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Ist die Meinung von Bürgern wirklich gefragt?

Lauf offizieller Verlautbarung ist die Schweiz ein demokratisches Land. Daran habe ich jedoch meine Zweifel. Zu einer Demokratie gehört es, dass Bürger ohne Angst offen sagen können, was sie denken. Dies ist in der Schweiz jedoch offenbar nicht der Fall. Ich habe mit mehreren Leuten gesprochen. Aus diesen Gesprächen geht hervor, dass sich viele Geschäftsleute, Angestellte und Wissenschaftler nicht getrauen öffentlich unter Nennung ihres Namens Stellung zu beziehen. Sie fürchten um Aufträge, ihren Arbeitsplatz oder um ihre wissenschaftliche Karriere. Diese Ängste scheinen berechtigt zu sein, wie der mutmassliche Druckversuch von Roger de Weck gegen Natalie Rickli zeigt.

Meiner Meinung nach sind politisch motivierte Druckversuche sehr bedenklich. Sie stellen unsere Demokratie in Frage. Denn dadurch werden politische Entscheide womöglich nicht mehr auf Basis von demokratischen Entscheiden sondern aufgrund von Erpressungen gefällt.

Wer Macht hat, der hat Verantwortung. Er sollte seine Macht zum Wohle aller einsetzen. Wenn er jedoch beginnt seine Macht zu missbrauchen um politische Gegner kaltzustellen, dann handelt er verantwortungslos und antidemokratisch. Gerade in einem demokratischen Land sollten Politiker, Regierungen und Beamte von öffentlichen Unternehmen wie z.B. der SRG im Sinne der Menschenrechte fair handeln. Wer seine Macht oder sein Amt missbraucht um politische Gegner auszuschalten, der handelt unfair, antidemokratisch und unmoralisch.

Ich bin höchst erstaunt darüber, dass der gegen Roger de Weck erhobene Vorwurf keine Konsequenzen hat. Von einem Rechtsstaat erwarte ich zumindest eine Untersuchung. Es kann ja wohl nicht sein, dass einem derart gravierenden Vorwurf eines CEO nicht nachgegangen wird. Ich habe den Eindruck, dass auf diese Weise ein Linker aus den Reihen der Journalisten geschützt werden soll. Denn eines ist klar, wenn De Weck ein Rechter wäre, wäre er mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits von seinem Posten zurückgetreten. Die Massenmedien hätten pausenlos mit aller medialen Gewalt auf ihn eingedrescht.

Die SRG dementiert den Vorwurf gegen Roger de Weck. Zudem scheinen die Kommunikationsstrategen der SRG darauf zu hoffen, dass die Sache dank dem grossen Schweigen der Massenmedien und anderer aktueller Themen bald vergessen geht. Gegen de Weck spricht, dass er keine Ehrverletzungsklage gegen den CEO von Goldbach Media eingereicht hat. Er könnte eine Richtigstellung verlangen, wenn der Vorwurf nicht zutreffen sollte. Aber wenn etwas dran ist und man den Ball flach halten möchte, verzichtet man auf solche Klagen. Diese würden das öffentliche Vergessen erschweren.

Stuttgart 21

Stuttgart 21In Baden-Württemberg werden derzeit die Grenzen einer Stellvertreter-Demokratie offenbar. Es geht um das Verkehrs- und Städtebauprojekt Stuttgart 21. Damit will die Regierung von Baden-Württemberg den Eisenbahnknotenpunkt in Stuttgart neu ordnen. Sie setzt sich dabei eigenmächtig über Bürgerproteste hinweg und lässt protestierende Bürger gewaltsam niederknüppeln. Der Streit ist eskaliert. Medienberichte zeigen Szenen, die an das Vorgehen einer Diktatur gegen Dissidenten erinnern.

Inzwischen hat selbst die deutsche Bundeskanzlerin Merkel von den Problemen ihres Statthalters in Baden-Württemberg erfahren. Sie vertröstete die erbosten Bürger auf die kommenden Landtagswahlen. Das wird den Bürgern jedoch nicht viel bringen, da sich die Regierung von Baden-Württemberg weigert das Projekt solange zu sistieren. Dafür soll es nun CDU-Mann Heiner Geissler richten. Er soll “vermitteln”. Böse Zungen sagen, er soll im Auftrag der Regierung das Volk hinhalten und auf Zeit spielen.

