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	<title>DAILYTALK.CH &#187; Bundesverfassung</title>
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		<title>Der Souverän darf über alles abstimmen!</title>
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		<pubDate>Sat, 29 May 2010 15:58:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Müller</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Volk und die Kantone sind der Souverän unseres Bundesstaats. Der Souverän ist die höchste Instanz im Staat und steht somit über den drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative). In einer Demokratie hat der Souverän das Recht in dem ihm selbst gegebenen Rahmen über alles abzustimmen. Der Rahmen bildet die Bundesverfassung. Der Souverän kann die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.dailytalk.ch/der-souveran-darf-uber-alles-abstimmen/gessler/"  rel="attachment wp-att-7527"><img src="http://www.dailytalk.ch/wp-content/uploads/bilder/2010/05/gessler-150x111.gif" alt="Gessler und die EU" title="Gessler und die EU-Vögte" width="150" height="111" class="alignleft size-thumbnail wp-image-7527" /></a>Das Volk und die Kantone sind der Souverän unseres Bundesstaats. Der Souverän ist die höchste Instanz im Staat und steht somit über den drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative).</p>
<p>In einer Demokratie hat der Souverän das Recht in dem ihm selbst gegebenen Rahmen über alles abzustimmen. Der Rahmen bildet die Bundesverfassung. Der Souverän kann die Bundesverfassung jederzeit ändern.</p>
<p>Durch internationale Verträge und Beitritte zu Bündnissen oder Organisationen, die eine Änderung der Bundesverfassung nach sich ziehen, kann sich die Schweiz binden. Hierfür ist jedoch die Zustimmung von Volk und Ständen notwendig. Volk und Stände können vom Bundesrat jederzeit verlangen, dass er abgeschlossene Verträge, Bündnisse und Mitgliedschaften zu internationalen Organisationen kündigt.</p>
<p>Der Souverän hat auch das grundsätzliche Recht über Menschenrechtsfragen abzustimmen. Menschenrechte werden je nach Gesellschaft verschieden beurteilt. Es gibt jedoch bei Mitgliedstaaten der UNO einen Konsens. Sie haben sich verpflichtet die Menschenrechtskonvention der UNO und das zwingende Völkerrecht anzuerkennen. BV Art. 139 Abs. 3 hält deshalb folgende Rahmenbedingung für Volksinitiativen fest:</p>
<blockquote><p>Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.</p></blockquote>
<p>Doch selbst diese Einschränkung könnte vom Souverän wieder aufgehoben werden.  Denn dieser könnte vom Bundesrat den Austritt aus der UNO und die Kündigung der völkerrechtlich bindenden Abkommen verlangen.</p>
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		<title>Die Schweizer Armee ist dienstuntauglich</title>
		<link>http://www.dailytalk.ch/die-schweizer-armee-ist-dienstuntauglich/</link>
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		<pubDate>Sat, 22 Aug 2009 09:42:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Müller</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Schweizer Armee]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Aufgaben der Schweizer Armee sind in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wie folgt vorgegeben: Bundesverfassung Art. 2, Abs. 1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes. Bundesverfassung Art. 58, Abs. 2 Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><center><img alt="Swiss Army" src="http://www.dailytalk.ch/wp-content/uploads/bilder/SwissArmy.jpg" class="alignnone" width="95%" height="244" /></center></p>
<p>Die Aufgaben der Schweizer Armee sind in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wie folgt vorgegeben:<span id="more-2836"></span></p>
<blockquote><p><strong>Bundesverfassung Art. 2, Abs. 1</strong><br />
Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.</p>
<p><strong>Bundesverfassung Art. 58, Abs. 2</strong><br />
Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gesetz kann weitere Aufgaben vorsehen.</p></blockquote>
<p>Leider ist die Schweizer Armee zurzeit nicht in der Lage ihren verfassungsmässigen Auftrag zu erfüllen. Die Schuld für den desolaten Zustand der Armee trägt die Politik. Anstatt sich für eine Armee einzusetzen, die den verfassungsmässigen Auftrag (Wahrung der Unabhängigkeit und der Sicherheit des Landes, Landesverteidigung und Friedenserhaltung) erfüllen kann, diskutieren Politiker lieber über internationale Einsätze für die Schweizer Armee, die angeblich der &#8220;Friedenserhaltung&#8221; dienen. Damit werden sie jedoch höchstens einem Teilauftrag (der Friedenserhaltung in weit entfernten Ländern) gerecht. Dies führt dazu, dass wir eine Armee haben, die zwecks &#8220;Friedensförderung&#8221; zwar Beobachter und Entwicklungshelfer in ferne Regionen der Welt entsenden kann, jedoch nicht in der Lage ist das eigene Land zu verteidigen bzw. für die Unabhängigkeit des eigenen Landes zu garantieren. Der Nutzen teurer  internationaler Einsätze von Schweizersoldaten für den Frieden ist letztlich fragwürdig. Ebensogut könnte man die Steuergelder, die dafür verschwendet werden, in Entwicklungsprojekte stecken.</p>
<p><strong>Was müssten unsere Politiker tun, damit unsere Armee wieder diensttauglich wird und den verfassungsmässigen Auftrag erfüllen kann?</strong></p>
<p>Um diese Frage zu beantworten muss man sich überlegen wie die in der Verfassung gestellten Aufgaben durch Angreifer gefährdet werden können. Es werden zwei feindliche Bedrohungsarten unterschieden. Angriff durch konventionelle Truppen und Angriff durch Terrorgruppen. Die Armee muss bei beiden Bedrohungsarten in der Lage sein ihren verfassungsmässigen Auftrag zu erfüllen. Dies kann wie folgt erreicht werden:</p>
<p>1. Grundlegende Armeereform mit dem Ziel die Organisation der Armee und ihre Infrastruktur auf den aktuellen Stand zu bringen. Eine moderne Verteidigungsarmee kann auf einen hervorragenden Nachrichtendienst zurückgreifen und ist in der Lage schnell und flexibel zu agieren. Sie muss in der Lage sein die dazu notwenigen Kräfte schnellstmöglich aufbieten bzw. aktivieren zu können und sollte über eine dezentrale Infrastruktur verfügen um möglichst wenig zentrale Angriffspunkte zu bieten. Angreifer sollten nicht die Möglichkeit haben mit einem zentralen Schlag die gesamte Armee ausser Gefecht zu setzen.</p>
<p>2. Modernisierung der Bewaffnung, damit die Armee in der Lage ist das Land gegen moderne Bedrohungen zu verteidigen. Eine Armee, welche die Unabhängigkeit des Landes garantieren soll, muss in der Lage sein, den Schweizer Luftraum gegen Luftangriffe (durch Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber, Drohnen, Raketen) zu verteidigen und Bodenoffensiven potentieller Angreifer stoppen und zurückschlagen zu können.</p>
<p>Wie Kampfhubschrauber Bodentruppen unterstützen können:<br />
<center><p><a href="http://www.dailytalk.ch/die-schweizer-armee-ist-dienstuntauglich/" ><em>Click here to view the embedded video.</em></a></p></center></p>
<p>Leider ist unsere Armee waffentechnisch falsch ausgerüstet. Zur Verteidigung des Luftraums verfügt die Luftwaffe mit der F/A18 Hornet über einen grossen Mehrzweck-Kampfbomber (in zu geringer Anzahl) und ist somit nur bedingt in der Lage den Luftraum zu verteidigen bzw. Bodentruppen gegen Luftangriffe zu schützen. Für die gestellten Aufgaben wären moderne Abfangjäger und Kampfhubschrauber sowie Drohnen geeigneter. Zudem ist die Schweizer Armee nicht in der Lage Angriffe mit Langstreckenatomraketen (die z.B. von einem nordafrikanischen Diktator oder von einer allfälligen Taliban-Regierung in Pakistan wegen der Minarett-Inititive auf die Schweiz abgefeuert wird) abzuwehren.</p>
