10 vor 10 Sendung vom 28.10.2010

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Oktober 2010 | 5.705 mal gesehen

Die Sendung 10 vor 10 vom 28.10.2010 betrachtete die Urteile der Raser von Schönenwerd im Hinblick auf die bevorstehende Volksabstimmung zur Ausschaffungsinitiative. Es handelt sich bei den verurteilten Rasern um einen Griechen, einen Türken und einen Kroaten. 10vor10 ging der Frage nach ob diese drei Männer im Falle einer Annahme der Raserinitiative oder des Gegenvorschlags ausgeschafft werden müssten. Diese Frage lässt sich einfach beantworten.

Bei einer Annahme der Ausschaffungsinitiative müsste der Haupttäter das Land verlassen. Die Aus-schaffungsinitiative sieht den Straftatbestand „Vorsätzliche Tötung“ vor. Der Hauptangeklagte wurde der vorsätzlichen Tötung und der vorsätzlichen schweren Körperverletzung für schuldig befunden. (Quelle) Die beiden Mitangeklagten würden gemäss dem aktuellen Initiativtext nicht ausgeschafft werden. Die Ausschaffungsinitiative sieht jedoch vor, dass der Gesetzgeber Straftatbestände ergänzen kann. Er kann also weitere Straftatbestände hinzufügen. Damit könnte man dann auch Leute ausschaffen, die Vergehen wie die Mitangeklagten begangen haben.

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass man Ausländer ausschaffen kann, wenn sie eine mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohte Straftat begangen haben und dafür rechtskräftig verurteilt wurden. Somit könnte man grundsätzlich alle drei Verurteilten ausschaffen. Leider wird beim Gegenvorschlag aber im gleichen Artikel gleich wieder ein Rückzieher gemacht. So steht dort:

Beim Entscheid über die Aus- und Wegweisung sowie den Entzug des Aufenthaltsrechts sind die Grundrechte und die Grundprinzipien der Bundesverfassung und des Völkerrechts, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, zu beachten.

Die Praxis hat gezeigt, dass man mit der Begründung der Verhältnismässigkeit und den Grundprinzipien des Völkerrechts so manche Ausschaffung verhindern kann. Die Interpretation über die Verhältnismässigkeit und die Grundprinzipien des Völkerrechts liegt im Ermessen des Richters. Von den Rasern von Schönenwerd ist bekannt, dass sie in der Schweiz aufgewachsen sind. Die Schweiz wurde bereits einmal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, weil sie einen kriminellen Türken ausgeschafft hat. Es ist daher davon auszugehen, dass bei einer Annahme des Gegenvorschlags keiner der Täter ausgeschafft werden würde.

Ebenfalls gegen den Gegenvorschlag spricht der Integrationsartikel, der im Gegenvorschlag vorgesehen ist. Bei diesem Artikel geht es um die Integration von Ausländern. Was Integration mit der Ausschaffung von kriminellen Ausländern zu tun hat ist schleierhaft.

Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Oktober 2010 | 6.497 mal gesehen

Am 28. November 2010 stimmen wir über die Ausschaffungsinitiative der SVP und den Gegenvorschlag der Mitteparteien ab. Wer für die Ausschaffung von schwerstkriminellen Ausländern ist, der sollte den Gegenvorschlag ablehnen. Er sollte nur Ja zur Ausschaffungsinitiative stimmen. Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung.

Schon heute können Ausländer gemäss Bundesverfassung Art. 121 Abs. 2 ausgewiesen werden. Dort steht nämlich Folgendes:

Ausländerinnen und Ausländer können aus der Schweiz ausgewiesen werden, wenn sie die Sicherheit des Landes gefährden.

Das Problem beim bestehenden Art. 121 Abs. 2  ist die Kann-Formulierung.

