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	<title>Daily Talk &#187; Abzockerei</title>
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	<description>...über Politik und die Welt</description>
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		<title>Minders Abzocker-Initiative ist dumm</title>
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		<pubDate>Sun, 07 Feb 2010 02:49:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Müller</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Thomas Minder, Chef des Mundwasserherstellers Trybol, sollte sich wieder auf die Bekämpfung von schlechtem Mundgeruch konzentrieren. Seine Initiative gegen &#8220;die Abzockerei&#8221; taugt nichts. Ein Ja zur Initiative von Minder würde den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen und Schweizer Unternehmen benachteiligen. Abzockerei in den Teppichetagen kann die Initiative jedoch nicht verhindern. Dieser Beitrag erklärt weshalb. Bei einem Ja [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Thomas Minder, Chef des Mundwasserherstellers Trybol, sollte sich wieder auf die Bekämpfung von schlechtem Mundgeruch konzentrieren. Seine Initiative gegen &#8220;die Abzockerei&#8221; taugt nichts. Ein Ja zur Initiative von Minder würde den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen und Schweizer Unternehmen benachteiligen. Abzockerei in den Teppichetagen kann die Initiative jedoch nicht verhindern. Dieser Beitrag erklärt weshalb.</strong></p>
<p>Bei einem Ja zur Abzocker-Initiative würde die Bundesverfassung wie folgt geändert werden:<span id="more-4843"></span></p>
<blockquote><p>
<strong>Art. 95 Privatwirtschaftliche Tätigkeit</strong> wird durch einen 3. Absatz ergänzt. Dieser lautet:</p>
<p>Zum Schutz der Volkswirtschaft, des Privateigentums und der Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung regelt das Gesetz die im In- oder Ausland kotierten <strong>Schweizer Aktiengesellschaften</strong> nach folgenden Grundsätzen:</p>
<p>Die Generalversammlung stimmt jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen (Geld und Wert der Sachleistungen) des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates ab. Sie wählt jährlich die Verwaltungsratspräsidentin oder den Verwaltungsratspräsidenten und einzeln die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vergütungsausschusses sowie die unabhängige Stimmrechtsvertreterin oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben. Die Aktionärinnen und Aktionäre können elektronisch fernabstimmen; die Organ- und Depotstimmrechtsvertretung ist untersagt.</p>
<p>Die Organmitglieder erhalten keine Abgangs- oder andere Entschädigung, keine Vergütung im Voraus, keine Prämie für Firmenkäufe und -verkäufe und keinen zusätzlichen Berater- oder Arbeitsvertrag von einer anderen Gesellschaft der Gruppe. Die Führung der Gesellschaft kann nicht an eine juristische Person delegiert werden.</p>
<p>Die Statuten regeln die Höhe der Kredite, Darlehen und Renten an die Organmitglieder, deren Erfolgs- und Beteiligungspläne und deren Anzahl Mandate ausserhalb des Konzerns sowie die Dauer der Arbeitsverträge der Geschäftsleitungsmitglieder.</p>
<p>Widerhandlung gegen die Bestimmungen nach den Buchstaben a-c wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen bestraft.
</p></blockquote>
<p><strong>Benachteiligung von Schweizer Aktiengesellschaften</strong><br />
Die Wirtschaft ist global. Viele Schweizer Unternehmen müssen sich auf internationalen Märkten behaupten. Ein staatlicher Eingriff in die Tätigkeit von Schweizer Unternehmen würde diese im internationalen Wettbewerb benachteiligen. Es ist Unfug, einem privaten Unternehmen vorzuschreiben, dass es die Vergütung der Unternehmensspitze von einer Generalversammlung absegnen lassen muss. Dieser Unfug kann sich je nach Wirtschaftslage nachteilig auf die Unternehmung auswirken. Ein international ausgerichtetes Unternehmen muss die Freiheit haben Verträge bezüglich Vergütung etc. entsprechend internationalen Standards abschliessen zu können. Die Minderinitiative würde das verunmöglichen.<br />
<strong><br />
Die Initiative gefährdet den Wirtschaftsstandort Schweiz</strong><br />
In einer globalen Welt nimmt der Standortwettbewerb zu. Aufgrund der einschneidenden Restriktionen, welche die Initiative von Thomas Minder vorsieht, könnten sich international ausgerichtete Unternehmen dazu veranlasst sehen ihren  Hauptsitz ins benachbarte Ausland z.B. nach Liechtenstein oder Luxembourg zu verlagern bzw. unter das Dach einer ausländischen Aktiengesellschaft zu stellen. Sie könnten so diese Restriktionen umgehen. Durch einen solchen Wegzug würde die Schweiz Arbeitsplätze und Steuergeldeinnahmen verlieren.</p>
<p>Die Initiative gefährdet die liberale Wirtschaftsordnung der Schweiz und ist unnötig. Der Staat hat Rahmenbedingungen zum Schutz des Wirtschaftsstandorts zu erlassen. Es ist jedoch nicht seine Aufgabe privaten Unternehmen Vorschriften in Sachen Entlöhnung und Vergütung zu machen. Der Markt entscheidet. Unternehmen, die schlecht wirtschaften gehen unter sofern sie nicht wie die UBS und die CS Systemrelevant und damit &#8220;too big to fail&#8221; sind. </p>
<p>Unternehmen, die &#8220;too big to fail&#8221; sind, sind ein Problem. Dieses Problem wird jedoch von der Minderinitiative nicht gelöst.</p>


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