Raserinitiative ist falscher Ansatz

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Juni 2011 | 2.995 mal gesehen

RoadCross will mit der Raserinitiative den Schweizer Strassenverkehr sicherer machen. Die Raserinitiative verlangt höhere Strafen für Raser. Vorgesehen sind mehrjährige Haftstrafen für Geschwindigskeitübertretungen ab 40km in der Tempo 30 Zone, ab 50km/h innerorts und ab 80km/h auf Autobahnen. Zudem soll bereits bei Ersttaten das Fahrzeug beschlagnahmt und der Führerausweis für mindestens 2 Jahre eingezogen werden.

Doch sind diese Strafverschärfungen wirklich nötig?
Das geltende Gesetz sieht bei einer groben Verletzung der Verkehrsregeln für Wiederholungstäter bereits erhebliche Strafverschärfungen vor. Artikel 16 des Strassenverkehrsgesetzes sieht bei einer Ersttat einen Führerausweisentzug von mindestens 3 Monaten vor. Sofern innerhalb von 5 Jahren vor dem Vergehen bereits eine mittelschwere Verletzung der Verkehrsregeln erfolgte, wird der Führerausweis für 6 Monate entzogen. Wenn innerhalb desselben Zeitraums bereits eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln vorlag, wird der Führerausweis für mindestens 12 Monate entzogen. Sofern innerhalb von 10 Jahren mehrere mittelschwere oder grobe Verletzungen der Verkehrsregeln begangen wurden, kann der Führerausweis schon heute auf unbestimmte Zeit oder mindestens 2 Jahre entzogen werden. Offenbar zeigt diese Regelung Wirkung. Im Jahr 2005 wurden lediglich 16.5% der Verurteilten mehr als einmal wegen Verletzung von goben Verkehrsregeln verurteilt. (Quelle)

Hinzu kommt, dass die Zahl der Verkehrsunfälle in den letzten Jahrzehnten markant zurückgegangen ist. Dasselbe gilt für die schweren Verkehrsunfälle und Todesopfer im Strassenverkehr. Siehe folgende Grafik:

Geschwindigkeitsbedingte Unfälle im Strassenverkehr

Quelle: Bundesamf für Statistik

Obwohl das Verkehrsaufkommen zugenommen hat sind die Verkehrsunfälle, die Zahl der Schwerverletzten und die Zahl der Getöteten in den letzten Jahren markant zurückgegangen.

Verkehrsunfälle 1971: 29’455
Verkehrsunfälle 2009: 20’506
1971 im Strassenverkehr Getötete: 1’773
2009 im Strassenverkehr Getötete: 349
1971 im Strassenverkehr Schwerverletzte: 37’177
2009 im Strassenverkehr Schwerverletzte: 4’708
(Quelle)

Wer auf harte Strafen setzt, will entweder eine Sühnestrafe einführen oder aber er setzt auf Abschreckung. Diese Methoden aus dem Mittelalter bringen jedoch nicht viel. Denn es werden immer wieder neue Raser geboren. Ausserdem sollte man wegen kleinen Minderheiten, die mit ihrem Verhalten im Strassenverkehr negativ auffallen keine Verfassungsänderungen vornehmen. Man kann die Sicherheit auch ohne härtere Strafen erhöhen. Man muss nur mehr Kontrollen durchführen. Die geltenden Gesetze reichen aus um einen Wiederholungstäter für lange Zeit aus dem Verkehr zu ziehen.

Raserinitiative ist gefährlich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Juni 2011 | 3.190 mal gesehen

Die Schweiz gehört weltweit zu den Ländern mit der höchsten Verkehrssicherheit. Dank verschiedenster Anstrengungen in der Vergangenheit konnte die Verkehrssicherheit in der Schweiz markant verbessert werden. Die Zahlen des Bundesamts für Statistik über die Verkehrsunfällevon 1971 bis heute beweisen dies eindrücklich. Trotzdem fordern RoadCross und ein paar populistische Politiker wegen tragischen Einzelfällen härtere Strafen für Verkehrssünder.

