Fieses Vorgehen von Matthias Schwaibold und Ringier

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. April 2017 | 603 mal gesehen

Matthias Schwaibold und die Ringier AG sind mir nicht gut gesonnen. Begonnen hatte alles mit einer rufschädigenden Behauptung der Zürcher Kommunikationsberaterin Karin Müller in der Unterhaltungszeitung Blick am Abend. Sie hatte dort einen Artikel über Hermann Lei geschrieben und darin behauptet, dass ich antisemitisch getwittert hätte. Dabei bezog sie sich auf den Kristallnacht-Tweet, der den folgenden Inhalt hatte: „Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht, diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“ Ich hatte diesen Tweet im Jahr 2012 im Kontext zum Freispruch von Aziz Osmanoglu geäussert. Er war Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel und kam vor Gericht, nachdem er im Schweizer Fernsehen das Schlagen von Frauen zur Erzwingung von Sex mit der Scharia gerechtfertigt hatte. Ich hatte mich damals mit dem Kristallnacht-Tweet über den Freispruch empört und fragte mich, was eigentlich noch passieren muss, bis die Regierenden endlich aufwachen. Daraus unterstellte mir Karin Müller Antisemitismus, was absolut lächerlich und rufschädigend ist. Ich habe dann gegen diese Persönlichkeitsverletzung rechtliche Schritte unternommen und eine Beseitigungsklage gegen die Ringier AG eingereicht. Sie ist Eigentümerin von Blick, Blick am Abend und weiteren Revolver- und Schmierenblättern.

Nachdem ich dann im April 2015 wegen des Tweets verurteilt worden war und dieser Entscheid später vom Bundesgericht bestätigt wurde, entschied ich mich die Klage gegen die Ringier AG zurückzuziehen. Denn im Urteil wurde mir den Fakten und dem Kontext meiner Aussage widersprechend unterstellt, ich hätte damit den Holocaust legitimiert. Diese Unterstellung ist nicht wahr und eine absolute Gemeinheit. Dennoch musste ich einsehen, dass meine Klage gegen die Ringier AG nach diesem Urteil im Rechtsstaat Schweiz keine Chance hat. Ich zog dehsalb meine Klage gegen die Ringier AG zurück. Dies in der Hoffnung weitere Kosten zu vermeiden. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich mehrere tausend Franken für eine nicht stattgefundene Friedensrichterverhandlung und den Prozesskostenvorschuss ausgegeben. Dies ohne, dass es auch nur zu einer Gerichtsverhandlung gekommen war. Das Bezirksgericht Uster stellte das Verfahren nach meinem Rückzug ein und sprach der Ringier AG eine Parteientschädigung von CHF 5’400.00 Franken zu. Matthias Schwaibold, der Anwalt der Ringier AG hatte im Verlauf des Verfahrens eine Klageantwort von 12 Seiten und ein paar einfache Briefe geschrieben. So kam diese Parteientschädiung für die Ringier AG zustande.

Matthias Schwaibold wartete dann ab bis die Einstellung des Verfahrens rechtskräftig war und reichte kurz vor den Betreibungsferien vor Weihnachten 2016 eine Betreibung gegen mich ein. Dies ohne mir vor eine Rechnung zu schicken oder mir zumindest die Kontoangaben für die Überweisung des Betrags mitzuteilen. Auf meine Nachfrage nach Kontoangaben für die Bezahlung der Forderung, verweigerte er mir diese und teilte mir mit, dass die Zahlstelle das Betreibungsamt sei. Im Januar 2017 liess er sich die Forderung dann von der Ringier AG per Zession an sich abtreten. Ob dieses miese und hinterhältige Vorgehen den Richtlinien der Schweizer Anwaltskammer entspricht?

Matthias Schwaibold geht jetzt gegen meinen Rechtsvorschlag vor, nachdem er zuvor mit seiner ersten Klage dagegen gescheitert ist. Offenbar ist Schwaibold von einem persönlichen Hass gegen mich getrieben, denn offensichtlich hat er sich die Forderung der Ringier AG einzig deshalb abtreten lassen um weiter persönlich gegen mich vorgehen zu können. Sein Aufwand dafür hält sich in Grenzen, denn er muss nicht wie ich mehrere tausend Franken Prozesskostenvorschüsse bezahlen. Für ihn machen das die Gerichte gratis.