Zum Gegenvorschlag:
Bundesrat und linksbürgerliche Gutmenschen möchten als Alternative zur Ausschaffungsinitiative die Bundesverfassung durch einen Art. 121a ergänzen. Der vorgesehene Artikel soll wie folgt lauten:

Art. 121a (neu) Integration
1 Das Ziel der Integration ist der Zusammenhalt der einheimischen und der ausländischen Bevölkerung.
2 Die Integration erfordert von allen Beteiligten die Respektierung der Grundwerte der Bundesverfassung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, den Willen zu eigenverantwortlicher Lebensführung sowie die Verständigung mit der Gesellschaft.
3 Die Förderung der Integration bezweckt die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für die chancengleiche Teilhabe der ausländischen Bevölkerung am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben.
4 Bund, Kantone und Gemeinden stellen bei Erfüllung ihrer Aufgaben die Berücksichtigung der Anliegen der Integration sicher.
5 Der Bund legt die Grundsätze der Integration fest und fördert Integrationsmassnahmen der Kantone, Gemeinden und von Dritten.
6 Der Bund überprüft in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden periodisch den Stand der Integration. Werden die Anliegen der Integrationsförderung nicht erfüllt, so kann der Bund nach Anhörung der Kantone die notwendigen Vorschriften erlassen.

Mit diesem neuen Artikel will man die Integration via Bundesverfassung regeln. Was das mit der Ausschaffung von kriminellen Ausländern zu tun hat, ist mir schleierhaft. Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung! weiterlesen

Demo gegen Eid für Israel

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Oktober 2010 | 4.289 mal gesehen

SS-VereidigungLinke Israelis und Araber demonstrierten zusammen gegen einen Entscheid des israelischen Kabinetts. Der Entscheid sieht vor, dass Nicht-Juden vor der Einbürgerung dem Staat Israel die Treue schwören müssen.

Gemäss den Arabern ist dieser Treueschwur rassistisch. Ich sehe das vor dem Hintergrund des Nahost-Konflikts natürlich etwas differenzierter. Es ist klar, dass der Entscheid des Kabinetts Ausdruck des Misstrauens seitens der Juden gegenüber den Arabern ist. Doch kann man das den Juden angesichts der Feindseligkeiten vieler Araber wirklich ver-denken? Ich denke nicht. Die Hamas hat sich bis heute geweigert von ihrem Ziel, der Vernichtung Israels, Abstand zu nehmen. So gesehen habe ich für das Misstrauen der Juden Verständnis.

Allerdings sind die Araber auch nicht ganz im Unrecht. Den Treueschwur finde ich in Ordnung. Wer Bürger eines Landes werden will soll diesem Land gegenüber treu sein. Das bedingt, dass man es im Notfall auch gegen Feinde (Hisbollah, Hamas, Iran) verteidigt. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Was aber nicht geht ist, dass man diesen Schwur nur von einer bestimmten Bevölkerungsgruppe verlangt. Eigentlich müsste jeder Einbürgerungskandidat unabhängig von seiner Herkunft und Religion einen Treueschwur leisten. Das wäre gerecht und mit Sicherheit nicht rassistisch.

Auch wir in der Schweiz sollten Einbürgerungswilligen einen Treueschwur abverlangen. Die Schweiz ist ja eine Eidgenossenschaft. Dann würde man sehen wer sich nur aus wirtschaftlichen Gründen und aus Gründen des Bleiberechts einbürgern lassen will und wer sich gegenüber unserem Land wirklich verbunden fühlt. Natürlich wäre das nur symbolisch und moralisch, denn Schauspielerei und Lügen kann man nicht ausschliessen. Trotzdem, ein Eid ist besser als nichts, wer einen Funken Moral in sich hat, hält sich an einen abgegebenen Eid. Ausserdem kann man einen Meineid bestrafen und jenem, der ihn abgegeben hat, das Bürgerrecht wieder entziehen.

Mit Politik Werbung machen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Oktober 2010 | 4.254 mal gesehen

Die Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) zeigt wie man mit Politik Werbung machen kann. Aus Sicht des Betrachters, links sitzt der Rechte und rechts der Linke. Politisch sind Christoph Mörgeli (SVP) und Daniel Jositsch (SP) selten einer Meinung. Der Gesichtsausdruck der beiden Politiker entspricht somit der politischen Realität. Beide sind übrigens Professoren an der Universität Zürich.

ZVV-Politik

Die Aufmerksamkeit ist den ZVV mit diesem Plakat gewiss. Auch die Botschaft klingt plausibel. Es dürfte Mörgeli und Jositsch erleichtern, dass es alle 300 Meter eine Haltestelle gibt. 

PS: In Wahrheit posierten sie rund zwei Stunden zusammen im Tram.