Ich lehne härtere Strafen ab. Man sollte nicht wegen Einzelfällen Strafverschärfungen in die Bundesverfassung aufnehmen. Viel eher sollte man den positiven Trend beachten. Dieser Trend sieht folgendermassen aus: Trotz zunehmendem Verkehrsaufkommen geht die Zahl der Verkehrsunfälle insgesamt zurück. Es gibt markant weniger Schwerverletzte und Tote im Strassenverkehr!

Zudem sollte man wissen, dass härtere Strafen insbesondere bei jungen Menschen die Rückfallquote erhöhen können. Man muss sich nicht wundern wenn Schnellfahrer nach Verbüssung ihrer Haft gefährlicher geworden sind, wenn man sie ins Gefängnis zu Mördern und Vergewaltigern steckt. Von der Gesellschaft geächtet wird so ein Mensch womöglich zur Zeitbombe.  Er kann das im Knast von kriminellen Mithäftlingen erworbene Wissen zum begehen von weiteren Straftaten anwenden. Die Amerikanisierung unseres Rechtsystems ist schlecht. Die US-Gefängnisse sind zum bersten voll und trotzdem wird das Land nicht sicherer. Wir sollten nicht den gleichen Fehler wie die puritanischen Amerikaner machen.

Hier noch ein Statement von Kriminologe Wolfgang Heinz:

«Seit 30 Jahren forsche ich zum Thema Jugendkriminalität. Die Fachwelt ist einig, dass das, was Politiker derzeit an strafverschärfenden Maßnahmen planen, überhaupt nicht mit den Ergebnissen und Fakten der Verbrechensforschung korrespondiert. Diese sind auch in den beiden Sicherheitsberichten der Bundesregierung nachzulesen. Trotzdem erweisen sich leider Teile der Politik als beratungs- und faktenresistent.»

Fazit: Die Raserinitiative taugt nichts. Sie verlangt ein Gesetz für Einzelfälle. Sie fordert härtere Strafen, diese führen jedoch zu einer Eskalation der Straftaten. Weil von der Gesellschaft verstossene Schnellfahrer im Gefängnis von Schwerkriminellen lernen wie man wirklich gefährlich für die Gesellschaft wird.

Die folgende Statistik zeigt den markanten Rückgang von Getöteten und Verletzten bei Verkehrsunfällen mit mutmasslichem Geschwindigkeitseinfluss seit 1992 auf:

Geschwindigkeitsbedingte Unfälle im Strassenverkehr

Quelle: Bundesamt für Statistik

Die Grafik beweist, dass sich die Verkehrssicherheit in den letzten Jahrzehnten markant verbessert hat und die geltenden Gesetze ausreichen. Die populistische Forderung nach härteren Strafen könnte hingegen zu einem Anstieg von Straftaten führen. Fachleute sprechen von der sogenannten Eskalationsleiter bei deviantem Verhalten.

Haftstrafe für 70 innerorts?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. Juni 2011 | 4.170 mal gesehen

Man muss man sich fragen was sich die Befürworter der Raserinitiative eigentlich gedacht haben. Zumindest wenn man sieht, was gemäss der Raserinitiative in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll.

So wird z.B. gefordert, dass wer in der Tempo 30 Zone mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h erwischt wird, mit einer Haftstrafe von 1 bis 4 Jahren bestraft werden soll. Dies schon beim ersten Vergehen! Zudem soll sein Fahrzeug beschlagnahmt und eingezogen werden. Siehe Artikel 123c Abs. 1 und 3, der laut Raserinitiative in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll.

Art. 123c Schutz vor Raserinnen und Rasern

1 Wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen, wird als Raserin oder Raser mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft. In jedem Fall gilt als besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Überschreitung um mindestens 40 km/h bei 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit, um mindestens 50 km/h innerorts, um mindestens 60 km/h ausserorts und um mindestens 80 km/h auf Autobahnen.

3 Fahrzeuge von Raserinnen und Rasern werden eingezogen. Der Erlös aus der Verwertung des Fahrzeugs fällt an den Staat und dient insbesondere der Unterstützung von Verkehrsopfern. Vorbehalten bleiben schutzwürdige Interessen Dritter.

Im Vergleich zu anderen Vergehen ist diese  übermässige Härte gegenüber devianten Automobilisten völlig unverhältnismässig. So kam z.B. der Muotataler Doppelmörder mit einer bedingten Haftstrafe von 9 Monaten davon. Dieser plante zuvor seine Untat jedoch noch!