<p>Was die Luftwaffe dringend benötigt um den Luftraum Schweiz zu sichern und Stellungen der Bodentruppen zu schützen:<br />
- Die besten Abfangjäger in ausreichender Anzahl um den Luftraum gegen Angriffe durch Kampfbomber und Drohnen zu verteidigen<br />
- Kampfhubschrauber um Bodenoffensiven (für das zurückschlagen von Angriffen) zu unterstützen und den Luftraum für Bodentruppen zu sichern.<br />
- Ausreichend Drohnen (für Observierung und Kampf)<br />
- Ein mobiles Abwehrsystem um feindliche Langstreckenraketen abzufangen. (Idee: mit kleineren und schnelleren Raketen sollte es möglich sein grosse und langsamere Raketen abzufangen.)</p>
<p>Was die Bodentruppen zusätzlich benötigen:<br />
Waffen mit grosser Feuerkraft, die es ermöglichen das Mittelland zu verteidigen (z.B. Mehrfachraketenwerfer). Wegen der prinzipbedingt grösseren Streuung der Geschosse ist der Mehrfachraketenwerfer eine typische Flächenfeuerwaffe, die ein vorher genau erkundetes Zielgebiet in kürzester Zeit mit einem massiven Feuerschlag belegt. Eine Batterie von vier BM-30 Mehrfach-Raketenwerfern mit insgesamt 48 Raketen eine Zielfläche von ca. 800 × 800 m (640.000 m²) ein. Das Zielgebiet wird innerhalb von 20 Sekunden mit insgesamt 31.008 Bomblets (Submunition) der Raketen überschüttet. Auch ist es möglich, mittels Mehrfach-Raketenwerfern in kürzester Zeit Minensperren zu erstellen. Eine Batterie von vier BM-27-Systemen innerhalb von 20 Sekunden eine Fläche von 650 × 650 m mit 19.968 Sück PFM-1S Antipersonenminen eindecken.</p>
<p>Anbei noch ein kreativer Beitrag um den Gedankenhorizont etwas zu erweitern:<br />
<center><p><a href="http://www.dailytalk.ch/die-schweizer-armee-ist-dienstuntauglich/" ><em>Click here to view the embedded video.</em></a></p></center></p>
<p>Leider denkt unsere Armeeführung zur Zeit an ganz andere Spielzeuge. Zumindest erhält man diesen Eindruck wenn man Medienberichte liest. So ist von Truppentransportflugzeugen und Tranporthubschraubern die Rede. Dabei verfügt die Schweizer Armee mit dem Superpuma ja bereits über einen Tranporthubschrauber. Wie sie mit einem Superpuma jedoch den Luftraum über Bodentruppen verteidigen will bzw. Bodenoffensiven mit Luftangriffen unterstützen möchte ist mir schleierhaft. Daran hat offenbar niemand gedacht. Offensichtlich versucht man den verfassungsmässigen Auftrag damit zu erfüllen indem man für teures Geld Schweizer Soldaten rund um den Globus auf Sightseeing-Tour und Vergnügungsreisen schickt. Aus meinem Blickwinkel der völlig falsche Ansatz!</p>
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		<title>Volksinitiative «für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten»</title>
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		<pubDate>Sun, 07 Jun 2009 06:37:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Volksabstimmungen]]></category>
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		<category><![CDATA[GSoA]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Oktober 2007 kam die von linken Idealisten und GSoA-Aktivisten eingereichte Volksinitiative «für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» zustande. Die Initianten wollen aus weltanschaulichen Gründen den Export von Schweizer Rüstungsgütern verbieten. Zu diesem Zweck soll die Bundesverfassung wie folgt geändert werden: Art. 107 Abs. 3 (neu) 3 Er (der Bund) unterstützt und fördert internationale Bestrebungen für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone" src="http://www.dailytalk.ch/wp-content/uploads/bilder/2008/chocolateknife.jpg" alt="Swiss Army Knife" width="530" height="200" /><br />
