Nacktwandern verboten, Burka tragen erlaubt?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. April 2011 | 9.895 mal gesehen

nacktwandern verboten, burka erlaubt?Seit letztem Montag ist das Tragen einer Ganzkörper-verschleierung in Frankreich verboten. Wer gegen das Verbot verstösst, muss mit einer Busse bis 150 Euro und  einem Pflichtkurs in Staatskunde rechnen. Männer, die ihre Frauen zwingen eine Burka zu tragen, können mit einer Busse bis zu 30’000 Euro oder einer Haftstrafe geahndet werden.

Kaum in Kraft gesetzt, sorgt das Gesetz bei radikalen Muslimen für Aufruhr. Eine 32 Jährige Muslima will eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen. Sie fühlt sich in ihren Freiheitsrechten, was die Ausübung ihrer Religion anbelangt, eingeschränkt.

Doch wie sieht es eigentlich beim umgekehrten Extrem aus? Kann ein Anhänger einer Naturreligion einfach nackt in der Öffentlichkeit herumlaufen wenn seine Religion Nacktheit als Gebot und Vorschrift für Gläubige vorsieht? Oder gilt das dann als Erregung eines öffentlichen Ärgernisses? Vielleicht sollten auch Nacktwanderer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen. Schliesslich werden auch ihre Freiheitsrechte eingeschränkt.

Wie würden religiöse Menschen reagieren wenn vor ihrem Gebetshaus nackte Menschen herumlaufen? Würden sie dann die Toleranz walten lassen, die sie von der Gesellschaft fordern? Ich glaube nicht. Religiöse Kreise fordern immer wieder härtere Gesetze und mehr Einschränkungen für die Erotikindustrie.

Jositsch und Leutenegger setzen sich in Szene

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. April 2011 | 2.167 mal gesehen

Ein Aufschrei ging durch die Reihen der Linken als Margrit Zopfi und Esther Wyler vor vier Jahren Akten an die Weltwoche weitergaben.  Die Akten zeigten die Missstände im Stadtzürcher Sozialdepartement auf. Der damalige sozialdemokratische Stadtpräsident Ledergerber war empört. Die beiden Frauen galten als Verräterinnen, wurden entlassen und angeklagt. Sie erhielten einzig von der Weltwoche und der SVP Unterstützung. Die GPK stellte Monika Stocker, der damaligen Vorsteherin des Sozialdepartements einen Persilschein aus. Selbst als die beiden Wistleblowerinnen vom Bezirksgericht freigesprochen wurden, akzeptierte das die linke Stadtregierung nicht. Sie zog den Fall ans Obergericht weiter. Dieses verurteilte die Frauen schliesslich wegen Amtsmissbrauchs.

Passend zum Wahljahr präsentieren sich nun ausgerechnet Daniel Jositsch von der SP und Fillipo Leutenegger von der FDP als grosse Helfer. Sie wollen den Fall der beiden Frauen vors Bundesgericht bringen. Im Fernsehen meinte Leutenegger sinngemäss, dass es fatal für die Gesellschaft ist, wenn Leute, die Missstände aufdecken, für ihren Mut bestraft werden. Da gebe ich ihm recht. Nur, das ist in unserer verlogenen Gesellschaft doch längst gang und gäbe. Viele  wollen von irgendwelchen Pfründen auf Kosten von anderen profitieren. Wehe dem, der das aufzudecken versucht.

Ich finde es sonderbar, dass ausgerechnet ein SP’ler und ein FDP’ler den Fall der beiden Frauen vors Bundesgericht bringen wollen. Dies zumal die beiden Frauen Missstände aufdeckten, die unter einer rotgrünen Regierung mit Beteiligung der FDP entstanden. Nun scheint sich der Saulus im Wahljahr zum Paulus zu wandeln.

Murtez Ademaj

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. April 2011 | 4.556 mal gesehen

Der als Müll-Kosovare bekannt gewordene Murtez Ademaj ist wieder im Thurgauer Kaff Bürglen.  Er und seine Familie haben laut Blick zwei Wohnungen zu einem geschätzten Mietpreis von 3000 Schweizer Franken pro Monat bezogen. Diesmal hat er keinen Garten mehr, den er zumüllen kann. Fraglich ist wie sich dieser Mann zwei Wohnungen mit einer solchen Monatsmiete leisten kann. Laut Gemeindeammann Armin Eugster bezieht er lediglich IV- und BVG-Leistungen, jedoch keine Fürsorge. Diese IV- und BVG-Leistungen müssen es in sich haben. Es gibt viele Berufstätige, die ein anständiges Salär erhalten und sich eine solche Miete trotzdem nicht leisten können. Entweder hat Ademaj eine zusätzliche Einnahmequelle, erhält z.B. einen Solidaritätsbeitrag von der SP, er arbeitet schwarz oder aber wir werden bald wieder von ihm hören. Dann nämlich, wenn er Probleme mit dem Vermieter bekommt weil er die Miete nicht zahlt.

