Neues von der Prozessfront

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. April 2014 | 2.467 mal gesehen

Meine Prozessgegner rüsten auf. Offensichtlich reicht ihnen der tatkräftige Support durch diverse Staatsanwaltschaften nicht. Ein Luzerner Gegner bietet zu seiner Verteidigung einen ehemaligen Luzerner SP-Bundesrichter auf. Ein anderer Luzerner Gegner lässt sich von einer Juristin verteidigen, die jahrelang für das Schweizer Fernsehen gearbeitet hat. Tja, die haben offensichtlich genügend Geld. Sie müssen ja schliesslich keine Prozesskostenvorschüsse bezahlen.

Notabene, ich zahle für Friedensrichterverhandlungen jeweils rund 525 Franken. Dies dafür, dass die Gegenseite oft unentschuldigt der Verhandlung fernbleibt. Dafür muss ich jeweils frei nehmen um den sinnlosen Termin beim Friedensrichter wahrnehmen zu können und zahlen. Das Bezirksgericht verlangt anschliessend jeweils um das 10 Fache höhere Prozesskosten. Das heisst bevor sich die Beklagten das erste mal wirklich vor einem Gericht verantworten müssen, muss ich erst einmal rund 5’525 Franken Prozesskosten vorschiessen, pro Fall! So will das die für solche Gesetze verantwortliche Politik-Klicke in der Schweiz. Mit Rechtstaatlichkeit hat das wenig bis gar nichts mehr zu tun. Es dürfte hier nur darum gehen Prozesse mit absurd hohen Prozesskostenforderungen von Anfang an abzuwürgen um auf diese hinterlistige Art Geschädigten das Recht zu verweigern. Die Schein-Rechtstaatlichkeit kann mit solchen subtilen Prozessverhinderungsmethoden weiterhin gewahrt bleiben.

Das folgende Bild zeigt, wie sich Medien vor der Verantwortung drücken, indem sie von Anfang an versuchen den Kläger ins Leere laufen zu lassen. Sie tun dies indem sie gekonnt einer Konfrontation ausweichen und den Kläger damit von Anfang an mit hohen Prozesskosten konfrontieren. Der Schweizer Rechtsstaat unterstützt diese Machenschaften mit tatkräftiger Hilfeleistung.

Ein mächtiger Schweizer Medienkonzern drückt sich vor seiner Verantwortung indem er unentschuldigt der Schlichtungsverhandlung fern bleibt.
Ein mächtiger Schweizer Medienkonzern drückt sich vor seiner Verantwortung indem er unentschuldigt der Schlichtungsverhandlung fern bleibt.

Hier noch so ein Fall: Ein Beschuldigter bleibt der Verhandlung fern. Zuvor hat der von ihm beauftragte ehemalige SP-Bundesrichter versucht den Termin zu verschieben. Dies nur wenige Tage vor der Schlichtungsverhandlung und obwohl die Vorladung dem Beklagten schon vor über einem Monat zugestellt worden war!

Der Vertreter des Beklagten versuchte in letzter Minute den Termin zu verschieben. Dies ohne Begründung!
Der Vertreter des Beklagten, ein ehemaliger SP-Bundesrichter, versuchte in letzter Minute den Termin unbegründet zu verschieben.

Wie ich schon einmal geschrieben habe, bringen Friedensrichterverhandlungen eigentlich nur da etwas wo es wirklich etwas zu schlichten gibt. Bei schweren Persönlichkeitsverletzungen bringen Schlichtungs- und Vergleichsverhandlungen jedoch nichts. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die Beklagten nicht selten der Verhandlung fernbleiben. Das bedeutet, das der Kläger extra für einen Verhandlungstermin frei nehmen und Kosten von 525 Franken bezahlen muss obwohl die angesetzte Verhandlung von vorne herein zum Scheitern verurteilt ist. Hier wird ein gravierender Mangel unseres Rechtsstaats offenbar, der aufzeigt, dass unsere Gesetze vor allem Täter schützten. Geschädigte müssen sowohl vom finanziellen als auch vom zeitlichen Aufwand her gewaltige Vorleistungen erbringen, ehe unser Rechtsstaat aktiv wird. Dies stellt eine ungeheuerliche Zumutung für Kläger dar.

Angesichts der hochkarätigen Verteidiger der Beschuldigten frage ich mich ob die Unabhängigkeit der Gerichte überhaupt noch gewahrt ist. Wenn ein ehemaliger Bundesrichter als Verteidiger antritt, muss damit gerechnet werden, dass er seine Kollegen auf dem Richterstuhl bestens kennt und umgekehrt. Unter diesen Voraussetzungen erscheinen exorbitant hohe Prozesskosten in einem anderen Licht.