Im Oktober 2007 kam die von linken Idealisten und GSoA-Aktivisten eingereichte Volksinitiative <strong>«für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten»</strong> zustande. Die Initianten wollen aus weltanschaulichen Gründen den Export von Schweizer Rüstungsgütern verbieten. Zu diesem Zweck soll die Bundesverfassung wie folgt geändert werden:<span id="more-1789"></span></p>
<blockquote><p>Art. 107 Abs. 3 (neu)<br />
3 Er (der Bund) unterstützt und fördert internationale Bestrebungen für Abrüstung<br />
und Rüstungskontrolle.</p>
<p>Art. 107a (neu) Ausfuhr von Kriegsmaterial und besonderen militärischen Gütern<br />
1 Die Ausfuhr und die Durchfuhr folgender Güter sind verboten:</p>
<ol>a. Kriegsmaterial einschliesslich Kleinwaffen und leichte Waffen sowie die<br />
zugehörige Munition;</ol>
<ol>b. besondere militärische Güter;</ol>
<ol>c. Immaterialgüter einschliesslich Technologien, die für die Entwicklung, die<br />
Herstellung oder den Gebrauch von Gütern nach den Buchstaben a und b<br />
von wesentlicher Bedeutung sind, sofern sie weder allgemein zugänglich<br />
sind noch der wissenschaftlichen Grundlagenforschung dienen.</ol>
<p>2 Vom Aus- und vom Durchfuhrverbot ausgenommen sind Geräte zur humanitären<br />
Entminung sowie Sport- und Jagdwaffen, die eindeutig als solche erkennbar und in<br />
gleicher Ausführung nicht auch Kampfwaffen sind, sowie die zugehörige Munition.</p>
<p>3 Vom Ausfuhrverbot ausgenommen ist die Ausfuhr von Gütern nach Absatz 1<br />
durch Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden, sofern diese Eigentümer<br />
der Güter bleiben, die Güter durch eigene Dienstleistende benutzt und<br />
anschliessend wieder eingeführt werden.</p>
<p>4 Die Vermittlung von und der Handel mit Gütern nach den Absätzen 1 und 2 sind<br />
verboten, sofern der Empfänger oder die Empfängerin den Sitz oder Wohnsitz im<br />
Ausland hat.</p></blockquote>
<p>Die Gegner der Volksinitiative <strong>«für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten»</strong> betonen, dass bei einer Annahme dieser Initiative der Schweizer Rüstungsindustrie die Existenzgrundlage entzogen würde. Dies, da der Schweizer Markt für Rüstungsgüter zu klein sei. Auf dem Spiel stehen je nach Studie zwischen fünf- bis fünfzehntausend Arbeitsplätze. Auch die Initianten sehen diese Gefahr und haben zu diesem Zweck Übergangsbestimmungen vorgesehen. Demnach würden die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung wie folgt geändert werden:</p>
<blockquote><p>Art. 197 Ziff. 8 (neu)<br />
8. Übergangsbestimmung zu Art. 107a (Ausfuhr von Kriegsmaterial und besonderen<br />
militärischen Gütern)</p>
<p>1 Der Bund unterstützt während zehn Jahren nach der Annahme der eidgenössischen<br />
Volksinitiative «für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» durch Volk und<br />
Stände Regionen und Beschäftigte, die von den Verboten nach Artikel 107a betroffen<br />
sind.</p>
<p>2 Nach Annahme der Artikel 107 Absatz 3 und 107a durch Volk und Stände dürfen<br />
keine neuen Bewilligungen für Tätigkeiten nach Artikel 107a erteilt werden.</p></blockquote>
<p><strong>Problematik:</strong></p>
<p>Neben den Kosten, die dem Bund für die Unterstützung der von der Initiative betroffenen Regionen entstehen würden (man geht von rund fünfhundertmillionen Schweizerfranken aus), hätte er auch ein Sicherheitspolitisches Problem. Denn wenn der eigenen Rüstungsindustrie die Existenzgrundlage entzogen wird, ist unser Land vermehrt auf Importe von Rüstungsgütern aus dem Ausland angewiesen. Gerade in Krisenzeiten darf man sich aber nicht auf Importe verlassen!</p>
<p>Die Volksinitiative benachteiligt die einheimische Rüstungsindustrie ohne die Welt nachhaltig zu verbessern. Denn dazu ist der Exportanteil von Schweizer Rüstungsgütern gemessen am Weltmarkt für Rüstungsgüter viel zu gering.</p>
