Warum ich gegen die Masseneinwanderungsinitiative bin

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. November 2013 | 5.661 mal gesehen

Am 9. Februar 2014 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die SVP-Initiative «Gegen Masseneinwanderung» ab. Die Masseneinwanderungsinitiative stellt eine Gefahr für die bilateralen Verträge und im besonderen für die Personenfreizügigkeit dar. Bei einer Annahme der Initiative müsste das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU gekündigt werden. Der Bundesrat und seine Einflüsterer von der Wirtschaft sowie linke und religiöse Organisationen sind gegen die Initiative. Der Bundesrat erkennt offenbar jedoch an, dass es aufgrund der Personenfreizügigkeit zu Inländer-Diskriminierung gekommen ist und schlägt deshalb eine Fachkräfteinitiative vor. Diese sieht eine bessere Nutzung des inländischen Potentials an Fachkräften vor. Ich bin gegen die SVP-Masseneinwanderungs-Initiative und werde in den folgenden Zeilen erläutern weshalb.

Zunächst einmal lohnt es sich einen Blick auf den Inhalt der Initiative «Gegen Masseneinwanderung» zu werfen. Die Initiative hat folgenden Wortlaut:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 121 Sachüberschrift (neu) Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich

Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung

1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

Zunächst einmal bin ich wie die SVP in Ziffer 1 der Ansicht, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuern sollte. Das ist eine Voraussetzung für eine intelligente Einwanderungspolitik. Natürlich ist mir klar, dass dies Probleme in Bezug auf das Personenfreizügigkeitsabkommen und die Bilateralen Verträge mit der EU mit sich bringt. Das sollte uns Schweizer jedoch nicht davon abhalten über intelligentere Migrationslösungen nachzudenken. Um es kurz zu machen, mit den Ziffern 1, 4 und 5 könnte ich gut leben. Hingegen bin ich gegen die Ziffern 2 und 3 der SVP-Initiative. Auf Höchstzahlen und Kontingente basierende Einwanderungsbeschränkungen sind unklug. Es gibt intelligentere Lösungen. Ebenfalls problematisch ist der Einbezug des Asylwesens. Asylbewerber, deren Gesuche bewilligt werden, sollten ja tatsächlich an Leib und Leben verfolgt sein. Es handelt sich hierbei also nicht um Wirtschaftsflüchtlinge wie es bei einigen abgewiesenen Asylbewerbern der Fall ist.

Wie eine intelligente Einwanderungspolitik aussehen könnte
Länder wie Australien und Kanada zeigen wie es geht. Migranten mit Qualifikationen, die im Inland selten und gefragt sind, haben höhere Chancen für eine Aufenthaltsbewilligung als solche mit Qualifikationen, die im Inland bereits im Übermass vorhanden sind. So kann man Inländer-Diskriminierung und Lohndumping vermeiden und dennoch dringend benötigtes ausländisches Personal importieren. Basis für die Feststellung des Bedarfs an Fachkräften kann die Arbeitslosenstatistik des SECO und ein Nachweis von Seiten eines Arbeitgebers betreffend Fachkräftemangel sein. Saisonale Schwankungen können mit Kurzaufenthaltsbewilligungen abgedeckt werden. Diese Lösung begrenzt die Zuwanderung bedarfsgerecht und nicht einfach auf Basis von willkürlich festgelegten Höchstzahlen.

Fazit: Ich lehne die SVP-Initiative gegen Masseneinwanderungen ab. Ich bin für eine intelligente Einwanderungspolitik, die eine bedarfsgerechte Einwanderung ermöglicht und Inländer-Diskriminierung, Masseneinwanderung und Lohndumping verhindert.

Ewa Björling

Von Alexander Müller veröffentlicht am 20. Oktober 2013 | 2.248 mal gesehen

Ewa-Bjoerling

Laut einem auf 20min veröffentlichten Artikel der schweizerischen Depeschenagentur, meint die schwedische Handelsministerin Ewa Björling, dass die Schweiz mehr Immigranten benötigt.

Björling zufolge benötigt die Schweiz Einwanderer um die soziale Wohlfahrt und die Sozialwerke zu sichern. Dabei verweist die schwedische Politikerin auf das schwedische System, welches auf Einwanderung setze.

Leider verpassten es die Informationssammler der schweizerischen Depeschenagentur Björling zu fragen was sie von den von Einwanderern verübten Krawallen in Schweden hält. Diese werden von Kritikern für das Scheitern der schwedischen Einwanderungspolitik herangezogen.

