Antidemokraten wollen Volksrechte beschneiden

Nach der Verwahrungsinitiative, der Minarett-Initiative und der Ausschaffungsinitiative haben die linken Antidemokraten genug. Jetzt wollen sie die Volksrechte einschränken um nicht genehme Volksinitiativen zu verbieten. Dazu wollen sie die aktuelle Diskussion über die “Initiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe” nutzen.

Alain Griffel, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich will den Absatz 3 von Bundesverfassungsartikel 139 mit folgendem Zusatz versehen:

Eine Volksinitiative, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, gegen andere Menschenrechtsgarantien oder gegen die Grundwerte dieser Verfassung verstösst, ist ungültig. 

Diese Ergänzung ist absolut unnötig! Dahinter steckt eine üble antidemokratische Gesinnung. Wer Volksrechte beschneiden will indem er das Initiativrecht einschränkt, der scheut sich vor dem demokratischen Dialog. Solchen Vorhaben dürfen wir auf keinen Fall zustimmen!

Mit Hilfe der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wollen diese Leute die Demokratie abschaffen. Die Schweiz ist der  EMRK im Jahr 1974 beigetreten. Viele Menschen, die heute im Besitz des Stimmrechts sind, durften damals nicht an der Abstimmung zur Ratifizierung der EMRK teilnehmen. Es wäre daher an der Zeit, dass wir nochmals über die EMRK abstimmen. Diesmal darüber ob wir die EMRK kündigen sollen oder nicht.

Es kann doch nicht sein, dass wir jedesmal über die Zulässigkeit einer Volkinitiative debattieren müssen nur weil diese einem Linken nicht passt! Noch weniger kann es sein, dass wir die Bundesverfassung so anpassen, dass Linke mit ihren antidemokratischen Forderungen auch noch erfolgreich sein können.

Volksinitiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe

Zahlreiche Medien und Blogs haben sich kürzlich über eine Volksinitiative, welche die Todesstrafe in der Schweiz wieder einführen möchte geäussert. Es zeichnen sich bereits klare Positionen für oder gegen diese Initiative ab. Einige Linke versuchen die Initiative bereits wieder mit dem Völkerrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu verhindern.

Ich halte das für etwas voreilig. Denn diese Initiative ist ja noch gar nicht zustande gekommen. Sie ist erst zur Vorprüfung bei der Bundeskanzlei eingereicht worden und die Unterschriftensammlung hat auch noch nicht begonnen. Zudem ist zumindest mir der genaue Wortlaut der Initiative noch nicht bekannt. Wer sich bereits jetzt äussert macht klar, dass er grundsätzlich gegen die Todesstrafe ist.

Aus völkerrechtlicher Sicht habe ich keine Bedenken in Bezug auf die Todesstrafe. Diktator Saddam Hussein konnte man schliesslich auch einfach hinrichten ohne dass man dies mit dem Völkerrecht hätte verhindern können. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention ist kein wirkliches Hindernis, denn diese kann man kündigen. Ich bin sogar dafür, dass wir die ERMK kündigen sollten. Zumindest sollten wir dies dann tun, wenn wir selber bestimmen wollen was in unserem Land gilt.

Für mich ist der Wortlaut der Initiative zur Widereinführung der Todesstrafe entscheidend ehe ich Position beziehe. Anbei ein paar Überlegungen meinerseits:

Argumente gegen die Todesstrafe

  • Länder, die die Todesstrafe anwenden, sind nicht sicherer als die Schweiz
  • Amokläufer und geisteskranke Täter dürften sich kaum von der Todesstrafe abschrecken lassen, da sie aus einer emotionalen Lage oder einem krankhaften Trieb heraus handeln
  • Justizirrtümer: Es besteht die Gefahr, dass Unschuldige hingerichtet werden
  • Die Todesstrafe wäre eine Untergrabung des Rechts auf Leben

Argumente für die Todesstrafe

  • Menschen, die anderen Menschen das Leben nehmen, haben ihr Recht auf Leben verwirkt
  • Schreckliche Taten werden wenigstens teilweise gebührend gesühnt
  • Kriminelle überlegen sich bei einem Raubüberfall möglicherweise zweimal ob sie jemanden töten oder nicht

Bundesrat sollte EU-Beitrittsgesuch zurückziehen

Wenn der Bundesrat das verlorengegangene Vertrauen der Bevölkerung zurück gewinnen will, sollte er das im Mai 1992 in Brüssel deponierte EU-Beitrittsgesuch endlich zurückziehen. Der Vertrauenslust hat viel mit den unterschiedlichen Auffassungen über einen EU-Beitritt zu tun. Das Stimmvolk hat in mehreren Volks-abstimmungen mit überwältigender Mehrheit entschieden, dass es weder der EU noch dem EWR beitreten will. Trotzdem hat der Bundesrat sein Beitrittsgesuch nicht zurückgezogen, da er an der Option für einen EU-Beitritt weiterhin festhalten möchte. Diese arrogante Zwängerei gegen demokratische Volksentscheide wird von der Mehrheit des Stimmvolkes nicht verstanden.