<p><strong>Votum:</strong> Bundesrat, National- und Ständerat empfehlen aus den genannten Gründen die Volksinitiative zur Ablehnung und betonen, dass der Export von Schweizer Rüstungsgütern bereits heute sehr strengen Gesetzen unterliegt. Nach geltendem Recht wird der Export von Kriegsmaterial nicht bewilligt, wenn das Geschäft dem Völkerrecht, den internationalen Verpflichtungen und den Grundsätzen der Schweizer Aussenpolitik widerspricht. Zudem wird die Ausfuhr von zivil und militärisch nutzbaren Gütern verweigert, wenn das Ausfuhrland einem EU- oder UNO-Embargo untersteht.</p>
<p>Fairerweise muss man sagen, dass Embargos von Organisationen wie der EU und der UNO nicht über alle Zweifel erhaben sind. Dennoch sollte man sich die Frage stellen ob es sich lohnt aus weltanschaulichen Gründen die eigene Rüstungsindustrie zu opfern. Der Nutzen für die Welt wäre aufgrund des Marktanteils der Schweizer Rüstungsindustrie am Gesamtmarkt sowie den strengen Kriterien, denen Schweizer Rüstungsexporte unterstehen sehr gering. Nützen würde diese Volksinitiative einzig der Konkurrenz der Schweizer Rüstungsindustrie, die dadurch womöglich ihren Absatz an Rüstungsgütern leicht steigern könnte.</p>
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		<item>
		<title>Scharia-Gerichte in der Schweiz?</title>
		<link>http://www.dailytalk.ch/scharia-gerichte-in-der-schweiz/</link>
		<comments>http://www.dailytalk.ch/scharia-gerichte-in-der-schweiz/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 29 Dec 2008 19:55:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassung]]></category>
		<category><![CDATA[Christian Giordano]]></category>
		<category><![CDATA[Scharia]]></category>
		<category><![CDATA[Scharia-Gerichte]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem im Februar 2008 der anglikanische Erzbischof von Canterbury mit seiner Forderung die Scharia für islamische Immigranten in Grossbritannien teilweise einzuführen für Aufsehen sorgte, fordert nun auch in der Schweiz der Freiburger Sozialanthropologe Professor Dr. Christian Giordano in seinem Aufsatz &#8220;Rechtspluralismus: ein Instrument für den Multikulturalismus?&#8221; Sonderrechte für Muslime. Wie sich Giordano gegenüber der NZZ [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem im Februar 2008 der anglikanische <a target="_blank" href="http://www.welt.de/politik/article1644292/Erzbischof_von_Canterbury_will_Scharia_zulassen.html" >Erzbischof von Canterbury</a> mit seiner Forderung die Scharia für islamische Immigranten in Grossbritannien teilweise einzuführen für Aufsehen sorgte, fordert nun auch in der Schweiz der Freiburger Sozialanthropologe <a href="http://www.dailytalk.ch/wp-content/uploads/2008/cv_giordano.pdf" >Professor Dr. Christian Giordano</a>  in seinem Aufsatz <strong>&#8220;Rechtspluralismus: ein Instrument für den Multikulturalismus?&#8221;</strong> Sonderrechte für Muslime.<span id="more-465"></span></p>
<p>Wie sich Giordano gegenüber der <a target="_blank" href="http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/scharia-gerichte_fuer_die_schweiz_1.1606772.html" >NZZ am Sonntag</a> äusserte, vermutet er, dass es bei uns in der Schweiz im Verborgenen illegale Scharia-Gerichte gibt. Um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden fordert er nun die Teillegalisierung dieser Scharia-Gerichte. Er ist der Ansicht, dass man Menschen aus weit entfernten Kulturkreisen nicht vollständig in unser Rechtssystem integrieren kann. Menschenrechte sollen bei der Anwendung der Scharia in der Schweiz allerdings gewahrt bleiben. (Wie das gehen soll ist mir Schleierhaft)</p>
