Schweizer Bundesgericht legalisiert Cybermobbing

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. Oktober 2016 | 1.923 mal gesehen

Der Linke Herbert Fischer betreibt im Internet eine Plattform für Wahlen und Abstimmungen im Kanton Luzern. Obwohl ich weder Luzerner bin noch im Kanton Luzern wohne oder politisiere, beehrt er mich auf seiner Plattform mit rund 14 Publikationen. Wobei er mich namentlich erwähnt und behauptet ich hätte ihm in aggressivem Ton gedroht, was nachweislich eine Lüge ist. Bis vor kurzem hatte er auch meine Wohnadresse publiziert. Die Schweizer Justiz hat dieses Cybermobbing, anders kann ich es nicht nennen, jetzt im Rahmen der Pressefreiheit legalisiert.

Ich darf dem Anwalt von Herbert Fischer, bei dem es sich um den ehemaligen SP-Bundesrichter Hans Wiprächtiger handelt, zum Dank für die rufschädigende Beehrung auf lu-wahlen.ch jetzt 5’319 Franken bezahlen. Der ganze Spass mit Fischer hat mich abgesehen vom persönlichen Aufwand und der legalisierten Rufschädigung rund 30-40’000 Franken gekostet. Insgesamt haben sie mir mit der Twittersache einen immensen Schaden verursacht und einen Schuldenberg in der Höhe von derzeit über 170’000 Franken beschwert. Somit bin ich mittlerweile vom wohlhabenden Single zum hochverschuldeten Single geworden. Es leben die Pressefreiheit und die Schweizer Justiz, die den mir zugefügten Schaden legalisiert hat.

cybermobbing
Rot markiert, die Publikationen, mit denen mich Herbert Fischer beehrte.

Argumentation der Richter

Die Schweizer Richter vertreten die Ansicht, dass ich eine relative Person der Zeitgeschichte sei, weil ich auf Twitter einen Tweet geschrieben habe, welcher mir in der Presse vorgeworfen wurde. Meine namentliche Nennung sei somit legitim. Ich kann somit keinen Persönlichkeitsschutz in Anspruch nehmen. Auch nicht wenn Herbert Fischer hauptsächlich über das Verfahren zwischen ihm und mir berichtet hat, bei dem es nicht um einen Tweet ging. Der Umstand, dass ich auf Twitter einen Tweet geschrieben habe, legitimiere das.

Auf meinen Antrag betreffend Feststellung der Widerrechtlichkeit betreffend Nennung meiner Wohnadresse sei mangels Rechtsschutzinteresse nicht einzugehen. Ich würde ja auf diesem Blog Spenden sammeln und dabei auch meinen Wohnort nennen. Insofern ist es nach Ansicht der Richter nicht verständlich, warum ich etwas gegen die Publikation meiner Wohnadresse auf der Website von Herbert Fischer habe. Diese lächerliche Argumentation rechtfertigt im Grunde genommen die Publikation sämtlicher Adressen von Telefonbüchern auf irgendeiner Internetseite oder in sozialen Medien. Wer also irgendeiner Person schaden will, darf laut Schweizer Rechtsprechung einen Blogartikel über diese Person schreiben und deren Wohnadresse inklusive Telefonnummer publizieren sofern, er diese in einem Telefonbuch oder einer Seite wie tel.search.ch findet. Dies zumindest, wenn man sich konsequent an die Argumentation der Richter hält.

Die namentliche Nennung ist auch kein Problem, insbesondere dann, wenn die Presse einen Tweet von euch aufgegriffen hat und ihn in ihren Artikeln erwähnt. Ihr seid dann laut Argumentation des Bundesgerichts eine Person der Zeitgeschichte. Auch die Namen von Leuten, die nicht für vogelfrei erklärt wurden, dürft ihr nennen. Dies zumindest sofern diese unter ihrem Namen im Internet publizieren und kommentieren z.B. auf einem Internet- und Newsportal,  einem Blog oder einem sozialen Medium wie Twitter.