PS: Der Artikel der Zürcher Kommunikationsberaterin Karin Müller wurde am 22. Februar 2013 publiziert. Dass ich darin zusammen mit einem unsäglichen Vorwurf namentlich erwähnt wurde, ist kein Zufall. Es war Teil der Kampagne gegen mich, deren Ziel es war meien Ruf nachhaltig zu schädigen. Die Leute, die damals in den Zeitungen über mich wetterten, gehören hauptsächlich linken Kreisen der Schweiz an. Sie kennen sich, haben hinter meinem Rücken über mich gesprochen und sich bei ihrem Vorgehen gegen mich abgestimmt.

Kosovareninserat – Bundesgericht setzt politische Rechtsprechung fort

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. April 2017 | 282 mal gesehen

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Das Bundesgericht in Lausanne bestätigt die Verurteilung des ehemaligen SVP-Generalsekretärs Martin Baltisser und der stellvertretenden SVP-Generalsekretärin Silvia Bär wegen Rassendiskriminierung.

Das Bundesgericht hat mit dem Urteil in Sachen Kosovareninserat leider einmal mehr seine Inkompetenz bewiesen. Sermin Faki, die Bundeshausredaktorin des Blick ist daher zu recht enttäuscht und äussert sich wie folgt, Zitat:

„Hier aber entstand der Eindruck, dass die Richter ihre politische Anschauung mit juristischen Interpretationen rechtfertigen.“ Quelle

Diese Einschätzung teile ich aus eigener Erfahrung. Die überwiegend linken Richter wollen dem Volk mit ihrer politischen Rechtsprechung, ihre politische Ideologie aufzwingen. Die Glaubwürdigkeit der Justiz ist damit dahin. Dasselbe trifft auf die Politik zu, die so eine Justiz zulässt.

Als es darum ging das Volk zu einem Ja für die Antirassismusstrafnorm zu gewinnen, wurde diesem noch vorgelogen, es gehe darum grobe rassistische Diskriminierungen zu ahnden. Heute wird im Zweifel bei einzelnen Äusserungen verurteilt. Dies selbst wenn gar kein Verstoss gegen die Antirassismusstrafnorm vorliegen kann, wie es beim  Kristallnacht-Tweet der Fall war. Sowohl beim Kosovareninserat als auch beim Kristallnacht-Tweet, hatte Rechtsanwalt David Gibor seine Finger mit seinen weit hergeholten Interpretationen massgebend im Spiel.

Bei politischen Dingen bzw. Gesinnungsgesetzen ist es in der Schweiz massgebend, welche Richter darüber urteilen.

Zahlen die Bewohner der Steuerhölle Wartau gerne Steuern?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. März 2017 | 1.383 mal gesehen

Die Gemeinde Wartau im Kanton St. Gallen lebt seit Jahren über ihre Verhältnisse. Der Steuerfuss der Gemeinde liegt deshalb wenig erstaunlich seit Jahren auf dem Maximum von 160. Die Einwohner der Gemeinde zahlen jedes Jahr ein paar tausend Franken mehr Steuern als Einwohner von vernünftigeren Gemeinden. Doch warum unternehmen sie nichts dagegen? Zahlen die gerne mehr Steuern als andere damit ihr Gemeindepräsident fast soviel verdient wie ein Zürcher Stadtrat?

Beat Tinner von der FDP ist seit Jahren Präsident der Gemeinde Wartau. Er hat ganz offensichtlich nichts getan um den seit Jahren exorbitant hohen Steuerfuss zu senken. Trotzdem verdient er für seinen 80% Job rund 178’000 Franken im Jahr. Die Leute scheinen es ihm trotz mässiger Leistung zu gönnen. Auch haben die Leute offenbar kein Problem damit, wenn er sich Autospesen von über CHF 10’000 Franken auszahlen lässt obwohl er praktisch gleich neben dem Rathaus wohnt (5 Minuten Fussweg entfernt). Quelle 1 / Quelle 2

Das Betagtenheim im Dorfzentrum ist eine Bausünde bzw. ein hässlicher Betonbunker, der Millionen gekostet hat. Ideal für einen, der sich ein Denkmal setzen will.

Ich kann das nicht nachvollziehen und rate den Leuten, sich einmal bei den vernünftigeren Gemeinden umzusehen, die weit tiefere Steuersätze haben. Sie sollten sich jedoch bei Gemeinden ausserhalb des Kantons St. Gallen umsehen, denn der Kanton St. Gallen ist in Steuersachen ebenfalls kein gutes Vorbild sondern eher eine Steuerwüste. Die Bündner machen es da wesentlich besser.  Obwohl der Kanton Graubünden ein ländlicher Bergkanton ist, hat er einen tieferen Steuerfuss als der Kanton St. Gallen. Der Steuerfuss der Gemeinde Maienfeld beträgt mit 77 weniger als die Hälfte von jenem in der Gemeinde Wartau. Das sollte den Wartauern doch eigentlich zu denken geben, aber offensichtlich ist es ihnen egal.