<p>Islamische Organisationen unterstützen die Idee des Professors, der leider nicht auf die Idee gekommen zu sein scheint, dass man diese illegalen Scharia-Gerichte in unserem Land, sofern es sie denn gibt, auch mit den Mitteln des Rechtsstaates bekämpfen könnte. Der Präsident der Koordination islamischer Organisationen, der aus dem Iran stammende Fahrad Afshar meint, dass es im islamischen Raum bereits seit Jahrhunderten gebräuchlich sei Christen und Juden unterschiedlichem Recht zu unterstellen. <strong>Er meint, dass es auch in der Schweiz früher oder später solche Sondergerichte geben werde.</strong></p>
<p>Ich weiss nicht was ihr liebe Leser vom Vorschlag von Giordano hält, mir jedenfalls sträuben sich dabei die Haare zu Berge. Das ist das Ende des säkularen Staates. Offenbar wird hier versucht durch die Hintertüre ein Gottesstaat zu errichten. Die Einführung der Scharia für muslimische Immigranten würde insbesondere aufgrund der <a target="_blank" href="http://www.minarettinitiative.info/scharia/hudud-strafen/" >Hudud-Strafen</a> der Bundesverfassung in folgenden Punkten widersprechen:</p>
<p>1. Bundesverfassung Artikel 7 &#8211; Menschenwürde</p>
<blockquote><ul>
<li>Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.</li>
</ul>
</blockquote>
<p>2. Bundesverfassung Artikel 8 &#8211; Rechtsgleichheit</p>
<blockquote><ul>
<li>Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.</li>
<li>Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit.</li>
</ul>
</blockquote>
<p>3. Bundesverfassung Artikel 15 &#8211; Glaubens- und Gewissensfreiheit</p>
<blockquote><ul>
<li>Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.</li>
<li><strong>Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft</strong> beizutreten oder <strong>anzugehören</strong>, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.</li>
</ul>
</blockquote>
<p>4. Bundesverfassung Artikel 16 &#8211; Meinungs- und Informationsfreiheit</p>
<blockquote><ul>
<li>Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.</li>
</ul>
</blockquote>
<p>5. Bundesverfassung Artikel 17 &#8211; Medienfreiheit</p>
<blockquote><ul>
<li>Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet.</li>
<li>Zensur ist verboten.</li>
<li>Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet.</li>
</ul>
</blockquote>
<p>6. Bundesverfassung Artikel 30 &#8211; Gerichtliche Verfahren</p>
<blockquote><ul>
<li>Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und <strong>unparteiisches Gericht</strong>.</li>
<li><strong>Ausnahmegerichte sind untersagt</strong>.</li>
</ul>
</blockquote>
<p>7. Bundesverfassung Artikel 123 &#8211; Strafrecht</p>
<blockquote><ul>
<li>Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts ist Sache des Bundes.</li>
</ul>
</blockquote>
<p>8. Bundesverfassung Artikel 190 &#8211; Massgebendes Recht</p>
<blockquote><ul>
<li>Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.</li>
</ul>
</blockquote>
<p>9. Bundesverfassung Artikel 191c &#8211; Richterliche Unabhängigkeit</p>
<blockquote><ul>
<li>Die richterlichen Behörden sind in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.</li>
</ul>
</blockquote>
<p>Die Schweiz ist ein säkularer Staat, Staat und Religion sind strikt getrennt. Das soll auch weiterhin so bleiben, denn in einer modernen Welt haben religiöse Gesetze mittelalterlicher Religionen nichts zu suchen. Anbei noch ein Auszug aus der Gesetzgebung der Scharia mit einigen Strafen, die bei Verstössen gegen die Gesetze der Scharia vorgesehen sind.</p>
<p><strong>Hudud-Strafen:</strong><br />
<strong>Ehebruch und Unzucht</strong> (Strafmass ist abgeleitet von Koransure 24, Verse 2-5)<br />
Das heisst ohne Zwang durchgeführten Geschlechtsverkehr zwischen erwachsenen und mündigen Personen, wobei keine Rolle spielt ob sie verheiratet sind oder nicht. Die Strafe für den unverheirateten sind 100 Peitschenhiebe (Koran) und 1 Jahr Verbannung (Sunna). Die Strafe für verheiratete Täter, egal ob Mann oder Frau ist Tod durch Steinigung. (Sunna) </p>