Sexualität und Pornografie

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. April 2011 | 8.797 mal gesehen

Warnhinweis: Das folgende Bild zeigt sexuelle Handlungen. Es sind Darstellungen, die Sie beim Besuch des indischen Sex-Tempels Khajuraho besichtigen können. Dieser Tempel stammt aus dem 10. und 11. Jahrhundert und gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe.

Khajuraho Sex-Tempel

Die Freiheitsrechte der Bürger werden in der Schweiz was Sexualität und Pornografie anbelangt massiv eingeschränkt. So macht sich laut StGB-Artikel 197 strafbar, wer pornografische Inhalte ohne Vorwarnung zeigt. Unter Pornografie versteht man zurzeit in unserem Kulturraum die Darstellung von sexuellen Handlungen.

StGB Artikel 197 Absatz 1 und 2
1. Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen,
andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen
einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt,
zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1 öffentlich
ausstellt oder zeigt oder sie sonst jemandem unaufgefordert anbietet,
wird mit Busse bestraft.
Wer die Besucher von Ausstellungen oder Vorführungen in geschlossenen
Räumen im Voraus auf deren pornografischen Charakter hinweist,
bleibt straflos.

Meiner Meinung nach sollte man die Absätze 1 und 2 von StGB Artikel 197 ersatzlos streichen. Sie sind unnötig. Wegen diesem Artikel haben einige Pornoseiten eine Warnseite. Diese warnt vor dem Betreten der eigentlichen Pornoseite vor den Inhalten und fordert Minderjährige auf diese nicht zu betreten.  Ich halte das für einen Unsinn. Es ist ein fauler Kompromiss um Schweizer Erotikseiten trotz StGB Artikel 197 zu ermöglichen. Wer im Internet Pornografie, also sexuelle Handlungen, sehen will, der kann das auch sehen und zwar selbst dann wenn er jünger als 18 Jahre alt ist. Das ist aber überhaupt kein Problem.

Ich sehe die Absätze 1 und 2 des StGB Artikels 197 im Kontext mit Zwangsnormen, die mit unserer sich im Niedergang befindlichen christlichen Kultur zusammenhängen. Antike vormonotheistische Hochkulturen hatten ein anderes Verhältnis zur Sexualität als man es heute hat. Siehe Bild und Zeugnisse an historischen Städten in Ägypten, Griechenland und Italien usw. sofern sie von religiösen Eiferern noch nicht zerstört worden sind.

Der Vorwand des Jugendschutzes zieht nicht. Ein Warnhinweis hält einen Jugendlichen jedenfalls nicht davon ab eine Sexseite mit pornografischem Inhalt zu besuchen. Ausserdem ist es normal, wenn sich pubertierende  Jugendliche für Sexualität interessieren. Dass Jugendliche von pornografischen Inhalten verdorben werden, weil ihnen falsche Bilder und Vorstellungen vermittelt werden, glaube ich nicht. Das halte ich nur dann für möglich, wenn Eltern und Lehrer ihren aufklärerischen Pflichten nicht nachgekommen sind. Aufgeklärte Jugendliche sind in der Lage mit Pornografie im Internet umzugehen.

PS: Ich denke, dass ich  das  Bild zu diesem Artikel den Lesern meines Politblogs zumuten kann und sie deswegen keine bleibenden sexuellen Störungen davon tragen.

SVP ist nicht gegen Sexseiten

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. April 2011 | 6.248 mal gesehen

Laut Tagesanzeiger will die SVP strengere Regeln für Sex- und Pornoseiten einführen. Dabei zitiert er den St. Galler SVP-Nationalrat Theophil Pfister, der sich dafür ausspricht. Ich halte es für Vermessen gleich von einer Absicht der SVP zu sprechen wenn sich lediglich ein einziger SVP-Nationalrat für eine Sache ausspricht. Ein Richtungskampf zwischen Rechtsliberalen und Rechtskonservativen zu diesem Thema kann ich im Moment keinen Ausmachen. Somit ist die Idee von Theophil Pfister zurzeit auch kein Thema innerhalb der SVP.