Eine derartige Gesetzesverschärfung im Strassenverkehrsbereich ist völlig unverhältnismässig. Trotz Verfünffachung des Verkehrsaufkommens hat sich die Zahl der im Strassenverkehr getöteten drastisch reduziert. Mir ist bewusst, dass ich mit den eindrücklichen aber abstrakten Zahlen nichts gegen die emotionalen Bildern der Einzelfälle, die Roadcross und die Massenmedien in ihren Kampagnen regelmässig publizieren ausrichten kann. Dennoch, ich appelliere daran, den Verstand zu gebrauchen und sich nicht vom Bauchgefühl leiten zu lassen. Guckt euch die Zahlen an!

Denkt nach was eine solche Gesetzesverschärfung für Folgen hat. Es werden mehr Menschen kriminalisiert werden. Man muss nur einmal eine Tempo 30 Tafel übersehen haben, sich in einer Tempo 50 Zone befinden und 20 km/h zu schnell unterwegs sein. Schon landet man im Gefängnis und verliert sein Auto!  Die Verkehrssicherheit wird durch diese unverhältnismässige Härte aber nicht wesentlich erhöht. Wer eine Tempo 30 Tafel übersieht, tut dies ja nicht mit Absicht. Tödliche Unfälle kann es auch bei geringeren Geschwindigkeiten geben.

Muss man wegen jedem Einzelfall eine Strafverschärfung in der Bundesverfassung verankern? Kollektive Bestrafung wegen Einzelfällen? Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das ist eine puritanische Amerikanisierung unserer Justiz.

Raserinitiative kann man rauchen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. Juni 2011 | 3.931 mal gesehen

In der Schweiz sterben jährlich mehr Leute an den Folgen des Tabakkonsums als im Strassenverkehr umkommen. Der Tabakkonsum ist die Hauptursache für vermeidbare frühzeitige Todesfälle in der Schweiz. 2007 starben laut Bundesamt für Statistik mehr als 9 000 Personen (6427 Männer, 2774 Frauen) frühzeitig an den Folgen des Tabakkonsums. Das sind rund 25 Todesfälle pro Tag. Dies entspricht rund 14% der gesamten Todesfälle in der schweizerischen Bevölkerung. (Quelle)

Im Strassenverkehr sieht die Situation ganz anders aus. Trotz mehr Verkehr gibt es wesentlich weniger Verkehrsunfälle, markant weniger Verkehrstote und Schwerverletzte. Also wieso diese Raserhetze? Wegen der Medienhetze? Jeder schwere Verkehrsunfall wird in den Skandalisierungsmedien hochgebauscht. Die Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache.

Verkehrsunfälle 1971: 29’455   
Verkehrsunfälle 2009: 20’506
1971 im Strassenverkehr Getötete: 1’773
2009 im Strassenverkehr Getötete: 349
1971 im Strassenverkehr Schwerverletzte: 37’177
2009 im Strassenverkehr Schwerverletzte: 4’708

Motorfahrzeuge 1970: 1’666’143
Motorfahrzeuge 2007: 5’186’343
(Quelle: Bundesamt für Statistik)

Wir müssen aufhören für jeden Einzelnen, der ein deviantes Verhalten an den Tag legt, ein massgeschneidertes Gesetz zu schaffen oder gar einen Artikel in der Bundesverfassung zu verankern! Man kann auch mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Fazit: Die Raserinitiative kann man definitiv rauchen!

PS: Die Autopartei wurde von der SVP geschluckt. Heute kämpft mit Adrian Amstutz ein SVP’ler Seite an Seite mit einem Linken für die Raserinitiative.  Amstutz sollte sich schämen!

Interessant: Professor ist gegen geplante Verschärfung des Strafrechts für Raser!

Raserinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. Juni 2011 | 2.835 mal gesehen

Die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Rasern» ist mit 106’395 gültigen Stimmen zustande gekommen. Der Initiativtext lautet wie folgt:

Art. 123c Schutz vor Raserinnen und Rasern

1 Wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen, wird als Raserin oder Raser mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft. In jedem Fall gilt als besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Überschreitung um mindestens 40 km/h bei 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit, um mindestens 50 km/h innerorts, um mindestens 60 km/h ausserorts und um mindestens 80 km/h auf Autobahnen.