<p><strong>Apostasie</strong>, d. h. Abfall vom Islam (abgeleitet von Koransure 2, Vers 217, Koransure 4, Vers 137-138 und Koransure 5, Vers 21)<br />
Einige wenige interpretieren den Koran dahingehend, dass eine Bestrafung für dieses Vergehen erst im Jenseits vorgesehen ist. Die meisten Rechtsschulen sind der Ansicht, dass eine solche Tat mit dem Tod zu bestrafen ist. Zusätzlich soll auch das Eigentum konfisziert werden. </p>
<p><strong>Homosexualität</strong> (Koransure 4, Vers 16)<br />
“Wenn sich zwei Männer miteinander durch Unzucht vergehen, so straft beide; wenn sie aber bereuen und sich bessern, dann lasst ab von ihnen; denn Allah ist versöhnend und barmherzig.”<br />
Der Koran sieht kein konkretes Strafmass verurteilt jedoch die Homosexualität. Aus diesem Grund werden Homosexuelle in den meisten islamischen Ländern verfolgt. Beim Strafmass herrscht gehen die Meinungen jedoch auseinander. Einige fordern die Todesstrafe für die Täter (Homosexuellen) andere wollen die Bestrafung dem Ermessen der Richter überlassen. Dies führt dazu dass Homosexuelle oft als abschreckendes Beispiel öffentlich gesteinigt werden damit sie der Gesellschaft als abschreckendes Beispiel dienen. (Je nach Rechtsschule gibt es hier Unterschiede. Die Hanafiten z.B. wollen die Bestrafung dem richterlichen Ermessen überlassen währendem die Hanbaliten die Steinigung als Bestrafung vorsehen.) </p>
<p><strong>Genuss von alkoholischen Getränken</strong> (abgeleitet von Koransure 4, Vers 43 und Koransure 5, Verse 90-91)<br />
Nach der Überlieferung soll der Täter je nach schwere der Tat mit 40-80 Peitschenhieben bestraft werden.</p>
<p><strong>Vergewaltigung</strong><br />
Auch Vergewaltung wird verschieden geahndet. Die einen wenden die Todesstrafe an währendem die anderen die Bestrafung dem Ermessen des Richters überlassen wollen. Allerdings kennt der Islam meines Wissens nach keine Vergewaltigung innerhalb der Ehe, denn gemäss Koransure 4, Vers 34 sollen Frauen Männern gegenüber nämlich gehorsam sein. Dies gilt sicherlich auch für die Erfüllung der ehelichen Pflicht. Denn in der Koransure 7, Vers 189 heisst es: “Er, Allah, ist es, der euch von einem Menschen erschaffen hat und aus diesem sein Weib, dass er ihr beiwohne. Und als er sie erkannt hatte, da trug sie eine leichte Last, und sie konnte bequem damit gehen. Als sie aber immer schwerer wurde, da riefen sie zu Allah, ihrem Herrn: “Wenn du uns ein wohlgestaltetes Kind gibst, so sind wir dafür dankbar.” </p>
<p>Vergleicht diese Hudud-Strafen mit den Artikeln aus der Bundesverfassung. Die Hudud-Strafe im Falle der Apostasie z.B. widerspricht dem Artikel 15 der Bundesverfassung.</p>
<p>Meine grösste Sorge gilt der Ignoranz unserer Bevölkerung. Sie lesen den Koran nicht, sie befassen sich nicht mit der Scharia bzw. den einzelnen islamischen Rechtsschulen, sie ignorieren die Menschenrechtsverletzungen, die im Namen des Islam verübt werden und sie entschuldigen alles mit unpassenden Vergleichen mit dem Christentum und unpassenden Vergleichen mit dem alten Testament (zur Info, Mohammed hat vieles vom Alten Testament übernommen) und sie neigen zur Verharmlosung des Problems. <strong>In England haben erste Scharia-Gerichte übrigens bereits ihre Arbeit aufgenommen&#8230;</strong><a target="_blank" href="http://www.timesonline.co.uk/tol/news/uk/crime/article4749183.ece" >Siehe hier!</a></p>
<p>Ich sage euch, setzt bei der Abstimmung über die Minarett-Initiative endlich einmal ein Zeichen! Wenn ihr das nicht tut, wird das so weitergehen und am Ende werden diese religiösen Fanatiker zum Leidwesen all jener, die lieber in einer modernen und liberalen Welt leben wollen, gewinnen.</p>
<p><a href="http://www.dailytalk.ch/forum/asyl-und-auslanderpolitik/einfuhrung-von-scharia-gerichte-in-der-schweiz-sinnvoll/" >Zur Diskussion</a></p>
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