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CVP und FDP kämpfen gegen Ausschaffungsinitiative

CVP und FDP erweisen ihrem Ruf als Wischiwaschi-Parteien einmal mehr alle Ehre. Die beiden Parteien haben eine Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP lanciert. Die Kampagne hat zum Ziel die Unterschiede zwischen Gegenvorschlag und Auschaffungsinitiative aufzuzeigen. Leider bleibt die Wahrheit dabei auf der Strecke. Die Kampagne von FDP und CVP ist genauso falsch wie der Gegenvorschlag.

Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung

Die Ausschaffungsinitiative will Ausländern, die ein Schwerverbrechen begangen haben oder unsere Sozialwerke missbrauchen die Aufenthaltsbewilligung entziehen und sie zurück in ihre Heimat schicken. Niemand muss in die Schweiz kommen um hier Schwerverbrechen zu begehen oder die Schweizer Sozialwerke zu missbrauchen.

Der Gegenvorschlag ist abzulehnen. Er enthält einen unnötigen Integrationsartikel und gesetzliche Bestimmungen, die Ausschaffungen unter bestimmten Umständen unmöglich machen. Die Befürworter des Gegenvorschlags behaupten in ihrer Kampagne, dass die Ausschaffungsinitiative nicht alle Schwerverbrechen abdecken würde. Sie verschweigen dabei, dass die Ausschaffungsinitiative dem Gesetzgeber ermöglicht den Strafenkatalog durch weitere Straftatbestände zu erweitern. Alle, die für Ausschaffungen sind, sollten den Gegenvorschlag ablehnen und die Ausschaffungsinitiative annehmen. Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung, hinter welcher sich ein zahnloser Papiertiger verbirgt.

Demo gegen Ausschaffungsinitiative

Linksextreme veranstalteten heute in Zürich eine unbewilligte Demo gegen die Ausschaffungsinitiative. Dabei kam es zu Ausschreitungen und die Polizei musste einschreiten. Die Demonstranten disqualifizierten sich bei der Demo selbst. Neben den Ausschreitungen zeigten sie ein Transparent, auf dem Stand: “Lasst uns nicht mit den Schweizern allein“. (Siehe Bild) Wie blöd muss eigentlich sein um einen solchen Text auf ein Transparent zu schreiben?

Demo gegen Ausschaffungsinitiative

Den Linksextremen scheinen Schwerverbrecher und Sozialhilfe-Betrüger lieber zu sein als Schweizer. Man sollte diese Leute einmal ein paar Tage zusammen mit Kinderschändern, Mördern, Vergewaltigern und anderen Schwerverbrechern in eine Zelle sperren. Mal schauen ob diesen verblendeten Sozialromantikern danach ausländische Schwerverbrecher immer noch lieber als Schweizer sind. Möglicherweise könnte eine serienvergewaltigte Linksextreme dann anders denken. Dasselbe gilt für einen linken Schwarzblock-Chaoten, der von schwulen Schwerverbrechern vergewaltigt worden ist. Vielleicht würden nach solchen Erfahrungen auch einmal an die Opfer und nicht nur an die Täter denken.

Diese Demo zeigt einmal mehr, dass es ein JA zur Ausschaffungsinitiative braucht. Zumindest diesen Gegnern der Ausschaffungsinitiative sind Schwerverbrecher lieber als Schweizer.

Vor die Tür?

Der folgende Film ist Teil einer Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP .

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Handlung des Films: Ein ausländischer Schüler schneidet im Gesangsunterricht eine Grimasse und wird deshalb vom Lehrer aus dem Kassenzimmer geschickt. Kurz danach schickt der Lehrer auch gleich noch ein Mädchen aus dem Klassenzimmer, weil sie die Cousine des ausländischen Schülers ist.

Mit Filmen wie diesem  kämpft eine Gruppe von Schweizer Künstlern gegen die Ausschaffungsinitiative und den Gegenvorschlag. Die Künstler wollen, dass Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung gleich behandelt werden wie Schweizer mit Bürgerrecht. Dabei verkennen Sie den Unterschied zwischen Ausländern und Staatsbürgern.

Es ist legitim eine Aufenthaltsbewilligung für Ausländer, die sich in  unserem Land niederlassen, mit Auflagen zu verbinden. Eine denkbare Auflage könnte z.B. sein, dass man von Ausländern verlangt, sich an die in unserem Land geltenden Gesetze zu halten. Sanktionen gegen Verstösse dieser Auflage sind legitim. Es ist legitim Ausländern die gewährte Aufenthaltsbewilligung wieder zu entziehen, wenn diese schwere Verbrechen begangen haben. Die Schweiz hat nicht die Pflicht Schwerverbrecher von anderen Staaten aufzunehmen und damit die eigenen Bürger zu gefährden.