Der Schweizer Rechtsstaat fördert die anonyme Feigheit

Wer in der Schweiz ehrlich mit seinem richtigen Namen seine Meinung kundtut, der macht sich angreifbar. Anonyme Denunzianten wie z.B. Twitter-Benutzer mit dem Pseudonym Swissbitch666 oder Newsmän können euch anschwärzen und die Presse auf euch hetzen ohne ihre eigene Identität preisgeben zu müssen. Die Presse entstellt und verdreht eure Aussage dann mitunter derart, dass ihr einen immensen Rufschaden mit all seinen Konsequenzen erleidet. Ihr habt dann nachher ein riesen Problem und einen immensen Rufschaden, der euch von den Tätern und den Richtern, die sie schützen, jahrelang nachgetragen wird. Mir tragen sie jetzt schon seit Jahren einen einzigen Tweet nach, den sie weder selber gesehen noch wirklich verstanden haben. Damit rechtfertigen sie alle an mir begangenen Persönlichkeitsverletzungen. Meinen Tweet haben die Richter sehr einseitig und spitzfindig zu meinem Nachteil interpretiert. Dabei haben sie eine regelrechte Wortklauberei betrieben und alles zu meinem Nachteil ausgelegt. Bei meinen Prozessgegnern tun sie genau das Gegenteil. Bei Fischer haben sie detailliert dargelegt, weshalb die Lüge, ich hätte ihm in aggressivem Ton gedroht, keine rufschädigende Persönlichkeitsverletzung sei. Da ich ihm in der Dritten Email rechtliche Schritte angekündigt habe, könne man dies durchaus als Drohung und als aggressiv bezeichnen usw. Richter, die so argumentieren sind einfach nicht ehrlich und vor allem sind sie unfair.

Fazit: Die Schweizer Rechtssprechung unterdrückt die Meinungsäusserungsfreiheit und fördert die anonyme Feigheit im Internet. Diese Rechtsprechung passt zu einer feigen und hinterhältigen Gesellschaft, der grundlegende Werte wie Ehre, Stolz und Aufrichtigkeit abhanden gekommen sind.

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6 Gedanken zu „Schweizer Bundesgericht legalisiert Cybermobbing“

  1. Herr Müller, es ist nicht richtig, was diese Richter tun. Die entscheiden so, weil sie sie auf dem Kicker haben. Deshalb verweigern die ihnen auch den Pflichtverteidiger im weiteren Strafverfahren, das Gibor gegen sie angestrengt hat. Ich habe auch das gelesen. Warum haben die Sie auf dem Kicker? Einerseits wohl aus politischen Gründen und andererseits weil Sie auf diesem Blog deren Machenschaften offenlegen. Das passt denen natürlich gar nicht. Interessant ist, dass die Presse über Ihre Zivilverfahren berichten, das Strafverfahren und die Sache mit dem Pflichtverteidiger aber verschweigen.

    1. Ja, das haben Sie vollkommen richtig erkannt Herr Z. Dass die nicht fair urteilen, erkennt jeder der eine Ahnung hat, auf Anhieb. So z.B. bei der Verweigerung eines Pflichtverteidiger in einem Strafverfahren obwohl sie mir die unentgeltliche Rechtspflege zuerkennen und nicht von einem Bagatelldelikt ausgehen. Die Begründung, dass es einen Pflichtverteidiger in einem Strafverfahren nicht brauche wenn dieses von einem Staatsanwalt durchgeführt würde, ist absolut unhaltbar und lächerlich.

      Dasselbe gilt in diesem Verfahren. Hier ist auf Anhieb erkennbar, dass es nicht um „Medienberichterstattung“ geht. Fischer hat ja als er im Juni 2012 über die Twittergeschichte schrieb meinen Namen noch nicht erwähnt. Das hat er erst nachher getan um mir zu schaden. Dann haben sie versucht das Verfahren mit hohen Prozesskostenvorschüssen abzuklemmen, bei der Berufung machen sie dasselbe Spiel wieder. Das Obergericht verlangt jetzt einfach nochmals CHF 5’500.00 zahlbar innert 10 Tagen und wenn ich das nicht zahle, gehen sie auf die Berufung nicht ein. Dies obwohl sie wissen, dass mir das Bundesgericht bereits die unentgeltliche Rechtspflege in einem anderen Verfahren zugesprochen hat. Auch ist es nicht legitim, dass die Richter Fischer bei der Hauptverhandlung nahelegten meine Adresse in seinen Publikationen zu löschen, da dies zu seinem Vorteil sei und anschliessend in der Urteilsbegründung meine Anträge mangels „Rechtsschutzinteresse“ abgewiesen haben, weil Fischer sich während der Hauptverhandlung bereit erklärt habe die Adresse zu löschen. Das konnte ich ja nicht wissen als ich die Klage vor langer Zeit eingereicht habe. Denn mir hat er sich ja widersetzt. Das ist einfach keine faire Rechtsprechung. Das ist ihnen offenbar selber bewusst gewesen weil sie dann noch nachdoppelten und dies mit neueren Einträgen auf meinem Blog begründeten obwohl die Gegenpartei gar keine entsprechenden Beweisanträge gestellt hat. Das ist einfach ein abgekartetes Spiel. Diese gewissenlosen und amoralischen Verbrecher auf dem Richterstuhl zocken mich mit ihren bewusst gefällten Fehlurteilen nach Strich und Faden ab. Dabei wissen sie genau was sie tun.

