Nein zur Kirchensteuerinitiative ist bedauerlich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Mai 2014 | 2.853 mal gesehen

Heute haben die Zürcher Stimmberechtigen die Kirchensteuerinitiative abgelehnt. In einem säkularen Staat sollen juristische Personen also weiterhin zugunsten von Kirchen, die immer mehr Mitglieder verlieren, zwangsbesteuert werden dürfen. Ich finde das eine verdammte Schweinerei, die unsere Bundesverfassung mit Füssen tritt!

Gemäss der Schweizerischen Bundesverfassung gilt die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dieser zufolge darf niemand zu einem bestimmten Glauben gezwungen werden. Insofern ist es vollkommen widersprüchlich, wenn juristische Personen vom „STAAT“ zur Bezahlung von Kirchensteuern gezwungen werden dürfen. Ist der Kanton Zürich eigentlich ein „KIRCHENSTAAT“?

Wenn ich mit einem anderen Agnostiker, einem Atheisten, einem Muslim oder was auch immer eine GmbH gründe, dann will ich nicht, dass der Kanton meine Firma zwingt für die katholische und die protestantische Kirche Steuern zu zahlen. Das geht einfach nicht!

Ich empfehle den betroffenen juristischen Personen Klage gegen den Kanton Zürich einzureichen und dies bis zum Bundesgericht durch zuziehen. Zwangsweise eingezogene Kirchensteuern widersprechen der Glaubens- und Gewissensfreiheit, welche in der Bundesverfassung verankert ist. Das Bundesgericht müsste also entsprechend gegen die Kirchensteuer entscheiden.

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3 Gedanken zu „Nein zur Kirchensteuerinitiative ist bedauerlich“

  1. Die Ansicht ist vom formal-liberalen Standpunkt aus sicher richtig. An der Argumentation gibt es wenig zu rütteln. Nur: es gibt auch einen historisch-kulturellen und sozialen Aspekt. Kirchen übernehmen gesellschaftliche und seelsorgerische Aufgaben und entlasten damit den Staat auch. Ihnen diese finanzielle Basis zu entziehen, würde Probleme und Diskussionen nach sich ziehen, die wir noch kaum abschätzen können.

    Langfristig sind die Landeskirchen sicher gut beraten sich auf eine Zeit ohne diese Einnahmen einzustellen. Vielleicht sogar eines Tages proaktiv freiwillig darauf zu verzichten. Das wäre ein Schritt, der Respekt zollte.

    Die Empfehlung gegen den Kanton Zürich zu klagen ist reine Brandstifterei und in Anbetracht der Ausgangslage völlig unverhältnismässig. Ich will jetzt noch gar nicht mal au der Floskel herumreiten, dass man das Abstimmungsresultat zu respektieren habe – auch wenn es einem nicht gefällt. Es ist einfach ein relativ kleines Problem, über das wir hier debattieren, aber es wäre zu einem grossen für die Kirchen geworden, hätte man Ja gesagt. Und darum hat der Souverän das wohl auch nicht getan. Nicht weil jetzt alle StimmbürgerInnen fleissige Kirchgänger geworden sind.

  2. Ich habe nichts gegen Kirchensteuern solange diese von den Gläubigen freiwillig bezahlt werden. Wenn aber in einem angeblich säkularen Staat, ein Kanton hergeht und zwangsweise Steuern für Kirchen eintreibt, dies noch dazu bei juristischen Personen, die diesen Kirchen gar nicht angehören, dann stimmt einfach etwas nicht.

    Dass die Zürcher Stimmbevölkerung diesen Unsinn auch noch befürwortet, ist bedenklich. Wer Nächstenliebe aufgrund seines Glaubens ausleben will, der soll das dafür notwendige Geld selber auftreiben. Der Staat hat seinen Auftrag ohne die Hilfe von religiösen Organisationen zu erbringen. Er hat diese Organisationen nicht zu fördern!

    1. Wie gesagt, der Argumentation ist kaum zu widersprechen, es sei denn, man akzeptiert dass die Kirchen auch etwas für die Gesellschaft tun und dafür entschädigt werden sollen, was offenbar von einer Mehrheit auch so gesehen wird.

      Ein konstruktiver Vorschlag hätte einen Modellwechsel vorgeschlagen, in dem nicht die Firmen dafür aufkommen, sondern der Staat (Kanton) einen finanziellen Beitrag leistet, wie er es auch für andere Institutionen tut, die der Allgemeinheit dienen. Damit hätte ich mich anfreunden können. Andere vielleicht auch?

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