Schweizer Soldaten gegen Seeräuber

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Dezember 2008 | 2.844 mal gesehen

Auf Bitte der 33 Schiffe umfassenden Schweizer Hochseeflotte denkt der Bundesrat laut über die Entsendung von Schweizer Elitesoldaten nach, die den notwendigen Schutz für die unter Schweizer Flagge fahrenden Schiffe gewährleisten sollen.

Eine solche Entsendung wirft mehrere Fragen auf:

1. Wer kommt für die Kosten eines solchen Einsatzes auf? Der Steuerzahler oder aber die Reedereien, welche letzlich auch die Gewinne für ihre Transportgeschäfte kassieren?

2. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Darf die Schweizer Armee in internationalen Gewässern für den Schutz von unter Schweizer Flagge fahrenden Schiffen sorgen?

3. Wie und mit welchen Mitteln soll der Schutz gewährleistet werden? Die Schweizer Armee verfügt bekanntlich über keine hochseetauglichen Schiffe. Aktive Seekriegsbeteiligung von Schweizer Soldaten an Bord von Schiffen ausländischer Seestreitkräfte ist nicht akzeptabel. Soldaten eines neutralen Staates haben sich nicht an Seekriegen zu beteiligen. Somit ist zu vermeiden, dass Schweizer Soldaten an Bord von Schiffen sind, die Jagd auf Piraten machen.

Ziel muss der Schutz von Schweizer Schiffen sein. Ich denke, dass es daher Sinn macht Soldaten mit Maschinenkanonen und weiteren schweren Waffen auf den Schiffen zu stationieren. Diese Soldaten sollen das Recht haben im Falle eines Piratenangriffes zur Selbstverteidigung der Frachter das Feuer auf angreifende Kanonen- und Schnellboote zu eröffnen bzw. die Schiffe der Angreifer zu versenken. Aktive Jagd soll hingegen nicht erlaubt sein.

Problematik: Verfügt die Schweiz über genügend Elitesoldaten um auf jedem Schiff der Schweizer Hochseeflotte, welches das Horn von Afrika kreuzt, genügend Soldaten zu stationieren? Dies ist sicherlich auch davon abhängig wieviele der 33 Schiffe gleichzeitig durchs Horn von Afrika geschleust werden müssen. Es sind sicherlich nicht alle auf einmal. Allenfalls könnte man die  Soldaten mit einem Hubschrauber von einem Frachter zum anderen bringen sobald einer  ausserhalb der Gefahrenzone ist.

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