Wie Staatsanwälte mit dem Antirassismusgesetz umgehen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. November 2014 | 2.196 mal gesehen

Verfahren im Kanton Zürich

Nachdem mir im Juni 2012 eine von politischen Gegnern instrumentalisierte Journalistin des Tagesanzeigers einen möglichen Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm nahelegte, konnte es der Zürcher Staatsanwaltschaft nicht schnell genug gehen. Ohne Beweise in der Hand zu haben, schickte mir die Zürcher Staatsanwaltschaft morgens um 6.00 Uhr ein Polizeikommando ins Haus. Ich wurde regelrecht aus dem Bett geholt und verhaftet. Dabei wurde meine Wohnung von mehreren Polizeibeamten auf den Kopf gestellt und ich musste ihnen sämtliche Computer und Mobiltelefone aushändigen. Nicht einmal auf die Toilette konnte ich ohne Begleitung eines Polizisten. Dies weil sich die Zürcher Staatsanwaltschaft erhoffte auf diese Art und Weise Belastungsmaterial zu finden. Wahrscheinlich hoffte sie auch, mich so unter Druck zu setzen um mir im anschliessenden Verhör unter Schockzustand Aussagen zu entlocken, die sie gegen mich verwenden kann. Deshalb drängte der Staatsanwalt auch auf eine Aussage von mir, ehe ich einen Verteidiger auftreiben konnte. Trotz dieser perfiden Methoden hat die Staatsanwaltschaft kein Belastungsmaterial gefunden. Darum versucht sie das, was ich ohne Anwalt ausgesagt hatte, gegen mich zu verwenden. Entlastende Aussagen tut sie hingegen als Ausflüchte ab. Wahrscheinlich versucht sie so, ihr Gesicht zu wahren. Seit diesem Vorfall im Juni 2012 sehe ich mich mit einem nicht enden wollenden Prozess konfrontiert und habe neben dem Rufschaden zusätzlich noch einen horrenden finanziellen Schaden erlitten. So funktioniert es in der Schweiz, wenn Staatsanwälte jemanden unbedingt verurteilt sehen wollen.

Dass so etwas im Kanton Zürich möglich ist, erstaunt nicht. Ich geriet damals ins Visier der Medien und der Staatsanwaltschaft, weil ich SVP-Mitglied und Schulpfleger war. Die politischen Gegner, welche mich aus der Schulpflege haben wollten, kamen aus den Reihen der Grünen und Roten. Die Jungen Grünen hetzten damals mit zwei Medienmitteilungen gegen mich. Zufälligerweise ist der Justizdirektor des Kantons Zürichs ebenfalls ein Grüner. Auch der Präsident der Justizkommission des Zürcher Kantonsrats ist ein Grüner und der damalige Polizeivorsteher der Stadt Zürich war ebenfalls ein Grüner. Der aktuelle Polizeivorsteher ist von der Alternativen Liste, also einer Linksaussengruppierung. Entsprechend linkslastig besetzt dürfte auch die Zürcher Staatsanwaltschaft sein. Somit erstaunt es nicht, dass es zu dieser völlig überissenen und unverhältnismässigen Aktion von Polizei und Staatsanwaltschaft gegen mich kam.

Verfahren im Kanton St. Gallen

Im starken Kontrast zu der eben erzählten Geschichte aus dem Kanton Zürich, läuft es im ländlichen Kanton St. Gallen ganz anders ab. Im September 2013 wurde im Rheintaler Boten ein Inserat publiziert, in welchem eine Wohnung mit dem Vermerk „keine CH“ zum vermieten angeboten wurde. Der Mann, der dieses aufgab, äusserte sich anschliessend in einer Zeitung negativ über „Schweizer“. Einige Medien nahmen das Thema verhalten auf. Die Zeitung 20min zitierte Doris Angst, die Präsidentin der eidgenössischen Komission gegen Rassismus, wie folgt:

Quelle
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Ich machte daraufhin am 6. September 2013 die Staatsanwaltschaft St. Gallen darauf aufmerksam. Weil diese trotz Hinweis ganz offensichtlich nichts unternahm, reichte ich am 11. September 2013 eine Strafanzeige gegen diesen Vermieter ein. Einen Tag später reichte neben mir ein Herr Kurt Koller ebenfalls eine Strafanzeige gegen diesen Vermieter ein.

