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	<title>DAILYTALK.CH &#187; EJPD</title>
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	<description>Schweizer Politikblog</description>
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  <title>DAILYTALK.CH</title>
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		<title>Bundesrat will Meinungs- und Informationsfreiheit einschränken!</title>
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		<pubDate>Sun, 05 Jul 2009 11:07:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Müller</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Einer am 1. Juli 2009, auf der Webseite des von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf geführten EJPD, veröffentlichten Mitteilung zufolge, hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Ergänzung des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung geschickt. Diese Ergänzung beinhaltet eine Strafnorm gegen rassistische Symbole. Rassistische Symbole werden in der Mitteilung des EJPD wie folgt umschrieben: Als Symbole gelten nicht nur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><center><img alt="Kühnengruss" title="Widmer-Schlumpf eine Nazibraut?" src="http://www.dailytalk.ch/wp-content/uploads/bilder/2008/Kuehnengruss.png" class="alignnone" width="536" height="280" /></center></p>
<p>Einer am 1. Juli 2009, auf der Webseite des von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf geführten EJPD, veröffentlichten Mitteilung zufolge, hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Ergänzung des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung geschickt. Diese Ergänzung beinhaltet eine Strafnorm gegen rassistische Symbole.<span id="more-2253"></span></p>
<p>Rassistische Symbole werden in der Mitteilung des EJPD wie folgt umschrieben:</p>
<blockquote><p>Als Symbole gelten nicht nur Fahnen oder Abzeichen, sondern auch Parolen oder Grussformen, wie im erläuternden Bericht des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) ausgeführt wird. Die neue Strafnorm zielt hauptsächlich auf die namentlich erwähnten Symbole des Nationalsozialismus, wie etwa das Hakenkreuz oder den Hitlergruss. Sie erfasst aber auch Abwandlungen solcher Symbole. Damit wird z.B. auch der bei rechtsextremen Auftritten als Ersatz für den Hitlergruss verwendete Kühnengruss strafbar.</p></blockquote>
<p><strong>Brisant, ein Verbot des Kühnengrusses kommt einem Verbot des Rütlischwurs gleich!</strong> In der Vergangenheit sind zahlreiche Rechtsextreme am 1. August auf dem Rütli aufgetaucht und haben dort die Hand zum Rütlischwur erhoben. Das wollen die Linken und die von ihnen gewählte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf nun verbieten. Wie das Bild oben zeigt, ist der als Kühnengruss bezeichnete Rütlischwur aber dem Bundesratseid sehr ähnlich (Rechte Hand erhoben und drei Finger ausgestreckt). Werden Bundesäte also künftig gebüsst, wenn sie den Bundesratseid ablegen und dabei die Hand zum sogenannten Kühnengruss erheben?</p>
<p>Wie auch immer, ich erachte ein Verbot von Nazisymbolen und Symbolen wie z.B. dem Rütlischwur oder dem Bundesratseid, die von Linken als Nazisymbole erachtet werden für einen verfassungswidrigen Unsinn. Die Bundesverfassung garantiert mit dem Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit! So heisst es dort:</p>
<blockquote><p>1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.</p>
<p>2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.</p>
<p>3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.
</p></blockquote>
<p>Wenn sogenannte Nazisymbole verboten werden, wird die ungehinderte Äusserung von Meinungen, zumindest was die Körpersprache anbelangt, verhindert. Etwas, was ganz klar verfassungswidrig ist. Gerade für eine Demokratie ist es wichtig, dass die Meinungs- und Informationsfreiheit garantiert ist. Mit einem Verbot erreicht man zudem genau das Gegenteil von dem was man will. Dies erkennt man wenn man sich ein Land wie Deutschland anschaut. Dort werden die Bürgerrechte deutscher Bürger was die Meinungs- und Redefreiheit anbelangt massiv beschnitten und unterdrückt. Trotzdem gibt es dort Rechtsextreme. Es ist nämlich gerade so, dass dort wo es Tabus gibt, die Auseinandersetzung mit der Geschichte nicht stattfindet. Diese fehlende bzw. einseitig linksideologische Auseinandersetzung mit der Geschichte wird irgendwann zum Problem werden.</p>
<p>Das Demokratieverständnis des Bundesrats nehme ich mit Besorgnis zur Kenntnis. Auch das Verhalten der Massenmedien, die darüber völlig unkritisch berichteten, ist äusserst bedenklich. Gerade die Medien, denen die Meinungs- und Informationsfreiheit ein besonderes Anliegen sein müsste, sollten hier eigentlich hellhörig werden. Es kann und darf nicht die Aufgabe des Bundesrates sein, mit antiliberalen Maulkorbgesetzen die Bürger unseres Landes zum Schweigen zu bringen. Zudem ist der Aufwand gemessen an der geringen Anzahl Rechtsextremer im Land völlig unverhältnismässig. Gegen solche Leute kann man bereits mit den vorhandenen Gesetzen vorgehen, sofern sie gegen ein Gesetz verstossen.</p>
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