Archiv der Rubrik ‘Votum’.

Ausschaffungsinitiative

Liebe Befürworter der Ausschaffungsinitiative, ich hoffe ihr habt eure Stimme bereits abgegeben oder geht morgen zur Urne! Mobilisiert bitte auch eure Verwandten, Bekannten und Freunde. Es kommt auf jede einzelne Stimme an.

Meine Abstimmungsempfehlung:

  • JA zur Ausschaffungsinitiative
  • NEIN zum Gegenvorschlag
  • Stichfrage:  Kreuz bei Volksinitiative machen
  • Nein zur Steuergerechtigkeitsinitiative

Für jene, die noch Zweifel haben, anbei ein interessanter Artikel, den ihr unbedingt lesen solltet:

Professoren üben harte Kritik am Bundesrat – und verstecken sich

Dort heisst es:

In ihren Erläuterungen zur Volksabstimmung schreibt die Landesregierung, dass die von der Initiative vorgeschlagene Liste mit den für eine Wegweisung massgebenden Straftatbeständen zu stossenden Resultaten führen würde. Dies verdeutlicht der Bundesrat an folgendem Beispiel: «So müsste etwa ein in der Schweiz aufgewachsener ausländischer Jugendlicher wegen eines einmaligen und geringfügigen Einbruchdiebstahls automatisch weggewiesen werden.»

Die «Berner Zeitung» (BZ) wollte von drei verschiedenen Staatsrechtsprofessoren wissen, ob diese Aussage richtig ist. Immerhin hat sie die Landesregierung mit dem sogenannten Abstimmungsbüchlein an alle Stimmberechtigten verteilt. Das Urteil der Gelehrten fiel vernichtend aus.

Diese Darstellung des Bundesrats sei «Blödsinn», sagt der Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht an einer grossen Schweizer Universität. «Das ist eine unseriöse Information der Stimmbevölkerung.» Beim Durchlesen des Abstimmungsmaterials sei er erschrocken: «Darin argumentiert der Bundesrat ebenso plump wie die Gegenseite.» Kritik übt der Staatsrechtler auch am «Arena»-Auftritt von SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga. «Sie machte dort juristische Falschaussagen.» Auf die Frage, ob er sich namentlich zitieren lasse, wehrte der Professor ab. Der Grund: Mit solchen Äusserungen werde man «sofort in die rechte Ecke gedrängt».

Die BZ befragte einen weiteren Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht an einer weiteren grossen Schweizer Universität. Dieser sagt: «Bei den Argumenten des Bundesrats stimmen einige Aussagen nicht.» Namentlich zitieren lassen will auch er sich nicht. Der Grund: «Ich kritisiere doch nicht vor der Abstimmung ein paar dumme Äusserungen des Bundesrats und sorge so dafür, dass die Initiative angenommen wird.»

Ist es nicht verrückt? Selbst Staatsrechtler geben zu, dass die Landesregierung, die Mitteparteien und die Linken juristische Falschaussagen machen um das Volk zu manipulieren. Sie wollen aber nicht genannt werden, aus Angst in die rechte Ecke abgedrängt zu werden und mit ihren Aussagen dafür zu sorgen, dass die Ausschaffungsinitiative angenommen wird.

Was haben diese Professoren bloss für ein demokratisches Verständnis? Die haben Angst um ihre Reputation, dabei wäre es doch sehr wichtig, dass die Leute richtig informiert sind.

Bei der Ausschaffungsinitiative geht es um die zentrale Frage ob wir Ausländern weiterhin eine Aufenthaltsbewilligung gewähren sollen, wenn diese schwere Verbrechen begangen oder unsere Sozialwerke zulasten des Volkes missbraucht haben. Die Mitteparteien und die Linken handeln längst nicht mehr im Interesse des Schweizer Volkes. Sie wollen gegen die Interessen des Schweizervolkes in die EU und sie wollen Schwerverbrechern aus dem Ausland Tür und Tor öffnen, damit diese in unserem Land Schwerverbrechen begehen können. Die Landesregierung will solche Leute sogar mit einem Integrationsartikel integrieren. Mit diesem Blödsinn muss jetzt endlich einmal Schluss gemacht werden.

