Archiv der Rubrik ‘Volksabstimmungen’.

Vor die Tür?

Der folgende Film ist Teil einer Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP .

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Handlung des Films: Ein ausländischer Schüler schneidet im Gesangsunterricht eine Grimasse und wird deshalb vom Lehrer aus dem Kassenzimmer geschickt. Kurz danach schickt der Lehrer auch gleich noch ein Mädchen aus dem Klassenzimmer, weil sie die Cousine des ausländischen Schülers ist.

Mit Filmen wie diesem  kämpft eine Gruppe von Schweizer Künstlern gegen die Ausschaffungsinitiative und den Gegenvorschlag. Die Künstler wollen, dass Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung gleich behandelt werden wie Schweizer mit Bürgerrecht. Dabei verkennen Sie den Unterschied zwischen Ausländern und Staatsbürgern.

Es ist legitim eine Aufenthaltsbewilligung für Ausländer, die sich in  unserem Land niederlassen, mit Auflagen zu verbinden. Eine denkbare Auflage könnte z.B. sein, dass man von Ausländern verlangt, sich an die in unserem Land geltenden Gesetze zu halten. Sanktionen gegen Verstösse dieser Auflage sind legitim. Es ist legitim Ausländern die gewährte Aufenthaltsbewilligung wieder zu entziehen, wenn diese schwere Verbrechen begangen haben. Die Schweiz hat nicht die Pflicht Schwerverbrecher von anderen Staaten aufzunehmen und damit die eigenen Bürger zu gefährden.

Natürlich gibt es auch kriminelle Staatsbürger. Ihnen kann man aber schlicht keine Aufenthaltsbewilligung entziehen. Zudem liegt ihre Heimat nicht im Ausland. Man kann kriminelle Staatsbürger nirgends hinschicken. Sie sind nicht aus dem Ausland in die Schweiz gekommen. Für mich ist klar, dass man in diesem Fall Ungleiches nicht gleich behandelt. Auch in anderen Bereichen gibt es eine Ungleichbehandlung. So müssen Ausländer z.B. keinen Militärdienst in der Schweiz leisten und haben dadurch bei Arbeitgebern Vorteile gegenüber Schweizer Staatsbürgern.

Was mich an der Kampagne dieser Künstlergruppe stört ist, dass sie falsche Tatsachen vorgaukelt. Rechtschaffende Ausländer, haben von der Ausschaffungsinitiative nichts zu befürchten. Einzig Ausländer, die schwere Verbrechen begangen haben oder unsere Sozialwerke missbrauchen, müssen sich vor der Ausschaffungsinitiative fürchten.

Diese Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative ist jedoch nicht nur wegen den vorgegaukelten falschen Tatsachen daneben. Sie vergleicht Mörder, Vergewaltiger, Schlägertypen und Räuber mit kleinen Kindern. Das ist äusserst geschmacklos. Mich erinnert diese Geschmacklosigkeit, an die Pinkelattacke des Schweizer Künstlers Thomas Hirschhorn. Auch diese war politisch motiviert und völlig daneben. Liebe Künstler, es ist eure Sache, wenn ihr euch mit Mördern, Kinderschändern, Vergewaltigern, Räubern und Sozialschmarotzern solidarisiert, doch lasst doch bitte die kleinen Kinder aus dem Spiel!

Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung!

Am 28. November 2010 stimmen wir über die Ausschaffungsinitiative der SVP und den Gegenvorschlag der Mitteparteien ab. Wer für die Ausschaffung von schwerstkriminellen Ausländern ist, der sollte den Gegenvorschlag ablehnen. Er sollte nur Ja zur Ausschaffungsinitiative stimmen. Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung.

Schon heute können Ausländer gemäss Bundesverfassung Art. 121 Abs. 2 ausgewiesen werden. Dort steht nämlich Folgendes:

Ausländerinnen und Ausländer können aus der Schweiz ausgewiesen werden, wenn sie die Sicherheit des Landes gefährden.

Das Problem beim bestehenden Art. 121 Abs. 2  ist die Kann-Formulierung.