2 Verursacht die Raserin oder der Raser den Tod oder die schwere Körperverletzung anderer Menschen, so wird sie oder er entsprechend höher bestraft.

3 Fahrzeuge von Raserinnen und Rasern werden eingezogen. Der Erlös aus der Verwertung des Fahrzeugs fällt an den Staat und dient insbesondere der Unterstützung von Verkehrsopfern. Vorbehalten bleiben schutzwürdige Interessen Dritter.

4 Die Führerausweise von Raserinnen und Rasern werden entzogen:

a. bei Ersttaten: für mindestens 2 Jahre;

b. bei Wiederholungstaten: für immer; das Gesetz kann vorsehen, dass der Ausweis ausnahmsweise wieder erteilt werden kann, jedoch frühestens nach 10 Jahren.

5 Wurde einer Raserin oder einem Raser der Führerausweis entzogen, so kann der Ausweis erst nach positiver verkehrspsychologischer Beurteilung wieder erteilt werden. Das Gesetz kann für die Wiedererteilung weitere Voraussetzungen vorsehen oder bestimmen, dass die Wiedererteilung mit Auflagen verbunden wird.

6 Besteht der dringende Verdacht, dass ein Raserdelikt begangen wurde, so wird der Führerausweis vorsorglich bis zum rechtskräftigen Entscheid entzogen. (Quelle)

Besonders problematisch an dieser Initiative ist, dass Höchstgeschwindigkeiten festgelegt werden. Und zwar unabhängig von den Strassenverhältnissen, dem Verkehrsaufkommen, den Sichtverhältnissen und den Witterungsbedingungen. Das ist reine Willkür. Ausserdem wird suggeriert, dass man mit härteren Strafen schwere Verkehrsunfälle vermeiden kann. Dies ist jedoch nicht erwiesen. So gibt es zum Beispiel trotzt lebenslänglicher Haftandrohung Leute, die einen Mord begehen. Ich befürchte, dass dieses Gesetz Verkehrsteilnehmer unnötig kriminalisiert.

Eine Verschärfung des geltenden Rechts ist unnötig. Die Zahl der schweren Verkehrsunfälle ist seit Jahren rückläufig. Dies trotz zunehmendem Verkehrsaufkommen. Auf den Strassen, auf denen am schnellsten gefahren wird, geschehen die wenigsten tödlichen Unfälle. 2009 ereigneten sich auf Autobahnen gerade einmal 32 Verkehrsunfälle mit getöteten Personen.

Die folgende Statistik zeigt, dass die Verkehrsunfälle mit Getöteten und Schwerverletzten seit 1970 markant zurückgegangen ist. (Quelle)

 

Gleichzeitig ist der Fahrzeugbestand und damit das Verkehrsaufkommen markant angestiegen.

Strassenfahrzeugbestand gemäss Bundesamt für Statistik:
Im Jahr 1970   Total Motorfahrzeuge: 1’666’143    Personenwagen:  1’383’204   Motorräder: 142’107
Im Jahr 2007   Total Motorfahrzeuge: 5’186’343    Personenwagen:  3’955’787   Motorräder: 619’166

Das heisst, dass trotz wesentlich mehr Verkehr, die Zahl der Schwerverletzten und Getöteten stark zurückgegangen ist.

Dank der Skandalisierung in den Massenmedien wird in der Bevölkerung ein Gefühl geschürt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die Massenmedien berichten prominent über jeden einzelnen schweren Verkehrsunfall. Von Verkehrsunfällen persönlich Betroffene und populistische Politiker nutzen diese künstlich geschürte Hysterie aus um eine Exempel zu statuieren und ein knallhartes Gesetz zu implementieren. Dieses Gesetz ist unnötig. Wie die Statistik zeigt, reichen die bereits ergriffenen Massnahmen zur Förderung der Verkehrssicherheit aus um die Zahl der schweren Verkehrsunfälle zu reduzieren. Ich lehne diese populistische Initiative ab.

Mavi Marmara: Wie Massenmedien manipulieren

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Juni 2011 | 3.344 mal gesehen

Nachfolgend zwei Versionen derselben Szene. Auf dem Bild, welches in der türkischen Zeitung Hürriyet erschien, sieht man ein Messer in der Hand eines Besatzungsmitglieds.