Kehrtwende der FDP in der EU-Politik

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. Oktober 2010 | 3.792 mal gesehen

Christa Markwalder NEBSUm den Wählerschwund zu stoppen hat die FDP an der heutigen Delegiertenversammlung einen strategischen Entscheid gefällt. Erstmals seit 15 Jahren ist für die FDP ein EU-Beitritt kein Ziel mehr. Die FDP will nun offenbar auf die bilateralen Verträge setzen und diese weiter ausbauen.

Damit bestätigt die FDP den EU-kritischen Kurs der SVP. Der Aufstieg der SVP zur wählerstärksten Partei begann in 1990er Jahren. 1991 erzielte die SVP erstmals einen Wähleranteil von 11.9%, die FDP hatte damals noch einen Wähleranteil von 22.9%. 1999 hatte die SVP mit 22.5% Wähleranteil die FDP, welche lediglich noch einen Wähleranteil von 19.9% erzielte, überholt. 2003 konnte die SVP ihren Vorsprung auf die FDP weiter ausbauen. Die SVP gewann Wählerstimmen hinzu und die FDP verlor weitere Wähleranteile. Im Jahr 2007 erzielte die SVP mit einem Wähleranteil von 28.9% ein Rekordergebnis. Die einst staatstragende FDP konnte derweil nur noch 15.8% der Wähler für sich begeistern. Wie die FDP nun offensichtlich richtig erkannt hat, hat das sehr viel mit der EU-kritischen Position der SVP zu tun. Der Aufstieg der SVP begann nämlich als es um die Abstimmungen über den EWR und die EU ging. Die anderen Parteien verloren im gleichen Zeitraum Wählerstimmen. Der Niedergang der FDP begann als Leute wie AUNS-Mitgründer Dr. Otto Fischer (FDP, Bern) mit Leuten wie der NEBS-Präsidentin Christa Markwalder (FDP, Bern) ersetzt wurden. Es gibt natürlich noch weitere Gründe für den Aufstieg der SVP und den Niedergang der FDP! Trotzdem ist der Kurswechsel der FDP natürlich erfreulich. FDP-EU-Turbos wie NEBS-Frau Christa Markwalder haben heute eine Niederlage erlitten.

Die FDP versucht offensichtlich alles um nicht noch mehr Wählerstimmen zu verlieren. Hoffen wir, dass es sich bei diesem Entscheid mehr als bloss um einen wahltaktischen Entscheid der FDP handelt. Die FDP könnte in dieser Sache Vertrauen schaffen indem sie sich wie die SVP für den Rückzug des in Brüssel deponierten EU-Beitrittsgesuchs der Schweiz einsetzt.

Nun bleibt abzuwarten was die CVP macht. CVP-Präsident Darbellay ist in der Vergangenheit mehrfach mit Positionswechseln aufgefallen. Zuletzt bei der Islamdebatte. Die Minarett-Initiative bekämpfte er bis zum Äussersten. Als er nach der Abstimmung realisierte, dass eine Mehrheit der Schweizer für die Minarett-Initiative gestimmt hatte, dachte er über ein Verbot von islamischen Friedhöfen und Burkas  nach. Damit  überraschte er sogar seine eigenen Parteikollegen.

Typisch Raucher

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Oktober 2010 | 2.341 mal gesehen

Das folgende Bild habe ich heute an meinem Arbeitsplatz aufgenommen. Es zeigt das gegenüber liegende Bürogebäude.

typisch Raucher

Deutlich erkennbar haben dort einer oder mehrere Raucher ihre dreckigen Spuren hinterlassen. Wie man sieht haben sie ihre Kippen an der Wand unterhalb des Fensters ausgedrückt und dann auf das Fenstersims geworfen. Dort sammelt sich inzwischen ein Haufen mit achtlos weggeworfenen Kippen.

In meinen Augen ist das eine Schweinerei. Hier wird deutlich wie rücksichtslos und frech sich gewisse Raucher selbst am Arbeitsplatz benehmen. Rauchverbote machen Sinn!

Stuttgart 21

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. Oktober 2010 | 4.431 mal gesehen

Stuttgart 21In Baden-Württemberg werden derzeit die Grenzen einer Stellvertreter-Demokratie offenbar. Es geht um das Verkehrs- und Städtebauprojekt Stuttgart 21. Damit will die Regierung von Baden-Württemberg den Eisenbahnknotenpunkt in Stuttgart neu ordnen. Sie setzt sich dabei eigenmächtig über Bürgerproteste hinweg und lässt protestierende Bürger gewaltsam niederknüppeln. Der Streit ist eskaliert. Medienberichte zeigen Szenen, die an das Vorgehen einer Diktatur gegen Dissidenten erinnern.

