Saudiarabien lässt 75 jährige Frau auspeitschen
Khamisa Mohammed Sawadi, eine 75 jährige syrische Staatsbürgerin wurde von einem Gericht in Saudiarabien zu 40 Peitschenhieben und vier Monaten Haft verurteilt. Ihr wurde unsittliches Verhalten zur Last gelegt weil sie in Begleitung von zwei Männern, zu denen keine enge verwandtschaftliche Beziehung bestand, angetroffen wurde. Eingelegte Rechtsmittel wurden vom zuständigen Gericht in Riad abgewiesen. Auch der Einspruch beim obersten Gerichtshof blieb erfolglos.
Der Innenminister von Saudiarabien hat inzwischen die Anweisung erteilt das Urteil zu vollstrecken. Saudiarabien müsste sich als Mitglied der UNO an die allgemeine Menschenrechtserklärung von 1948 halten, tut es aber nicht. In Saudiarabien steht die grausame islamische Rechtssprechung, die Scharia, über den allgemeinen Menschenrechten der UNO. Einige islamische Länder haben im Jahr 1990 eine eigene Menschenrechtserklärung formuliert, die Kairoer Menschenrechtserklärung. Diese stellt die Scharia über die Menschenrechte und sieht eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau vor. Viele Verurteilte teilen das Schicksal von Frau Sawadi. Mit dem Verhängen der Prügelstrafe verstösst Saudiarabien gegen das Folterverbot. Artikel 5 der allgemeinen Menschenrechtserklärung lautet:
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
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