Auferzwungene Amtshilfeabkommen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Februar 2010 | 2.575 mal gesehen

Unserem Kleinstaat werden von internationalen Organisationen wie der OECD, der Grossmacht USA und grösseren Nachbarländern wie Deutschland, Frankreich und Italien Amtshilfeabkommen auferzwungen. Der schwache Bundesrat ist nicht mehr in der Lage die Interessen unseres Landes zu wahren. Er gibt den Maximalforderungen aus dem Ausland nach ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.

Der deutsche Wirtschaftsethiker Ulrich Thielemann, der in der Schweiz seinen Lohn verdient, findet das gut. Er spricht von einer moralischer Verpflichtung zur Amtshilfe bei Steuerhinterziehung. Thielemann meint, dass es legitim ist, wenn ausländische Regierungen von Kriminellen gestohlene Daten kaufen. Seiner Ethik zufolge scheint der Zweck die Mittel zu heiligen.

Im Gegensatz zu Thielemann betrachte ich den Druck aus dem Ausland als einen Angriff auf die Souveränität unseres Staates. Ich frage mich inwiefern es sich mit dem Völkerrecht verträgt, dass internationale Organisationen und grosse Staaten mit kriminellen Methoden Druck auf ein anderes Land ausüben und es zu Zugeständnissen zwingen.

Grundsätzlich ist kein Land einem anderen Land Rechenschaft schuldig, sofern es sich nicht freiwillig dazu verpflichtet. Natürlich steht es jedem Land frei, seine Souveränität aufzugeben und sich mit internationalen Verträgen, Abkommen und der Mitgliedschaft bei internationalen Organisationen und Gemeinschaften selber zu entmündigen bzw. sich zu verpflichten. Doch was bringt das, wenn man dafür nichts erhält? Welchen Nutzen hat man davon?

Wir verlieren unsere Selbstbestimmung, unsere Ehre, Geld und müssen die Schleusen erst noch für ausländische Arbeitssuchende aus der EU öffnen. Die gegenwärtige Politik unseres Bundesrats kommt einem Landesverrat gleich.

Terror mit Bomben-Titten

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. Februar 2010 | 4.023 mal gesehen

Gemäss Blick droht Fluggästen eine neue Gefahr seitens radikaler Muslime. Islamistische Ärzte könnten bei radikalen Muslimas eine Brustvergrösserung vornehmen, die es in sich hat. Was, wenn sie die Brüste statt mit Silikon mit Sprengstoff aufpeppen? Die Frauen sehen dann sexy aus und sind erst noch explosiv. Bei islamistischen Gotteskriegern könnte der Sprengstoff ins Gesäss gepackt werden.

Die Sache wäre zweifellos machbar. Besonders beunruhigend dabei ist, dass die von unseren Politikern propagierten Nacktscanner gegen sowas nichts nützen.

Für Terroristen wäre die Sache zweifellos interessant. Erfolgreich Terror verbreiten heisst mediale Aufmerksamkeit erlangen und grosse Bevölkerungsteile einschüchtern. Dieses Ziel könnte man mit solchen Methoden zweifellos erreichen. Es wäre wie bei 9/11. Die Sicherheitskräfte würden einmal mehr mit ihrem begrenzten Vorstellungsvermögen konfrontiert und vor den Kopf gestossen. Man könnte diese Waffe zudem an Badestränden einsetzen und damit Touristen und Schürzenjäger ins Jenseits befördern.

Auch die Terroristen und Terroristinnen hätten einen Nutzen davon. Sie würden mit dieser Methode auf dem schnellsten Weg in ihr Paradies befördert. Auch ihre Verwandten könnten sich freuen. Sie hätten die Ehre einen Märtyrer (nach islamistischen Verständnis) in der Familie zu haben.

Minders Abzocker-Initiative ist dumm

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. Februar 2010 | 9.707 mal gesehen

Thomas Minder, Chef des Mundwasserherstellers Trybol, sollte sich wieder auf die Bekämpfung von schlechtem Mundgeruch konzentrieren. Seine Initiative gegen „die Abzockerei“ taugt nichts. Ein Ja zur Initiative von Minder würde den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen und Schweizer Unternehmen benachteiligen. Abzockerei in den Teppichetagen kann die Initiative jedoch nicht verhindern. Dieser Beitrag erklärt weshalb.