      Ebenfalls richtig erkannt haben Sie, dass die Presse dieses Dreckspiel mitmacht und nur einseitig berichtet und vieles verschweigt. Das hat damit zu tun, dass viele meiner Gegner ja Journalisten sind und es ja die Presse war, der ich dieses Theater zu verdanken habe. Die schützen sich jetzt selbst indem sie mich anschwärzen und diese Unrechtsjustiz decken.

      Die Ironie ist, dass jene, die mir wegen meines Tweets unmoralisches Verhalten vorwerfen mit der Art und Weise wie sie mit mir umgehen zeigen, was für geistige Charakterlumpen und amorlische und gewissenlose Gesellen sie sind. Ich habe jetzt auf die schmerzhafte Tour festgestellt was für eine verlogene Heuchlerbande das ist. Unsere Gesellschaft geht vollends vor die Hunde, wenn diese gewissenlosen Leute weiterhin an schicksalsentscheidenden Machtpositionen amten und walten können wie sie wollen und ihnen keiner auf die Finger schaut.

      Dass man wegen einem Tweet, den kaum einer gesehen hat, einen effektiven Schaden von mehreren hundertausend Franken zuzüglich einem beträchtlichen durch Persönlichkeitsverletzungen verursachten Rufschaden hat, ist wohl auch nur in der Schweiz möglich. Meine Prozessgegner können neben dem Umstand meinen Ruf im Internet auf Dauer schädigen zu dürfen sich nun auch noch ohne grossen Aufwand auf meine Kosten bereichern. Dies dank unserer inkompetenten politischen Gesinnungsjustiz mit ihren rücksichtslosen Charakterlumpen auf dem Richterstuhl. Sie sollen an meinem Geld ersticken!

      Ebenalls auffällig ist, dass Anwälte und Menschenrechtsorganisationen, die gerne im Namen der „Menschenrechte“ Wirtschaftsflüchtlingen helfen, mir kategorisch jegliche Hilfe verweigern. Dies obwohl sie genau wissen, dass die Richter nicht richtig entscheiden. Das mit dem Pflichtverteidiger z.B. ist so etwas von eindeutig aber ich kann nichts machen, denn die Presse vertuscht es und niemand hilft mir. So läuft das für Schweizer in der Schweiz. Ich heisse eben nicht Ali und habe somit keine Unterstützung.

    1. Hallo Otto, du irrst dich. Die letzten vier Jahre waren sogar sehr lehrreich für mich. Ich habe gelernt, dass Recht haben und Recht bekommen in der Schweiz tatsächlich zwei verschiedene Dinge sind und dass wir eine zweifelhafte Rechtssprechung in der Schweiz haben. Auch muss ich mich damit abfinden, dass die bösartige Kritik auf meinem Blog hauptsächlich von anonymen Personen wie dir stammt, die offenbar nicht Manns genug sind ihre wahre Identität preiszugeben.

      Meine Gegner wollen mich zum Schweigen bringen, weil ihnen meine Meinung nicht passt. Da sie argumentativ nicht gegen mich angekommen sind, haben sie mir aus einem Tweet einen Strick gedreht. Dabei mussten sie meine Aussage zerstückeln und uminterpretieren sowie alle Register ziehen und Gesetze biegen, dass es kracht.

      Herbert Fischer hat mich mit 14 Publikationen auf seiner Website gemobbt und diese Richter rechtfertigen das alles mit einem Tweet von mir den ich einmal vor über 4 Jahren geschrieben habe??? Wer da nicht mehr merkt was hier abgeht, dem kann man nicht mehr helfen, denn er muss klinisch tot sein.