Ich bin auch SVP-Mitglied und ein entschiedener Gegner von strengeren Gesetzen für Erotikseiten. Die SVP ist eine Partei, die auf Eigenverantwortung setzt und sich gegen Bevormundung von Seiten des Staates einsetzt. Es gibt überhaupt keinen Grund das Gesetz in diesem Bereich zu verschärfen. Zumal eine Studie gezeigt hat, dass man heutzutage kaum mehr zufällig auf eine Sexseite gelangt. Die meisten, die auf eine Sexseite gelangen tun dies zielgerichtet. Die Suchmaschinen wurden weiter entwickelt und filtern je nach Filtereinstellung sexuelle und pornographische Inhalte aus. Für Eltern,  die ihre Kinder schützen wollen, gibt es Programme, die den Zugang zu erotischen Webseiten unterbinden. Das ist gut so. So kann jeder selber entscheiden was er sehen will und was nicht. Eine staatliche Bevormundung braucht es nicht.

Die Schweiz sollte sich in diesem Bereich nicht prüden Ländern, die religiösen Zwängen und Normvorstellungen unterliegen, anpassen. Die Schweiz sollte in diesem Bereich einen selbstbewussten, eigenständigen und freiheitlichen Weg gehen. Die SVP sollte darauf achten, dass sie wegen der vielen rechtskonservativen CVP’ler, die womöglich in ihr Auffanglager flüchten, nicht zu einer religiösen Partei nach amerikanischem Vorbild wird. Sowas brauchen wir nicht. Religiöse können zur EDU, der CVP, der EVP, der CSP oder einer allenfalls noch zu gründenden Partei des Islamischen Zentralrats der Schweiz (IZRS) gehen. Die Zeit, als noch religiöse Zwangsnormen und übertriebene staatliche Sittenzwänge die Öffentlichkeit prägten, ist zum Glück vorbei. Rückwärtsgewandten Kräften, die unter dem Vorwand des Jugend- und Frauenschutzes das Rad der Zeit zurück drehen wollen, ist entschieden entgegen zu treten.

Zürcher Wahlen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. April 2011 | 3.034 mal gesehen

Man sollte Regionalwahlen nicht überbewerten. Aufgrund der tiefen Wahlbeteiligung glaube ich nicht, dass es bei den Zürcher Wahlen einen Fukushima-Effekt gab. Ich bin AKW-Befürworter und war diesmal nicht wählen, es war mir schlicht zu blöd. Man kann sich ja selbst verarschen, doch irgendwann hört der Spass auf. Offensichtlich war ich nicht der Einzige, dem es zu blöd war. Die Wahlbeteiligung ist im Kanton Zürich seit Jahren rückläufig. Seht selbst!

Abstimmungen finde ich wesentlich interessanter als Wahlen. Kenne ja kaum einen von denen, die sich wählen lassen wollen. Ausserdem glaube ich, dass man kaum Chancen auf eine Wahl hat, wenn man nicht einen Förderer hat oder bei irgendeinem Filz oder einer Seilschaft dabei ist. Abgesehen davon hat es viel zuwenig profilierte Leute und viel zuviele Langweiler.

Kommt noch hinzu, dass die meisten Kandidaten Beamte (Uni-Professoren, Lehrer) oder Unternehmer (Industrielle, Kleingewerbler, Juristen und Bauern) sind. Angestellte müssten Nachteile auf dem Arbeitsmarkt in Kauf nehmen, wenn sie sich politisch positionieren. Somit hat unsere Demokratie Grenzen. Es geht in Richtung Zensuswahlrecht, zumindest in dem Sinne als einige Bürger bessere Chancen und Möglichkeiten haben als andere um zu kandidieren.

Koranverbrennung

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. April 2011 | 3.547 mal gesehen

Wie ihr wisst sind in Afghanistan wieder ein paar Muslime durchgedreht und haben dabei willkürlich unschuldige Menschen umgebracht. Getroffen hat es diesmal UNO-Mitarbeiter, die in Afghanistan humanitäre Dienste anbieten. Dies nachdem der US-Prediger Terry Jones einen Koran verbrannt hat.

