Im Strafverfahren ohne Anwalt vor Gericht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Juni 2017 | 1.262 mal gesehen

Die Rechtsanwälte David Gibor und Matthias Schwaibold haben Strafanträge gegen mich eingereicht. Der eine unterstellt mir Rufschädigung und der andere Urheberrechtsverletzung. Beim Ersten geht es um die Frage ob einer, der sich öffentlich für die Abschaffung des Inzestverbots ausspricht, sich damit für Inzest einsetzt und bei Letzterem geht es um einen rufschädigenden Text über mich, der öffentlich im Internet für jedermann zugänglich ist. Der linksgrüne Staatsanwalt Donat Welti, der aus meiner Sicht aus politischen Gründen voreingenommen ist, hat auf Grundlage dieser Strafanträge Anklage gegen mich erhoben. Nun wird mir beim Bezirksgericht Uster der Prozess gemacht. Ich darf dort als Angeklagter und juristischer Laie ohne Verteidigung antreten. Meine Gegner sind der linksgrüne Staatsanwalt Donat Welti und die Rechtsanwälte David Gibor, der sich von Rechtsanwalt Daniel Kettiger vertreten lässt, und Matthias Schwaibold, der Advokat vom Blick.

Jetzt hat mir das Bezirksgericht Uster 14 Tage Zeit eingeräumt um Beweisanträge zu stellen. Das ist ja ein Witz, denn ich weiss als juristischer Laie gar nicht um was es dabei geht. Und das bei einem Strafverfahren in der Schweiz.

Bei solchen Gerichtsverfahren geht es nach meinen bereits gemachten Erfahrungen nicht um die Fakten sondern einfach darum wessen Argumenten die vorsitzenden Richter eher geneigt sind zu folgen. Dabei spielt gerade in meinen Fällen die politische Ausrichtung der Richter eine grosse Rolle.

Offensichtlich ist man im Kanton Zürich und beim Bundesgericht nicht einmal gewillt, mir wenigstens einen fairen Prozess zu gewähren. Das wäre ja wohl bei aller Antipathie, die mir diese Leute entgegenbringen, das Mindeste, was ich von einem Rechtsstaat erwarten darf. Die Medien, denen ich es zu verdanken habe, dass ich vom Bundesgericht zur Person der Zeitgeschichte erklärt wurde, vertuschen die Sache natürlich. Was sonst?

Lügt David Gibor?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. März 2016 | 5.012 mal gesehen

David Gibor hat zwei Strafanträge gegen mich eingereicht und behauptet, dass Hermann Lei in einem Verfahren verurteilt worden sei. Hermann Lei bestreitet das. Lügt David Gibor?

Wenn mich Eduard Ith «Dummkopf par excellence» nennt, weigert sich die St. Galler Staatsanwaltschaft diesen strafrechtlich zu verfolgen. Ein entsprechender Strafantrag von mir wurde mit einer Einstellungsverfügung eingestellt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist nicht besser. Sie wies einen Strafantrag von SVP-Nationalrat Claudio Zanetti mit einer Nichtanhandnahmeverfügung ab. Dieser hatte gegen einen Mann geklagt, der ihn unter anderem als «gottverdammtes Drecksschwein» und «hirnamputierten Waschlappen» bezeichnet hat. Die NZZ hat darüber berichtet.

Auf der anderen Seite führt die Zürcher Staatsanwaltschaft wegen zwei an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbietenden Strafanträgen ein Strafverfahren durch. Es geht um zwei Strafanträge, die von Daniel Kettiger im Auftrag von David Gibor am 23. Juni 2015 und am 3. November 2015 gegen mich eingereicht wurden.

Da ich von zwei Anwälten angegriffen werde und es sich um ein Strafverfahren handelt, habe ich einen Pflichtverteidiger beantragt. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

Rechtsverweigerung par excellence

Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft verweigert mir jedoch einen Pflichtverteidiger. Dies obwohl es sich ihrer Ansicht nach nicht um einen Bagatellfall im Sinne von Art. 132 Abs. 3 StPO handelt. Sie begründet ihren Entscheid damit, dass ich als 40 jähriger Schweizer keinen Pflichtverteidiger für ein Strafverfahren mit schwerwiegendem Vorwurf benötige. Ich halte das für Rechtsverweigerung par excellence. Ich kann jetzt noch innerhalb von 10 Tagen eine Beschwerde dagegen einreichen. Ob ich das tue weiss ich noch nicht, denn ich habe das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. Aus Erfahrung weiss ich inzwischen, dass sich der Aufwand für Beschwerden nicht lohnt. Ausserdem hat das Zürcher Obergericht einem Medienbericht zufolge eine entsprechende Beschwerde eines Studenten abgeschmettert.  Auch ihm wurde kein Pflichtverteidiger zugestanden. Die Justiz im Schweizer Rechtsstaat ist vor allem eines, eine fertige Willkür- und Gesinnungsjustiz!

Wie ehrlich ist Gibor?

In Gibors Strafantrag vom 3. November 2015 wird auf Seite 3 unter Ziffer 7 behauptet, dass Rechtsanwalt Hermann Lei verurteilt worden sei. Es heisst dort, Zitat:

„In der Zwischenzeit wurde Hermann Lei auch verurteilt.“

David Gibor hat diese Behauptung in seiner Einvernahme vom 17.03.2016 auf Seite 4, Frage 11 wiederholt. Hermann Lei teilte mir auf Nachfrage jedoch mit, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Das Tagblatt veröffentlichte überdies den folgenden Artikel zur Sache Gibor vs. Lei.

David Gibor

Auszuschliessen ist, dass David Gibor und Daniel Kettiger den Sachverhalt nicht kennen. Mich erstaunt es daher, dass Daniel Kettiger und David Gibor dennoch behaupten, Lei sei bereits verurteilt worden.

Strafantrag vom 23. Juni 2015
Strafantrag vom 3. November 2015
Einvernahme David Gibor
Abweisung amtliche Verteidigung

Nachtrag vom 14.05.2016: 

Beschwerde gegen Abweisung amtliche Verteidigung