In einer “echten” Demokratie würde man die Bürger über ein derart ambitiöses Grossprojekt abstimmen lassen. Es gäbe dann  einen in der breiten Bevölkerung abgestützten Mehrheitsentscheid. Protestbewegungen könnte man sich dann sparen, da demokratische Entscheide von Demokraten zu akzeptieren sind. Ausserdem würde die Bevormundung mündiger und handlungsfähiger Bürger entfallen.

Um Entscheidungsprozesse nicht mit langwierigen Abstimmungsverfahren zu verzögern, könnte man den Bürgern auch ein Referendumsrecht einräumen. Die Bürger hätten dann das Recht gegen Entscheide der Regierung oder des Landtags (Parlaments) ein Referendum einzureichen.  Ein Referendum benötigt eine bestimmte Anzahl Unterschriften von Wahl- und Stimmberechtigten Bürgern und muss innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist eingereicht werden. In der Schweiz ist das Referendumsrecht auf Bundesebene in der Bundesverfassung geregelt. Beim Zustandekommen eines Referendums muss das Volk per Volksabstimmung über einen Entscheid oder ein Gesetz der Regierung oder des Parlaments befinden. Ein Referendum ist eine Art Notbremse, mit der das Volk unliebsame Entscheide der Machthaber aufheben kann.

Club Helvétique will Volksrechte einschränken

Club HelvétiqueLaut einem Bericht der NZZ am Sonntag möchte der linksgerichtete Club Helvétique eine Volksinitiative lancieren, welche die demokratischen Rechte unseres Stimmvolkes einschränken möchte. Schweizer sollen demnach nicht mehr über Initiativen abstimmen dürfen, welche Menschenrechte verletzten. Damit pfeift der Club Helvétique ins gleiche Horn wie der linke Staatsrechtler Alain Griffel. Dieser möchte den Bundesverfassungsartikel 139 mit folgendem Absatz ergänzen:

Eine Volksinitiative, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, gegen andere Menschenrechtsgarantien oder gegen die Grundwerte dieser Verfassung verstösst, ist ungültig. 

Ich halte überhaupt nichts von Initiativen, welche Menschen ihrer demokratischen Rechte berauben. Gemäss Bundesverfassung Art. 139 muss eine Volksinitiative dem zwingenden Völkerrecht entsprechen. Das ist völlig ausreichend. Weiterführende Einschränkungen sind aus demokratischer und staatspolitischer Sicht bedenklich. Denn das Stimmvolk kann auf den Inhalt der Menschenrechtskonvention bzw. international definierte Menschenrechte keinen Einfluss nehmen. Ausserdem untergraben solche Initiativen die Souveränität unseres Staates.

Wer eine Einschränkung von Volksrechten fordert, scheint dem Stimmvolk zu misstrauen und von demokratischen Volksrechten nicht viel zu halten.  Hinter dem Club Helvétique verstecken sich Leute, die es dem Stimmvolk übel nehmen, dass es die Verwahrungsinitiative und die Minarett-Initiative angenommen hat. Jetzt misstrauen sie dem Volk und fürchten sich vor einem Ja zur Ausschaffungsinitiative. Um ähnliche Initiativen künftig zu verhindern wollen sie die Volksrechte einschränken. Das ist ein Verrat am Stimmvolk und unserer Demokratie.

Menschenrechte sind nicht einfach in Stein gemeisselte Naturrechte, über die zu befinden in alle Ewigkeit untersagt ist. Mit Sicherheit ist es nicht Universitätsprofessoren und Mitgliedern des Club Helvétique vorbehalten zu bestimmen was man darf und was nicht. Die gleichen Leute, die jetzt unsere demokratischen Volksrechte beschneiden wollen, verteidigten im Kampf gegen die Minarett-Initiative Muslime, welche in unserem Land die Scharia einführen wollen. Diese Leute sind weder seriös noch redlich!

