Durchsetzungsinitiative: Wie stark ist der Einfluss der Medien?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Februar 2016 | 1.866 mal gesehen

Heute hat das Schweizer Stimmvolk unter anderem über die Durchsetzungsinitiative abgestimmt. Die Durchsetzungsinitiative wollte bewirken, dass die vom Volk bereits angenommene Ausschaffungsinitiative so wie von den Initianten gewollt umgesetzt wird. Obwohl das Volk die Ausschaffungsinitiative bereits angenommen hat, hat es die Durchsetzungsinitiative abgelehnt. Dieser widersprüchliche Volksentscheid erstaunt. Welche Rolle im Meinungsbildungsprozess spielten die Medien?

Auf die Rolle der Medien beim Meinungsbildungsprozess deutet die folgende Grafik hin:

Untersuchung der Universität Zürich zur Medienberichterstattung über die Durchsetzungsinitiative
Untersuchung der Universität Zürich zur Medienberichterstattung über die Durchsetzungsinitiative

Die Untersuchung zeigt deutlich, dass die überwiegende Mehrheit der Medienartikel negativ über die Durchsetzungsinitiative berichteten. Nur die Basler Zeitung und die Weltwoche berichteten positiv über die Initiative. Die anderen Zeitungen berichteten negativ über die Durchsetzungsinitiative.

Die Gegner der Durchsetzungsinitiative mobilisierten alles was in ihren Augen in der Gesellschaft Rang und Namen hat. Es wurden Bundesräte, Richter, Staatsanwälte, Rechtsprofessoren, Musiker, Wirtschaftsführer und die Cervelat-Prominenz der Schweiz aufgeboten um in Medienartikeln gegen die Durchsetzungsinitiative Stellung zu nehmen.

Darüber hinaus wurden die Befürworter der Initiative als Trolle, Lügner, Rassisten, Kriminelle und Nazis beschimpft und sogar plakativ diffamiert.

Hakenkreuz-Plakat von linken Nazikeulenschwingern
Hakenkreuz-Plakat von linken Nazikeulenschwingern gegen die Durchsetzungsinitiative

Einseitige Auseinandersetzung in der Medienöffentlichkeit

Eine wichtige Grundlage der demokratischen Meinungsbildung ist eine ausgewogene und sachliche Auseinandersetzung mit Abstimmungsvorlagen. Eine solche hat bei der Ausseinandersetzung über die Durchsetzungsinitiative zu grossen Teilen in der Medienöffentlichkeit nicht stattgefunden. Das belegt die von der Universität Zürich festgestellte einseitige Medienberichterstattung. Mir stellt sich  deshalb die Frage wie demokratisch die Schweiz überhaupt noch ist.

Wie stark ist der Einfluss der Massenmedien auf die politische Meinungsbildung in der Schweiz? Bestimmen die Massenmedien über den Erfolg und Misserfolg von Abstimmungsvorlagen?

Das Hauptargument der Gegner der Initiative basiert auf einer falschen Annahme

Die Gegner der Initiative betonten beim Abstimmungskampf immer wieder wie wichtig es ihnen sei, dass rechtsstaatliche Grundsätze wie die Rechtsgleichheit eingehalten würden. Dieses Argument basiert jedoch auf der falschen Annahme, dass die Artikel 8 und 29 der Bundesverfassung von den Vertretern des Schweizer Rechtsstaats korrekt angewendet werden. Das ist jedoch in der Realität nicht der Fall. Denn leider sind in der Schweiz vor dem Gesetz nicht alle gleich. Schweizer werden in der Schweiz von der Justiz benachteiligt. Ich bin von dieser Gerichtspraxis selbst betroffen. Zwei Schweizer reichten gegen einen Vermieter eine Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm ein. Er hatte in einer Zeitung ein Inserat publiziert, aus welchem hervorging, dass er seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten will. Einer dieser Schweizer war ich. Der linksgrüne Bundesrichter Denys verweigerte mir in der Folge das Beschwerderecht. Er sprach mir als Schweizer die unmittelbare Betroffenheit ab. Dies bei einem Inserat, in welchem Schweizer diskriminiert wurden! Auf der anderen Seite wurde Kosovaren das Beschwerderecht hinsichtlich des Kosovaren-Inserats der SVP zugesprochen. Auch Rechtsanwalt David Gibor und zwei Türken wurde das Beschwerderecht zugesprochen als sie gegen einen Tweet von mir klagten. Dies obwohl im betreffenden Tweet weder Personen noch Personengruppen erwähnt wurden. Es war darin lediglich von der Regierung die Rede. Hier zeigt sich, dass in der Schweiz vor dem Gesetz eben nicht alle gleich sind. Ausserdem haben in der Schweiz auch nicht alle die gleichen Rechte. So dürfen Ausländer z.B. nicht abstimmen. Dafür haben sie auch nicht die gleichen Pflichten. Sie müssen z.B. keinen Militärdienst leisten.