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6 Gedanken zu „Neues von der Prozessfront“

  1. Hast Du Dich schon mal gefragt, warum Du dazumal in einen Shitstorm geraten bist? Nur wegen der Verwendung des Begriffs ‚kristallnacht‘? Oder hast Du in Deinem Bloggerleben soviele Menschen beleidigt, dass sie Dir das unbedingt heimzahlen wollten? Weiss ich nicht. Aber offensichtlich führst Du aktuell ganze Prozess-Schlachten…man könnte meinen, das ist ein Kohlhaas-mässiger Kampf, aber ob es Dir wirklich was bringt ?
    Vielleicht wäre ein Restart viel besser. Wünsche schöne Ostern

  2. Petar, mein seit 2007 geführter Blog war nicht Ziel des Shitstorms. Das ganze Theater war vielmehr ein Angriff auf die SVP, welcher von ausgewiesenen SVP-Gegnern geführt wurde. Ich war ja im Jahr 2012 noch nicht einmal der einzige SVPler, der Ziel dieses massiven über nationale und internationale Medien geführten Angriffs wurde. Das ist eine nachweisbare Tatsache. Deshalb war ja auch von einem SVP-Mitglied die Rede und deshalb wurde auch massiv Druck auf die SVP ausgeübt.

    Es kommt wohl auch nicht von ungefähr, dass viele Täter SP-Mitglieder, Mitglieder bei den JUSOS und Mitglieder der Grünen Partei waren. Auch die tatkräftige Unterstütztung des Angriffs durch die Medien ist kein Zufall. Überrascht hat mich hingegen die Feigheit von Seiten der SVP, die offensichtlich kaum Schutz bietet, wenn eines ihrer einfachen Mitglieder angegriffen wird. Der besondere Schutz aus Herrliberg wird wohl nur Leuten wie Mörgeli zuteil.

    Ohne Blochers Hilfe wäre es Mörgeli wohl nicht gelungen den Angriff gegen ihn abzuwehren.

  3. Ok, Du hast aber meine Frage offen gelassen, ob der Kampf, den Du nun seit zwei Jahren führst, Dich zum Ziel bringt, oder ob Dich der privat in den Abgrund stürzen lässt.
    Ich bin auch der Meinung, dass PC, wie heute gehandhabt, viel zu weit führt, frage mich nur, ob Dein Weg der richtige ist.

  4. Petar, es ist ein Verteidigungskampf. Ich verteidige mich und kämpfe für meine Bürgerrechte. Es dauert solange wie es muss. Wie lange es geht, hängt kaum von mir ab.

  5. Hmm, dachte, Du bist der Kläger in den Fällen…sonst müsstest Du wohl keine Prozesskostenvorschüsse zahlen? Aber ich bin kein Jurist. Du willst Deinen Kampf scheinbar bis zum Ende führen, das ehrt Dich im Sinne der Rechtstaatlichkeit und deswegen habe ich mich auch gemeldet. Ich möchte auf alle Fälle mein Leben nicht mit Prozessen erleben, das nagt ja nicht nur finanziell an der Substanz!

  6. Petar, es ist in der Schweiz so, dass jemand, dessen Persönlichkeitsrechte massiv verletzt worden sind, sich selber helfen muss. Ich tue das, indem ich mich gegen die Täter zur Wehr setze. Leider ist unser Rechtsstaat in Bezug auf den Schutz von Persönlichkeitsrechten offensichtlich auf dem Niveau von Entwicklungsländern und Schurkenstaaten. Sprich um Rechte in Anspuch nehmen zu können, die eigentlich gesetzlich garantiert wären, muss ein Geschädigter erst einmal sehr viel Geld in die Hand nehmen und jahrelange Prozesse führen, dies zumindest was den zivilrechtlichen Weg angeht. Beim strafrechtlichen Weg ist es so, dass es bei einigen Staatsanwälten offensichtlich zur Gewohnheit gehört, das gesetzlich vorgegebene Beschleunigungsgebot sowie das Fairnessgebot zu missachten und Klägern ihre Rechte zu verweigern. Es ist jedenfalls eine verdammte Sauerei, wenn Staatsanwälte nach dem Erstatten eines Strafantrags erst einmal ein halbes Jahr warten, ehe sie mit den Ermittlungen beginnen und den Beschuldigten vernehmen.

    Wenn Medien etwas absurdes behaupten, reicht das der Zürcher Staatsanwaltschaft für eine unverzügliche Hausdurchsuchung inklusive Verhaftung. Anschliessend kann sich die Staatsanwaltschaft mit Medienmitteilungen und Fernsehauftritten wichtig machen. Wenn ich bei der Zürcher Staatsanwaltschaft Strafanträge einreiche, so kann ich erst einmal mehrere Monate warten, bis sich etwas tut.

    Meiner Einschätzung nach mangelt es vielen Staatsanwälten am Verständnis dafür, dass ein Rufmord meist schwerwiegende Konsequenzen für die davon Betroffenen hat. Die halten das für eine Bagatelle, die sie mit einem Vergleich erledigen können. Dann laden sie zu einer Vergleichsverhandlung ein und verhöhnen damit den Kläger.

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