13. April 2010, 21:41
An alle, die meinen, dass eine Klage gegen die UBS-Verwaltungsräte etwas bringen würde. Erinnert ihr euch noch an den Swissair-Prozess? Der hat ausser enormen Kosten für die Steuerzahler nichts gebracht. Die Verantwortlichen des Swissair-Debakels wurden im Sommer 2007 freigesprochen und bekamen Entschädigungen von insgesamt drei Millionen Schweizerfranken.
Gemäss Dominique Biedermann von der Ethos-Stiftung würde eine Klage gegen die UBS-Verwaltungsräte Millionen kosten. Deshalb hat er am 4. April 2010 in der NZZ am Sonntag deutlich gemacht, dass er keine Klage einreichen wird. Trotzdem setzt er sich dafür ein, dass an der morgigen Generalversammlung der UBS-Aktionäre dem Verwaltungsrat die Decharge verweigert wird. Doch was soll das bringen? Will man, dass die UBS noch mehr Geld für unnötige Verfahren verschwendet?
Die Aktionäre sollten morgen die Entscheide treffen, welche für die Zukunft der UBS und den Kurs der UBS-Aktie am besten sind. Jetzt ist es an der Zeit nach vorne zu schauen und sich z.B. über das neue Vergütungssystem der UBS zu kümmern.
12. April 2010, 18:52
Übermorgen tagt die Generalversammlung der UBS. Dabei wird über die Dechargenerteilung der Verwaltungsräte der Jahre 2007, 2008 und 2009 abgestimmt. Mehrere Aktionäre darunter Ethos-Chef Dominique Biedermann haben bereits angekündigt, dass sie dem Verwaltungsrat und den ehemaligen Verwaltungsräten der Jahre 2007-2009 die Decharge verweigern werden.
Nüchtern betrachtet ist es jedoch dumm, wenn man den UBS-Verwaltungsräten die Decharge verweigert. Eine Dechargenverweigerung nützt nämlich nur etwas, wenn man den Verwaltungsräten eine strafbare Handlung oder wenigstens eine schadenersatzpflichtige Handlung nachweisen kann. Nach Ansicht von Experten dürfte dies bei den UBS-Verwaltungsräten jedoch schwer nachweisbar sein. Folglich nützten solche politisch motivierte Aktionen nichts. Sie schaden allerdings womöglich dem Kurs der UBS-Aktie und damit den Aktionären.
Da sinkende Aktienkurse und hohe Prozesskosten für jahrelange Prozesse und Verfahren nicht im Sinne der UBS-Aktionäre sein können, sollten die Aktionäre möglichst schnell einen Schlussstrich zu dieser Affäre ziehen und nach vorne schauen.
11. April 2010, 11:27
Am kommenden Mittwoch entscheidet die Generalversammlung der UBS über die Dechargen-Erteilung des Verwaltungsrats für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009. Es wird also auch über die Entlastung der ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten Ospel und Kurer entschieden. Normalerweise erfolgt die Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsrats jährlich, über die Entlastung für 2007 und 2008 wurde aber noch nicht entschieden.
Einige Aktionäre rund um den Ethos-Chef Biedermann haben angekündigt, dass sie dem Verwaltungsrat die Entlastung verweigern. Am vergangenen Sonntag hat Biedermann in der NZZ am Sonntag jedoch durchblicken lassen, dass er als Aktionär keine Klage gegen den Verwaltungsrat der UBS einreichen wird. Diese Aussage erstaunt. Könnte es sein, dass Biedermann nicht an einen Erfolg einer solchen Klage glaubt und daher den Weg über die Generalversammlung bevorzugt? Die Begründung von Biedermann hat mich jedenfalls nicht überzeugt. Er gab an nicht zu klagen weil dies Millionen kosten würde und sich das seine Ethos-Stiftung nicht leisten könne. Wenn er sicher wäre, vor Gericht Recht zu bekommen, bräuchte er sich aber über die Millionen für die Klage nicht zu sorgen.
Information: Verwaltungsräte sind auch Aktionäre, sie müssen aber wenn um die Entlastung ihrer Person entschieden wird in den Ausstand treten. Sie dürfen aber wieder abstimmen wenn es um die Entlastung ihrer Verwaltungsratskollegen geht. Wenn die Generalversammlung die Decharge erteilt, also den Verwaltungsrat entlastet, können Aktionäre, die damit nicht einverstanden sind binnen 6 Monaten nach dem Entlastungsbeschluss ihre Ansprüche geltend machen. Das heisst sie können Klage einreichen.
Tipp: Die UBS-Aktionäre sollten sich an der kommenden Generalversammlung gut überlegen ob es Sinn macht weitere Millionen für mögliche Klagen aufzuwenden. Das sollte insbesondere von den Erfolgschancen bei möglichen Gerichtsverhandlungen abhängig gemacht werden. Weitere langwierige Gerichtsverfahren könnten sich zudem negativ auf den Aktienkurs auswirken. Ob dies im Sinne der Aktionäre ist, ist zu bezweifeln.
10. April 2010, 14:28
Das Depotstimmrecht erweitert den Handlungsspielraum von Aktionären. Aktionäre, die nicht an einer Generalversammlung teilnehmen können, dürfen die Stimmrechte ihrer Aktien an einen Depotvertreter übertragen. Sie können dem Depotvertreter ausserdem Weisungen zur Wahrung ihrer Interessen erteilen. Als Depotvertreter gelten dem Bankengesetz unterstellte Institute und gewerbsmässige Vermögensverwalter. Das Depotstimmrecht ist also eine gute Sache und sollte daher nicht abgeschafft werden.
Gesetzlich geregelt ist das Depotstimmrecht im Obligationenrecht Artikel 689d. Dieser Artikel regelt auch was zu tun ist, wenn keine Weisungen des Aktionärs vorliegen. Continue reading ‘Aktionäre profitieren vom Depotstimmrecht’ »