Bei einem Ja zur Abzocker-Initiative würde die Bundesverfassung wie folgt geändert werden: Minders Abzocker-Initiative ist dumm weiterlesen

Calmy-Rey fällt Bundesrat erneut in den Rücken

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. Februar 2010 | 3.601 mal gesehen

Merz und Calmy-ReyAussenministerin Calmy-Rey ist in Sachen Inkompetenz kaum mehr zu überbieten. Einmal mehr schwächt sie die Verhandlungsposition unseres ohnehin schon schwachen Bundesrates indem sie diesem in den Rücken fällt.

Nur wenige Stunden nachdem Finanzminister Merz an einer Pressekonferenz einen Bückling vor der deutschen Regierung gemacht hat, machte die linke Aussenministerin an einer Podiumsdiskussion in Basel folgende Äusserung: «Wenn ich Finanzministerin wäre, würde ich die Kundendaten auch haben wollen. Jeder Finanzminister will gegen Steuerflüchtlinge vorgehen». Sie machte damit öffentlich klar, dass sie mit dem Vorgehen des Bundesrates nicht zufrieden ist.

Wo ist die vielgepriesene Einigkeit in diesem Gremium, welches mehrheitlich von linken Einzelkämpfern besetzt ist? Die linken Politiker unseres Landes arbeiten gegen uns. Unser Land wird von kriminellen ausländischen Regierungen angegriffen. Das Ziel dieser Angriffe ist unser Finanzplatz. Es geht um Arbeitsplätze und den Wohlstand unseres Landes. Die Gutmenschen haben immer noch nicht begriffen woher das Geld für ihren Sozialstaat kommt. Nun setzen sie alles daran diesen zu ruinieren. Calmy-Rey fällt Bundesrat erneut in den Rücken weiterlesen

Deutsche Regierung betätigt sich erneut als Hehler

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. Februar 2010 | 3.830 mal gesehen

Die deutsche Regierung kauft einem Kriminellen gestohlene Daten ab und macht sich damit der Hehlerei schuldig. Dies geschieht nicht zum ersten Mal. Die deutsche Regierung von Bundeskanzlerin Merkel hat bereits einmal gestohlene Daten einer Liechtensteiner Bank von einem Kriminellen abgekauft. Damit hat sie dann Jagd auf deutsche Bürger, die dem deutschen Fiskus Teile ihres Vermögens verschwiegen haben, gemacht. Nun wiederholt sich dieses Spiel. Diesmal mit gestohlenen Kundendaten einer Schweizer Bank.

Brisant: Gestohlene Daten werden in einem Rechtsstaat normalerweise nicht als Beweis vor einem Gericht zugelassen. Die deutsche Regierung kann diese Daten jedoch auch ausserhalb eines Gerichts verwenden. Dank dieser Daten erhält sie Hinweise auf mögliche Steuerhinterzieher. Sie kann gestützt auf diese Daten zielgerichtet ermitteln und versuchen auf legalem Weg (z.B. mit Beugehaft, Verhören nach GESTAPO-Manier) an Beweise und Geständnisse zu kommen, die von einem deutschen Gericht anerkannt werden.

Die Rechtstaatlichkeit kann mit diesem Vorgehen Dank der Gewaltentrennung gewahrt werden. Allerdings würde man ein solches Vorgehen eher von dem Regime einer Bananenrepublik erwarten. Immerhin besteht noch die Möglichkeit, dass die deutsche Justiz die deutsche Regierung für dieses Vorgehen rügt. Ähnliches geschah auch in der Schweiz, als die FINMA im Auftrag des Bundesrates UBS-Kundendaten an die amerikanische Regierung aushändigte. Das Bundesverwaltungsgericht hat anschliessend festgestellt, dass dieses Vorgehen gesetzwidrig war. Deutsche Regierung betätigt sich erneut als Hehler weiterlesen

Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. Januar 2010 | 7.252 mal gesehen

Am 26. Januar 2010 begann die Sammelfrist für die Eidgenössische Volksinitiative ‚Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung‘.

