Veröffentlicht am: 28. August 2010, 15:50 | Autor: Alexander Müller | 372 mal angesehen |
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Bei der Diskussion über die bevorstehenden Bundesratswahlen kommt oft die Frage auf, welche Eigenschaften ein Bundesrat haben sollte. Die Meinungen dazu sind so verschieden wie die Kandidaten. Die einen wollen eine Person mit Führungsqualitäten, die sich als starker Departementsführer und Chef de l’État etabliert, andere wollen eine konsensfähige Persönlichkeit, die ihr Parteibuch bei Antritt des Amtes abgibt.
Wollen wir Schweizer wirklich eine starke Führerfigur im Bundesrat, die uns zeigt wo es lang geht? Ich denke nicht. Die Schweiz ist keine präsidiale Demokratie wie die USA und Russland. Die Mehrheit der Schweizer will weder einen Medwedew, einen Putin noch einen Obama. Unsere halbdirekte Demokratie sieht vor, dass das Volk bei Verfassungsfragen das letzte Wort hat und die Gesetzgebung mit Referenden und Initiativen beeinflussen kann. Das Volk zieht es vor das letzte Wort zu haben, es will mitreden. Eine starke Führerfigur stünde im Widerspruch zu unserem politischen System.
Sollte ein Bundesrat bei Amtsantritt sein Parteibuch abgeben? Ganz klar nein. Unsere Konkordanz sieht vor, dass die bedeutendsten politischen Kräfte des Landes im Bundesrat vertreten sein sollten. Diese Einbindung macht Sinn, da eine Bundespolitik, die von der Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen wird, zu einer gewissen politischen Stabilität führt und Unruhen in der Bevölkerung vermeidet. Bundesräte, die bei Amtsantritt ihr Parteibuch abgeben, begehen bei ihren Wählern einen Vertrauensbruch. Dasselbe gilt für Bundesräte, die gegen den Willen ihrer Parteifreunde und der Wähler der betreffenden Partei ein Amt antreten. Wenn dies geschieht, sind Unruhen vorprogrammiert und es ist mit der politischen Stabilität vorbei.
Bei der Konkordanz geht es nicht darum, dass man eine homogene Regierung nach dem Muster eines Kabinetts in einer präsidialen Demokratie bildet. Bei der Konkordanz geht es darum, dass die Bundesratsparteien sich auf gemeinsame Nenner für die Legislaturperiode einigen. Diesen Zweck erfüllten früher die Von-Wattenwyl-Gespräche. Leider gelingt es den Parteien immer weniger sich auf einen gemeinsamen Nenner zu einigen. Die Konkordanz gerät dadurch in Gefahr und mit ihr die politische Stabilität unseres Landes.
Welche Eigenschaften sollte ein Bundesrat mitbringen? Meiner Meinung nach sollte ein Bundesrat ganz klar die Wähler seiner Partei vertreten und deren Gedankengut in den Bundesrat mitnehmen. Er sollte dennoch kompromissbereit und lösungsorientiert sein. Damit eine Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Parteien im selben Gremium möglich ist. Unter Kompromiss verstehe ich, dass man sich bei Lösungen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigt. Es ist dann Sache der Parteien und Stimmbürger ob sie solche Entscheide und Schlussfolgerungen des Bundesrates mittragen wollen oder nicht.
Ein Bundesrat sollte nicht zu abgehoben sein. Er sollte stets ein Gehör für die Anliegen der Bevölkerung haben und zu seiner politische Herkunft und seinen Überzeugungen stehen. Nur so kann ein Bundesrat das Vertrauen der Mehrheit der Bevölkerung gewinnen. Ebenfalls sollte ein Bundesrat zu unserer halbdirekten Demokratie stehen und nicht versuchen diese in eine präsidiale Demokratie umzuwandeln. Aussenpolitische Abenteuer sollte er meiden und stattdessen wo immer möglich Staatssekretäre und Botschafter ins Ausland entsenden. Ein Bundesrat hat die Souveränität unseres Staates sowie die demokratischen Rechte unseres Staatsvolkes nach innen- und aussen zu verteidigen. Weiter»
Veröffentlicht am: 23. August 2010, 23:22 | Autor: Alexander Müller | 652 mal angesehen |
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Frauen werden nicht nur in islamischen Ländern diskriminiert, auch in den USA und in Europa gibt es frauenfeindliche Gesetze! Die Frauen von gotopless.org kämpfen mit blossen Brüsten dagegen an. Sie fordern das Recht sich öffentlich oben ohne, also mit nackten Brüsten, zeigen zu dürfen. In den USA wird das unterschiedlich gehandhabt. Im Bundesstaat New York dürfen Frauen oben ohne herumlaufen. In anderen Bundesstaaten hingegen ist es Frauen sogar am Strand verboten oben ohne zu baden. Das geht natürlich nicht, denn Männer dürfen schliesslich auch oben ohne baden!
