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	<title>DAILYTALK.CH &#187; Abtreibung ist Privatsache</title>
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	<description>Schweizer Politikblog</description>
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		<title>Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache</title>
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		<pubDate>Sun, 31 Jan 2010 18:02:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Votum]]></category>
		<category><![CDATA[Abtreibung ist Privatsache]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 26. Januar 2010 begann die Sammelfrist für die Eidgenössische Volksinitiative &#8216;Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache &#8211; Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung&#8217;. Laut Initiative soll der Bundesverfassungsartikel 117 (Kranken- und Unfallversicherung) durch einen 3. Absatz ergänzt werden. Dieser Absatz lautet wie folgt: 3) Unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 26. Januar 2010 begann die Sammelfrist für die Eidgenössische Volksinitiative<strong> &#8216;Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache &#8211; Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung&#8217;.</strong></p>
<p>Laut Initiative soll der Bundesverfassungsartikel 117 (Kranken- und Unfallversicherung) durch einen 3. Absatz ergänzt werden. Dieser Absatz lautet wie folgt:</p>
<blockquote><p><strong>3) Unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter sind Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im Obligatorium nicht eingeschlossen.</strong> </p></blockquote>
<p>Von welchen Ausnahmen hier die Rede ist, wird offen gelassen. In Betracht kommen Vergewaltigungsopfer bzw. Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen kein Kind bekommen sollten. Aber das ist Spekulation. Schade, dass die Initianten hier nicht Farbe bekannt haben.</p>
<p>Die Initiative sieht auch noch eine Übergangsbestimmung vor. Zu diesem Zweck wird der BV Artikel 197 durch Ziff. 8 ergänzt. Der Wortlaut dieser Übergangsbestimmung lautet:</p>
<blockquote><p>8. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 (Kranken- und Unfallversicherung)</p>
<p>Nach Ablauf einer Übergangsfrist von neun Monaten nach der Annahme durch Volk und Stände wird bis zum Inkrafttreten der geänderten Bundesgesetzgebung jede Bestimmung, welche den Schwangerschaftsabbruch oder die Mehrlingsreduktion obligatorisch versichert, durch die Regelung von Artikel 117 Absatz 3 der Bundesverfassung ersetzt.Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache.</p></blockquote>
<p><span id="more-4753"></span></p>
<p>Die Initianten (aus CVP, EVP, EDU, FDP und SVP) stammen aus dem Umfeld von religiösen Abtreibungsgegnern. Aus diesem  Grund dürfte ihre Motivation vorallem im ethischen Bereich zu suchen sein. Es gibt jedoch auch andere Gründe, die für diese Initiative sprechen. Bei einem Ja zur Initiative würde der obligatorischen Krankenversicherung weniger Kosten entstehen. Da Abtreibungen von privater Seite finanziert werden müssten.</p>
<p>Gegen die Initiative spricht, dass diese Verfassungsänderung vorallem ärmere Leute hart treffen würde. Daher denke ich, dass vorallem die Linken gegen die Initiative sind. Ebenfalls problematisch ist, dass die &#8220;seltenen Ausnahmen&#8221; von denen im neuen Absatz die Rede ist nicht klar benannt werden. Offenbar wird diese Entscheidung dem Gesetzgeber überlassen. Das betrachte ich als problematisch. </p>
<p><strong>Grundsätzliches zu Abtreibungen:</strong> Abtreibungen sind aus meiner Sicht immer ein problematischer Eingriff. Zudem sind ethische Bedenken gerechtfertigt. Im Internet finden sich z.T. grauenhafte Abbildungen, die zerstückelte Babyleichen zeigen. Aus diesem Grund halte ich eine Fristenregelung, die vorsieht bis zu welcher Schwangerschaftswoche ein Abbruch erlaubt ist für richtig. Gemäss StGB Art. 119 Abs. 2 ist ein Schwangerschaftsabbruch straflos, wenn er innerhalb von 12 Wochen seit Beginn der letzten Periode auf verlangen der Schwangeren vorgenommen wird.</p>
<p>Webseite der <a target="_blank" href="http://www.privatsache.ch" >Initianten</a></p>
<p><strong>Votum:</strong> Ich unterstütze die Initiative. Denn ich sehe nicht ein, weshalb die obligatorische Krankenversicherung für Schwangerschaftsabbrüche aufkommen soll. Bedenklich halte ich allerdings, dass die Ausnahmen im Artikel nicht klar benannt sind. Ich hätte es begrüsst wenn man klar bestimmt hätte, dass Ausnahmen für Vergewaltigungsopfer oder Frauen mit trifftigen gesundheitlichen Gründen vorgesehen sind. </p>
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