Die Ringier-Zeitung «Blick am Abend» zeigte ein Bild, auf welchem das Messer von einem kleineren Bild überdeckt ist. Daneben steht „Unzimperlich, Israelische Soldaten auf der Mavi Marmara“. Absicht?

Anbei noch eine Stellungnahme der Kommunistischen Partei Deutschlands. Verlogener gehts kaum mehr, die Bilder beweisen es. Mavi Marmara: Wie Massenmedien manipulieren weiterlesen

Koptischer Bischof warnt vor Muslimen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Juni 2011 | 2.354 mal gesehen

Der gebürtige Ägypter Anba Damian ist Bischof der koptisch-orthodoxen Kirche in Deutschland. Im folgenden Interview warnt er vor dem Islam. 

Ägypten war einst ein christliches Land, welches im Rahmen der kriegerischen islamischen Expansion im 7. Jht. nach Christus von Muslimen erobert und anschliessend islamisiert wurde. Die Christen wurden im einst christlichen Ägypten zur Minderheit. Heute werden Christen in Ägypten diskriminiert. Es kommt immer wieder zu Übergriffen auf Kopten und ihre Kirchen.

Laut Bischof Damian hat der Islam zwei Gesichter. Das Gesicht in der Diaspora, wo er in der Minderheit ist und das Gesicht in den mehrheitlich von Muslimen bewohnten Ländern. In jenen Ländern werden religiöse Minderheiten unterdrückt, diskriminiert und verfolgt. Eine Tatsache, die zu denken geben sollte. Aber manche unverbesserliche Naive werden es wahrscheinlich erst merken, wenn es zu spät ist.

Tanzsklaven

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Juni 2011 | 2.582 mal gesehen

Religiöse Sexualmoral kann seltsame Blüten treiben und zu sexuellen Perversionen führen. Dies dürfte insbesondere dann der Fall sein, wenn religiöse Regeln natürliche Sexualtriebe von Menschen behindern oder gar unterbinden. So ist es schon vorgekommen, dass sich ein zölibatärer katholischer Priester an einem Chorknaben vergriffen und diesen sexuell missbraucht hat. Aber auch in islamischen Ländern, in denen Frauen aus dem Gesellschaftsleben verbannt sind, sind solche sexuellen Perversionen zu beobachten.

Der folgende Filmbeitrag wurde vom Schweizer Fernsehen ausgestrahlt. Er zeigt auf, wie  einflussreiche Männer in Afghanistan kleine Jungen als Tanzsklaven halten und sich an ihnen sexuell vergehen.

Auch unsere Gesellschaft ist von religiös dominierten Sitten geprägt. Frauen, die eine Burka tragen werden geduldet. Nacktwanderer hingegen nicht. Dabei ist Nacktwandern ein Ausdruck persönlicher Freiheit. Die Burka ist hingegen ein Symbol für die religiöse Unterdrückung des weiblichen Geschlechts. Sie soll verhindern, dass Männer weibliche Reize sehen. Das Widernatürliche ist also eher geduldet als das Natürliche. Ist das nicht pervers?

Bemerkenswert ist auch, wie gerade religiöse Kreise Sex vor der Ehe und Prostitution verteufeln. Dabei wäre es wohl besser wenn sich zölibatäre Priester mit einer Prostituierten anstatt mit kleinen Kindern vergnügen würden. Dasselbe gilt für sexgeile einsame Männer. Die gehen wohl besser zu einer Sexworkerin anstatt eine Frau zu vergewaltigen.

Personenfreizügigkeit nötig?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Juni 2011 | 3.564 mal gesehen

Freizügige PersonMich ärgert die beschränkte öffentliche Diskussion über die Personenfreizügigkeit. Die SVP möchte eine Änderung und die anderen Parteien halten an der Personenfreihzügigkeit fest als wäre es eine heilige Kuh. Ist es eigentlich verboten über bessere Alternativen nachzudenken? Nachfolgend ein paar Gedanken von mir zu diesem Thema:

Es wird immer wieder behauptet, dass die Schweiz ihr Wirtschaftswachstum der Personenfreizügigkeit zu verdanken hätte. Doch stimmt das wirklich? Ist es nicht eher so, dass die Schweiz wegen ihrem Wirtschaftswachstum Arbeitskräfte aus dem Ausland rekrutiert?