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Veröffentlicht am: 22. August 2010, 19:53 | Autor: Alexander Müller | 598 mal angesehen |
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Sabatina James ist eine junge österreichische Bestsellerautorin pakistanischer Herkunft. Sie hat es geschafft sich aus der Unterdrückung muslimischer Mädchen und Frauen zu befreien.
Bis zu ihrem 10. Lebensjahr lebte sie in Pakistan und zog danach mit ihrer Familie nach Österreich. Dort integrierte und assimilierte sie sich relativ rasch. Dies führte zu Problemen mit ihren Eltern, denen die Verwestlichung ihrer Tochter missfiel. Die Eltern reisten mit ihr zurück nach Pakistan und versuchten sie mit einem Cousin zu verheiraten. Sie wehrte sich gegen diese Zwangsheirat, kehrte nach Österreich zurück und konvertierte vom Islam zum Christentum. Seither wird sie von ihrem Vater mit dem Tod bedroht. Der Abfall vom Islam ist nach der Scharia ein Verstoss gegen Gottesrecht, welches je nach Rechtsschule die Todesstrafe vorsieht.
Frau James ist eine bemerkenswerte Frau. Als junge Frau wagte sie es in einer von Männern dominierten islamischen Welt ihren eigenen Weg zu gehen und ihre Religion selbst zu wählen. Sie riskiert mit diesem mutigen Schritt in die Freiheit ihr Leben. In zahlreichen islamischen Ländern, dazu gehört auch ihr Herkunftsland Pakistan, gehören Ehrenmorde immer noch zur Tagesordnung. Selbst in Europa ist sie nicht sicher! Menschen aus islamischen Ländern, die in Europa leben und sich aus religiösen Gründen nicht assimilieren wollen, verüben auch in europäischen Ländern Ehrenmorde.
Im folgenden Filmbeitrag erzählt Sabatina James über die Misshandlung von Frauen in einer streng patriarchalen islamischen Gesellschaft: Weiter»
Veröffentlicht am: 21. August 2010, 17:11 | Autor: Alexander Müller | 498 mal angesehen |
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Nach der Verwahrungsinitiative, der Minarett-Initiative und der Ausschaffungsinitiative haben die linken Antidemokraten genug. Jetzt wollen sie die Volksrechte einschränken um nicht genehme Volksinitiativen zu verbieten. Dazu wollen sie die aktuelle Diskussion über die “Initiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe” nutzen.
Alain Griffel, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich will den Absatz 3 von Bundesverfassungsartikel 139 mit folgendem Zusatz versehen:
Eine Volksinitiative, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, gegen andere Menschenrechtsgarantien oder gegen die Grundwerte dieser Verfassung verstösst, ist ungültig.
Diese Ergänzung ist absolut unnötig! Dahinter steckt eine üble antidemokratische Gesinnung. Wer Volksrechte beschneiden will indem er das Initiativrecht einschränkt, der scheut sich vor dem demokratischen Dialog. Solchen Vorhaben dürfen wir auf keinen Fall zustimmen!
Mit Hilfe der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wollen diese Leute die Demokratie abschaffen. Die Schweiz ist der EMRK im Jahr 1974 beigetreten. Viele Menschen, die heute im Besitz des Stimmrechts sind, durften damals nicht an der Abstimmung zur Ratifizierung der EMRK teilnehmen. Es wäre daher an der Zeit, dass wir nochmals über die EMRK abstimmen. Diesmal darüber ob wir die EMRK kündigen sollen oder nicht.
Es kann doch nicht sein, dass wir jedesmal über die Zulässigkeit einer Volkinitiative debattieren müssen nur weil diese einem Linken nicht passt! Noch weniger kann es sein, dass wir die Bundesverfassung so anpassen, dass Linke mit ihren antidemokratischen Forderungen auch noch erfolgreich sein können.