Zum Gegenvorschlag:
Bundesrat und linksbürgerliche Gutmenschen möchten als Alternative zur Ausschaffungsinitiative die Bundesverfassung durch einen Art. 121a ergänzen. Der vorgesehene Artikel soll wie folgt lauten:

Art. 121a (neu) Integration
1 Das Ziel der Integration ist der Zusammenhalt der einheimischen und der ausländischen Bevölkerung.
2 Die Integration erfordert von allen Beteiligten die Respektierung der Grundwerte der Bundesverfassung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, den Willen zu eigenverantwortlicher Lebensführung sowie die Verständigung mit der Gesellschaft.
3 Die Förderung der Integration bezweckt die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für die chancengleiche Teilhabe der ausländischen Bevölkerung am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben.
4 Bund, Kantone und Gemeinden stellen bei Erfüllung ihrer Aufgaben die Berücksichtigung der Anliegen der Integration sicher.
5 Der Bund legt die Grundsätze der Integration fest und fördert Integrationsmassnahmen der Kantone, Gemeinden und von Dritten.
6 Der Bund überprüft in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden periodisch den Stand der Integration. Werden die Anliegen der Integrationsförderung nicht erfüllt, so kann der Bund nach Anhörung der Kantone die notwendigen Vorschriften erlassen.

Mit diesem neuen Artikel will man die Integration via Bundesverfassung regeln. Was das mit der Ausschaffung von kriminellen Ausländern zu tun hat, ist mir schleierhaft. Continue reading ‘Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung!’ »

4. Revision der Arbeitslosenversicherung

Am 26.09.2010 stimmen wir über die 4. Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) ab.  Es geht dabei um die Sanierung des zurzeit defizitären Ausgleichsfonds der ALV. Wenn  die Verschuldung  des Ausgleichsfonds die gesetzlich festgeschriebene Grenze von 2,5% der versicherten Lohnsumme übersteigt, muss der Bundesrat die Lohnabzüge erhöhen. Die Schuldenobergrenze von 6,7 Milliarden Schweizerfranken wurde im April 2010 erreicht.

Der Bundesrat will den ALV-Ausgleichsfonds mit einer Erhöhung der Lohnabzüge, einem Solidaritäts-prozent und Leistungskürzungen sanieren. Die Lohnabzüge auf die versicherten Einkommen soll von derzeit 2% auf 2.2% erhöht werden. Nichtversicherte Lohnanteile, die zwischen 126’000 und 315’000 Schweizerfranken liegen sollen mit einem zusätzlichen Solidaritätsprozent belastet werden. Damit will der Bundesrat den Schuldenabbau beschleunigen.

Die Leistungskürzungen werden mit einer Kürzung der Bezugsdauer sowie eine Verlängerung der Wartezeit für die Arbeitslosenhilfe vorgenommen.  Die Warteizeit von Lehr- und Studienabgänger soll von 5 Tagen auf 4 Monate verlängert werden. Weitere Kürzungen sind davon abhängig wie lange jemand ALV-Beiträge entrichtet hat.

Ich sehe ein, dass der ALV-Fonds saniert werden muss. Doch wieso will man das Solidaritätsprozent nur auf Einkommensteile zwischen 126’000 bis 315’000 erheben? Gerade Manager von grossen Unternehmen, die ohne unternehmerisches Risiko tragen zu müssen mehrere Millionen Schweizerfranken verdienen kommen mir viel zu günstig weg. Es ist doch ein Witz, dass einer , der 100 Millionen Schweizerfranken verdient nur für einen Lohnanteil von lächerlichen 315’000 Schweizerfranken ein Solidaritätsprozent zahlen soll. Gerade von den Besserverdienenden dürfte man in wirtschaftlich harten Zeiten doch etwas mehr Solidarität erwarten können. In Amerika spenden Reiche wie Bill Gates oder Warren Buffet die Hälfte ihres Vermögens von mehreren Milliarden US-Dollar! Bei uns in der Schweiz will man nur nichtversicherte Lohnanteile von 126’000 bis  315’000 zur Solidarität verpflichten. Das stösst mir sauer auf.