Laut Initiative soll der Bundesverfassungsartikel 117 (Kranken- und Unfallversicherung) durch einen 3. Absatz ergänzt werden. Dieser Absatz lautet wie folgt:

3) Unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter sind Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im Obligatorium nicht eingeschlossen.

Von welchen Ausnahmen hier die Rede ist, wird offen gelassen. In Betracht kommen Vergewaltigungsopfer bzw. Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen kein Kind bekommen sollten. Aber das ist Spekulation. Schade, dass die Initianten hier nicht Farbe bekannt haben.

Die Initiative sieht auch noch eine Übergangsbestimmung vor. Zu diesem Zweck wird der BV Artikel 197 durch Ziff. 8 ergänzt. Der Wortlaut dieser Übergangsbestimmung lautet:

8. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 (Kranken- und Unfallversicherung)

Nach Ablauf einer Übergangsfrist von neun Monaten nach der Annahme durch Volk und Stände wird bis zum Inkrafttreten der geänderten Bundesgesetzgebung jede Bestimmung, welche den Schwangerschaftsabbruch oder die Mehrlingsreduktion obligatorisch versichert, durch die Regelung von Artikel 117 Absatz 3 der Bundesverfassung ersetzt.Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache.

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Absurdes von der Kopftuchfront

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. Januar 2010 | 4.409 mal gesehen

Einige Muslime versuchen sich bei uns zu integrieren indem sie uns ihre Ansichten aufzwingen wollen. Sie scheuen dabei weder den Gerichtsweg, noch wütende Proteste.

Nach den internationalen Regeln des Basketballverbands sind Kopfbedeckungen jeglicher Art beim Basketballspielen untersagt. Die 19 jährige Sura A. aus Ebikon LU will jedoch unbedingt mit Kopftuch Basketball spielen. Aus diesem Grund hat sie beim Luzerner Amtsgericht gegen das Verbot für Kopfbedeckungen geklagt. Vertreten wurde sie dabei vom grünen Nationalrat und Anwalt Daniel Vischer. Vischer ist spätestens seit seinem leidenschaftlichen Einsatz gegen die Minarett-Initiative dafür bekannt, dass er ein Herz für extreme religiös-fundamentalistische Gläubige hat.

Nun sind er und sein Schützling vor dem Amtsgericht abgeblitzt. Gemäss Ansicht des Amtsgerichts ist das Verbot, beim Basketball ein Kopftuch zu tragen für eine Muslimin zwar eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, jedoch zumutbar. Um eine Diskriminierung handelt es sich gemäss dem Amtsgericht nicht. Ich teile diese Auffassung, denn es ist auch eine zumutbare Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, wenn man einem Fussballspieler der Nationalmannschaft vorschreibt, dass er Trikot und Hose der Nationalmannschaft tragen muss. Auch dort könnte es ja schliesslich sein, dass ein muslimischer Nati-Spieler eventuell lieber einen Halbmond anstelle des Schweizerkreuzes sehen würde. Absurdes von der Kopftuchfront weiterlesen

Tierschutzanwalt-Initiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. Januar 2010 | 4.660 mal gesehen

Am 7. März 2010 entscheidet das Stimmvolk über die Eidgenössische Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere“.

Bei einer Annahme der Initiative würde Artikel 80 in der Bundesverfassung, der Tierschutzartikel, wie folgt ergänzt:

Absatz 4: Der Bund regelt den Rechtsschutz von Tieren als empfindungsfähigen Lebewesen.

Absatz 5: In Strafverfahren wegen Tierquälerei oder anderen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz vertritt eine Tierschutzanwältin oder ein Tierschutzanwalt die Interessen der misshandelten Tiere. Mehrere Kantone können eine gemeinsame Tierschutzanwältin oder einen gemeinsamen Tierschutzanwalt bestimmen.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Befürworter finden sich von links bis rechts. Tierschutzanwalt-Initiative weiterlesen

Rentenkürzung

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Januar 2010 | 3.984 mal gesehen

Am 7. März 2010 findet die Volksabstimmung über den BVG-Mindestumwandlungssatz statt. Mit dem Umwandlungssatz wird bei der beruflichen Vorsorge nach der Pensionierung die Höhe des durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge gebildete Altersguthabens berechnet. Die Höhe des Mindestumwandlungssatzes ist im Gesetz geregelt. Den Pensionskassen steht es frei zugunsten der Versicherten einen höheren Umwandlungssatz anzuwenden.