Dann wird immer wieder behauptet, dass die Schweiz dank der Personenfreizügigkeit ihren Wohlstand erhalten konnte. Begründet wird dies mit dem Lohnzuwachs in den vergangenen Jahren. Doch ist diese Argumentation wirklich richtig? Ich denke nicht. Denn trotz höheren Löhnen ist die Kaufkraft gesunken. Dies liegt zum Teil an den höheren Boden- und Mietpreisen in den Agglomerationen. Natürlich kann man aufs Land ziehen. Man muss dann allerdings mehr Geld fürs Pendeln ausgeben.

Meiner Meinung nach braucht es die Personenfreizügigkeit nicht. Man könnte sie durch eine einfache Regelung ersetzen. Diese Regelung müsste zum einen Rücksicht auf die Bedürfnisse von Unternehmen nehmen und zum anderen auf die Bedürfnisse der Schweizer Bevölkerung. Wie könnte diese Regelung aussehen? Unternehmen sollen Arbeitskräfte aus dem Ausland anheuern dürfen, wenn es in der Schweiz für die jeweiligen Anforderungen nicht ausreichend qualifiziertes Personal gibt. Zur Bewilligung wäre ein Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Unternehmen vorzuweisen. Kontingentierung braucht es so nicht mehr. Denn im Ausland akquirierte Arbeitnehmer konkurrieren keine Schweizer, da es ja in der Schweiz keine oder nur wenig ähnlich qualifizierte Schweizer gibt. So wird sichergestellt, dass die Wirtschaft weiter problemlos wachsen kann und die Bevölkerung nicht durch Einwanderer vom Arbeitsmarkt verdrängt wird.

Um den Zuwanderungsstrom zu begrenzen sollte man ausserdem den Familiennachzug restriktiver handhaben. Zum Beispiel, dass nur noch das Recht auf Familiennachzug hat, wer mindestens seit drei Jahren ununterbrochen in der Schweiz gearbeitet und gelebt  hat.

Gesundheitswesen setzt falsche Anreize

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. Juni 2011 | 2.084 mal gesehen

Unser Gesundheitswesen krankt an zu hohen Kosten. Die Krankenkassenprämien steigen von Jahr zu Jahr. Einige Bürger sind sogar auf Subventionen der Kantone angewiesen, damit sie die Prämienlast tragen können. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Ursachen für den Kostenanstieg gibt es viele. Das Gesundheitswesen ist ein Stückweit Opfer seines eigenen Erfolgs geworden. Denn nicht nur, aber auch wegen der hohen medizinischen Versorgungsqualität ist die Lebenserwartung in der Schweiz gestiegen. Wir werden immer älter und es gibt immer mehr ältere Menschen. Die Alterspyramide ist umgekehrt und zeigt auf, dass die Gesellschaft überaltert. Ältere Leute verursachen in der Regel höhere Gesundheitskosten als jüngere Menschen. Das ist jedoch nur ein Aspekt, welcher die Gesundheitskosten in die Höhe treibt.

Ein anderer Aspekt ist das System unseres Gesundheitswesens selbst. Dieses System ist so angelegt, dass jeder daran Beteiligte versucht seinen Nutzen davon zu maximieren. Die Versicherten, welche von Jahr zu Jahr immer höhere Prämien zahlen müssen, wollen auch etwas für ihr Geld zurückbekommen und gehen sofern sie die Gelegenheit dazu haben wegen jedem Wehwehchen zum Arzt und danach zum teureren Facharzt. Viele holen dazu noch eine Zweit- oder gar Drittmeinung von weiteren Experten ein.

Die Ärzte versuchen ebenfalls ihr Einkommen zu maximieren. Wie die Handelszeitung unlängst berichtete zum Teil mit unlauteren Mitteln und Betrug. So werden zum einen Leistungen angeboten, die gar nicht benötigt werden oder gar falsche Abrechnungen erstellt. Die daraus resultierenden Unkosten betragen mehrere Milliarden Schweizerfranken.

