Strafantrag von David Gibor

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Oktober 2015 | 2.978 mal gesehen

Gefundenes Fressen für jene Medienschaffenden, die mich demontieren wollen! Der Medienbekannte Schweizer Rechtsanwalt David Gibor hat offenbar einen Strafantrag wegen Ehrverletzung gegen mich eingereicht. Ich habe keine Ahnung um was es geht.

Nachdem er, scheinbar im Auftrag der türkischen Gemeinschaft Schweiz, bereits einmal gegen mich vorgegangen ist und sich als Rechtsvertreter der Türken zusätzlich noch selber als angeblich Betroffener am selben Verfahren als Kläger beteiligt hat, strengt er jetzt ein weiteres Verfahren gegen mich an. Er will mich offenbar fertig machen und kriminalisieren.

Beweis:

David-Gibor

Ich finde es noch interessant, wie das mit Ehrverletzungen in der Schweiz gehandhabt wird. Mir darf Eduard Ith gemäss St. Galler Staatsanwaltschaft „Dummkopf par excellente“ sagen und kommt damit straffrei davon. Ich habe darüber hier berichtet. Ich habe Gibor nicht beschimpft und es ist mir auch nicht bewusst, inwiefern ich ihn in seiner Ehre verletzt haben soll. Es ist ja schon interessant wie das die Justiz in der Schweiz handhabt. Offensichtlich ist vor dem Gesetz trotz Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung eben doch nicht jeder gleich.

Nachtrag vom 23.10.2015: Habe soeben von der Polizei erfahren, dass der zuständige Staatsanwalt Donat Welti von den Linksgrünen ist. Die Jungen Grünen haben im Juni 2012 in einer Medienmitteilungen behauptet, sie würden David Gibor gegen mich beauftragen.

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5 Gedanken zu „Strafantrag von David Gibor“

  1. Hall Alexander gäbe es eine Möglichkeit diesen Gibor auch anzuklagen wegen Versuch Dich moralisch zu zerstören und Dir das Leben schwer zu machen. Das kann es doch nicht sein in Anbetracht dessen was heute geschieht müsste man Dich belohnen und nicht bestrafen.

  2. Hallo Josef, ich hätte wohl keine Chance gegen David Gibor, er hat die Massenmedien, Staatsanwälte und linke Gesinnungsrichter hinter sich und kann sich im Grunde genommen alles leisten.

    Bei mir stellte die Staatsanwaltschaft St. Gallen hingegen sogar eine Ehrverletzungsklage gegen einen Mann ein, der mich als „Dummkopf par excellente, der jetzt für seine Blödheit bitter bezahlt“ bezeichnete.

    So funktioniert die Justiz in der Schweiz. Ich habe im Grunde genommen kaum Rechte in diesem Land und darf mich ohne Anwalt* vor Gericht gegen die Anwälte der linken Täter wehren. Sowas ist nach Ansicht der Vertreter des Schweizer Rechtsstaats offenbar „fair“.

    (*Einen Anwalt kann ich mir nicht mehr leisten, trotzdem bekomme ich keine unentgeltliche Rechtshilfe. Ich bin eben kein abgewiesener Asylbewerber.)

  3. Felix Müller, ich denke, dass Gibor eine gute Zusammenarbeit mit der Türkischen Gemeinschaft Schweiz hat, da er mit dieser zusammen schon mehrfach gegen Bürgerliche vorgegangen ist. So vertrat David Gibor die Türkische Gemeinschaft Schweiz schon gegen Verantwortliche der SVP-Widen, gegen mich und sehr wahrscheinlich auch noch andere. Die Türkische Gemeinschaft Schweiz scheint sich sehr oft „unmittelbar betroffen“ zu fühlen, wenn SVPler oder SVP-Nahe etwas sagen oder schreiben.

    Im Gegensatz zu den Verantwortlichen der Türkischen Gemeinschaft Schweiz gibt es aber auch Türken, die sich für die Meinungsäusserungsfreiheit einsetzen. So z.B. Doğu Perinçek, der vor kurzem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht erhalten hat. Die Schweizer Gesinnungsjustiz hat gegen die durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Menschenrechte verstossen, als sie Doğu Perinçek wegen Rassismus verurteilt hat. Das Urteil des EGMR ist eindeutig, denn es wurde von beiden Kammern des EGMR bestätigt. Jetzt sollte die politische Schweizer Gesinnungsjustiz über die Bücher, wenn sie dereinst beabsichtigt Menschenrechte zu respektieren.

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