Im Jahr 2006 gab es in der Schweiz knapp 4’000 Einkommensmillionäre! Tendenz steigend, 2005 ware es noch 2’500 Einkommensmillionäre und die Finanz- und Wirtschaftskrise hat vorallem die unteren Einkommens-schichten am härtesten getroffen. Die Spitzenmanager zahlten sich auch in den Jahren 2007, 2008 und 2009 Boni aus. Einige von diesen Einkommensmillionären verdienen über 70 Millionen Schweizerfranken. Wenn das Solidaritätsprozent auf die gesamten Einkommen der Einkommensmillionäre erhoben würde, könnten die Lohnabzüge von derzeit 2% möglicherweise moderater angehoben werden oder müssten unter Umständen gar nicht angehoben werden! Ich frage mich auf welcher Seite unser Bundesrat und die Politiker eigentlich stehen! Wieso unternimmt die volksnahe SVP nichts? Verdienen alle SVP-Wähler mehr als 315’000 Schweizerfranken pro Jahr? Was ist mit der Familienpartei, der CVP? Beschränkt sich ihre christliche Nächstenliebe nur auf die Interessensvertretung für Millionärsfamilien? Wieso hört man kaum etwas von der SP?

Nein zur Raserinitiative

RaserDie Raserinitiative will in der Bundesverfassung festhalten, was ein Raser ist und wie ein Raser zu bestrafen ist. Sie sieht selbst für Autofahrer, die keinen Unfall verursacht haben Gefängnisstrafen vor, wenn diese aufgrund ihres Fahrverhaltens als Raser eingestuft werden. Fahrzeuge von Autofahrern, die als Raser eingestuft werden, sollen beschlagnahmt und verkauft werden. Der Erlös soll Strassenopfern zugeführt werden. Ein Vorbehalt für die Interessen Dritter z.B. von Leasinggesellschaften ist vorgesehen.

Ich lehne die Raserinitiative ab. Unser Land hat bereits einen sehr hohen Standard was die Verkehrssicherheit anbelangt. Die Zahlen der Unfallstatistik sprechen für sich. Seit Jahren nimmt die Zahl der Verkehrstoten trotz steigendem Verkehrsaufkommen kontinuierlich ab. Die Schweiz gehört bereits weltweit zu den sichersten Ländern was den Strassenverkehr anbelangt. In den EU-27 Staaten verloren im Jahr 2008 78 Personen pro Million Einwohner im Strassenverkehr ihr Leben. In der Schweiz waren es 47 Einwohner pro Million Einwohner! BfS-Strassenverkehrsunfälle

Der Rückgang der Verkehrstoten ist hauptsächlich auf die bessere Sicherheitstechnik bei den Fahrzeugen und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zurückzuführen. Todesstrecken und andere gefährliche Strassen-abschnitte wurden durch bauliche Massnahmen wie z.B. Richtungstrennung mit Leitplanken, Kreisel usw. sicherer gemacht.

Härtere Strafen führen nicht zwingend zu einer höheren Verkehrssicherheit. Sie haben höchstens eine abschreckende Wirkung auf Menschen, welche die Gesetze ohnehin bereits achten. Häufige Verkehrs-kontrollen erhöhen die Verkehrssicherheit mehr als drakonische Strafen. Die Initianten betreiben Populismus und spielen mit Emotionen. Sie zeigen schreckliche Bilder und erzählen tragische Geschichten. Im Jahr 2009 starben 349 Personen im Strassenverkehr. Ein Jahr hat 365 Tage. Man kann also statistisch gesehen fast jeden Tag über einen Verkehrunfall mit Todesfolge berichten. Wenn man die Zahl der Verkehrstoten jedoch mit anderen Zahlen vergleicht, relativiert sich das Ganze wieder. Gemäss Angaben von Nichtraucher-Organisationen sterben in der Schweiz pro Verkehrstoten 13 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums! Obwohl der Tabakkonsum wesentlich mehr Opfer fordert als der Strassenverkehr, kommt niemand ernsthaft auf die Idee einem Raucher grobfahrlässiges Handeln zu unterstellen. Im Gegenteil, selbst Richter und Staatsanwälte rauchen Zigaretten.

Wir sollten die Verkehrssicherheit mit intelligenten Massnahmen erhöhen und nicht mit radikalen und sektiererischen Ideen, die an die Taliban und die Scharia erinnern, über das Ziel hinaus schiessen. Siehe auch Raserhetze, die Hexenjagd der Moderne.

Hier noch ein paar Zahlen: Continue reading ‘Nein zur Raserinitiative’ »