Weil die Lebenserwartung gestiegen ist und wegen einer tieferen Verzinsung des Alterguthabens, hat das Parlament im Jahr 2003 beschlossen den Mindestumwandlungsatz bis 2014 auf 6,8% zu kürzen. Bundesrat und Parlament wollen den Mindestumwandlungssatz bis 2016 ein weiteres Mal auf 6.4% senken.

Wie sich die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6.4% auswirken würde:
Bei einem Altersguthaben von 100’000 Franken ergibt sich bei einem Mindestumwandlungssatz von 6.8% Prozent eine jährliche Rente von 6’800 Franken. Bei einem Mindestumwandlungssatz von 6,4% ergäbe dies eine jährliche Rente von 6’400 Franken. Neurentner müssten also mit einer jährlichen Rentenkürzung von 400 Franken pro 100’000 Franken Alterguthaben rechnen.

Problematik:
Die Lebenserwartung und die Zinsentwicklung des Alterkapitals ist schwer vorauszusagen. Trotzdem gilt der zu Beginn der Rente festgesetzte Umwandlungssatz für die gesamte Laufzeit der Rente, also bis zum Tod des Rentners. Wenn die Pensionskasse die Lebenserwartung bzw. die Zinsentwicklung falsch einschätzt und deshalb einen zu hohen Umwandlungssatz festlegt, erleidet sie einen Verlust. Dieser Verlust muss von den noch berufstätigen Versicherten und dem Arbeitgeber übernommen werden. Wirtschaftsverbände und Wirtschaftsvertreter warnen deshalb davor, dass bei einem NEIN zur Rentenkürzung die BVG-Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber je nach der finanziellen Situation der Pensionskasse erhöht werden müssten. Neben der Sicherung der zweiten Säule geht es also auch um einen fairen Ausgleich zwischen Rentnern und Arbeitnehmern sowie um den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Wissenswert:
Der Mindestumwandlungssatz gilt für die obligatorische berufliche Vorsorge bis zu einem Einkommen von 82’000 Franken. Einige Pensionskassen machen eine Mischrechnung indem sie einen Einheitssatz für die obligatorische und die überobligarorische berufliche Vorsorge definieren. Dieser Einheitssatz kann unter dem Mindestumwandlungssatz liegen.

Nacktscanner

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Januar 2010 | 3.007 mal gesehen

Weil der in Detroit geschnappte junge Terrorist Umar Farouk Abdulmutallab Sprengstoff in seiner Unterhose versteckt hatte, wollen Sicherheitspolitiker an unseren Flughäfen sogenannte „Nacktscanner“ einsetzen. Doch wie sinnvoll ist der Einsatz dieser Geräte?

Mit Sicherheit verletzt man damit die Intimsphäre von Fluggästen. Schliesslich sieht man mit diesen Geräten Menschen unter die Kleider um so nach am Körper getragenen Waffen und Sprengstoff zu suchen. Terroranschläge kann man mit Nacktscannern jedoch genausowenig verhindern wie mit der Regelung, dass man Flüssigkeiten nur noch in Fläschchen mit 100 Mililitern Fassungsvermögen mit an Bord nehmen darf.

Es gibt mehrere Möglichkeiten Sprengstoff und Waffen im Gepäck so zu verstecken, dass sie bei Routinekontrollen kaum entdeckt werden. Die Sicherheitskräfte können aufgrund der hohen Anzahl von Reisenden keine umfassenden Sicherheitskontrollen durchführen.

Ein Terrorist kann ausserdem auch nach der Kontrolle in den Duty Free Shops waffenfähiges Material besorgen. Beispielsweise kann er sich mit hochprozentigem Alkohol und ein paar Tüchern sowie einem Feuerzeug eindecken. Daraus lässt sich dann eine Art Molotow-Cocktail zusammenbauen. An Bord muss man diesen mit brennbarer Flüssigkeit gefüllten Brandkörper dann nur noch an der richtigen Stelle einsetzen und schon gelingt der Anschlag. Nacktscanner weiterlesen