  1. avatar Bea sagt:

    Das Minarett als Ausdruck der Macht des Islams, Weltherrschaft, einer Religion die den Menschenrechten sowie unserer Verfassung wiederspricht,darf bei uns nicht gebaut werden,dies wäre ein Verstoss gegen unsere Verfassung und die Menschenrechte.Mit einer Annahme würden wir diese Lehre unterstützen!Zur Erinnerung der Islam kennt keine Religionsfreiheit,verfolgt anders Gläubig,ist diskriminierend,und kennt keine Gleichheit.

  2. avatar admin sagt:

    Hallo Bea, wenn die Minarett-Initiative wirklich gegen die Verfassung verstossen würde, dann wäre sie für ungültig erklärt worden und wir würden nicht darüber abstimmen.

    Siehe auch die folgenden Artikel:

    Minarett-Initiative ist gültig!

    Diskussion zur Minarett-Initiative

    Die Minarett-Initiative verstösst gegen kein zwingendes Völkerrecht und auch nicht gegen die in der Verfassung garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit (BV Art. 15). Somit verstösst sie auch nicht gegen die Verfassung.

    Die Minarett-Initiative verbietet weder den Islam noch den Glauben daran bzw. die damit verbundenen religiösen Handlungen. Das einzige was die Minarett-Initiatve nicht will sind Minarett-Türme. Islamische Gotteshäuser nennt man Moschee. Moscheen wären auch nach der Annahme der Minarett-Initiative noch zulässig. Einzig die Türme (Minarette) wären verboten. In islamischen Ländern gibt es ähnliche Regelungen in Bezug auf Kirchtürme.

  3. avatar Sepp sagt:

    Auch wenn die Minarettinitiative nicht gegen ius cogens (zwingendes Völkerrecht) verstosst, was umstritten ist, ,werden Artikel 9 EMRK und Artiekl 14 EMRK klar verletzt. Sowohl das öffentliche Bekenntnis zu seiner Religion durch Praktizieren von bräuchen (hier das Ausrufen durch den Muezzin) als auch das Diskriminierungsverbot wegen der religiösen Zugehörigkeit verletzt. Nur durch das aufkünden der EMRK könnte diese Initiative in Strasbourg durchgehen. Diese Entscheidung wäre absolut nicht tragbar für einen Staat wie die Schweiz. Ausserdem ist das oben genannte Argument, dass die Initiative für ungültig erklärt worden wäre, wenn sie es tatsächlich wäre, nicht ganz korrekt. Nicht die gesetzausführenden Organe sondern die gesetztgebenden Organe bestimmen die Gültigkeit der Initiative und können deshalb auch gesetzteswidrige Entscheidungen treffen.
    Man sollte die (berechtigte?) Furcht vor einer fremden Religion nicht als Argument für diskriminierende und menschenrechtswidrige Ideen missbrauchen sondern Versuchen, durch Dialog Schranken abzubauen.

  4. Die Minarett-Initiative verletzt weder zwingendes Völkerrecht noch den BV Art. 15 – Glaubens und Gewissensfreiheit.

    Denn die Minarett-Initiative will einzig den Bau von Minaretten, die keine sakralen Gebäude sind, verbieten. Minarette sind Türme und nicht Gebetshäuser wie Moscheen. Aus diesem Grund muss eine Moschee auch nicht zwingend ein Minarett haben. Aus der Zeit Mohammeds, des Gründers des Islam, ist kein Minarett bekannt. Minarette entstanden erst im Laufe der nachfolgenden Jahrhunderte und wurden oft dazu verwendet die Macht des Islams bzw. eines islamischen Herrschers auszudrücken. So durften nur Moscheen, die von einem Herrscher gebaut worden waren vier Minarette haben. Nach der Eroberung des christlichen Konstantinopels im Jahr 1453 wurde die Sophienkirche (Hagia Sophia = Vatikan der Orthodoxen Kirche) in eine Moschee umgewandelt. Dabei liess der osmanische Sultan vier Minarett-Türme an der Seite der Kirche anbringen. Diese Türme sollten die hohe Kuppel der Kirche überragen um so der Dominanz des Islam gegenüber dem Christentum Auszudruck zu verschaffen. Des Weiteren wurde das Kreuz auf der Kuppel durch einen Halbmond ersetzt.

    Der Islam ist eine Religion, der in seiner fundamentalen Form keine Trennung zwischen Religion und Staat kennt. In konservativ-religiös orientierten islamischen Ländern gilt daher immer noch das islamische Recht, die Scharia.

    Gemäss der Scharia, ist der Abfall vom Islam (Austritt, Apostasie) ein Verstoss gegen Gottesrecht und wird strafrechtlich geahndet. Dies ist im Widerspruch zu unserem Bundesverfassungsartikel 15, demzufolge niemand gezwungen werden darf einer Religionsgemeinschaft anzugehören.

    Es wäre dringend nötig, dass man auch einmal darüber diskutiert inwiefern Religionen gegen unsere Bundesverfassung verstossen. Religionszwang und religiöse Unterdrückung sind verwerflich und sollten daher nicht toleriert werden.

  5. avatar Helmut Steigele sagt:

    Ich möchte einen kontroversen Ansatz aufzeigen:

    Wenn das Minarett als “Machtinstrument” der Religion gesehen würde, welches keinen Platz haben darf, schlage ich vor auch sämtliche Kirchtürme und Kirchenglocken verbieten zu lassen.