Es ist einfach immer wieder interessant zu sehen wie die möchtegern Eliten unseres Landes (Politiker, Professoren etc.) versuchen das Volk zu entmachten. Offenbar wollen sie alleine regieren.

Bundesratswahlen

Bei der Diskussion über die bevorstehenden Bundesratswahlen kommt oft die Frage auf, welche Eigenschaften ein Bundesrat haben sollte. Die Meinungen dazu sind so verschieden wie die Kandidaten. Die einen wollen eine Person mit Führungsqualitäten, die sich als starker Departementsführer und Chef de l’État etabliert, andere wollen eine konsensfähige Persönlichkeit, die ihr Parteibuch bei Antritt des Amtes abgibt.

Wollen wir Schweizer wirklich eine starke Führerfigur im Bundesrat, die uns zeigt wo es lang geht? Ich denke nicht. Die Schweiz ist keine präsidiale Demokratie wie die USA und Russland. Die Mehrheit der Schweizer will weder einen Medwedew, einen Putin noch einen Obama. Unsere halbdirekte Demokratie sieht vor, dass das Volk bei Verfassungsfragen das letzte Wort hat und die  Gesetzgebung mit Referenden und Initiativen beeinflussen kann. Das Volk zieht es vor das letzte Wort zu haben, es will mitreden. Eine starke Führerfigur stünde im Widerspruch zu unserem politischen System.

Sollte ein Bundesrat bei Amtsantritt sein Parteibuch abgeben? Ganz klar nein. Unsere Konkordanz sieht vor, dass die bedeutendsten politischen Kräfte des Landes im Bundesrat vertreten sein sollten. Diese Einbindung macht Sinn, da eine Bundespolitik, die von der Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen wird, zu einer gewissen politischen Stabilität führt und Unruhen in der Bevölkerung vermeidet. Bundesräte, die bei Amtsantritt ihr Parteibuch abgeben, begehen bei ihren Wählern einen Vertrauensbruch. Dasselbe gilt für Bundesräte, die gegen den Willen ihrer Parteifreunde und der Wähler der betreffenden Partei ein Amt antreten. Wenn dies geschieht, sind Unruhen vorprogrammiert und es ist mit der politischen Stabilität vorbei.

Bei der Konkordanz geht es nicht darum, dass man eine homogene Regierung nach dem Muster eines Kabinetts in einer präsidialen Demokratie bildet. Bei der Konkordanz geht es darum, dass die Bundesratsparteien sich auf gemeinsame Nenner für die Legislaturperiode einigen. Diesen Zweck erfüllten früher die Von-Wattenwyl-Gespräche. Leider gelingt es den Parteien immer weniger sich auf einen gemeinsamen Nenner zu einigen. Die Konkordanz gerät dadurch in Gefahr und mit ihr die politische Stabilität unseres Landes.

Welche Eigenschaften sollte ein Bundesrat mitbringen? Meiner Meinung nach sollte ein Bundesrat ganz klar die Wähler seiner Partei vertreten und deren Gedankengut in den Bundesrat mitnehmen. Er sollte dennoch kompromissbereit und lösungsorientiert sein. Damit eine Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Parteien im selben Gremium möglich ist. Unter Kompromiss verstehe ich, dass man sich bei Lösungen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigt. Es ist dann Sache der Parteien und Stimmbürger ob sie solche Entscheide und Schlussfolgerungen des Bundesrates mittragen wollen oder nicht.

Ein Bundesrat sollte nicht zu abgehoben sein. Er sollte stets ein Gehör für die Anliegen der Bevölkerung haben und zu seiner politische Herkunft und seinen Überzeugungen stehen. Nur so kann ein Bundesrat das Vertrauen der Mehrheit der Bevölkerung gewinnen. Ebenfalls sollte ein Bundesrat zu unserer halbdirekten Demokratie stehen und nicht versuchen diese in eine präsidiale Demokratie umzuwandeln. Aussenpolitische Abenteuer sollte er meiden und stattdessen wo immer möglich Staatssekretäre und Botschafter ins Ausland entsenden. Ein Bundesrat hat die  Souveränität unseres Staates sowie die demokratischen Rechte unseres Staatsvolkes nach innen- und aussen zu verteidigen. Continue reading ‘Bundesratswahlen’ »