Nun stellten Massenmedien die Frage in den Raum ob eventuell der US-Prediger für die Morde in Afghanistan verantwortlich sein könnte. Dies da er mit dem Verbrennen eines lächerlichen Buchs provoziert hat. Jedenfalls sah sich Prediger Jones auf Anfrage von BBC Leuten genötigt die Verantwortung für die Morde in Afghanistan von sich zu weisen. Ob Hassprediger von Al-Qaida oder den Taliban in Moscheen zu den Morden aufgerufen haben könnten wurde gar nicht erst in Betracht gezogen. Ich frage mich, woher diese Hinterwäldler in Afghanistan von der Koranverbrennung erfahren haben. Sind die Medien schuld?

Natürlich ist es nicht von der Hand zu weisen, dass der US-Prediger mit der Koranverbrennung Muslime provoziert hat. Doch rechtfertigt das Verbrennen eines Buches Mord und Totschlag? Wer hat eigentlich das grössere Verbrechen begangen? Ein Mann der Papier, das sein Eigentum war, verbrannt hat oder die Spinner in Afghanistan, die einfach willkürlich unschuldige Menschen umbringen? Terry Jones sagte, dass der Islam keine Religion des Friedens ist. Die Spinner geben Jones mit ihren Taten Recht.

Für mich ist der Sachverhalt klar. Das Verbrennen eines Buches rechtfertigt keinen Mord. Das Problem ist nicht Terry Jones, der ein Buch verbrennt, das Problem sind die radikalen Spinner in Afghanistan und Pakistan. Diese töten aus religiösen Gründen am laufenden Band zahlreiche Menschen. Mitschuld trägt auch die Weltgemeinschaft, die diesem fundamentalistischen Treiben einfach zuschaut.

Wahlen in Baselland

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. März 2011 | 3.787 mal gesehen

In Baselland konnte die SVP ihren Anteil im Landtag weiter ausbauen. Gleichzeitig verlor sie jedoch ihren Regierungsratssitz an einen Grünen. Das Wahlergebnis im Landtag zeigt, dass die SVP in Baselland nach wie vor ihre Wählerschaft mobilisieren und weiteres Wachstum generieren kann. Dass der Regierungsratssitz der SVP an einen Grünen verloren gegangen ist, dürfte darauf zurück zu führen sein, dass Regierungsratskandidaten für eine erfolgreiche Wahl auch auf Wähler anderer Parteien angewiesen sind.

Offensichtlich war den Wählern von FDP, CVP und BDP ein Linksgrüner jedoch lieber als ein bürgerlicher SVP’ler. Es ist nicht das erste Mal, dass die Mitteparteien mit den Linken gemeinsame Sache machen um einen SVP’ler auszuschalten. Am meisten Aufsehen erregte die Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher im Jahr 2007. Damals spannten CVP’ler, einige FDP’ler und SVP’ler, die heute der BDP angehören mit Linken zusammen.

Bei den kommenden Gesamterneuerungswahlen sollte man dieses Verhalten von Seiten der BDP, FDP und CVP entsprechend quittieren. Diesen Parteien geht es vor allem um den eigenen Machterhalt. So kann man keine gesunde Vertrauensbasis aufbauen.

Die Wahlbeteiligung war mit 33.6% übrigens sehr tief. Die Baselbieter, die mit dem Wahlergebnis unzufrieden sind und nicht an der Wahl teilgenommen haben sollten sich selber bei der Nase nehmen. Die Ergebnisse der Wahlen in Baselland, werden hier publiziert.

Atom-U-Boot gesunken

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. März 2011 | 7.393 mal gesehen

Atom-U-Boot

Die  Hysteriker und Panikmacher der Anti-AKW-Bewegung haben zurzeit Hochkonjunktur. Natürlich ist es schlimm, wenn Meerwasser radioaktiv verseucht wird. Insbesondere dann, wenn Fische verstraht werden. Wie weit das der Fall ist, ist jedoch noch unklar. Die verantwortlichen der japanischen Regierung und Greenpeace machen diesbezüglich unterschiedliche Aussagen.

