Abstimmungsempfehlung für den 9 Februar 2014

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. Januar 2014 | 2.084 mal gesehen

Meine Abstimmungsempfehlung für den 9. Februar 2014:

Ich hoffe, dass möglichst Leute JA für die Initiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache stimmen. Es kommt auf jede Stimme an! Die obligatorische Krankenversicherung sollte in erster Linie für Kranke da sein und nicht für Gesunde. Rund ein Drittel aller Versicherten nehmen eine Prämienverbilligung in Anspruch! Die Krankenkassen haben im Jahr 2012 rund 600’000 Betreibungen wegen nicht bezahlter Krankenkassenprämien durchgeführt. Immer mehr Versicherte können sich im Krankheitsfall den Gang zum Arzt nicht mehr leisten, weil sie die Jahresfranchise aufs gesetzliche Maximum von 2’500 Franken erhöht haben. Dies um die jährlich steigenden Krankenkassenprämien noch bezahlen zu können. Das ist einfach nicht in Ordnung. Es ist ein Wahnsinn, wenn der Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung trotz explodierender Gesundheitskosten Angebote für Gesunde enthält.

Die Masseneinwanderungsinitiative ist meiner Meinung nach ein Unsinn, der unserer Wirtschaft schadet. Integrationsfähige Einwanderer können auch eine Chance sein und mithelfen neue Märkte zu erschliessen. Die FABI-Vorlage halte ich für eine Mogelpackung. Ich stimme daher wie folgt ab:

Abstimmung09022014

Es wird eng werden für die Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“. Bislang hat das Volk soweit ich mich erinnern kann leider stets für den Ausbau des Leistungskatalogs der Grundversicherung gestimmt. Es hat damit für die jährlichen Prämienerhöhungen die Verantwortung übernommen. Doch die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. Dezember 2013 | 5.022 mal gesehen

Warum ich die Initiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache unterstütze:

Immer mehr Menschen können sich die hohen Krankenkassenprämien nicht mehr leisten. Im Jahr 2012 mussten 2,3 Millionen Versicherungsnehmer eine Prämienverbilligung in Anspruch nehmen. Das ist fast jeder Dritte Versicherte! Im gleichen Jahr haben die Krankenkassen rund 600’000 Betreibungen wegen nicht bezahlter Krankenkassenprämien durchgeführt! Viele Versicherte erhöhen die Jahresfranchise aufs Maximum von 2’500 um dem Anstieg der Krankenkassenprämien entgegenzuwirken. Einige von Ihnen können sich dann im Krankheitsfall den Arztbesuch nicht mehr leisten. Dennoch wollen linke Feministinnen, dass die Krankenkassen gesunden Frauen eine Abtreibung zahlt. Dies zulasten der Kranken. Dass kann es nicht sein, denn Schwangerschaft ist keine Krankheit! Jede Leistung, die nichts mit Krankheit zu tun hat, verteuert die Krankenkassenprämien unnötig.

Abtreibungsfinanzierung
Unser Staat ist nicht Herodes! Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache!

Die obligatorische Krankenversicherung soll verhindern, dass im Ernstfall jemand aufgrund einer Erkrankung stirbt, weil er sich die Behandlungskosten nicht leisten kann. Sie ist aber nicht dazu da um Gesunden eine Behandlung zu finanzieren. Denn die Finanzierung von Leistungen für Gesunde führt logischerweise zu höheren Krankenkassenprämien. Es ist ein Hohn, wenn die Krankenkassen gesunden Frauen eine Abtreibung oder eine Mehrlingsreduktion finanzieren, während echte Kranke sich den Gang zum Arzt nicht mehr leisten können.

Die Initiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache will, dass Abtreibungen und Mehrlingsreduktionen nur noch bei seltenen Ausnahmen von Seiten der Mutter von der obligatorischen Krankenversicherung finanziert werden. Eine Mehrlingsreduktion ist das Abtöten eines oder mehrerer Föten im Mutterleib. Die Initianten lassen offen was das für Ausnahmen sein sollen. Es versteht sich jedoch aufgrund der Natur der Sache von selbst, dass damit eigentlich nur die Finanzierung einer Abtreibung aus gesundheitlichen Gründen in Frage kommt.

Bitte stimmen Sie am 9. Februar 2014 für die Initiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache.