Für wohlhabende Bürger und Firmen ist Wartau jedenfalls keine sinnvolle Option.  Das steht fest. Und so pendeln halt viele Wartauer tagtäglich nach Zürich oder an andere vernünftigere Orte um ihr Brot dort zu verdienen. Die Klugen verlassen die Gemeinde.

Der FDP- und CVP-Filz funktioniert im Kanton St. Gallen offensichtlich noch ausserordentlich gut, dies sehr zum Nachteil der Steuerzahler. Wähler sollten jedoch auf keinen Fall rot oder grün wählen, denn die würden mit einer noch unvernünftigeren Politik die Steuerbelastung wohl noch weiter ausbauen.

Die Gemeinde hat einen Sparkurs nötig um wieder in vernünftige steuerliche Verhältnisse zu kommen und der Lohn des Gemeindeammanns ist viel zu hoch. Für die 5000 Seelen-Gemeinde würde überdies auch ein 50% Pensum reichen. Auch die Spesen gehören runtergefahren. Ob es ein neues Schulhaus Feld braucht, wage ich zu bezweifeln. Und wenn, dann sollte der Neubau möglichst wenig kosten. Ausserdem sollten dafür andere Schulhäuser geschlossen werden. Denn wozu muss eine kleine Gemeinde mehrere Schulhäuser haben?

Wenn ein angeblicher Frauenhasser schöne Frauen mag

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. März 2017 | 846 mal gesehen

Hört, hört! Der von der linken Mainstream-Presse zum Frauenhasser gekürte Trump hat eine Lieblings-TOCHTER!

Der Mann mag hübsche Frauen und ist somit sicher kein Frauenhasser. Auch wenn das die militanten feministischen Emanzen und Trump-Hasser vom Tagesanzeiger und der NZZ in ihren Fakenews anders darstellen.

Notabene: Und einen guten Geschmack was Frauen angeht hat er auch noch, was sich offensichtlich auch im Erscheinungsbild seiner Tochter widerspiegelt.

Der goldene Fallschirm für Freysinger ist eine Schweinerei

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. März 2017 | 294 mal gesehen

Oskar Freysinger ist politisch gescheitert, kann sich aber dennoch glücklich schätzen. Für seine vierjährige Amtsdauer erhält er trotz mässigem Leistungsausweis lebenslänglich eine jährliche Rente von 80’000 Franken. 

Es ist erschreckend, wie sorglos Politiker und Behörden mit Steuergeldern umgehen. Was die tun, könnte man Veruntreuung nennen! Viele Schweizer werden nie soviel Rente wie Oskar Freysinger erhalten. Dies obwohl sie härter und wesentlich länger für ihre Rente arbeiten müssen als er.

Goldener Fallschirm für gescheiterten Politiker

Der SVP-nahe Bund der Steuerzahler schweigt zur Sache und macht sich damit unglaubwürdig.

Über Facebook, Twitter und Co.

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. März 2017 | 308 mal gesehen

Der folgende Dokumentarfilm auf zdfinfo zeigt, wie sich unehrliche Zeitgenossen und Firmen Follower kaufen.

Wer in der heutigen Zeit noch ehrlich ist, hat schnell eine Zwei auf dem Rücken. Dies erst Recht wenn er offen seine Meinung sagt. Wie ihr wisst, sage ich hier, auf Twitter und auf Facebook jedem offen meine Meinung. Dafür zahle ich einen grossen Preis. Ich bin eben noch vom alten Schlag.

Wer in der Schweiz ehrlich ist und offen seine Meinung sagt, der lebt gefährlich. Dies insbesondere dann, wenn er sich politisch äussert und seine Meinung den Medien und dem politischen Mittelinks-Mainstream missfällt. Da kann es in der Schweiz schon mal passieren, dass man politisch kaltgestellt und kriminalisiert wird. Ich halte das für fatal, denn unsere Gesellschaft entwickelt sich damit klar in die falsche Richtung.

Der Rechtsstaat sollte die Meinungsäusserungsfreiheit schützen, denn sie ist ein wichtiges Grundrecht und ein Pfeiler unserer Demokratie. Doch das tut er nur, bedingt. Denn er verfolgt politische Aussagen, die ihm missfallen. Fazit: Unehrliche Feiglinge sind den Vertretern des Schweizer Rechtsstaats lieber als ehrliche Menschen, die eine Meinung vertreten, die ihnen missfällt.