GSG 9 Einsatz in Mogadischu

GSG9 - Grenzschutzgruppe 91977 entführten vier Terroristen die Lufthansa-Maschine Landshut nach Mogadischu in Somalia. An Bord waren neben der Besatzung 89 Passagiere. Die Deutsche Regierung entsannte 60 Mann der Sondereinheit GSG 9, welche die Entführung binnen weniger Minuten beendete. Beim Einsatz wurden drei der vier Entführer getötet. Die Sondereinheit und die Passagiere hatten keine Toten zu beklagen. Von den Geiseln überlebte einzig der Kapitän die Entführung nicht. Er wurde “vor” dem Einsatz der GSG 9 von den Entführern ermordet.

Die Geschichte der Landshut zeigt, dass eine Sondereinheit, die im Ausland Geiseln befreien kann, sinnvoll ist. Eine Regierung muss in der Lage sein im Ausland entführte Bürger des eigenen Landes zu befreien. Ansonsten ist sie erpressbar, sofern ihr die Bürger des eigenen Landes nicht gleichgültig sind. Ein Land, das Erpressungen nachgibt, riskiert die Sicherheit seiner Staatsbürger. Aus Sicherheitsgründen dürfen sich Erpressungen daher nicht lohnen.

Info über die GSG 9 Continue reading ‘GSG 9 Einsatz in Mogadischu’ »

Empfehlungen für die Abstimmung vom 7. März 2010

Für jene, die noch nicht abgestimmt haben, hier meine Empfehlung für die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 7. März 2010:

Ja zum Tierschutzanwalt
Damit sichergestellt wird, dass es den Tierquälern an den Kragen geht!

Nein zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes
Ich bin nicht mehr bereit den Sozialabbau der Wirtschaftsabzocker und ihrer Helfershelfer in der Politik mitzutragen. Auch rechte Büetzer sollten sich überlegen was sie tun bevor sie am Ast sägen, auf dem sie sitzen. Es sind nicht nur Linke die unter dem Sozialabbau und der Abzockerei der arroganten Oberschicht zu leiden haben. Die längere Lebenserwartung wurde bereits bei der letzten BVG-Revision berücksichtigt und Renditen, die ausreichen um eine Mindestumwandlungssatz von 6.8% zu ermöglichen sind machbar.

Ja zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
Es ist an der Zeit, dass es eine einheitliche Regelung für die Forschung am Menschen auf eidgenössischer Ebene gib.

Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache

Am 26. Januar 2010 begann die Sammelfrist für die Eidgenössische Volksinitiative ‘Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung’.

Laut Initiative soll der Bundesverfassungsartikel 117 (Kranken- und Unfallversicherung) durch einen 3. Absatz ergänzt werden. Dieser Absatz lautet wie folgt:

3) Unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter sind Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im Obligatorium nicht eingeschlossen.

Von welchen Ausnahmen hier die Rede ist, wird offen gelassen. In Betracht kommen Vergewaltigungsopfer bzw. Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen kein Kind bekommen sollten. Aber das ist Spekulation. Schade, dass die Initianten hier nicht Farbe bekannt haben.

Die Initiative sieht auch noch eine Übergangsbestimmung vor. Zu diesem Zweck wird der BV Artikel 197 durch Ziff. 8 ergänzt. Der Wortlaut dieser Übergangsbestimmung lautet:

8. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 (Kranken- und Unfallversicherung)

Nach Ablauf einer Übergangsfrist von neun Monaten nach der Annahme durch Volk und Stände wird bis zum Inkrafttreten der geänderten Bundesgesetzgebung jede Bestimmung, welche den Schwangerschaftsabbruch oder die Mehrlingsreduktion obligatorisch versichert, durch die Regelung von Artikel 117 Absatz 3 der Bundesverfassung ersetzt.Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache.

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