Was gehört in die obligatorische Krankenversicherung?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Dezember 2013 | 1.831 mal gesehen

Welche Leistungen gehören von einer obligatorischen Krankenversicherung abgedeckt? Diese Frage wird zurzeit bei der Auseinandersetzung über die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» intensiv diskutiert. Die Frage ist angesichts jährlich steigender Krankenkassenprämien gerechtfertigt.

Im Jahr 2012 haben laut Bundesamt für Gesundheit von rund 8 Millionen Versicherten rund 2.3 Millionen eine Prämienverbilligung in Anspruch genommen. Das ist fast jeder fast jeder dritte Versicherte! Immer mehr Versicherte erhöhen zudem aufgrund der hohen Krankenkassenprämien ihre Jahresfranchise, also den Selbstbehalt. Die maximal mögliche Jahresfranchise liegt zurzeit bei 2’500 Franken. Ein Versicherungsnehmer, der krank wird und Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nimmt, muss bis zum Erreichen der Jahresfranchise alles selber bezahlen. Bei den Kosten, die darüber sind hat er noch 10% zu tragen. Darüber hinaus muss er weiterhin seine hohen Krankenkassenprämien zahlen. Das führt dazu, dass offenbar immer mehr Erkrankte sich den Gang zum Arzt nicht mehr leisten können. Im Jahr 2012 haben die Krankenkassen rund 600’000 Betreibungen wegen nichtbezahlter Krankenkassenprämien eingeleitet!

Angesichts dieser erschreckenden Tatsachen ist es legitim darüber zu befinden ob Abtreibungen weiter von der Krankenkasse bezahlt werden sollen. Es ist ein Hohn, dass die Krankenkassen gesunden Frauen eine Abtreibung finanzieren während sich Kranke den Gang zum Arzt nicht mehr leisten können!

Die Prämien für die obligatorische Krankenkassen müssen günstiger werden. Eine obligatorische Krankenversicherung soll verhindern, dass jemand wegen einer Krankheit stirbt, weil er sich die Behandlung nicht leisten kann. Also gehört die Behandlung lebensbedrohender Krankheiten natürlich in den Grundversicherungskatalog.

Leistungen, die hingegen lediglich „nice to have“ sind, aber nicht der Verhinderung lebensbedrohender Krankheiten dienen, haben in einer obligatorischen Krankenversicherung hingegen nichts zu suchen. Dazu gehören auch Leistungen, die mit einer Krankheit nichts zu tun haben. Ich denke da z.B. an die Kosten für die Entbindung einer schwangeren Frau. Diese Leistungen gehören durch Zusatzversicherungen abgedeckt. Wer diese Leistungen will, der soll eine Zusatzversicherung abschliessen und dafür extra zahlen. Gleichzeitig sollte die minimale Franchise auf 1000 Franken erhöht werden um die Eigenverantwortung der Versicherten zu erhöhen.

Ebenfalls denkbar sind Risikoprofile, wie das bei der obligatorischen Haftpflichtversicherung bereits der Fall ist. Da Raucher und Fettleibige statistisch gesehen eher zu Krankheiten neigen, sollten sie auch entsprechend höhere Krankenkassenprämien zahlen müssen. Wer einen gesunden Lebenswandel führt, sollte hingegen dafür mit günstigeren Prämien belohnt werden.

Mit diesen Massnahmen könnte nach meiner Einschätzung der weitere Anstieg der Krankenkassenprämien vermieden werden. Ich unterstütze die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» weil Schwangerschaft keine Krankheit ist und die Leistungen der obligatorischen Versicherung Kranken vorbehalten sein sollten. Wer abtreiben will, der soll für die 600 Franken für die Abtreibung selber aufkommen. Viele Kranke haben eine höhere Jahresfranchise!

Blick berichtet über Dailytalk!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. Mai 2012 | 3.771 mal gesehen

Dank eines Twitter Chats mit Claudine Esseiva über Abtreibungsfinanzierung wurde mir die Ehre zuteil im Blick zu erscheinen. Dabei titelte der Blick sogar mit einem Zitat von mir.

Sogar meine Tweets waren im Blick zu sehen:

Leider unterschlug Blick-Online dabei aber meine Meinung. Dafür durfte Esseiva sagen, was sie über ausgewählte Kommentare von mir hielt. Bildbearbeitung scheint auch noch im Spiel gewesen zu sein. Man vergleiche das vorangehende Bild mit dem nachfolgenden Bild.

Dabei hätte Blick-Online meine Meinung ohne weiteres seiner Leserschaft zugänglich machen können. Ein Link zu meinen Blogartikeln über das Thema Abtreibungsfinanzierung hätte gereicht.

