Verzicht auf die allgemeine Volksinitiative?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. September 2009 | 3.573 mal gesehen

DemokratieVorgeschichte: Am 9. Februar 2003 hatte das Volk mit 70.3% Ja-Stimmen (die Stimmbeteiligung lag damals bei 28%) die allgemeine Volksinitiative gutgeheissen.

Mit der allgemeinen Volksinitiative wollte man es dem Stimmvolk ermöglichen mittels einer Anregung oder eines ausgearbeiteten Entwurfs Gesetze einzuführen, abzuändern oder aufzuheben. Es ging dabei also um die Erweiterung des bis damals gültigen Initiativrechts, welches Volksinitiativen nur für Verfassungsänderungen vorsah.

Problematik: Bundesrat und Bundesversammlung (National- und Ständerrat) tun sich bei der Umsetzung der im Jahr 2003 vom Volk mit 70.3% Ja-Stimmen angenommen Vorlage schwer. Nun wollen sie diese ersatzlos und ohne Gegenvorschlag aus der Verfassung streichen und damit das Initiativrecht wieder auf Verfassungsänderungen beschränken. Verzicht auf die allgemeine Volksinitiative? weiterlesen