NEIN zur Erhöhung der Autobahnvignette

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. Oktober 2013 | 2.584 mal gesehen

Am 24. November 2013 stimmen wir über die Erhöhung der Autobahnvignette ab. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen ein JA zur Vorlage. Ich bin gegen die Vorlage und werde in diesem Artikel erläutern weshalb.

Bundesrat und Parlament wollen das Nationalstrassenabgabegesetz  revidieren. Die wichtigsten Änderungen lauten:

Art. 2 Geltungsbereich
Die Abgabe wird für die Benützung von Nationalstrassen erster und zweiter Klasse gemäss Netzbeschluss vom 10. Dezember 2012 über das Nationalstrassennetz (abgabepflichtige Nationalstrassen) erhoben.

 

Art. 6 Abgabebetrag und Rückerstattung
1 Die Abgabe beträgt für:
a. ein Jahr 100 Franken;
b. zwei Monate 40 Franken.
2 Die Abgabe wird nicht zurückerstattet.

Bundesrat und Parlament wollen also den Preis für die Autobahnvignette um 150% von heute CHF 40.00 auf CHF 100.00 pro Jahr erhöhen und zudem eine Vignette für zwei Monate einführen, die zum Preis der heute gültigen Jahresvignette angeboten wird. Die Autobahnvignette für zwei Monate dürfte ein Zugeständnis an Touristen sein, denn Lastwagen benötigen keine Autobahnvignette.

Ich lehne die Initiative aus folgenden Gründen ab:

  • Die massive Verteuerung des Vignettenpreises bringt keinen entsprechenden Gegenwert. Mit dem Netzbeschluss werden bereits bestehende kantonale Strassen mit entsprechenden Kosten für den Bund ins Nationalstrassennetz umgeteilt. Der Bund will diese Kosten mit der Preiserhöhung der Vignetten decken. Die Kantone werden die Entlastung jedoch kaum an die Steuerzahler zurückgeben.
  • Die Automobilisten zahlen bereits heute pro Jahr rund 10 Milliarden Franken in die Bundeskasse. Davon werden rund 70% der Gelder zweckentfremdet. Die von Bundesrat und Parlament angestrebte Änderung des Verkehrsabgabegesetzes sieht nur eine Erhöhung der Abgaben vor. Der Missstand der Zweckentfremdung bleibt damit jedoch bestehen.

Fazit, die Verteuerung der Autobahnvignette bringt dem Automobilisten keinen Mehrwert. Er muss einfach mehr zahlen ohne entsprechende Gegenleistung dafür zu erhalten. Zudem bleibt der Misstand der Zweckentfremdung weiterhin erhalten. Das ist inakzeptabel und daher abzulehnen.

Ich empfehle den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 24. November 2013 NEIN zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes zu stimmen.

Autobahn-Vignette

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3 Gedanken zu „NEIN zur Erhöhung der Autobahnvignette“

  1. Begründung der Vignette damals: Waldsterben aufgrund ‚Klima‘
    Heute ‚Klima‘: dank CO2 wachsen in der CH und ganz Eurpa die Wälder!!!

    1986: Vignette Fr. 30.-

    1995: Vignette Fr. 40.- (+25% innert nicht ganz 10 Jahren, also ‚Teuerung‘ 2.5% p. Jahr!!)

    Seit 1995:
    mindestens eine verdreifachung des Verkehrs, ergo seit dann

    >300% mehr Einnahmen

    aus Vignetten für den Bund und ebensovielan Str.-Steueren bei den Kantonen

    2013:
    Vignette soll aus Fr. 100 erhöht werden, also um 150% innert 18 Jahren, wobei der Grund, siehe ganz oben, obsolet ist. Teuerungsaufschlag pro Jahr 8%. DAS soll mal jemand begründen!!

    Dann soll der Benzingspreis, auch wegen ‚Klima‘ um 20 Rp. p. Liter erhöht werden.

    Mit den Vignettenmehreinnahmen will man die Autobahnen ’sanieren‘. Ein Witz, denn jährlich fliesst aus den Benzineinnahmen so ca. CHF 8-9 mia. nach Bern.

    NUR: mit diesem Geld wird auch die SBB quersubventioniert. Und diese SBB ist ein Kostenfass ohne Boden, die zusehends technisch zu implodieren und kostenmässig zu explodieren droht. Ausserdem läuft sie völlig am machbaren Anschlag.

    Das wichtigste aber: Es fehlt eine Auslegeordnung, was der Bund mit den Mehrmitteln machen will, denn die Klimabegründung ist definitv vorbei!

    HIer soll einerseits indirekt steuerabgeschöpft werden mittels einer Steuer auf Vorrat.

    Andererseits besteht keine klare Definition, wofür das Mehrgeld ausgegeben werden soll.

    Ferner: wenn der Bund 200 KM Autobahnen etc. von den Kantonen übernehmen soll (angeblich zu Lasten dieser neuen Mittel), möchte ich gerne wissen, wie die Kantone dann die kantonalen Steuern um diese wegfallenden Belastungen reduzieren.

    Aber auch hier ist das dann so wie mit den im Kanton Zürich nachträglich ruchbar gewordenen zu hohen Krankrenkassenprämien (zuviel bezahlt). Eine Rückgabe der zu hohen KK Prämien wird am St Nimmerleinstag, wenn überhaut. erfolgen. Ist ebenso, wie die CHF 70 mio. zu viel eingenommenden Billaggebühren für SRF.

    Ich lasse mich nicht von Frau Leuthardt schröpfen, damit die dann mit dem Geld die z. B. Anschlussgleiswerke à fond perdu für die NEAT in Süddeutschland und Italien berappt, während die Schweiz CHF 11 mia. in den nächsten Jahren für Entwicklungshilfe verjubelt, u. a. für die Sanierung einer Müllkippe in Peru, für die die Regierung selbst kein Geld locker machen will.

    Ablehnen diese planlose Schröpferei auf Vorat!!

  2. Das ist nicht der erste Patzer von BR LTHD. Diese fehlende Kenntnistiefe besteht auch im Klimadossier usw. die muss eine Watschen verpasst bekommen.

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