Inzwischen hat selbst die deutsche Bundeskanzlerin Merkel von den Problemen ihres Statthalters in Baden-Württemberg erfahren. Sie vertröstete die erbosten Bürger auf die kommenden Landtagswahlen. Das wird den Bürgern jedoch nicht viel bringen, da sich die Regierung von Baden-Württemberg weigert das Projekt solange zu sistieren. Dafür soll es nun CDU-Mann Heiner Geissler richten. Er soll „vermitteln“. Böse Zungen sagen, er soll im Auftrag der Regierung das Volk hinhalten und auf Zeit spielen.

In einer „echten“ Demokratie würde man die Bürger über ein derart ambitiöses Grossprojekt abstimmen lassen. Es gäbe dann  einen in der breiten Bevölkerung abgestützten Mehrheitsentscheid. Protestbewegungen könnte man sich dann sparen, da demokratische Entscheide von Demokraten zu akzeptieren sind. Ausserdem würde die Bevormundung mündiger und handlungsfähiger Bürger entfallen.

Um Entscheidungsprozesse nicht mit langwierigen Abstimmungsverfahren zu verzögern, könnte man den Bürgern auch ein Referendumsrecht einräumen. Die Bürger hätten dann das Recht gegen Entscheide der Regierung oder des Landtags (Parlaments) ein Referendum einzureichen.  Ein Referendum benötigt eine bestimmte Anzahl Unterschriften von Wahl- und Stimmberechtigten Bürgern und muss innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist eingereicht werden. In der Schweiz ist das Referendumsrecht auf Bundesebene in der Bundesverfassung geregelt. Beim Zustandekommen eines Referendums muss das Volk per Volksabstimmung über einen Entscheid oder ein Gesetz der Regierung oder des Parlaments befinden. Ein Referendum ist eine Art Notbremse, mit der das Volk unliebsame Entscheide der Machthaber aufheben kann.

Bundesrätliches Gerangel

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. Oktober 2010 | 2.852 mal gesehen

Das Gerangel der Bundesräte und der Bundesratsparteien über einzelne Departemente zeigt, dass Bundesräte ganz offensichtlich doch nicht über den Parteien stehen. Denn sonst wäre es ja wohl nicht so wichtig welcher Bundesrat welchem Departement vorsteht. Es zeigt auch, dass der Wahlkampf für die Gesamterneuerungswahlen 2011 bereits eröffnet ist. Es macht sonst keinen Sinn, sich wegen einem Jahr über Departemente zu streiten. Gerade neuen Bundesräten lässt man traditionellerweise 100 Tage Zeit um sich in die Dossiers einzuarbeiten.

Ausserdem sollte sich doch gerade die SP darüber freuen, dass eine Sozialdemokratin dem EJPD vorsteht. Die Sozialdemokraten haben mit Sommaruga an der Spitze des EJPD die Gelegenheit um die Asylpolitik, die Migrationspolitik und die Kriminalitätsbekämpfung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Die Aufregung von Levrat ist also völlig unangebracht. Für einen Grünen wäre das UVEK viel interessanter als für die Sozialdemokraten. Die Grünen hätten damit die Möglichkeit die Verkehrs- und Energiepolitik in ihrem Sinne (=zurück in die Steinzeit) zu beeinflussen. Doch die Grünen haben keinen Bundesrat und somit stellt sich diese Frage nicht.

Denn sie wissen nicht was sie tun

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. September 2010 | 4.574 mal gesehen

Im Jahr 1955 erschien der Film „Rebel Without A Cause“ mit James Dean in der Hauptrolle.  Der Titel der Deutschen Ausgabe lautet „Denn Sie wissen nicht was sie tun“.  Anbei die Szene mit dem sogenannten „Chicken Run“. Es handelt sich dabei um eine Mutprobe. Zwei Kontrahenten rasen dabei mit ihren gestohlenen Autos auf eine Klippe am Meer zu. Der Gewinner der Mutprobe ist jener, der zuletzt aus dem Auto springt. Derjenige, der früher aus dem Auto springt ist das „Chicken“ bzw. der Hasenfuss oder Feigling. Bei der Mutprobe geht etwas schief. Während Jim (James Dean) kurz vor der Klippe aus dem Auto springt, bleibt Buzz (der Kontrahent) mit dem Ärmel seiner Jacke am inneren Türgriff des Wagens hängen, stürzt mit dem Wagen über die Klippe in die Tiefe und stirbt.