Konsequenzen

Meiner Meinung nach sollte es Amtsträgern und Staatsangestellten per Gesetz verboten werden in ihrer Eigenschaft als Amtsträger und Staatsangestellte öffentlich zu Abstimmungsvorlagen Stellung zu beziehen. Es sollte ihnen nur noch erlaubt sein, ihre persönliche Meinung als Privatpersonen zu äussern, wobei dies in den entsprechenden Artikeln explizit erwähnt werden müsste. Es ist inakzeptabel, dass Richter und Staatsanwälte ihre Ämter für die politische Einflussnahme missbrauchen. Letzteres noch dazu bei Abstimmungsvorlagen, von denen ihre Ämter betroffen sind und sie somit eindeutig befangen sind.

Durchsetzungsinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Januar 2016 | 1.283 mal gesehen

Der Abstimmungskampf um die Durchsetzungsinitiative zeigt,  was für Heuchler einige Linke sind.

Linke Journalisten sorgten dafür, dass ich wegen eines Tweets meine Arbeitsstelle verlor und über ein Jahr arbeitslos war. Sie fanden es gut. Bis zum heutigen Tag diffamieren sie mich mit ihren Lügen in den Medien weil sie mir weiterhin Schaden zufügen wollen.

Wenn es aber um die Ausschaffung krimineller Ausländer geht, dann kommen die gleichen Leute mit Menschenrechten. Wie verlogen und krank im Kopf sind diese Leute eigentlich?

Die Ausschaffung von kriminellen Ausländern macht Sinn, denn diese Leute schaden unserer Gesellschaft. Die Existenz eines Menschen wegen eines Tweets zu ruinieren, ist hingegen alles andere als gerechtfertigt!

Die linke Journalistin Carolin Neumann freut sich über meine Entlassung.
Die linke Journalistin Carolin Neumann freute sich im Jahr 2012 über meine Entlassung. Ihre Berufskollegen schaden mir selbst heute noch! Mit kriminellen Ausländern, Vergewaltigern und Mördern haben sie aber erbarmen.

Definition des zwingenden Völkerrechts

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. November 2013 | 4.265 mal gesehen

1989 genehmigte die Bundesversammlung das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge. Es trat für die Schweiz im Jahr 1990 in Kraft.

Artikel 53 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge definiert zwingendes Völkerrecht wie folgt:

„Im Sinne dieses Übereinkommens ist eine zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann.“

Wesentlich bei dieser Definition ist, dass zwingende Normen von der internationalen Staatengemeinschaft und nicht etwa von der SVP definiert werden. Damit ist im Hinblick um den umstrittenen Satz in der  Durchsetzungsinitiative eigentlich schon alles gesagt.