Natürlich gibt es auch kriminelle Staatsbürger. Ihnen kann man aber schlicht keine Aufenthaltsbewilligung entziehen. Zudem liegt ihre Heimat nicht im Ausland. Man kann kriminelle Staatsbürger nirgends hinschicken. Sie sind nicht aus dem Ausland in die Schweiz gekommen. Für mich ist klar, dass man in diesem Fall Ungleiches nicht gleich behandelt. Auch in anderen Bereichen gibt es eine Ungleichbehandlung. So müssen Ausländer z.B. keinen Militärdienst in der Schweiz leisten und haben dadurch bei Arbeitgebern Vorteile gegenüber Schweizer Staatsbürgern.

Was mich an der Kampagne dieser Künstlergruppe stört ist, dass sie falsche Tatsachen vorgaukelt. Rechtschaffende Ausländer, haben von der Ausschaffungsinitiative nichts zu befürchten. Einzig Ausländer, die schwere Verbrechen begangen haben oder unsere Sozialwerke missbrauchen, müssen sich vor der Ausschaffungsinitiative fürchten.

Diese Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative ist jedoch nicht nur wegen den vorgegaukelten falschen Tatsachen daneben. Sie vergleicht Mörder, Vergewaltiger, Schlägertypen und Räuber mit kleinen Kindern. Das ist äusserst geschmacklos. Mich erinnert diese Geschmacklosigkeit, an die Pinkelattacke des Schweizer Künstlers Thomas Hirschhorn. Auch diese war politisch motiviert und völlig daneben. Liebe Künstler, es ist eure Sache, wenn ihr euch mit Mördern, Kinderschändern, Vergewaltigern, Räubern und Sozialschmarotzern solidarisiert, doch lasst doch bitte die kleinen Kinder aus dem Spiel!

10 vor 10 Sendung vom 28.10.2010

Die Sendung 10 vor 10 vom 28.10.2010 betrachtete die Urteile der Raser von Schönenwerd im Hinblick auf die bevorstehende Volksabstimmung zur Ausschaffungsinitiative. Es handelt sich bei den verurteilten Rasern um einen Griechen, einen Türken und einen Kroaten. 10vor10 ging der Frage nach ob diese drei Männer im Falle einer Annahme der Raserinitiative oder des Gegenvorschlags ausgeschafft werden müssten. Diese Frage lässt sich einfach beantworten.

Bei einer Annahme der Ausschaffungsinitiative müsste der Haupttäter das Land verlassen. Die Aus-schaffungsinitiative sieht den Straftatbestand “Vorsätzliche Tötung” vor. Der Hauptangeklagte wurde der vorsätzlichen Tötung und der vorsätzlichen schweren Körperverletzung für schuldig befunden. (Quelle) Die beiden Mitangeklagten würden gemäss dem aktuellen Initiativtext nicht ausgeschafft werden. Die Ausschaffungsinitiative sieht jedoch vor, dass der Gesetzgeber Straftatbestände ergänzen kann. Er kann also weitere Straftatbestände hinzufügen. Damit könnte man dann auch Leute ausschaffen, die Vergehen wie die Mitangeklagten begangen haben.

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass man Ausländer ausschaffen kann, wenn sie eine mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohte Straftat begangen haben und dafür rechtskräftig verurteilt wurden. Somit könnte man grundsätzlich alle drei Verurteilten ausschaffen. Leider wird beim Gegenvorschlag aber im gleichen Artikel gleich wieder ein Rückzieher gemacht. So steht dort:

Beim Entscheid über die Aus- und Wegweisung sowie den Entzug des Aufenthaltsrechts sind die Grundrechte und die Grundprinzipien der Bundesverfassung und des Völkerrechts, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, zu beachten.

Die Praxis hat gezeigt, dass man mit der Begründung der Verhältnismässigkeit und den Grundprinzipien des Völkerrechts so manche Ausschaffung verhindern kann. Die Interpretation über die Verhältnismässigkeit und die Grundprinzipien des Völkerrechts liegt im Ermessen des Richters. Von den Rasern von Schönenwerd ist bekannt, dass sie in der Schweiz aufgewachsen sind. Die Schweiz wurde bereits einmal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, weil sie einen kriminellen Türken ausgeschafft hat. Es ist daher davon auszugehen, dass bei einer Annahme des Gegenvorschlags keiner der Täter ausgeschafft werden würde.

Ebenfalls gegen den Gegenvorschlag spricht der Integrationsartikel, der im Gegenvorschlag vorgesehen ist. Bei diesem Artikel geht es um die Integration von Ausländern. Was Integration mit der Ausschaffung von kriminellen Ausländern zu tun hat ist schleierhaft.