Missionieren in islamischen Ländern

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. April 2010 | 3.387 mal gesehen

Stop Killing ChistiansIn Artikel 18 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO verpflichten sich die Mitgliedstaaten der UNO zur Religionsfreiheit. Gemäss diesem Artikel hat jeder Mensch Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit seine Religion oder Überzeugung zu wechseln. Es umfasst zudem die Freiheit seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus auszuleben.

Obwohl sich alle UNO-Mitgliedsstaaten verpflichtet haben die allgemeine Erklärung der Menschenrechte anzuerkennen, wird sie von den islamischen Ländern missachtet. In allen islamischen Ländern ist christliche Mission verboten. Sie wird als Gefährdung der staatlichen Ordnung und der politischen Stabilität angesehen. Christen drohen harte Strafen, wenn sie in islamischen Ländern mit Muslimen über ihren Glauben sprechen. In Saudi-Arabien verlieren christliche Arbeitskräfte ihre Arbeitsgenehmigung, wenn sie bei der Teilnahme eines Gottesdienstes erwischt werden. In anderen islamischen Ländern mit einer christlichen Minderheit werden christliche Kinder entführt und gezwungen zum Islam überzutreten. Missionieren in islamischen Ländern weiterlesen