Es ist skandalös! Der Bund will eine syrische Familie, die vom Islam zum Christentum konvertiert ist, ausschaffen. Dabei ist allgemein bekannt, dass Leuten, die vom Islam zum Christentum konvertieren Diskriminierung, Folter und gar der Tod droht. Eine Abschiebung der Familie in ein islamisches Land ist ein Verstoss gegen das Non-Refoulement-Pinzip und verstösst gegen die Bundesverfassung.
Sollen gemäss Behörden ausgeschafft werden: Horiya und Faruq Hassu mit Tochter Tireej
Definition von Refoulement: Abschiebung in ein Gebiet, indem der Ausgewiesene der Gefahr ausgesetzt wäre schwere Menschenrechtsverletzungen zu erleiden.
Bundesverfassung Art. 25 Abs. 2:
Flüchtlinge dürfen nicht in einen Staat ausgeschafft oder ausgeliefert werden, in dem sie verfolgt werden.
Hier könnt ihr euch über Apostasie im Islam informieren.
Auch in Europa werden Konvertiten verfolgt!
Die Familie Hassu darf nicht in ihr Herkunftsland Syrien ausgeschafft werden sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass ihr dort wegen ihres Glaubens ein Leid zugefügt wird!
Ich bin erstaunt darüber, dass die Linken, die sich sonst immer für Wirtschaftsflüchtlinge, kriminelle Ausländer und Sozialschmarotzer einsetzen, nicht für diese Familie einsetzen. Hier könnten Sie sich ausnahmsweise einmal für echte Flüchtlinge einsetzen. Laut Tagi setzen sich bisher einzig SVP-Politiker für die Familie ein.