Im Mai 2013 wurde Schweden von heftigen mehrere Tage andauernden Krawallen erschüttert. Die Urheber dieser Krawalle waren Migranten. Erstaunlich, dass es die Informationssammler der schweizerischen Depeschenagentur versäumt haben Björling darauf anzusprechen. Ob wohl politische Motive oder einfach nur journalistische Inkompetenz dahinter stecken?

Sicherlich ist die Schweiz aufgrund der demografischen Entwicklung auf Migration angewiesen. Entscheidend ist jedoch, dass es sich dabei um Migranten handelt, die tatsächlich zur Sicherung [aartikel]3548366066:right[/aartikel] der Wohlfahrt und der Sozialwerke beitragen. Hingegen sollte Migration in die Sozialwerke möglichst vermieden werden. Insofern sind die Regelungen betreffend Familiennachzug zu hinterfragen. Die schwedische Einwanderungspolitik kann meiner Ansicht nach sicher nicht als Vorbild für unsere Politik herangezogen werden, eher als abschreckendes Beispiel für eine gescheiterte Einwanderungspolitik.

Der Ausländeranteil beträgt in Schweden meinen Informationen zufolge übrigens lediglich 15%. Die Schweiz hat einen Ausländeranteil von über 22%. Eine schwedische Politikerin hat der Schweiz daher ganz sicher keine Ratschläge zu erteilen.

Einwanderungspolitik

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. April 2013 | 2.382 mal gesehen

Dank einer tiefen Arbeitslosenquote, hoher Löhne, der geografischen Lage und sprachlichen Vorteilen ist die Schweiz ein attraktives Einwanderungsland. Sie hat deswegen keine Schwierigkeiten ausländische Arbeitskräfte zu akquirieren. Insbesondere Deutsche, Franzosen und Italiener kommen aufgrund der Sprache und der Nähe zur Heimat gerne in die Schweiz. Aktuelle Arbeitslosenzahlen zeigen jedoch, dass nicht alle Ausländer von der Schweizer Wirtschaft benötigt werden. 51% aller Arbeitslosen sind Ausländer. Dies bei einem Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung von 23%.

Um einer hohen Ausländerarbeitslosigkeit und Nachteilen eines zu hohen Bevölkerungswachstums infolge Einwanderung entgegen zu wirken, benötigt die Schweiz eine intelligente Einwanderungspolitik. Diese muss auf die Bedürfnisse der Schweizer Bevölkerung, der Wirtschaft und der Umwelt gleichermassen Rücksicht nehmen. Nachteile bei zu hohem Bevölkerungswachstum sind vor allem steigende Mieten, höhere Bodenpreise, höhere Infrastrukturkosten, Lohndumping und ein Anstieg der Kriminalitätsrate.

Um es kurz zu machen, ich stelle die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit der EU in Frage. Wir sollten prüfen ob wir nicht wie Australien ein Punktesystem für die Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen einführen sollten. Eine Aufenthaltsbewilligung sollte nur noch erhalten wer eine bestimmte Anzahl Punkte erreicht und einen Arbeitsvertrag vorweisen kann. Kriterien für die Vergabe von Punkten können sein: Sprachkenntnisse, die berufliche Qualifikation, Kulturraum und Alter. Dabei sollte schlechter Qualifizierten Arbeitnehmern nur noch eine Kurzaufenthaltsbewilligung ohne Familiennachzug gewährt werden.

Wie funktioniert das? Nehmen wir an, dass für eine Bewilligung 120 Punkte und ein Arbeitsvertrag benötigt werden. Für exzellente Kenntnisse einer Landesprache werden maximal 30 Punkte vergeben. Für gute Kenntnisse 15. Darunter gar keine. Um die Sprachkenntnisse zu bestimmen muss ein Bewerber einen Test ablegen oder nachweisen, dass eine Landessprache seine Muttersprache ist. Für besonders in der Wirtschaft gefragte berufliche Qualifikationen gibt es bis zu 70 Punkte für weniger gefragte entsprechend weniger. Für Leute bis zu einem Alter von 30 Jahren gibt es 30 Punkte, für Leute bis 35 Jahre 25 Punkte, für Leute bis 40 Jahre 15 Punkte. Leute aus dem europäischen Kulturraum erhalten 20 Punkte, Leute ausserhalb Europas erhalten 10 Punkte oder weniger. Wer 120 Punkte erreicht und einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, bekommt eine Bewilligung. Wobei die Aufenthaltsdauer von der erreichten Punktzahl bei der beruflichen Qualifikation abhängig ist.

Mit einem solchen System könnten wir die Einwanderung entsprechend unserer Bedürfnisse steuern.