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	<title>DAILYTALK.CH &#187; Basketball</title>
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		<title>Absurdes von der Kopftuchfront</title>
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		<pubDate>Sun, 31 Jan 2010 12:44:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Müller</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Einige Muslime versuchen sich bei uns zu integrieren indem sie uns ihre Ansichten aufzwingen wollen. Sie scheuen dabei weder den Gerichtsweg, noch wütende Proteste. Nach den internationalen Regeln des Basketballverbands sind Kopfbedeckungen jeglicher Art beim Basketballspielen untersagt. Die 19 jährige Sura Al-Shawk aus Ebikon LU will jedoch unbedingt mit Kopftuch Basketball spielen. Aus diesem Grund [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einige Muslime versuchen sich bei uns zu integrieren indem sie uns ihre Ansichten aufzwingen wollen. Sie scheuen dabei weder den Gerichtsweg, noch wütende Proteste.</p>
<p>Nach den internationalen Regeln des Basketballverbands sind Kopfbedeckungen jeglicher Art beim Basketballspielen untersagt. Die 19 jährige Sura Al-Shawk aus Ebikon LU will jedoch unbedingt mit Kopftuch Basketball spielen. Aus diesem Grund hat sie beim Luzerner Amtsgericht gegen das Verbot für Kopfbedeckungen geklagt. Vertreten wurde sie dabei vom grünen Nationalrat und Anwalt Daniel Vischer. Vischer ist spätestens seit seinem leidenschaftlichen Einsatz gegen die Minarett-Initiative dafür bekannt, dass er ein Herz für extreme religiös-fundamentalistische Gläubige hat.</p>
<p>Nun sind er und sein Schützling vor dem Amtsgericht abgeblitzt. Gemäss Ansicht des Amtsgerichts ist das Verbot, beim Basketball ein Kopftuch zu tragen für eine Muslimin zwar eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, jedoch zumutbar. Um eine Diskriminierung handelt es sich gemäss dem Amtsgericht nicht. Ich teile diese Auffassung, denn es ist auch eine zumutbare Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, wenn man einem Fussballspieler der Nationalmannschaft vorschreibt, dass er Trikot und Hose der Nationalmannschaft tragen muss. Auch dort könnte es ja schliesslich sein, dass ein muslimischer Nati-Spieler eventuell lieber einen Halbmond anstelle des Schweizerkreuzes sehen würde.<span id="more-4737"></span></p>
<p>Vischer liess nach Verkündung des Urteils verlauten, dass man jetzt ein verbandsinternes Schiedsgerichtsverfahren eingeleiten werde. Man behalte sich zudem vor bei einem negativen Entscheid des Schiedsgerichts erneut vor einem staatlichen Gericht zu klagen. </p>
<p>Vischer und Al-Shawk erhalten von radikalen Muslimen Schützenhilfe. Der radikalislamische deutsche Prediger Pierre Vogel fordert die islamische Gemeinschaft in der Schweiz zu Massenprotesten auf. Ihm zufolge muss man jetzt auf die Barrikaden. Auch Fahrad Afshar, der Präsident der islamischen Organisation der Schweiz, äusserte sich negativ über das Urteil. Ihm zufolge ist das Urteil rassistisch.</p>
<p>Ich teile die Aussage von Fahrad Afshar nicht. Das Urteil des Amtsgerichts stützt lediglich die Regeln des Basketballverbandes. Niemand ist gezwungen Basketball zu spielen. Wenn jemand die Regeln des Spiels bzw. die Vorschriften des Basketballverbands nicht akzeptieren will, muss er nicht an Verbandsspielen teilnehmen.</p>
<p>Zudem sind nicht alle Muslime der Ansicht, dass eine Muslima ein Kopftuch tragen muss. Es gibt islamische UNO-Mitgliedsstaaten, die Frauen zwingen ein Kopftuch zu tragen. Die UNO findet offensichtlich nicht, dass diese Gesetze diskriminierend und rassistisch sind. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass eines dieser islamischen Länder deswegen wegen der Verletzung des Völkerrechts angeklagt wurde. Im Iran z.B. werden selbst christliche Frauen gezwungen ein Kopftuch zu tragen. Siehe Bundesrätin Micheline-Calmy Rey, 10v10 Moderatorin Susanne Wille und eine gefangengenommene britische Soldatin, welche ein Kopftuch tragen musste als man sie den Medien vorgeführt hat.</p>
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