Link 1, Link 2, Link3

Aber offenbar ging es den Blick Journalisten nicht darum meine Meinung darzulegen. Es ging vielmehr darum die Meinung von Esseiva zu verbreiten. Damit unterstreicht der Blick seine einseitige Berichterstattung.

Abtreibungsfinanzierung

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. Mai 2012 | 4.953 mal gesehen

Der linke Bundesrat Berset und seine Kollegen sprechen sich gegen die Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ aus.  Wie diverse Zeitungen betonen, will der Bundesrat an der Fristenregelung festhalten. Ich habe kein Problem mit der Fristenregelung, finde aber das die Finanzierung einer Abtreibung genauso Privatsache ist, wie die Zeugung eines Kindes. Es kann nicht sein, dass die Krankenkassenprämien jedes Jahr steigen, damit die Versicherungen für die Folgen des Privatvergnügens unverantwortlicher Leute aufkommen können. Wer zu blöd ist um zu verhüten, der soll blechen.

Meiner Meinung nach sollte die Krankenkasse nur dann für die Abtreibung aufkommen, wenn eine Abtreibung aus gesundheitlichen Gründen notwendig oder sinnvoll ist oder die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist.

Wer ein Kind zeugen kann, der soll auch für die Folgekosten der Zeugung aufkommen! Wer nicht schwanger werden will bzw. nicht schwängern möchte, der hat heutzutage mehrere Möglichkeiten um zu verhüten. Es geht um Eigenverantwortung. Eine Grundversicherung soll Härtefälle verhindern und nicht Luxusprobleme finanzieren. Wer Schwangerschaftsabbruch oder Mehrlingsreduktion versichert haben möchte, der soll dies via Zusatzversicherung regeln.

Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. Juli 2011 | 5.311 mal gesehen

Am 4. Juli 2011 wurde die Volksinitiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache bei der Bundeskanzlei eingereicht. Laut Initiative sollen Abtreibungen künftig nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden. Der Initiativtext lautet wie folgt:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 117 Abs. 3 (neu)

3 Unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter sind Schwanger-schaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im Obligatorium nicht eingeschlossen.

II.

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Art. 197 Ziff.8 (neu) 2

8. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 (Kranken- und Unfallversicherung)

Nach Ablauf einer Übergangsfrist von neun Monaten nach der Annahme durch Volk und Stände wird bis zum Inkrafttreten der geänderten Bundesgesetzgebung jede Bestimmung, welche den Schwangerschaftsabbruch oder die Mehrlingsreduktion obligatorisch versichert, durch die Regelung von Artikel 117 Absatz 3 der Bundesverfassung ersetzt.

Ich unterstütze die Initiative, denn bin ich klar der Meinung, dass eine Abtreibung im Sinne der EIGENVERANTWORTUNG von den betreffenden Paaren selber zu finanzieren ist. Schliesslich ist Schwangerschaft keine Krankheit. Somit sehe ich nicht ein weshalb die Krankenkassen dafür zahlen sollen. Eine Ausnahme bei Härtefällen wie Vergewaltigung und gesundheitliche Probleme ist hingegen sinnvoll. Die Initiative sieht die Möglichkeit einer solchen Ausnahmeregelung vor. So wird ein Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter ausdrücklich im Initiativtext festgehalten.

Wissenswerte Fakten

  • Im Jahr 2010 gab es in der Schweiz 11’092 Schwangerschaftsabbrüche. (Quelle)
  • Die Kosten für eine Abreibung betragen in der Schweiz zwischen 600 und 3000 Franken. Bei späteren Schwangerschaftsabbrüchen können diese noch höher sein. (Quelle)

Ich denke, dass man erwachsenen Menschen zumuten kann sich vor dem Geschlechtsverkehr über mögliche Konsequenzen im Klaren zu sein. Im schlimmsten Fall müssen jene, die sich nach einem Zeugungsakt für eine Abtreibung entscheiden zwischen CHF 600-3000 zahlen. Ich denke, dass dies für Paare zumutbar ist. Das Gesundheitswesen krankt an zu hohen Kosten, da ist mehr Eigenverantwortung von allen gefragt. Dort wo man mit moderaten Belastungen für die einzelnen Betroffenen sparen kann, sollte man dies tun. Ausserdem macht es aus ethischen Überlegungen durchaus Sinn, wenn die einzelnen Betroffenen eine Abtreibung selber finanzieren müssen. Wer ein Kind zeugt, soll selber für eine Abtreibung aufkommen.