      Dasselbe gilt für BGE 1B_219/2016. Dort haben sie mir den Pflichtverteidiger mit der Begründung verweigert, dass ich diesen in einem Strafverfahren nicht benötigen würde, da dieses ja von einem Staatsanwalt durchgeführt würde und er von Gesetzes wegen die belastenden und entlastenden Umstände gleichermassen prüfen müsse. Diese Begründung ist einfach nur noch lächerlich. Denn mit dieser Begründung können sie ja bei allen Strafverfahren den Pflichtverteidiger verweigern und das ist klar gesetzeswidrig und verstösst gegen Artikel 6 der Menschenrechtskonvention. Dass die Medien nicht über BGE 1B_219/2016 berichtet haben ist auch auffällig. Sie fanden den Umstand, dass das Bundesgericht den Pflichtverteidiger in Frage stellt offenbar weniger spannend als die Zivilverfahren zwischen mir, Herbert Fischer und Hans Stutz und das obwohl die beiden Letzteren ja noch nicht einmal zur Cervelat Prominenz gehören. Ich bin ja dank dem Tweet, den ich vor vier Jahren geschrieben habe, der gerade einmal 5 Minuten online war und den kaum einer gesehen hat ja immerhin zur Person der Zeitgeschichte erklärt worden. Das soll mir mal einer nachmachen!

  2. Sie sind wie Spiess-Hegglin. Haben keine Ahnung, wann es genug ist und Sie den Mund halten sollten. Sie sind ausserdem Gefangener von sich selber, sie zwängen sich in eine Opferrolle aus der Sie unreflektiert allen anderen die Schuld zuweisen. Ihr Nazi-Tweet war so dumm, dass man ihn einem normal vernünftigen Menschen nicht zutrauen würde. Sie sind naiv und wundern sich darüber, als wären Sie ein Schulmädchen, das ihrer unreifen Beziehung ein Nacktfoto von sich gesendet hat und sich nun wundert, dass es auf dem Pausenhof die Runde macht.

    Ich selber, stolz darüber bin ich nicht, freue mich ab Ihrem tiefen Fall. Ihre Uneinsicht wird Sie wohl noch in weitere finanzielle Not manöverieren, Ihre Existenz ist zerstört, Frauen werden sich nicht mehr für Sie interessieren weil Sie Ihren Mann nicht mehr stehen können und am Betteltuch hängen.

    Freaks wie Sie will ich genau so untergehen sehen….

    1. Lieber Paul, dein Vorwurf ist unfair. So wie du kann eigentlich nur ein Aussenstehender schreiben, der keinen blassen Schimmer hat. Ich schreibe hier einen einzigen Blogartikel über Herbert Fischer nachdem dieser im Zeitraum von 4 Jahren rund 14 Artikel über mich geschrieben hat und du machst mir Vorwürfe?

      Über meinen Tweet haben sich schon viele geäussert, die nichts zu sagen haben. Herbert Fischer zum Beispiel. Sie äussern meist ihre Vorurteile in Form von Werturteilen und falschen Tatsachenbehauptungen. Dies obwohl sie überhaupt keine Ahnung haben. Und du willst mir den Mund verbieten? Meiner Meinung nach sollen jene ihr Schandmaul halten, die meinen sie müssten Werturteile über Dinge äussern, von denen sie keine Ahnung haben. An der Tweet-Geschichte besonders auffällig ist ja, dass ich als Hauptprotagonist kaum gefragt werde und es offenbar keinen interessiert was ich zu sagen habe. Das zeigt wie faul die Geschichte ist und dass es offenbar nur darum geht mich öffentlich zu verurteilen um ein politisches Exempel zu statuieren. Die Geschichte hat ja schon mit Binswanger so angefangen. Schon sie äusserte sich über meinen Tweet ohne ihn selber gesehen zu haben und ohne es für nötig zu erachten mit mir zu sprechen. Wer da nicht mehr rafft, dass da etwas gewaltig schief gelaufen ist, dem ist nicht mehr zu helfen.

