Paradigmenwechsel in Sachen Persönlichkeitsrechte

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. Juli 2014 | 2.525 mal gesehen

Die Hetzkampagne der Massenmedien gegen einen Schulpfleger im Juni 2012 hat Folgen. Damals wurde ein Schulpfleger aufs Übelste in den Medien diffamiert sowie auf mittelalterliche Weise öffentlich angeprangert und zur Schau gestellt, weil er SVP-Mitglied war. Dies zuerst in einem Artikel des Tagesanzeigers und anschliessend in weiteren Medien, welche die Berichterstattung des Tagesanzeigers willig übernahmen und weiterverbreiteten. Im Juni 2012 genügte es bereits Mitglied in einer Partei zu sein um in den Medien öffentlich unter voller namentlicher Nennung inklusive Foto öffentlich angeprangert und diffamiert zu werden.

Üble und diffamierende Nachrede im Tagesanzeiger
Üble und diffamierende Nachrede im Tagesanzeiger im Juni 2012

Dieses widerwärtige Verhalten der Massenmedien scheint zumindest in der Schweiz weitgehend ein Ende gefunden zu haben. So respektiert mittlerweile sogar die Boulevardzeitung „Blick“ die Persönlichkeitsrechte von „SVP-Gemeinderäten“ und „SVP-Friedensrichtern“.

Die folgenden beiden Bilder zeigen wie heutzutage die Boulevard-Zeitung Blick die Persönlichkeitsrechte eines Friedensrichters und eines Gemeinderats schützt. Die Namen des Amtsträgers und des Politikers werden in beiden Artikeln nicht genannt und die Fotos sind unkenntlich gemacht.

Friedensrichter
Quelle: So berichtet der Blick im April 2014 über einen Friedensrichter
So berichtete der Blick am 2. Juli 2014 über einen Stadtzürcher Gemeinderat
So berichtete der Blick im Juli 2014 über einen Stadtzürcher Gemeinderat

Diese Anonymisierung dürfte dem ehemaligen Schulpfleger, der von den Medien nachträglich vom einfachen Amtsträger zum Politiker gemacht wurde, zu verdanken sein. Nachdem dieser im Juni 2012 Opfer einer bisher nie dagewesenen Medienhetzkampagne wurde, weil er SVP-Mitglied war, setzte er sich von der Öffentlichkeit unbemerkt gegen die Übeltäter zur Wehr.

Im Alleingang kämpfte er gegen den erbitterten Widerstand von Schweizer Staatsanwälten gegen die verbrecherische Medienberichterstattung über ihn. Er musste in seinem Kampf gegen Rufmörder und Diffamierer selbst gegen Staatsanwälte vor Gericht gehen um Recht zu erhalten. Auch heute noch kämpft er gegen Medien und Journalisten, die inzwischen sogar eine Verfügung eines Bezirksgerichts mit fadenscheinigen und absurden Argumenten anfechten. Der Kampf um Gerechtigkeit ist nicht umsonst. Inzwischen hat sogar die Zürcher Staatsanwaltschaft ihr Kommunikationsverhalten geändert. Der Vorfall vom Juni 2012 dürfte somit zu einem Paradigmenwechsel in der Schweizer Medienberichterstattung geführt haben.

Ich rate jedem, dessen Persönlichkeitsrechte in den Massenmedien verletzt werden, sich mit juristischen Mitteln zur Wehr zu setzen. Fehlbare gewinnorientierte Medienverlage und die übrigen Übeltäter ändern ihr rücksichtsloses Verhalten erst, wenn sie es finanziell zu spüren bekommen. Auch bei Staatsanwälten wird nach meiner Erfahrung bei Persönlichkeitsverletzungen Druck benötigt um zu seinem Recht zu kommen. Der Persönlichkeitsschutz im Schweizer Strafgesetzbuch ist mangelhaft und wird nach meiner Erfahrung von Staatsanwälten oft zum Nachteil der Geschädigten ausgelegt. Ich habe jedenfalls Erfahrungen mit Staatsanwälten gemacht, die sich dem Täterschutz verpflichtet gefühlt haben und für den Geschädigten nur Hohn und Häme übrig hatten. Diese Staatsanwälte schaden dem Ansehen unseres Rechtsstaats.

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2 Gedanken zu „Paradigmenwechsel in Sachen Persönlichkeitsrechte“

  1. Hallo,
    Die Social-Media/Medien-Schelten haben tatsächlich Hochkonjunktur, wohlbemerkt unabhängig vom politischen Couleur. Störend finde ich, dass Personen, die sich in eher kleinen Milizämtern auch davon betroffen sind und dadurch berufliche Nachteile zu spüren bekommen.
    Was den von dir beobachteten Paradigmenwechsel betrifft: den kann ich nicht nachvollziehen. der SVP Gemeinderat war zumindest in einem online-Medium unverpixelt dargestellt und man benötigt nicht gerade viel Talent beim Recherchieren, um die Person dahinter zu identifizieren
    Gruss

  2. Die Shitstorms in sozialen Medien reichen in der Regel nicht aus um berufliche Nachteile hervorzurufen. Dazu bedarf es schon massiver Hetze in den Massenmedien. Beim Schulpfleger, der ein auf Gemeindebene engagierter Bürger war, wurde auf nationaler und internationaler Ebene auf allen Kanälen (Presse, TV, Radio und Internet) über einen längeren Zeitraum hinweg mit hoher Intensität gehetzt und verleumdet. Er muss selbst heute noch, mehr als zwei Jahre nach dieser Hetzjagd noch mit juristischen Mitteln gegen die Verleumdungen und Persönlichkeitsverletzungen in den Medien vorgehen. Dies weil einige Journalisten meinen er, der gerade einmal ein paar Monate lang auf Gemeindeebene ein Milizamt inne hatte, sei eine Person der Zeitgeschichte. Das machen die natürlich absichtlich, denn sie könnten auch anders wenn sie wollten. Der Rechtsweg wiederum ist lange, die Mühlen der Justiz mahlen sehr langsam. Es bedarf schon mehrerer Jahre bis so ein Prozess wegen Persönlichkeitsverletzung beendet ist. Auch die strafrechtlichen Wege sind in der Schweiz lange, zumal hier ein Geschädigter oft, wenn es nicht gar die Regel ist, seine Rechte gegen den massiven Widerstand von Staatsanwälten mit aller Gewalt durchboxen muss.

    Angesichts solcher Missstände muss sich keiner wundern, wenn es immer schwieriger wird, fähige Personen für ein Milizamt oder die undankbare Politik zu begeistern. Die paar schäbigen Fränkli Aufwandentschädigung, die einer für ein Milizamt erhält, reichen bei weitem nicht aus um die immensen Risiken zu decken, die er in der Politik eingeht. Die Politik unseres Landes wird von Mächtigen, Reichen, Beamten, Lobbyisten (sie arbeiten für die Reichen, Konzerne, Verbände, Gewerkschaften, NGOs usw.) und den Massenmedien dominiert. Daneben gibt es noch ein paar Enthusiasten und Weltverbesserer, die meinen sie könnten mit ihrem Engagement noch etwas bewegen. Die meisten Politiker tanzen nach der Pfeife der Mächtigen, der Reichen, der Beamten, der Einflüsterer (Lobbyisten) und der Massenmedien.

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