Am 20. Dezember 2013 erhielt ich von der Staatsanwaltschaft St. Gallen ein Schreiben betreffend meiner Strafanzeige vom 11.09.2013. Der zuständige St. Galler Staatsanwalt teilt mir darin mit, dass er mir die Parteistellung verweigern will. Im zweiten Absatz seines Schreibens lässt er durchblicken wie er das begründet. Er ist der Ansicht, dass ich kein unmittelbar Betroffener sei.
Ich bin über die Absicht des Staatsanwalts erstaunt. Denn im Verfahren gegen das Kosovaren-Inserat der SVP wurden Kosovaren als Privatkläger zugelassen.
Dies obwohl unter dem Sammelbegriff Kosovaren eigentlich einfach die Bewohner bzw. die Staatsbürger des Kosovo gemeint sind. Es handelt sich dabei mehrheitlich um Albaner, Serben und Roma. Wenn in der Schweiz Kosovaren aufgrund eines Inserats über Kosovaren als Privatkläger zugelassen werden, dann müssten das eigentlich auch Schweizer. Denn immerhin gilt laut Artikel 8 der Bundesverfassung Rechtsgleichheit! Niemand darf in der Schweiz aufgrund seiner Herkunft, also z.B. weil er Schweizer ist, von Gesetzes wegen diskriminiert werden. Ich habe dem Staatsanwalt in Altstätten daher wie folgt geantwortet:
Sobald ich die beschwerdefähige Verfügung erhalten habe, werde ich über das weitere Vorgehen befinden.
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