      Zu meinem Tweet, es sind vor allem dumme Menschen, die meinen Tweet als dumm bezeichnen. Sie tun das weil sie meinen Tweet aufgrund ihres beschränkten Intellekts nicht begriffen haben. Sie äussern Werturteile ohne selber gesehen zu haben, was ich wirklich geschrieben habe. Sie glauben einfach alles, was die Zeitungen schreiben, weil ja alle Zeitungen den gleichen Mist geschrieben haben. Darauf, dass wir in der Schweiz einen fertigen Abschreibejournalismus haben, kommen diese Dumpfbacken aufgrund ihrer Einfalt nicht. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass einfältige Menschen Zeitungsartikeln eher ohne Vorbehalte glauben schenken. Intelligentere Menschen verfügen hingegen über einen kritischeren Verstand, der sie die Dinge hinterfragen lässt.

      Der Umstand, dass du meinen Tweet als Nazi-Tweet bezeichnest, ist ein Indiz dafür, dass du von Geschichte und Politik nicht viel verstehst und du keine Ahnung hast was ein Nazi ist. Führende Nazis wie Heinrich Himmler waren dem Islam gegenüber sehr aufgeschlossen. Himmler erkannte im Islam viele Gemeinsamkeiten zu seiner Nazi-Ideologie. Mein Tweet war Ausdruck der Besorgnis gegenüber dem zunehmenden Islamismus in Europa und ist somit sicher kein Nazi-Tweet.

      Zu deiner Aufklärung: Mein Tweet war eine Regierungskritik im Zusammenhang mit dem islamischen Extremismus. Ich fragte, was eigentlich noch alles geschehen muss bis die Penner in der Regierung endlich aufwachen. Mein Tweet lautete: „Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht, diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“ Schwachköpfe haben daraus dann eine NAZI-Räuberpistole gemacht um mich politisch und gesellschaftlich fertig zumachen. Das war ihr Ziel und sie haben es mithilfe der Medien und der Justiz fast erreicht. Dabei weiss jeder, der mich und meinen Blog kennt, dass ich kein Nazi bin und auch nichts mit Nazi-Ideologie zu tun habe. Diesen Blog hier führe ich schon seit 2007 und jeder, der lesen kann, kann hier meine Gedanken nachvollziehen. Aber manche Menschen neigen halt einfach zu Vorurteilen über andere Menschen die sie nicht kennen und stützen diese dann auf die Medienberichterstattung über einen einzigen Tweet, in welchem ein Wort vorkam, dass sie dann zum Elefanten aufblasen können.

      Zu deiner Schadenfreude, mir wurde und wird tatsächlich massiv geschadet. Trotzdem stehe ich noch, trotzdem lasse ich mich nicht zum Schweigen bringen und trotzdem habe ich mich und mein Leben noch nicht aufgegeben. Ich bin zuversichtlich, dass die Menschen irgendwann erkennen, dass das, was mir angetan wurde, nicht gerechtfertigt war. Binswanger hat das übrigens schon recht früh gemerkt und mir in einer Email mitgeteilt. Im Übrigen wird mir die geistige Armut, unter der du leidest, wohl erspart bleiben. Denn ich empfinde im Gegensatz zu dir keine Freude am Elend anderer Menschen.

      Zu Spiess Hegglin, ich weiss nicht was in jener Nacht geschah als sie von einem Kantonsratskollegen vergewaltigt worden sein soll. Deshalb kann ich mich zu ihrem Fall nicht äussern. Im Gegensatz zu dir finde ich nicht, dass sie schweigen soll. Wenn sie das Bedürfnis hat sich auszudrücken, soll sie das tun. Wir haben in der Schweiz schon genug feige Säcke, die durch ihr ausserordentliches Schweigen auffallen. Wer schweigt, der hat nichts zu sagen. Menschen, die etwas Aussergewöhnliches erlebt haben, haben etwas zu sagen. Der Fall Hegglin wäre eine prima Gelegenheit gewesen die Themen Vergewaltigung und ungerechtfertigte Beschuldigung aufzugreifen und öffentlich zu diskutieren. Es ist ja zum Beispiel bekannt, dass nicht hinter jedem Vergewaltigungsvorwurf eine Vergewaltigung steckt. Die Schweizer Medienschaffenden haben aber leider nur eine leidige Schlammschlacht auf tiefstem Niveau zustande gebracht, was nicht für sie spricht.

      So lieber Otto-Paul, und jetzt warte ich auf deinen nächsten Kommentar mit einem anderen Vornamen.

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