Die Weichen für den Bilateralen Weg sind längst gestellt. Auch ein Beitritt zum EWR kommt nicht in Frage. Die bisher ausgehandelten bilateralen Verträge haben der Schweiz mehr Vorteile verschafft als ein EWR-Beitritt bringen würde. Die Schweiz sollte den EU-Bürokraten endlich klar machen, dass weder ein EU-Beitritt noch ein EWR-Beitritt eine Option mehr sind.

Aussagen von Michael Ambühl, Chef des Staatssekretariats für interantionale Finanzfragen, in einem Interview der NZZ von heute:

Die Schweizer Probleme der Anpassung an die Weiterentwicklung in der EU wären wohl noch grösser, wenn das Land EU-Mitglied wäre.

Der bilaterale Weg ist eine gute und effiziente Lösung im Interesse der EU und der Schweiz. Es wird oft gesagt, dass der bilaterale Weg schwieriger geworden sei. Sicher ist, dass der bilaterale Weg noch nie einfach war und es die Mitgliedschaft wohl auch nicht wäre. Oft wird darauf hingewiesen, die EU habe immer mehr Mitgliedstaaten und sei dadurch weniger flexibel geworden. Letzteres mag zwar stimmen, aber das Argument würde auch gelten, wenn die Schweiz in der EU wäre, auch dann hätte sie durch die Vergrösserung der EU an Gewicht verloren.

Möglichen Konsequenzen wegen dem Rückzug des Beitrittsgesuchs wäre gelassen entgegen zu sehen. Wenn die EU die Bilateralen mit der Schweiz deswegen kündigen sollte, könnte man immer noch bilaterale Verträge mit einzelnen EU-Staaten abschliessen. So zum Beispiel mit Deutschland. Die Schweiz ist ein verlässlicher Handelspartner von Deutschland. Deutschland dürfte deshalb weiterhin an guten Beziehungen zur Schweiz interessiert sein.

Sofern es sich bei den EU-Mitgliedsstaaten noch um souveräne Staaten handelt, sollten direkte Handelsverträge mit den einzelnen Ländern möglich sein. Es sollte selbst dann möglich sein, wenn dies EU-Richtlinien für EU-Mitgliedstaaten nicht vorsehen. Denn wenn 12 EU-Mitgliedstaaten der Eurozone angehören können obwohl sie gegen wichtige Konvergenzkriterien verstossen, dann kann auch ein Land wie Deutschland direkt mit der Schweiz verhandeln. Es ist eine Frage des politischen Willens und wirtschaftlicher Interessen. EU-Staaten verhandeln aus wirtschaftlichen Interessen sogar mit Verbrechern wie Gaddafi.

SVP sollte FDP-Kandidaten unterstützen

Die SVP-Fraktion im Bundeshaus hat bekanntlich entschieden bei den Bundesratswahlen vom 22. September 2010 um einen zweiten Bundesratssitz zu kämpfen. Ich kann diesen Entscheid nicht nachvollziehen und halte das für eine Zwängerei. Die Chance, dass im September ein SVP-Kandidat gewählt wird, ist gering.

Frau Sommaruga von der SP dürfte im Parlament gute Chancen für eine Wahl in den Bundesrat haben. Müller von den Grünen wird es wie einst Luc Recordon ergehen. Die Grünen sind schlicht zu schwach um einen eigenen Kandidaten auf Kosten der SP durchzusetzen. Sie könnten höchstens versuchen zusammen mit der linken Mehrheit im Parlament den Sitz der FDP anzugreifen. Wenn ihnen das gelingen würde, wäre dies aus bürgerlicher Sicht fatal.

Die bürgerlichen Parlamentarier sollten geschlossen zur FDP stehen und einen FDP-Kandidaten in den Bundesrat wählen. FDP-Kandidat Johann Schneider-Ammann ist mein Favorit. Ihn sollten die bürgerlichen Parteien unterstützen. Die SVP sollte gegenüber der FDP Loyalität beweisen und darauf hoffen, dass diese sich dafür bei den Bundesratswahlen 2011 revanchiert und mithilft Widmer-Schlumpf von der BDP durch einen SVP-Kandidaten zu ersetzen. Bis dahin sollte es der SVP möglich sein einen geeigneten Kandidaten zu finden und für das Amt aufzubauen. Die Ära Blocher neigt sich dem Ende zu. Es wird Zeit die Nachfolge zu regeln und vom aktuellen Wischiwaschi-Kurs wegzukommen.

Da die SVP mittlerweile auch eine Wirtschaftspartei ist, sollte der SVP-Kandidat für die Wahlen 2011 ein Mann aus der Wirtschaft sein. Er sollte zudem die Sorgen der SVP-Stammwähler bezüglich EU, Personenfreizügigkeit, Ausländerthematik und Islam erstnehmen.

  
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