Es sind  jedoch schon vor dem Ereignis in Fukushima Atom-U-Boote mit Kernreaktoren und Nuklearsprengköpfen an Bord gesunken. Hier eine Liste mit gesunkenen Atom-U-Booten (Quelle):

  • Datum: 10.04.1963, USS Thresher (SSN-593) Atom-U-Boot. Wrack in 2.560 m Tiefe.
  • Datum: 22.05.1968, USS Scorpion (SSN-589) Atom-U-Boot. Reaktor und zwei Nukleartorpedos in 3.300 m Tiefe.
  • Datum: 8.04.1970, K-8 Atom-U-Boot. Vier Nukleartorpedos geborgen, etwa 20 im Wrack oder auf dem Seegrund im Golf von Biscaya.
  • Datum: 22.05.1978, USS Puffer (SSN-652), Atom-U-Boot. Im Sund Puget Sound im US-Bundesstaat Washington wird versehentlich ein Ventil geöffnet, wodurch bis zu 1.900 Liter radioaktives Wasser entwichen.
  • Datum: 3.10.1986, K-219, Atom-U-Boot. 32 Nuklearsprengköpfe in 5.500 m Tiefe rund 770 km östlich der Bermuda-Inseln. 
  • Datum: 7.04.1989, Komsomolez (K-278), Atom-U-Boot. Zwei nuklearbestückte Torpedos in 1.700 m Tiefe.
  • Datum: 12.08.2000, Kursk, Atom-U-Boot, Teile davon konnten geborgen und verschrottet werden

Hat deswegen jemand auf seinen Strandurlaub in der Karibik verzichtet? Selbst die Weltmeere werden nach wie vor leergefischt. Fischessen gilt nach wie vor als gesund. Doch wer jetzt glaubt, dass es in den Bergen auf der Alp besser sei, der sollte einfach wissen, dass die Konzentration natürlicher Radioaktivität im Gebirge höher ist als im Flachland. 😉 Interessante Beiträge zum Thema natürliche Radioaktivität findet ihr hier und hier.

Fazit: Ball flach halten und abwarten was passiert. Was geschehen ist, kann man ohnehin nicht mehr rückgängig machen. Man sollte vielmehr seine Lehren daraus ziehen. Das AKW in Fukushima hat das Erdbeben der Stärke 9 auf der Richterskala überstanden. Die Reaktoren konnten jedenfalls danach noch heruntergefahren werden. Selbst die Stromzufuhr und die Kühlsysteme funktionierten noch. Folglich sollten ähnliche AKW’s in der Schweiz ähnliche Erdbeben überstehen. Vielmehr zugesetzt hat dem AKW in Fukushima der Tsunami, welcher die Stromzufuhr und die Kühlsysteme ausgeschaltet hat. Da gilt es nun abzuklären wie man Ähnliches künftig vermeiden kann und ob Hochwasser in der Schweiz ähnliche Auswirkungen auf Schweizer AKW’s haben könnte.

AKW’s abschalten sinnvoll?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. März 2011 | 3.436 mal gesehen

AKW’s decken rund 39% des Schweizer Strombedarfs ab. Wenn man die AKW’s abschalten möchte, müsste man einen Ersatz für diese 39% finden. Wasserkraft scheidet jedoch bereits aus. Laut Tagesanzeiger ist das Potential der Wasserkraft bereits zu etwa 90-95% ausgeschöpft. Man könnte natürlich noch bessere Turbinen installieren, höhere Staumauern bauen, allenfalls noch ein paar Täler fluten und Flüsse in Naturschutzgebieten mit Flusskraftwerken zubetonieren. Ob das den Umweltschützern gefallen würde? Mit den anderen alternativen Energien deckt man heute gerade einmal 5% des Strombedarfs ab. Ihre Zuverlässigkeit ist zudem fragwürdig. Sonnenkollektoren z.B. eigenen sich eher für den privaten Gebrauch. Oder wie will man damit nachts eine Fabrik am laufen halten? Wie will man mit Windrädern bei Windstille Strom produzieren? Soll man mit Windrädern Landschaften verschandeln? Oder mit Kohle- und Gaskombikraftwerken den Treibhauseffekt fördern? Kann man mit Minergiehäusern genug Energie sparen um den steigenden Strombedarf einer wachsenden Bevölkerung und deren steigende Bedürfnisse nach Energie zu decken? Selbst Wärmepumpen brauchen Strom.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass man die alten AKW’s der 2. Generation durch neue AKW’s der 4. Generation ersetzen sollte. So könnte man zumindest das Sicherheitsniveau dem heutigen Wissensstand anpassen und das Restrisiko weiter reduzieren.