Die Pharmaindustrie verlangt von Schweizern für ihre Medikamente Preise, die ein Mehrfaches von dem Betragen, was  im Ausland dafür verlangt wird. Auch hier entstehen Unkosten in Milliardenhöhe.

Die Spitäler sind an einer möglichst guten Auslastung interessiert und bestrebt ihr Angebot auszubauen um den Umsatz weiter in die Höhe zu treiben. Auch sie versuchen möglichst viel vom System unseres kranken Gesundheitswesens zu profitieren. Ineffizienzen und Unnötigkeiten verschlingen auch hier mehrere Milliarden Schweizerfranken. Es gibt immer mehr Zwei- und Dreibettkrankenzimmer. Diese sollte man mit grossen Krankensälen ersetzen, sofern dies das Risiko der Ausbreitung von Infektionskrankheiten nicht massiv erhöht.

Alternativmediziner profitieren von der Zahlungspflicht der Krankenkassen und offerieren Hoffnungssuchenden eine breite Palette von Dienstleistungen, die keinen wissenschaftlichen Kriterien standhalten müssen.

Bei der Krankenpflege sehe ich im Moment am wenigsten Sparpotential, weil die Betreuung von Pflegebedürftigten sehr personalintensiv ist. Wir haben es hier auch mit einem gesellschaftlichen Problem zu tun. Früher wurde ein grosser Teil der Krankenpflege von Angehörigen übernommen. Dies ist heute nicht mehr der Fall. Hier könnte man mit höheren Prämien oder einem höheren Selbstbehalt für die Krankenpflege Anreize setzen, die Angehörige dazu ermuntern wieder selber zu pflegen. Bei der stationären Pflege könnte man mit Auslagerungen ins Ausland Geld sparen. Asiatische Krankenpfleger sollen humaner als europäische Krankenpfleger sein und sie kosten wesentlich weniger. Auf Cash-TV wurde ein Mann vorgestellt, der mit seiner an Demenz erkrankten Mutter nach Tailand gegangen ist und dort ein Pflegeheim für Demenzerkrankte gegründet hat. Die Menschen werden dort offenbar besser und umfassender betreut als in Schweizer Pflegeheimen. In Schweizer Pflegeheimen gab es vereinzelt bereits Übergriffe von überfordertem und sadistischem Pflegepersonal. Pflegebedürftige wurden angekettet, geschlagen, sich selbst überlassen, teilweise in entwürdigenden Posen fotografiert und sogar sexuell missbraucht. Es gab sogar schon sogenannte Todesengel, die Patienten ermordet haben.

Das System ist deshalb so ineffizient, weil es auf einem gigantischen Umverteilungsappart basiert und weil der Staat einen deluxe Grundversicherungskatalog anbietet, der sogar alternativmedizinische Leistungen vorsieht. Ein Gesundheitswesen, welches mehr auf Eigenverantwortung und echte Marktkräfte setzen würde, wäre wesentlich günstiger. Wie könnte man dies erreichen? Mein Vorschlag wäre, dass man zunächst den Versorgungskatalog der obligatorischen Grundversicherung auf ein absolutes Minimum streicht. Wer mehr Leistungen will, soll mehr dafür bezahlen. Bei Härtefällen könnte das Sozialamt einspringen. Dies wäre wesentlich günstiger als wenn jeder einfach versucht das Maximum aus dem System zu ziehen.

Was die Politik tun kann:

  • Dafür sorgen, dass die Pharmaindustrie in der Schweiz ihre Medikamentenpreise senken muss
  • Den Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung massiv zusammenstreichen und die Alternativmedizin wieder der fakultativen Zusatzversicherung zuweisen.
  • Versorgungsdichte verringern
  • Unrentable Kantonspitäler schliessen
  • Arzttarife senken
  • Krankenkassen mehr Freiheiten einräumen, so dass diese fehlbare Spitäler, Ärzte und Patienten wirksam sanktionieren können.
  • Berufsverbot für Ärzte und Alternativmediziner, die nachweislich betrügen
  • Wirksamkeit der Kontrolle der Krankenkassen erhöhen indem Vertrauensärzte Ärzte und Alternativmediziner kontrollieren
  • Strengere Kontrollen und härtere Sanktionsmassnahmen