SVP wegen Rassendiskriminierung vor Gericht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. September 2014 | 1.596 mal gesehen

Das Verfahren gegen die SVP wegen Rassendiskriminierung im Zusammenhang mit derem Kosovaren-Inserat wir fortgesetzt. Dies entschied kürzlich das Berner Obergericht. Zuvor hatte die Berner Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits zweimal eingestellt. Anwalt David Gibor, der die Interessen von in der Schweiz lebenden Kosovaren vertritt, erwirkte daraufhin, dass die Verfahren fortgeführt werden müssen.

Bei der ersten Einstellung wollte die Berner Staatsanwaltschaft keinen Verstoss gegen die Antirassismusstrafnorm erkennen. Dies laut dem Berner Obergericht zu Unrecht. Bei der zweiten Einstellungsverfügung argumentierte die Berner Staatsanwaltschaft mit der billigen Ausrede, dass sie keine Täterschaft erkennen könne. Auch diese Ausflucht der Staatsanwaltschaft wurde vom Berner Obergericht nicht anerkannt. Jetzt geht es der SVP-Führung rund um SVP-Generalsekretär Martin Baltisser an den Kragen. SVP-Präsident Toni Brunner dürfte jedoch, wie einst SVP-Nationalrat Alfred Heer in einem ähnlichen Verfahren, in den Genuss der parlamentarischen Immunität kommen und somit vor der Strafverfolgung geschützt bleiben.

Das Verfahren gegen die SVP im Zusammenhang mit dem Kosovaren-Inserat ist auch für andere Verfahren von Interesse. So läuft im Kanton St. Gallen seit über einem Jahr bereits ein Verfahren gegen einen Vermieter, der eine Wohnung nicht an „Schweizer“ vermieten wollte. Die St. Galler Staatsanwaltschaft wollte einem Schweizer Privatkläger daraufhin die Privatklägerschaft verweigern, da dieser als „Schweizer“ nicht unmittelbar vom Inserat des beschuldigten Vermieters betroffen sei. Ich habe darüber berichtet. Nachdem einer der Privatkläger die St. Galler Staatsanwaltschaft unter anderem auf das Verfahren gegen die SVP bezüglich Kosovaren-Inserat aufmerksam gemacht hatte, wurde ihm die Privatklägerschaft erteilt. Im Moment ruht das Verfahren in St. Gallen jedoch und dürfte in einer Schublade der St. Galler Staatsanwaltschaft verschwunden sein. Ich gehe davon aus, dass dies im Schweizer Rechtsstaat die Standardprozedur ist, wenn Ermittlungsbehörden ihren Job nicht machen wollen. Das in der Strafprozessordnung vorgeschriebene Beschleunigungsgebot wird von Schweizer Ermittlungsbehörden meiner Ansicht nach systematisch und wissentlich ignoriert. Es ist jedenfalls eine Tatsache, dass Verfahren in der Schweiz von Seiten der Strafermittlungsbehörden und der Gerichte unbegründet in die Länge gezogen werden. Ein Verfahren gegen einem Mann, dem vorgeworfen wird einen Tweet auf Twitter geschrieben zu haben, dauert schon seit über zwei Jahren an. Man stelle sich das einmal vor.

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