Saudi-Arabien lässt 75 jährige Frau auspeitschen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. Dezember 2009 | 11.730 mal gesehen

auspeitschen in Saudi-arabienKhamisa Mohammed Sawadi, eine 75 jährige syrische Staatsbürgerin wurde von einem Gericht in Saudi-Arabien zu 40 Peitschenhieben und vier Monaten Haft verurteilt. Ihr wurde unsittliches Verhalten zur Last gelegt weil sie in Begleitung von zwei Männern, zu denen keine enge verwandtschaftliche Beziehung bestand, angetroffen wurde. Eingelegte Rechtsmittel wurden vom zuständigen Gericht in Riad abgewiesen. Auch der Einspruch beim obersten Gerichtshof blieb erfolglos.

Der Innenminister von Saudi-Arabien hat inzwischen die Anweisung erteilt das Urteil zu vollstrecken. Saudi-Arabien müsste sich als Mitglied der UNO an die allgemeine Menschenrechtserklärung von 1948 halten, tut es aber nicht. In Saudi-Arabien steht die islamische Rechtssprechung, die Scharia, über den allgemeinen Menschenrechten der UNO. Einige islamische Länder haben im Jahr 1990 eine eigene Menschenrechtserklärung formuliert, die Kairoer Menschenrechtserklärung. Diese stellt die Scharia über die Menschenrechte und sieht eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau vor. Viele Verurteilte teilen das Schicksal von Frau Sawadi. Mit dem Verhängen der Prügelstrafe verstösst Saudi-Arabien gegen das Folterverbot. Artikel 5 der allgemeinen Menschenrechtserklärung lautet:

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

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Religionsfreiheit in islamischen Ländern

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. Dezember 2009 | 8.370 mal gesehen

Die meisten islamischen Staaten haben die „allgemeine Menschenrechtserklärung“ der Vereinten Nationen unterzeichnet. Diese Erklärung beinhaltet unter anderem ein „Verbot der Diskriminierung“ (Art. 2) und die „Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ (Art. 18). Die wenigsten islamischen Länder halten sich allerdings daran.

Zum Beispiel:
Artikel 2 sieht ein Verbot der Diskriminierung vor. Dennoch werden in den meisten islamischen Ländern Angehörige anderer Religionen benachteiligt und diskriminiert.

Islamische Länder, die Angehörige anderer Religionen diskriminieren:
Ägypten, Afghanistan, Algerien, Aserbaidschan, Bahrein, Brunei, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Katar, Libyen, Mauretanien, Oman, Palästina, Pakistan, Saudiarabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Vereinigte arabische Emirate usw. Quelle: Weltverfolgungsindex

Artikel 18 sieht vor, dass jeder Mensch das Recht hat seine Religion zu wechseln. Trotzdem werden in vielen islamischen Staaten Ex-Muslime, welche die Religion gewechselt haben, hart bestraft. In einigen Ländern steht auf Apostasie (Abfall vom Islam) sogar die Todesstrafe. Genauer Wortlaut des Artikels 18, der allgemeinen Menschenrechtserklärung: Religionsfreiheit in islamischen Ländern weiterlesen