    Wenn es also EDU oder SVP-Granden schon in derartig absurden Gedankenmustern Volksinitiativen zu starten, warum nicht auch mal diese Idee als Gegeninitiative lancieren.

    Für alle die die obige Idee als “angriffig” und “geschmacklos” empfinden. Das Aufzeigen dieses Beispieles soll nur beschreiben, wie absurd die ganze Angelegenheit ist.

  6. avatar ralf hugentobler sagt:

    weg mit dem islam

  7. Wer Minarette verbieten will, will damit ein Zeichen gegen die schleichende Islamisierung unseres Landes setzen. Ein Vergleich zwischen Minarett und Kirchturm ist somit völlig unangebracht. Denn Kirchtürme sind ja wohl kein Zeichen für die Islamisierung unseres Landes!

    Jenen, die verlangen, dass man Kirchtürme abbrechen sollte wenn man den Bau von Minaretten verbieten sollte, sei gesagt, dass in der Initiative nicht die Rede davon ist bestehende Gebäude zu zerstören. Es geht nur um ein Verbot für den Bau von Minaretten, also um ein Verbot von Gebäuden, die noch gar nicht gebaut worden sind. Man will also den künftigen Bau von Gebäuden verhindern und nicht Bestehendes zerstören!

  8. avatar ElvirA Redzic sagt:

    Grützi mitennad

    Habe eine einfache Frage an euch!

    Und zwar denkt ihr wirklich das ihr den Islam aufhalten könnt. Schaut mal statistik von Schweizern und anderen die konvertiert haben! Und das fast nnur sehr gebildete Läute! Uns wiist ihr was diese Brüder und Schwesten sagen? Jeder Christ der das letze testament gelesen und richtig verstanden hat, sich mit dem Christentum auseinandergesetzt hat, wird automastisch konvertiren ;)
    Diese tatsachen machen euch Angst, ist verständlich. ISLAM ist nicht das was ihr hier schreibt. Wieviel Moslems kennt ihr richtig?
    Im Islam gibtt es keinen Zwang….
    Wir brauchen keine Minraet um unser tägliches Gebet zu machen. Dass passiert täglich um euch umher ohne dass euch das überhapt bewusst ist!! ;)
    Mashallah :)

  9. Hallo Evira

    Es spricht nicht für die Bildung von Leuten, die einer Religion oder einer Sekte beitreten. Vielleicht mit einer einzigen Ausnahme, dem Buddismus. Doch dieser ist weniger eine Religion sondern vielmehr ein Weg zur Erleuchtung.

    Ich gehe davon aus, dass du mit dem “letzten Testament” das “Neue Testament” meinst. Das Neue Testament enthält die Evangelien, der vier Apostel Markus, Johannes, Matthäus und Lukas, welche über das Leben von Jesus Christus und dessen Botschaft berichten.

    Mohammed wird in den Evangelien mit keiner einzigen Silbe erwähnt. Das liegt insbesondere daran, dass Mohammed erst um das Jahr 570 n.Chr. geboren wurde. Es wird in den Evangelien aber von falschen Propheten gewarnt, die später kommen und behaupten im Namen Gottes zu sprechen!

    Was bei deiner Aussage stimmt ist, dass Muslime zum Beten und sich versammeln keinen Turm (Minarett) brauchen. Folglich kann man den Bau des Turms verbieten ohne damit die Muslime in der Ausübung ihrer Religion zu behindern. ;-)

  10. avatar Selen sagt:

    In Ihrer Stellungnahme vom Oktober 2008 behauptet die Rassismuskommission:

    “Ein Minarett-Verbot schränkt das Recht der Musliminnen und Muslime ein, ihre Religion allein und in Gemeinschaft mit anderen auszuüben.”

    Als gläubiger Moslem verletzt mich diese Aussage sehr.
    Das ist eine Lüge, denn Musliminnen und Muslime können auch ohne Minarette ihre Religion allein und in Gemeinschaft mit anderen ausüben. Sie können dies in einer Moschee und in einem islamischen Gemeinschaftszentrum tun. Minarette sind keine Versammlungsräume, es handelt sich dabei um Türme.

    Aus diesem Grund braucht es in der Schweiz auch keine Minarette.

    Lasst uns Moslems doch einfach in Ruhe. Wir können unseren Glauben heute schon ohne Probleme in unseren Gemeinschaftszentren und Moscheen ausüben. Der Bau eines nicht notwendigen Minarettes verstärkt nur die Spannungen zwischen der einheimischen Bevölkerung und uns Moslems. Es wird in unserem Glauben nicht verlangt, dass ein Minarett erstellt wird.

    Oder habt Ihr schon versucht, einen katholischen Glockenturm im Kosovo oder in der Türkei (ein zukünftiges EU Land) zu bauen? Was meint Ihr, wird wohl geschehen?

    Diese simplen Fragen kann jeder für sich selbst beantworten..

  11. avatar ras roman sagt:

    “Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.”
    Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Art. 7

    Das ist alles, was ich dazu sagen kann,
    ohne agressiv zu werden.
    Ich schäme mich als Schweizer für dieses Abstimmungsergebnis.

  12. Roman, inwiefern tangiert ein Bauverbot die Würde des Menschen?

    Jene, die mit dem Abstimmungsergebnis nicht einverstanden sind sollten sich schämen, darin bin ich einig mit dir. Allerdings nicht für das Abstimmungsergebnis sondern für ihre Reaktion darauf.

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