Bundesgerichtsentscheide 6B_731/2014 und 6B_260/2015

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. April 2015 | 2.524 mal gesehen

Die Bundesgerichtsentscheide 6B_731/2014 und 6B_260/2015 belegen, dass Bundesgerichtsentscheide nicht unfehlbar sind und der Kritik bedürfen. Insbesondere die Verweigerung des Beschwerderechts scheint ein beliebtes Instrument von Richtern zu sein, die sich vor einem materiellen Urteil, also einem Urteil in der Sache, drücken wollen. Sei dies nun aufgrund ihrer persönlichen Voreingenommenheit oder aus politischen bzw. Karrieregründen.

Beim BGE 6_731/2014 verweigerte mir der linksgrüne Bundesrichter Denys das Beschwerderecht. Er begründete seinen Fehlentscheid damit, dass ich keine Zivilforderung geltend gemacht hätte. Dabei hatte ich sehr wohl eine Zivilforderung geltend gemacht, die zurzeit beim Bezirksgericht Uster hängig ist, bis ich die mir auferlegte hohe Prozesskaution in Raten abbezahlt habe. Folglich ist seine Begründung für jeden nachvollziehbar nichtig und das Urteil somit falsch bzw. ein krasses Fehlurteil.

Auch beim BGE 6B_260/2015 verweigerte mir der linksgrüne Bundesrichter Denys das Beschwerderecht. Er drückte sich auch damit auf höchst fragwürdige Weise vor einem materiellen Entscheid. Es ging bei diesem Fall um einen Vermieter, der seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte. Bundesrichter Denys sprach mir als Schweizer das Beschwerderecht ab obwohl mangels Strafuntersuchung, es wurde kein Strafverfahren eröffnet, gar nicht feststand ob ich als Schweizer unmittelbar betroffen bin oder nicht.

Mir stellt sich die Frage ob der linksgrüne Bundesrichter Denys auch so entschieden hätte, wenn der medienbekannte Rechtsanwalt David Gibor mit seinen kosovarischen Mandanten oder mit Juden und Muslimen vor Bundesgericht gestanden hätte. Sprich, wenn es um einen Vermieter gegangen wäre, der seine Wohnung nicht an Juden, Muslime und Kosovaren hätte vermieten wollen.  Diese Frage ist berechtigt, zumal das zweithöchste Gericht der Schweiz aufgrund einer Beschwerde entschieden hat, dass im Kanton Bern wegen des Kosovareninserats der SVP ein Strafverfahren eröffnet werden muss. (Quelle)

Kosovaren-Inserat

David Gibor ist der Rechtsanwalt, der die beiden Kosovaren vertritt, welche wegen dem SVP-Plakat eine Strafanzeige eingereicht haben. Es wird gemunkelt, dass er auch der Drahtzieher der Anklage sein könnte, doch das ist eine Mutmassung. Fakt ist, dass David Gibor bereits gegen mehrere SVP-Exponenten vorgegangen ist. Im Verfahren gegen mich vertritt er einen Mandanten, der bereits gegen die SVP-Widen geklagt hat. Es handelt sich um den aktuellen Präsidenten der Türkischen Gemeinschaft Schweiz. Auch Gibor war am Verfahren gegen die SVP-Widen beteiligt. Es kann aber natürlich auch sein, dass die Türkische Gemeinschaft Schweiz mit Strafanzeigen gegen Schweizer Politiker Politik macht, die gegenüber dem Islam bzw. bei Migrationsfragen eine weniger euphorische Haltung als das linke Establishment haben.

Für mich ist klar, wenn Schweizer keine unmittelbare Betroffenheit von einem diskriminierenden Wohnungsinserat ableiten können, dann können dies Kosovaren beim sogenannten SVP-Kosovareninserat auch nicht! 

BGE 6B_260/2015 belegt, dass im Rechtsstaat Schweiz vor dem Gesetz nicht jeder gleich ist. Wenn ein Kosovare, ein Jude oder ein Muslim klagt, werden Strafverfahren eröffnet und es kommt regelmässig zu Urteilen wegen angeblicher Rassendiskriminierung. Wenn zwei Schweizer klagen, wird nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet und ein Vertreter des obersten Schweizer Gerichts entzieht dem verbliebenen Kläger einfach das Beschwerderecht um sich so vor einem Urteil zu drücken. Wenn vor dem Gesetz jeder gleich wäre, so wie es in der Theorie gemäss Art. 8 der Bundesverfassung sein sollte, dann hätte er mir das Beschwerderecht nicht auf solch billige Weise entzogen. Er hätte sich der Sache angenommen und wäre mir gerecht geworden.

Meiner Meinung nach sollten sich Schweizer Juristen viel öfter über Bundesgerichtsentscheide äussern. Wenn das nur Betroffene bzw. Justizopfer tun, reicht es nicht. Den Betroffenen wird schnell Befangenheit unterstellt. Das ist einfacher als sich mit der Sache auseinander zusetzen.

Bundesrichter Denys hat nun schon zwei höchst fragwürdige Urteile gefällt, deren Leidtragender ich bin. Es wäre schön, wenn ein Schweizer Jurist endlich einmal den Mut aufbrächte, darüber zu schreiben. Die Mehrheit der Juristen hat offenbar Angst davor, sich mit zuviel Zivilcourage Nachteile vor Gericht einzuhandeln. Dies ist zumindest mein Eindruck. So ändert sich leider nichts an den gravierenden Misständen in der Schweizer Rechtssprechung. Viele Politiker und Journalisten sind zu dumm um zu begreifen, was hier schief läuft. Andere wiederum wollen sich aus politischen und opportunistischen Gründen nicht äussern. Wieder anderen ist es die Mühe nicht wert, weil  es eine Knochenarbeit ist, die kaum Wählerstimmen bringt.

Gerade aus rechts-ethischen Gründen dürfen Juristen hier nicht schweigen. Das Bundesgericht veröffentlicht seine Entscheide, also darf auch öffentlich darüber gesprochen werden.

«Duldet ein Volk die Untreue und die Fahrlässigkeit von Richtern und Ärzten, so ist es dekadent und steht vor der Auflösung.» Plato