Der Film thematisiert bereits in den 1950 er Jahren jugendlichen Leichtsinn und zeigt auf in welchem Umfeld er entsteht. Mich erinnert dieser Chicken Run an moderne Raserrennen. Es ist meiner Ansicht nach kein Zufall, dass sehr oft junge Ausländer Raser sind. Ich denke, dass die Hetzkampagnen von Road Cross und die Skandalisierung der Medien der falsche Weg sind um das Raserproblem zu lösen. Das führt höchstens zu härteren Strafen. Dann sitzen mehr junge Menschen im Gefängnis oder fahren ohne Führerausweis herum. Das ist keine vernünftige Lösung.

Wir sollten uns einmal vor Augen halten, dass die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle seit 1970 um mehr 75% zurückgegangen ist! (Siehe auch diesen Artikel) Dies obwohl sich das Verkehrsaufkommen verdreifacht hat! Ebenfalls ist die Zahl der Schwerverletzten zurückgegangen.

 Strafverschärfungen sind der falsche Weg um dieses spezifische Problem von meist ausländischen Jugendlichen zu lösen. Wir dürfen dieses Problem nicht verbissenen Juristen und durchgeknallten Nulltoleranz-Fanatikern überlassen. Es sind intelligente Lösungen gefragt. Diese Jungen Männer benötigen eine Perspektive. Die Hetzerei und die Skandalisierung der Medien und von Road Cross bringt uns nicht weiter.
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ALV-Revision

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. September 2010 | 3.727 mal gesehen

Arm versus ReichDas Volk hat bei einer äusserst geringen Stimmbeteiligung von 35.5% JA zur ALV-Revision gesagt. Juhuii, jetzt dürfen wir für weniger Leistungen mehr bezahlen! Freuen dürfen sich insbesondere die Spitzenverdiener und alle, die im Fall einer Entlassung auf einen goldenen Fallschirm hoffen können.

Die tiefe Stimmbeteiligung zeigt, dass es vielen Schweizern offenbar noch viel zu gut geht und es ihnen egal ist welches Schindluder mit unseren Sozialwerken getrieben wird. Immerhin haben die Westschweizer und die Tessiner die AVIG-Revision mehrheitlich abgelehnt. Das dürfte auch daran liegen, dass die Arbeitslosenquote in der Westschweiz und im Tessin höher ist als in der Schweiz. Dort wissen mehr Menschen was es heisst, wenn man arbeitslos ist und unten durch muss.

Es ist bedauerlich, dass die Büetzer heutzutage den Worten der Abzocker-Vertreter und Sozialabbauer mehr Glauben schenken als den Gewerkschaften. Es ist an der Zeit, dass sich die Gewerkschafter am Riemen reissen und ihren Einfluss auf die Arbeiterschaft wieder ausbauen. Die Bürgerlichen haben die Chance verpasst, die Abzocker und Verursacher der Finanz- und Wirtschaftskrise zur Verantwortung zu ziehen und zur Kasse zu bitten. Die Zeche zahlen müssen nun die zahlreichen Arbeitslosen, die in der Krise ihren Job verloren haben und zurzeit Mühe haben eine Stelle zu finden. Aber sei es wie es ist, der Entscheid ist zu respektieren, auch wenn es mit einem Zähneknirschen ist.

Ergänzung: Habe gerade Bundespräsidentin Leuthard in der Tagesschau gesehen. Die Frau kann offensichtlich nicht einmal rechnen. So behauptete sie vor laufenden Kameras ernsthaft, dass höhere Einkommen mit einem Solidaritätsprozent belastet würden. Fakt ist, dass das Solidaritätsprozent nur für Einkommensteile zwischen 126’000 und 315’000 erhoben wird. Wer mehr als 315’000 verdient, muss folglich gemessen an seinem Einkommen kein Prozent mehr zahlen. Je mehr er verdient, desto geringer ist der Bruchteil eines Prozents, den er entrichten muss.