Umstrittener Satz in der Durchsetzungsinitiative:

„Als zwingendes Völkerrecht gelten ausschliesslich das Verbot der Folter, des Völkermords, des Angriffskrieges, der Sklaverei sowie das Verbot der Rückschiebung in einen Staat, in dem Tod oder Folter drohen.“

Völkerrechtliche Verträge unterstehen gemäss Artikel 141 der Schweizerischen [aartikel]3811497618:right[/aartikel] Bundesverfassung dem fakultativen Referendum. Das Stimmvolk hat zwar nicht über das Wiener Übereinkommen abgestimmt, es hat aber auch nicht das fakultative Referendum ergriffen. Überdies hat es sich in mehreren Artikeln der Bundesverfassung zum Völkerrecht bekannt und die Initiative Staatsverträge vors Volk der AUNS abgelehnt. Diese Initiative wollte, dass wichtige internationale Verträge mit rechtlichen Konsequenzen für die Schweiz, zwingend dem Volk zur Abstimmung vorzulegen sind. Das Volk hat die Initiative im Juni 2012 abgelehnt.

Christoph Blocher gehen Sie in den Ruhestand!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. November 2013 | 3.700 mal gesehen

Christoph Blocher wirft dem Bundesrat in seiner Hofberichterstattung auf Blocher TV vor, bei der Umsetzung der  Ausschaffungsinitiative nicht vorwärts zu machen und rät zum Rücktritt.

Christoph-Blocher

Zitat Christoph Blocher:

«Wenn man etwas nicht machen will, obwohl man müsste, dann muss man zurücktreten.»

Ich bin anderer Ansicht als Christoph Blocher. Das Schweizer Stimmvolk hat die Ausschaffungsinitiative am 28.11.2010 angenommen. Gemäss den Übergangsbestimmungen der Initiative, hat der Bundesrat für die Umsetzung 5 Jahre Zeit. Es ist völlig daneben dem Bundesrat bereits 2 Jahre vor Ablauf der Frist vorzuwerfen, er wolle die Initiative nicht umsetzen. Denn das ist einfach ein blanker Unsinn. Es ist völlig normal, dass die Umsetzung einer Initiative eine gewisse Zeit dauert, deshalb wurde dem Bundesrat ja auch eine Übergangsfrist von 5 Jahren für die Umsetzung zugestanden.

Die Problematik bei der Umsetzung ist eben, dass der Bundesrat dabei zwingendes Völkerrecht einhalten muss. Das ist übrigens auch im Sinne des Stimmvolks. In der Bundesverfassung gibt es ein mehrfaches Bekenntnis unseres Volkes zum Völkerrecht und bei der Abstimmung über die Ausschaffungsinitiative war jedem klar, dass das zwingende Völkerrecht eingehalten werden muss.

Mehrfaches Bekenntnis unseres Volkes zum Völkerrecht:

Artikel 5 Absatz 4 der Schweizerischen Bundesverfassung lautet:

Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.

Artikel 139 Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung lautet:

Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.

Artikel 190 der Schweizerischen Bundesverfassung lautet:

Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.

Zur Durchsetzungsinitiative

Die Durchsetzungsinitiative enthält einen Vorschlag der SVP wie die Ausschaffungsinitiative umgesetzt werden soll und eine eigenwillige Definition des zwingenden Völkerrechts. Sie definiert wegen welcher Straftaten straffällig gewordene Ausländer ausgeschafft werde sollen. Wichtig: Das Volk hat noch nicht über die Durchsetzungsinitiative abgestimmt! Es ist daher eine ungeheuerliche Anmassung zu behaupten, dass die Durchsetzungsinitiative dem Volkswillen entspreche.

Für mich ist die Durchsetzungsinitiative ein fertiger Unsinn und ich werde sie ablehnen. Die Schweiz kann das zwingende Völkerrecht nicht alleine definieren, denn Völkerrecht ist eben Völkerrecht (Mehrzahl) und nicht Landesrecht. Die Schweiz hat gar nicht die Kompetenz das Völkerrecht alleine zu definieren! Folglich ist es ein fertiger Unsinn eine eigenwillige Definition des zwingenden Völkerrechts in die Bundesverfassung zu schreiben.

Anstatt anderen zu raten zurückzutreten sollte sich der 73 jährige Christoph Blocher lieber selber Gedanken darüber machen aus Altersgründen zurückzutreten. Wir kommen auch ohne ihn zurecht.