Neues vom Unrechtsstaat

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. September 2014 | 3.334 mal gesehen

Am Samstag habe ich mehrere Verfügungen des Bezirksgerichts Uster entgegengenommen. Bei drei Verfügungen handelt es sich um Anträge um unentgeltliche Prozessführung. Das Bezirksgericht stellt darin folgendes fest:

Dem Kläger verbleibt angesichts des monatlichen Einkommens (…) nichts für die Bezahlung der Prozesskosten.

Trotzdem lehnt es mein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung ab und bietet stattdessen Ratenzahlungen von insgesamt CHF 1’500.00 pro Monat an, die ich nicht erbringen kann ohne dafür andere Gläubiger, mit denen ich bereits Ratenzahlungen vereinbart habe, zu benachteiligen.

Dabei heisst es in Artikel 29, Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung klipp und klar:

Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.

Eigentlich müsste man hier „Jede Person“ streichen und stattdessen „Jede vom Gericht und dem Sozialstaat privilegierte Person“ schreiben. Denn das entspricht wohl eher der Realität. Wir haben in der Bundesverfassung viele wohlklingende Artikel, die in der Praxis nicht umgesetzt werden. Das ist leider eine Tatsache.

Ich habe jetzt 10 Tage Zeit um dagegen beim Obergericht des Kantons Zürich eine Beschwerde einzureichen. Es sind drei Verfügungen, die ich jeweils dreifach einreichen muss. Dasselbe gilt für die notwendigen Belege.

Die Gegenparteien haben hingegen grosszügige 60 Tage Zeit um ihre Klageantwort einzureichen. Ist das fair? Ich als Kläger habe 10 Tage Zeit um gegen alle Verfügungen aufs Mal eine Beschwerde beim Obergericht einzureichen und die Täter haben jeweils für ihren einzigen Fall, der sie betrifft 60 Tage Zeit? Ausserdem verlangt das Gericht noch, dass ich meine persönlichen Vermögens- und Einkommensverhältnisse den Tätern darlege bzw. hat das ohne meine Einwilligung zu meinen Ungunsten bereits getan! Unglaublich, was in der Schweiz abgeht. Sollen das faire Verfahren sein? Da lachen ja die Hühner. Wenn ihr wüsstet, was für Schweinereien im Schweizer Rechtsstaat abgehen, dann würden euch die Haare zu Berge stehen. Der Schweizer Rechtsstaat ist ein richtiger Dilettantenstadl!

Mit Sicherheit ist es auch kein Zufall, dass ich diese drei Verfügungen auf einen Schlag erhalten habe obwohl die Klagen teilweise vor Monaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingereicht wurden. Alle Verfügungen wurden am 15. September 2014 erlassen, trotzdem weicht eine Verfügung bei der Berechnung des Notbedarfs von den anderen beiden ab. Einen plausiblen Grund dafür gibt es keinen.

Auf der anderen Seite warte ich immer noch auf das schriftlich begründete Urteil für eine Gerichtsverhandlung, die im Juni 2014 stattgefunden hat. Je länger das Gericht dort zuwartet, desto länger sehe ich das dort investierte Geld nicht mehr. Ich schliesse nicht aus, dass auch das Absicht ist.

Ausserdem habe ich noch ein idiotisches Urteil erhalten, welches nur so mit haarsträubenden und absolut inakzeptablen und perfiden Argumenten strotzt. Was sind das bloss für Menschen, die solche Urteile fällen??? Absolut daneben und widerwärtig, pfui! Auch das passt vollkommen ins Bild, welches ich mittlerweile von unserem Schurkenstaat habe. Ich kann das eigentlich gar nicht mehr ernstnehmen, dasselbe gilt für Vertreter des Rechtsstaats, die solche Urteile fällen, doch leider ist die Sache ernst. Aber es kommt eben wieder aus dem Kanton Luzern, also aus einem Kanton, indem ich ich offensichtlich ohnehin keine Gerechtigkeit erwarten kann. Sie haben mir wieder für einen weiteren Fall weitere CHF 1’000.00 Prozesskaution abgeknöpft. Mit 100% Sicherheit werden sie auch dort völlig zu Unrecht mit denselben perfiden Argumenten meine Beschwerde wieder abweisen. Es sind dort offensichtlich ausschliesslich Leute derselben Klicke vertreten, oder aber einer gibt dort zu meinen Ungunsten den Tarif durch. Wenn ich es jetzt weiterziehe, kann es mir wieder passieren, dass mir das Beschwerderecht verweigert wird. Auch das nicht gerade ein Indiz für faire Verfahren.

Man kann es drehen und wenden wie man will, es ist und bleibt eine verdammte Schweinerei! Unbeteiligte haben ja eh keine Ahnung was in unserem Rechtsstaat alles schief läuft. Wer meint, dass mich solche Urteile beeindrucken irrt sich, sie tragen nur zur weiteren Eskalation der Lage bei. Womöglich ist der Sinn und Zweck dahinter,  dass die Sache eskaliert um dann sagen zu können seht her, wie der sich aufregt, es ist der Beweis für seine Bösartigkeit. So können sich Prophezeiungen selber erfüllen, zumindest in Schilda und in der Schweiz. Perfider geht es nicht mehr.

Liebe Vertreter des Schweizer „Rechtsstaats“, wenn ihr aus politischen Gründen tatsächlich glauben wollt, dass ich im Unrecht bin, dann belegt das mit fairen Argumenten und fairen Verfahren. Wenn ihr meint, dass ihr der Gerechtigkeit genüge tut indem ihr mir faire Verfahren und meine Rechte verweigert, dann seid ihr vollkommen auf dem Holzweg! Fast jeder Trottel, ausgenommen vielleicht Journalisten, würde kapieren, was hier für ein dreckiges Spiel gespielt wird, wenn ich ihm die Unterlagen der Verfahren zeige.

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