Soziale Medien geben jedem eine Stimme und das ist gut so. Doch leider wird jetzt von der Obrigkeit zusehends dafür gesorgt das Menschenrecht auf freie Meinungsäusserung einzuschränken. Auch die Mittelinks-Mainstreampresse, die für sich selber lautstark die Medienfreiheit in Anspruch nimmt, will jene zum Schweigen bringen, die eine Meinung vertreten, die ihr nicht passt. Es ist wie mit den Reitschülern in Bern und den Häuserbesetzern in Zürich. Die dürfen praktisch straflos machen was sie wollen, andere hingegen sollen nicht einmal ein Konzert in Unterwasser abhalten dürfen. Dies zumindest nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Schweizer Mittelinks-Mainstreampresse.

Der Blick Lügt wie gedruckt!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. März 2017 | 452 mal gesehen

Merkel besucht Trump und das Ringierblatt Blick lügt wieder einmal wie gedruckt. Lügen gehört ja zur Kernkompetenz dieser Schweizer Lügenzeitung.

Der Blick belügt seine Leser!

Hier der Beweis!

Handschlag zwischen Trump und Merkel

Es ist ja nicht das erste Mal, dass der Blick versucht Trump in ein falsches Licht zu stellen.

Auch der linke Tagesanzeiger lügt!

Tagesanzeiger verbreitet Fakenews

Wie die Presse aus Verlierern Sieger macht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. März 2017 | 232 mal gesehen

In Holland wurde gewählt. Die Partei von Ministerpräsident Mark Rutte verliert 5%, bleibt aber stärkste Kraft. Wilders Partei hat zwar das anvisierte Ziel nicht erreicht, konnte aber immerhin 3% zulegen. Für die Schweizer Presse ist das offenbar dennoch ein Grund zu jubeln. Rutte wird als Sieger und Wilders als Verlierer dargestellt. Doch warum? Im Grunde genommen hat Rutte an Zustimmung verloren, der Wähleranteil seiner Partei wurde kleiner und Wilders hat an Zustimmung gewonnen, der Wähleranteil seiner Partei wurde grösser.

Rutte ist mit einem „blauen Auge“ davon gekommen. Mit dem „blauen Auge“ ist der Wählerverlust gemeint. Von einem Wahlsieg kann nicht die Rede sein. Ausserdem ist es wohl so, dass einige, die Wilders verhindern wollten, die Partei von Rutte unterstützt haben. Viele dieser Stimmen dürften von den Wählern seines ehemaligen Koalitionspartners, den Sozialdemokraten (=Linke) gekommen sein. Denn die Sozialdemokraten sind ja geradezu abgestürzt. Nach einem Sieg sieht das nicht aus. Doch warum freut sich die Schweizer Presse dann so sehr?

Zunächst einmal freut sich die Schweizer Presse darüber, dass Wilders nicht Ministerpräsident wird. Dann erhofft sie sie sich auch noch eine Signalwirklung für die bevorstehenden Wahlen in Frankreich. Dort möchte die Schweizer Presse auf keinen Fall Marine Le Pen vom Front National als Präsidentin sehen. Dementsprechend hat sich die Presse mit ihrer politischen Berichterstattung, die im Grunde nichts anderes als linke Propaganda ist, bereits klar positioniert.

Die linke NZZ-Redaktion macht Stimmung gegen Le Pen.

Wer eine andere Meinung als die linke Schweizer Mainstream-Presse hat und auf linken Schwachsinn keinen Bock hat, der kann getrost aufs Zeitung lesen, aufs Radio hören und aufs Fernsehschauen verzichten. Die Positionen des linken Schweizer Medien-Establishments sind seit Jahren bekannt.

Das Massaker von Magdeburg

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. März 2017 | 237 mal gesehen

Katholische Truppen stürmen die stolze Stadt an der Elbe, ihr Schlachtruf „JESUS MARIA“.

Trump kann aufatmen, jetzt ist Erdogan dran

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. März 2017 | 300 mal gesehen

Ruhepause für Trump, die deutschsprachige Hetzpresse schiesst sich jetzt auf Erdogan ein. Viele Zeitungsleser machen natürlich auch diesen Hetztrend mit.

Das Schweizer Revolverblatt Blick schiesst sich auf Erdogan ein

Ich bin übrigens kein Erdogan-Fan und habe ihn auf diesem Blog auch schon kritisiert. Doch das, was der Blick und die übrigen Schweizer Zeitungen da machen hat nichts mehr mit Berichterstattung zu tun. Journalisten missbrauchen die Reichweite ihres Mediums für politische Stimmungsmache. Ein Grund mehr Zeitungsabos zu kündigen, keine Zeitungen zu kaufen und auch auf Werbung in Zeitungen und Newsportalen zu verzichten.