Schliesslich am 6. November 2014, also rund 14 Monate später, erhielt ich von der Staatsanwaltschaft St. Gallen eine Nichtanhandnahmeverfügung. Aus dieser Nichtanhandnahmeverfügung geht hervor, wie die St. Galler Staatsanwaltschaft ermittelt hat. Dies vorweg, es gab weder eine Verhaftung, noch eine Hausdurchsuchung und es wurden auch keine Gegenstände beschlagnahmt. Der Beschuldigte wurde von der Staatsanwaltschaft noch nicht einmal als Beschuldigter einvernommen. Nachdem der Beschuldigte wahrscheinlich am Telefon gegenüber der Polizei ausgesagt hatte, dass er das alles nicht so gemeint habe, beschränkte sich die Staatsanwaltschaft darauf den Beschuldigten schriftlich, also wahrscheinlich per Brief, als Auskunftsperson zur Sache zu befragen. Der Beschuldigte hatte dadurch die Möglichkeit sich seine Antworten sehr gut zu überlegen und für die Beantwortung der Fragen Hilfe von Dritten beizuziehen. So nachlässig wurde in diesem Fall ermittelt! Der Staatsanwaltschaft genügten die Ausreden des Beschuldigten, den sie als Auskunftsperson schriftlich befragt hatte, um eine Nichtanhandnahme zu verfügen. Einen extremeren Kontrast zum Vorgehen der Zürcher Staatsanwaltschaft im vorhin beschriebenen Fall gibt es wohl kaum. Doch damit ist die Geschichte natürlich nicht zu Ende.

Herr Koller reichte am 11. November 2014 völlig zu Recht eine Beschwerde gegen diese lächerliche Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft ein. Ich reichte meine Beschwerde am 12. November 2014 ein.

Was geschieht, wenn Gerichte unliebsame Beschwerden abwürgen wollen, zeigt die Antwort der St. Galler Strafkammer, welche Herr Koller heute erhalten hat. Die Strafkammer des Kantons St. Gallen fordert Herr Koller auf eine Prozesskaution von CHF 1’000.00 innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Sollte er dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, wird seine Beschwerde als hinfällig betrachtet. Das in einem Strafverfahren wegen mutmasslicher Rassendiskriminierung! Wenn hingegen Journalisten beim Zürcher Obergericht gegen eine Verfügung des Bezirksgerichts Uster klagen, müssen sie keine Kaution zahlen. Es ist schon interessant, was für eine Willkür hier herrscht. Laut Gesetz, KANN eine Kaution verlangt werden, muss aber nicht.

Ich werde wahrscheinlich morgen genau dasselbe Schreiben erhalten. So einfach machen es sich die St. Galler Behörden und das bei einem Strafverfahren, bei dem es um die Antirassismusstrafnorm geht. Das Urteil des St. Galler Gerichts wird wahrscheinlich in eine ähnlich skandalöse Richtung gehen, wie die Nichtanhandnahmeverfügung der St. Galler Staatsanwaltschaft.

Ich habe mit dem Kanton Luzern die Erfahrung gemacht, dass Gerichte solche Schreiben versenden, wenn sie nicht gewillt sind, eine Beschwerde gutzuheissen. Auf diese Weise versuchen sie Beschwerden loszuwerden, die sie kaum mit nachvollziehbaren Argumenten abweisen können.

PS: Ich bedanke mich hiermit bei Herrn Koller für die Erlaubnis seine Beschwerde und den Brief der Anklagekammer an ihn, auf diesem Blog publizieren zu dürfen. Es bräuchte mehr Menschen, die sich wie Herr Koller und ich, gegen die Justizwillkür im Schweizer Rechtsstaat zur Wehr setzen und bei Missständen nicht einfach wegschauen. Der Anwalt, welcher sich für Kosovaren gegen die SVP einsetzt, hat sich übrigens in diesem Verfahren nicht für Schweizer engagiert.

