Rechtsverzögerung bei der Zürcher Staatsanwaltschaft

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. April 2014 | 2.952 mal gesehen

Im Dezember 2013 reichte ich einen Strafantrag bei der Zürcher Staatsanwaltschaft ein. Der zuständige Staatsanwalt sandte mir daraufhin für Schweizer Staatsanwälte überraschend speditiv bereits am 20. Dezember 2013 eine Vorladung für eine Vergleichsverhandlung, die am 20. Januar 2014 hätte stattfinden sollen. Wir er damals schrieb sei das Ziel der Verhandlung ein Abschluss eines Vergleichs. Alleine das ist schon eine Frechheit von Seiten der Staatsanwaltschaft, da eine Vergleichsverhandlung im Sinne von Art. 316 StPO für mich aufgrund der Schwere der Ehrverletzung und Diffamierung inakeptabel ist. Gleichzeitig gab er mir zu verstehen, dass bei einem Nichterscheinen meinerseits, der Strafantrag als zurückgezogen gilt. Somit wäre der Strafantrag von der eigenmächtigen Justizbehörde gegen meinen ausdrücklich erklärten Willen als zurückgezogen betrachtet worden, wenn ich den von der Staatsanwaltschaft diktierten Termin nicht hätte einhalten können.

DK

Ich habe dann Akteneinsicht verlangt, welche mir vom zuständigen Staatsanwalt stinkfrech verweigert wurde. Als ich weiterhin auf meinen Bürgerrechten insistierte und den Staatsanwalt unter Angabe der Gesetzesartikel über meine Rechte belehrte, verlangte er von mir eine schriftliche Anfrage um Akteneinsicht. Nachdem ich mit einem eingeschriebenen Brief Akteneinsicht verlangt hatte, wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft einfach nicht darauf eingegangen. Ich habe bis heute keine Akteneinsicht erhalten.  Weil der Verhandlungstermin vom 20. Januar 2014 immer näher rückte und ich immer noch keine Akteneinsicht hatte, erkundigte ich mich noch einmal nach den Akten. Darauf erhielt ich am Samstag vor dem Verhandlungstermin am Montag eine unbegründete Absage für die Verhandlung. Auf Nachfrage nach dem Grund für die Absage hiess es, dass die Staatsanwaltschaft den selbst festgelegten Termin angeblich aus „terminlichen“ Gründen nicht wahrnehmen könne. Die für den 20. Januar 2014 angesetzte Verhandlung fand also nicht statt. Wohlverstanden ich hätte nicht absagen können, denn sonst hätte die Staatsanwaltschaft meinen Strafantrag als zurückgezogen erklärt. Sie selbst kann den von ihr selbst festgelegten Termin aber ohne Begründung absagen!!!

Was meint ihr was inzwischen gelaufen ist? Natürlich nichts. Ich habe bislang weder eine Vorladung für einen neuen Verhandlungstermin noch Akteneinsicht erhalten. Selbstverständlich habe ich bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, doch ich erhielt einfach keine Antwort. Auch das eine verdammte Frechheit von der Zürcher Staatsanwaltschaft! Der Fall dürfte wieder für die vergangenen drei Monate in einem Aktenschrank der Staatsanwaltschaft geruht haben. Was sonst? Ich habe übrigens auch schon verlangt, dass der Fall an einen anderen Staatsanwalt übergeben wird. Die Staatsanwaltschaft lehnte das ab. Was sonst? Die können offenbar wie die Herrgötter schalten und walten wie sie wollen.

Der Beschuldigte dürfte bis dato übrigens auch noch nicht einvernommen worden sein. Es sind schon fast 5 Monate seit Einreichen meines Strafantrags vergangen. Wie ich darauf komme? Ganz einfach ich habe von der Staatsanwaltschaft ein Formular für die Geltendmachung von Rechten als Privatklägerschaft erhalten. Darauf habe ich angekreuzt, dass ich an Einvernahmen teilnehmen will. Ich wurde bisher noch nie zu einer Einvernahme eingeladen. Das Einzige was ich erhielt, war die Vorladung für die von der Staatsanwaltschaft wieder abgesagte Schlichtungsverhandlung. Der Staatsanwalt wollte also offenbar direkt eine Vergleichsverhandlung ansetzen noch ehe er den Beschuldigten einvernommen hatte. Ja, so läuft das bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat. Für mich ist dieses eigenartige Vorgehen der Staatsanwaltschaft ein Indiz dafür, dass die ihren Job gar nicht richtig machen wollen.

Ich habe der Staatsanwaltschaft klipp und klar zu verstehen gegeben, dass ich an Einvernahmen teilnehmen möchte.
Obwohl ich klar zu verstehen gegeben habe, dass ich als Kläger in dieser Sache an Einvernahmen teilnehmen möchte, wurde ich bislang noch nicht zu einer Einvernahme eingeladen.

Auch hier schert sich die Strafermittlungsbehörde offensichtlich nicht um das Gesetz. Das Beschleunigungsgebot nach Art. 5 der StPO wird jedenfalls grosszügig ignoriert. Was sonst? Sowas ist ja normal in unserem Rechtsstaat. Selbstverständlich kriegt davon auch die von einem Grünen präsidierte Justizkommission des Zürcher Kantonsrats nichts mit. Die Damen und Herren Politiker dieser Kommission sind mir bislang jedenfalls nicht durch Taten aufgefallen. Der Grüne Politiker, welcher der Justizkommission vorsteht, scheint sich mehr für Kultur als für Recht und Ordnung zu interessieren. Ich erwarte nicht, dass der Zürcher Politfilz jemals etwas gegen diese Missstände unternimmt, er ist meiner Ansicht nach eher Teil des Problems.

Die Justizbehörden können in diesem Land herumtrödeln wie sie wollen. Wenn sie aber eine Verfügung erlassen, dann muss der Geschädigte innerhalb von 10 Tagen spuren oder aber die Verfügung wird rechtskräftig oder die Klage gilt als zurückgezogen. Ein fertiger Witz ist das. Auch beim Geld einfordern und einkassieren sind sie sehr schnell. Prozesskostenvorschüsse von 5000 Franken müssen innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden, eine Beschwerde dagegen hat keine aufschiebende Wirkung. Wenn dann gezahlt ist, findet der Gerichtstermin frühestens ein halbes Jahr später statt. So läuft das im Kanton Zürich. Das folgende Bild zeigt noch das mit der Beschwerde gegen zu hohe Prozesskosten, die keine aufschiebende Wirkung haben soll.

Bezirksgericht-Uster

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