Vor die Tür?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. Oktober 2010 | 4.943 mal gesehen

Der folgende Film ist Teil einer Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP .

Handlung des Films: Ein ausländischer Schüler schneidet im Gesangsunterricht eine Grimasse und wird deshalb vom Lehrer aus dem Kassenzimmer geschickt. Kurz danach schickt der Lehrer auch gleich noch ein Mädchen aus dem Klassenzimmer, weil sie die Cousine des ausländischen Schülers ist.

Mit Filmen wie diesem  kämpft eine Gruppe von Schweizer Künstlern gegen die Ausschaffungsinitiative und den Gegenvorschlag. Die Künstler wollen, dass Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung gleich behandelt werden wie Schweizer mit Bürgerrecht. Dabei verkennen Sie den Unterschied zwischen Ausländern und Staatsbürgern.

Es ist legitim eine Aufenthaltsbewilligung für Ausländer, die sich in  unserem Land niederlassen, mit Auflagen zu verbinden. Eine denkbare Auflage könnte z.B. sein, dass man von Ausländern verlangt, sich an die in unserem Land geltenden Gesetze zu halten. Sanktionen gegen Verstösse dieser Auflage sind legitim. Es ist legitim Ausländern die gewährte Aufenthaltsbewilligung wieder zu entziehen, wenn diese schwere Verbrechen begangen haben. Die Schweiz hat nicht die Pflicht Schwerverbrecher von anderen Staaten aufzunehmen und damit die eigenen Bürger zu gefährden.

Natürlich gibt es auch kriminelle Staatsbürger. Ihnen kann man aber schlicht keine Aufenthaltsbewilligung entziehen. Zudem liegt ihre Heimat nicht im Ausland. Man kann kriminelle Staatsbürger nirgends hinschicken. Sie sind nicht aus dem Ausland in die Schweiz gekommen. Für mich ist klar, dass man in diesem Fall Ungleiches nicht gleich behandelt. Auch in anderen Bereichen gibt es eine Ungleichbehandlung. So müssen Ausländer z.B. keinen Militärdienst in der Schweiz leisten und haben dadurch bei Arbeitgebern Vorteile gegenüber Schweizer Staatsbürgern.

Was mich an der Kampagne dieser Künstlergruppe stört ist, dass sie falsche Tatsachen vorgaukelt. Rechtschaffende Ausländer, haben von der Ausschaffungsinitiative nichts zu befürchten. Einzig Ausländer, die schwere Verbrechen begangen haben oder unsere Sozialwerke missbrauchen, müssen sich vor der Ausschaffungsinitiative fürchten.

Diese Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative ist jedoch nicht nur wegen den vorgegaukelten falschen Tatsachen daneben. Sie vergleicht Mörder, Vergewaltiger, Schlägertypen und Räuber mit kleinen Kindern. Das ist äusserst geschmacklos. Mich erinnert diese Geschmacklosigkeit, an die Pinkelattacke des Schweizer Künstlers Thomas Hirschhorn. Auch diese war politisch motiviert und völlig daneben. Liebe Künstler, es ist eure Sache, wenn ihr euch mit Mördern, Kinderschändern, Vergewaltigern, Räubern und Sozialschmarotzern solidarisiert, doch lasst doch bitte die kleinen Kinder aus dem Spiel!

Gründe für ein JA zur Ausschaffungsinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. Juli 2010 | 12.037 mal gesehen

Am 28. November 2010 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Ausschaffungsinitiative der SVP ab. In diesem Artikel erfahren Sie was die Ausschaffungsinitiative will und was für sie spricht.

Ausschaffungsinitiative

Was die Ausschaffungsinitiative will

Die Ausschaffungsinitiative will, dass kriminelle Ausländer und solche, welche die Sozialwerke missbrauchen die Schweiz verlassen müssen. Ausländern soll der ausländerrechtliche Status und das Aufenthaltsrecht entzogen werden, wenn sie wegen einem der folgenden Delikte rechtskräftig verurteilt worden sind:

  • Vorsätzliche Tötung
  • Vergewaltigung
  • ein schweres Sexualdelikt
  • ein Gewaltdelikt
  • Raub
  • Menschenhandel
  • Drogenhandel
  • ein Einbruchsdelikt

Die Initiative überlässt es dem Gesetzgeber die Liste durch weitere Tatbestände zu ergänzen.  Ausländer, die missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben, sollen ihr Aufenthaltsrecht ebenfalls verlieren. Zudem ist eine Einreisesperre von 5-15 Jahren und im Wiederholungsfall bis zu 20 Jahren vorgesehen.  Der Gesetzgeber  soll ausserdem innerhalb von fünf Jahren nach Annahme der Ausschaffungsinitiative Strafbestimmungen für Verstösse gegen das Einreiseverbot erlassen. (Quelle) Gründe für ein JA zur Ausschaffungsinitiative weiterlesen

Immigration bedingt Integration

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. April 2010 | 3.612 mal gesehen

Hassprediger in BernWas ist von Ausländern zu halten, die in der Schweiz in einer Parallelgesellschaft leben? Was ist von Ausländern zu halten, die ihre Kinder nur mit Landsleuten aus ihrem Herkunftsland verheiraten wollen und eine Ehe mit Christen ausschliessen? Für mich sind diese Leute nicht wirklich integriert. Sie leben in einer Parallelgesellschaft. Das ist inakzeptabel.

Ausländer, die sich in der Schweiz aufhalten, haben unsere Gesetze zu achten. Wenn sie auf Dauer in der Schweiz leben wollen, haben sie sich zudem an schweizerische Bräuche und Sitten anzupassen. Sie haben ferner eine Landessprache zu lernen. Bei Ehepaaren gilt dies für beide Ehepartner. Dies erlaubt ihnen unsere Gesetze zu verstehen und sich in unsere schweizerische Gesellschaft zu integrieren. Immigration bedingt Integration weiterlesen

Polizeilich registrierte Tötungsdelikte

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. Mai 2009 | 6.143 mal gesehen

In der Schweiz haben sich in den Jahren 2000-2004 gesamthaft 859 Ereignisse zugetragen, von denen die Polizei nach heutigem Wissensstand von vollendeter oder versuchter Tötung gemäss Art. 111-114 StGB ausgeht. 94% dieser Fälle konnten bis zur Erstellung der im Jahr 2006 veröffentlichten Publikation über Tötungsdelikte des Bundesamts für Statistik aufgeklärt werden.

Häufigkeitsziffer nach Gebieten
Urbane Gebiete waren mit einer durchschnittlichen Häufigkeitsziffer von 2.7 Fällen pro 100’000 Einwohner stärker belastet als ländliche Gebiete, die eine Häufigkeitsziffer von 1.5 Fälle pro 100’000 Einwohner zu verzeichnen hatten. Im Rahmen dieser Ereignisse wurden 1’064 Opfer registriert. Davon waren rund 40% weiblichen und 60% männlichen Geschlechts. Die höchste Opferbelastungsrate, bezogen auf die ständige Wohnbevölkerung (Ausländer auf der Durchreise und Kriminaltouristen sind also ausgenommen), weisen Männer mit ausländischer Staatszugehörigkeit (Ausländer) im Alter zwischen 20-24 Jahren auf! Polizeilich registrierte Tötungsdelikte weiterlesen