Blocher ruhig stellen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. Mai 2013 | 2.819 mal gesehen

Sigi-FeigelIn der NZZ erschien im Dezember 2003 ein Artikel von Sigi Feigel anlässlich der Wahl von Christoph Blocher in den Bundesrat. Feigel äusserte sich darin zum Abstimmungskampf über das Antirassismusgesetz. Das Antirassismusgesetz wurde bei einer Volksabstimmung im September 1994 mit 54,6% Ja-Stimmen angenommen. Abschätzig und frech meinte er, dass er damals die Aufgabe übernommen habe Blocher ruhig zu stellen. Offenbar ist ihm das gelungen, denn Feigel betont, dass die Zitterpartie um das fragwürdige Gesetz sonst wohl anders ausgegangen wäre.

Leider wurde das Antirassismusgesetz angenommen, denn wie wir heute wissen, ist es ein Maulkorbgesetz, welches zu politischen Zwecken missbraucht wird. Es ist ein Gesetz um jene ruhig zu stellen, die das Schwerverbrechen begangen haben sich frei zu äussern. In einem freien demokratischen Land braucht es ein solches Gesetz nicht. Um verbale Entgleisungen ahnden zu können, haben wir bessere Gesetze.

Diese Gesetze genügen um verbale Entgleisungen zu ahnden:
Ehrverletzung (StGB Art.173),  Verleumdung (StGB Art. 174), Beschimpfung (StGB Art. 177), Drohung (StGB Art. 180), Nötigung (StGB Art. 181)

Hier noch der NZZ-Artikel von Feigel:

Blocher-Feigel

Schon der Aufklärungsphilosoph Voltaire soll gesagt haben:

„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“

Ergo müssen wir uns fragen wie „frei“ und wie „demokratisch“ unsere Gesellschaft in Wahrheit ist. In einer freien Gesellschaft, die nicht von Dogmen bestimmten wird, sollen Menschen alles sagen dürfen, solange sie damit niemanden persönlich schädigen. Um gegen Beschimpfung, Ehrverletzung, Diffamierung, Drohung und Nötigung vorgehen zu können haben wir, wie bereits erwähnt, umfassende Gesetze.

Mit dem Antirassismusgesetz werden in der Schweiz Leute verfolgt, die sich weder der Ehrverletzung, der Diffamierung, der Beschimpfung, der Drohung noch der Nötigung strafbar gemacht haben. Es ist ein dogmatisches und politisches Gesetz, welches unsere Freiheitsrechte einschränkt. Es ist ein antidemokratisches Unterdrückungsgesetz!

Antirassismus-Artikel

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. November 2009 | 7.972 mal gesehen

Beim Abstimmungskampf rund um die Minarett-Initiative ging es heiss zu und her. Am Anfang versuchten die Gegner der Initiative, diese für ungültig erklären zu lassen. Sie behaupteten, dass die Initiative gegen Artikel 15 der Bundesverfassung und das Völkerrecht verstossen würde. Beides stimmt nicht! Der Artikel 15 der Bundesverfassung garantiert lediglich die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Daraus kann aber kein Recht für den Bau von Gebäuden, die nicht zur Ausübung einer Religion benötigt werden, abgeleitet werden. Auch gegen das zwingende Völkerrecht verstösst die Initiative nicht. Kaum verwunderlich also, dass sowohl der Bundesrat als auch National- und Ständerat die Initiative für gültig erklärten.

Damit gaben sich die Gegner der Minarettinitiative jedoch nicht geschlagen. Nun schlugen sie mit der Rassismuskeule um sich. Sie nannten die Befürworter Rassisten und bemühten mehrmals die Antirassismuskommission. Sogar den UN-Menschenrechtsrat instrumentalisierten sie für ihre Zwecke. Doch erfolglos.

Als alles nichts half begannen sie die Anti-Minarett-Plakate der Befürworter anzuzünden und mutwillig zu zerstören. Soviel zur demokratischen Gesinnung und zur Intoleranz der Gegner der Initiative. Antirassismus-Artikel weiterlesen